Auto abmelden bei Privatverkauf

Hallo!

Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein auto privat verkaufen möchte!?

Kaufvertrag mit Details zum Auto und eventuellen Unfällen, etc. ist klar.

Aber wie läuft das mit dem Fahrzeugschein/Brief und der Abmeldung?

Fahrzeugbrief bekommt der Käufer, wenn ich das Geld in der Hand halte...OK....

Und die Abmeldung? (bzw. Ummeldung)

Beste Antwort im Thema

Ich persönlich würde kein abgemeldetes Auto kaufen. Das Theater vorher isses mir nicht Wert.

Es gibt genügend vergleichbare Fahrzeuge am Markt und wenn mir der Verkäufer nichtmal 3 Tage zum Ummelden Zeit gibt, dann suche ich mir ein anderes Auto.

Lt. Aussage meiner Versicherung genügt es, Datum und Uhrzeit auf den KV zu nehmen, dann ist man zumindest aus der Haftung. Wenn der Käufer nun nicht ummeldet (im KV aufnehmen, dass man ne Kopie der Abmeldung zugeschickt bekommt!), kann man aufgrund des Vertrags weitere Schritte unternehmen. Hier einfach mal der Versicherung nen Hinweis geben, die schicken dann normalerweise die Polizei los...

Natürlich könnte es sein, dass man im Falle eines Unfalls erstmal etwas mehr Rennerei hat, hängen bleiben dürfte man aber nicht. (Wenn der Käufer nun ein arbeitsloser Betrüger unter dem Existenzminimum sein sollte, dann zahlt die Versicherung erstmal und nimmt dann den Käufer und nicht dich in Regress. Einfach mal bei der aktuellen Versicherung anfragen.)

Ich würde das geringe Risiko eingehen und dafür das Auto einfacher verkaufen. Wenn jemand meinen BMW kauft, dann bekommt er den definitiv angemeldet übergeben! 😉

Gruß
Jan

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Moin,

abmelden geht Überall, mann braucht nur die Kennzeichen und Papiere.

Grüße
Steini

Wir haben das Abmelden schon so und mal so gemacht. Ich mache das von der Entfernung des Käufers abhängig. Wenn der "um die Ecke" wohnt, gibt es das Auto auf Wunsch auch angemeldet. Dann werden die Daten im KV so aufgenommen und am gleichen Tag verschicke ich die Veräußerungsanzeige an Versicherung und STVA.

Wenn derjenige weiter weg wohnt, dann gebe ich das Auto nur abgemeldet aus der Hand. Ich selbst habe auch schon zwei Autos mit Kurzzeitkennzeichen gekauft. Die kosten mit 80 Euro halte ich für vertretbar, insbesondere dann, wenn eine weitere Strecke zurückgelegt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Irgendwer_123


Nun weiß ich garnicht mehr, wie ichs machen soll. ;-)

Hallo Irgendwer,

die Entscheidung liegt letztendlich bei Dir. Man kann es halten wie ein Dachdecker. Du mußt Dir aber des Risikos bewußt sein, wenn Du ein Auto angemeldet verkaufst, daß Du an einen Schwachmaten geraten kannst, für den die Inhalte von Kaufverträgen bestenfalls rudimentäre Empfehlungen sind.

Es gibt zu diesem Thema schon haufenweise Beiträge. Stets - natürlich - mit zwei Grundhaltungen. Lager 1 sagt (ungefähr sinngemäß): " Die Autos habe ich immer angemeldet mit Kennzeichen verkauft. Es gab nie Probleme - warum auch? Alles ganz locker." Lager 2 sagt: " Vorsicht! Da laufen einige Komiker draußen herum, die sich nicht an Verträge halten wollen. Denen wirst Du im Zweifelsfall nachlaufen. Vermeidbarer Ärger ist vorprogrammiert bzw. nicht so unwahrscheinlich."

Ich habe vor einigen Jahren selbst schlechte Erfahrungen mit dem Verkauf von angemeldeten Fahrzeugen gemacht. Seitdem gibt es bei mir grundsätzlich nur noch abgemeldete Autos zu kaufen. Oder man trifft sich gemeinsam mit dem Verkäufer auf der Zulassungsstelle. Ich sage es einem potentiellen Käufer auch gleich - höflich aber deutlich - beim ersten Kontakt, daß das Fahrzeug nicht angemeldet verkauft wird. Dann gibt es kein Mißverständnis. Wer das nicht akzeptieren kann oder möchte, muß sich halt woanders umschauen.

