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Auto Abo - Fahrzeug nicht zugestellt weil Lieferant damit verunfallt ist

Themenstarteram 5. September 2022 um 17:21

Hallo in die Runde :)

Ich bin bisschen verloren und finde keine Erfahrungsberichte die meinem Fall ähneln, deshalb fang ich mal an.

Auto bei einem Abo Anbieter bestellt, sollte am 02.09. geliefert werden, morgen (06.09.) ist der Abgabetermin meines aktuellen Fahrzeugs, auch ein Abo.

Bekomme dann am Freitag Nachmittag einen Anruf, mein Lieferant hätte mit dem Auto einen Unfall gehabt. Natürlich erst sichergestellt dass es dem Mann gut geht, war wohl so. Gefragt wie es nun weiter geht. Rückruf in 5 Minuten - Ok.

Dann der Anruf "Wir stellen Ihnen einen Mietwagen zur Verfügung, sobald das Auto repariert ist wird es Ihnen wieder zugestellt".

- "Das heißt ich bekomme ein Unfallfahrzeug?"

"Ja! :)"

Hab mich dann darüber bisschen empört, schließlich habe ich quasi für nen Neuwagen unterschrieben. Anruf beim Anbieter sollte bitte erfolgen. Joa, habe ich auch, nur wusste da niemand von was. Mir wurde zugesichert sich so schnell wie möglich drum zu kümmern und spätestens Montag wäre alles geregelt.

Jetzt ist Montag Abend und das einzige was ich mehr weiß ist, dass mein Fahrzeug ein Totalschaden ist und mir so nicht mehr zugestellt wird. Hätte dafür 368€ monatlich gezahlt (für mein aktuelles Auto ((viel größer und sexier)) habe ich nur 309€ gezahlt :'( )) - naja alle anderen Verfügbaren Angebote gehen dann erst bei 400€ los. Wäre da ein Rabatt sprich ne Anpassung an den Preis des ursprünglichen Fahrzeugs nicht naheliegend?

Zudem dachte ich, dass ich über das Wochenende hinweg ganz entspannt einen Autowechsel mache: Kindersitze umplatzieren, alles Aufarbeiten und Reinigen. War durch den Umstand nur Bedingt möglich. Joa, und ab morgen Nachmittag stehe ich nun komplett ohne Auto da. Und alle am Telefon vertrösten mich nur und schicken hin und her.

 

Määäh. Was denkt ihr so über das ganze?

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37 Antworten
am 8. September 2022 um 7:43

Davor aber erstmal ins Kleingedruckte schauen. Wie oben geschrieben kann der Anbieter den Vertrag objektiv nicht erfüllen. Und dann muss man schauen, was die Ersatzleistung in dem Fall ist. Offensichtlich scheint sich der Anbieter ja komplett aus dem Vertrag raus zu sehen - das wäre (durch einen kundigen Juristen) zu überprüfen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass so eine Klausel im Vertrag steht.

Tja, und aufgrund der aktuellen Lage wird er vielleicht auch zu kurzfristigem Ersatz schlicht nicht in der Lage sein ...

Zitat:

@Amen schrieb am 8. September 2022 um 09:43:06 Uhr:

Davor aber erstmal ins Kleingedruckte schauen. Wie oben geschrieben kann der Anbieter den Vertrag objektiv nicht erfüllen. Und dann muss man schauen, was die Ersatzleistung in dem Fall ist. Offensichtlich scheint sich der Anbieter ja komplett aus dem Vertrag raus zu sehen - das wäre (durch einen kundigen Juristen) zu überprüfen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass so eine Klausel im Vertrag steht.

Und gucken, ob eine solche Klausel überhaupt gültig wäre.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 8. September 2022 um 10:26:18 Uhr:

...

Und gucken, ob eine solche Klausel überhaupt gültig wäre.

Das überlässt man am besten einem auf diesem Gebiet (!) erfahrenen Anwalt. Laienkenntnisse führen hier oft zu unerwarteten Ergebnissen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 8. September 2022 um 11:31:12 Uhr:

 

Das überlässt man am besten einem auf diesem Gebiet (!) erfahrenen Anwalt. Laienkenntnisse führen hier oft zu unerwarteten Ergebnissen.

Genau das ist der Knackpunkt. Bitte immer Augen auf bei der Wahl des Anwalts. Nur weil der Anwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, kann man sich nicht automatisch auf seine Expertise verlassen. Wenn man keinen Anwalt persönlich kennt und Mitglied des ADAC ist, kann man sich von dort einen Anwalt empfehlen lassen. Da sind die Chancen dann groß, dass man an einem Anwalt gerät, der was kann.

Was will er denn hier mit einem Anwalt für Verkehrsrecht?

Das ist eine klassische BGB Kaufvertragsangelegenheit.

Zitat:

@Boppero schrieb am 8. September 2022 um 16:49:42 Uhr:

Was will er denn hier mit einem Anwalt für Verkehrsrecht?

Das ist eine klassische BGB Kaufvertragsangelegenheit.

Eben. Das meinte ich ja. Man soll sich nicht von Bezeichnungen und vermeintlichen Zusatzqualifikationen leiten und blenden lassen.

Es ist eben kein klassisches BGB-Kaufrecht und auch kein allgemeines Vertragsrecht. Das ist eine noch recht junge Spezialmaterie, in der noch weitgehend Wildwest herrscht. Insofern kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht durchaus Spezialkenntnisse auf diesem Gebiet haben, weil es im weitesten Sinne um Autos geht, muss er aber nicht. Am besten fragen...

Das ist eine ziemlich normale Auto-Miete. Siehe Beispiel Ford. https://ford-autoabo.de/media/a1/20/a4/1644936522/AGB.pdf

Keine Weltraum-Rechtssache.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Der Fahrzeuggeber stellt dem Vertragspartner den im Mietvertrag beschriebenen Fahrzeugtyp während der Vertragslaufzeit zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung.

3.2 Das vertragsgegenständliche Fahrzeug wird dem Vertragspartner in der im Mietvertrag beschriebenen Ausführung überlassen. Es handelt sich dabei entsprechend der Fahrzeugbeschreibung um einen Neuwagen oder um ein Gebrauchtfahrzeug im neuwertigen Zustand.

...Die Kalenderwoche der Fahrzeugübergabe wird zwischen dem Vertragspartner und dem Fahrzeuggeber abgestimmt

10. Verzug des Fahrzeuggebers

Der Vertragspartner kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Übergabetermins oder einer unverbindlichen Übergabefrist den Fahrzeuggeber in Textform auffordern, das Fahrzeug zu übergeben. Mit dem Zugang dieser Mahnung kommt der Fahrzeuggeber in Verzug.

Sicher, dass das die richtigen AGB sind? Sicher, dass zu wertende Klauseln richtig gewürdigt werden?

Na dann wird der erfolgreichen Rechtsverfolgung ja nichts im Wege stehen. Viel Erfolg.

Nimm doch einfach mal das Ford-Beispiel und erklär, was daran "eine noch recht junge Spezialmaterie" sein soll.

@Handschweiß

Bist du Jurist oder nicht (Autodealer vielleicht)?

Bist du Jurist, dann weißt du, was ich meine. Bist du keiner, hab ich keinen Bock, meinen gutgemeinten Rat weiter zu erläutern.

Boah, jedesmal diese Klugscheißerei hier.

Entweder schreibt man oder man lässt es sein.

Aber dann solche Möchtegern Andeutungen. Da kann man echt drauf verzichten.

Übrigens hat das alles der TE nicht gefragt.

Entschuldige, Blubber-AWD, aber ich wüßte nur gerne, was diese "Spezialmaterie" eigentlich ist. Oder geht es nur um Geblubber?

Vielleicht klärt Ihr das besser per PN. ;)

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