Natürlich führt die überwiegende Zahl der möglichen Kaufinteressenten nichts Böses im Schilde. Die Wahrscheinlichkeit, auf unseriöse Leute zu treffen, ist aber nicht zu unterschätzen. Durch die vorherige Abmeldung kann man jedem Ärger aus dem Weg gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Vielen Dank....ich denke ich werde das Auto auch abmelden!

Meine Frage noch hierzu:

Wenn ich das Auto abmelde darf ich es auch keinen Meter mehr bewegen? (übertrieben gesagt)

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Doch, bis 24 Uhr am Abmeldetag...

Zitat:

Original geschrieben von Irgendwer_123


Vielen Dank....ich denke ich werde das Auto auch abmelden!

Meine Frage noch hierzu:

Wenn ich das Auto abmelde darf ich es auch keinen Meter mehr bewegen? (übertrieben gesagt)

Du darfst es nichtmal auf öffentlichen Plätzen / Straßen stehen lassen, wenn es abgemeldet ist. Es MUSS dann auf Privatgrund stehen.

Am Tage der Abmeldung darfst du aber noch mit den entsiegelten Kennzeichen im Zulassungsbezirk und den angrenzenden Bezirken fahren.

Und wenn ein Käufer mit nem abgemeldeten Auto ne Probefahrt machen will, würd ich mir seeeehr genau überlegen ob ich den fahren lasse, so ohne Kennzeichen und so 😁

Zitat:

Original geschrieben von MickyX



Zitat:

Original geschrieben von Polarbaer64


Wieso soll man einen der einem Fremd ist Vertrauen?

Nicht jeder führt böses im Schilde.... Er vertraut dir ja auch in dem er dein gebrauchtes Auto kauft.

Der Käufer muss mir auch nicht Vertrauen, er kann und sollte das Fahrzeug vor dem Kauf sehr gründlich ansehen. Das heißt nicht das ich beim Gebrauchtwagenkauf einen über den Tisch ziehen will. Die meisten führen nichts böses im Schilde aber wenn du nur einmal an den Falschen kommst kann dich das ein ganze Menge Geld und Ärger kosten. Also warum unnötige Risiken eingehen?

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul


Wobei eigentlich alles legal in Butter sein dürfte, wenn auf dem Kaufvertrag ein Datum und eventuell sogar eine Uhrzeit steht.

.. du bist halt nur mit im Boot, wenn vor der Ummeldung ein Unfall passiert oder der Käufer sich Zeit lässt mit der Ummeldung.

Die Kulanzzeit, in der meine Versicherung 2 Wagen versichert, beträgt 2 Wochen. Danach bekommt man die Rechung für 2 Fahrzeuge für die volle Überlappungszeit und die Kohle darf man sich dann beim Käufer wiederholen.

Michael

Ich werde es abmelden, dann gehe ich auf Nummer sicher.
Was kostet dem Käufer so ein Überführungskennzeichen?

Was kostet dem Käufer so ein Überführungskennzeichen?

Ich grab den mal einfach aus, bevor ich einen neuen Fred aufmache.

Ich überlege auch gerade, mein Auto privat zu verkaufen. Nun kommt von den Interessenten ebenfalls die Frage, ob ich das Fahrzeug auch angemeldet übergeben würde.

Meine Frage:

Hilft es vielleicht weiter, wenn ich den Käufer auffordere, bei der Fahrzeugübergabe eine Doppelkarte/Deckungskarte seiner Versicherung vorzulegen? Ich bin dann zumindest sicher, dass er seine Versicherung schon mal informiert hat.

Wie seht ihr das.

Gruß
V2

Zitat:

Original geschrieben von V2-Power


Ich grab den mal einfach aus, bevor ich einen neuen Fred aufmache.
Ich überlege auch gerade, mein Auto privat zu verkaufen. Nun kommt von den Interessenten ebenfalls die Frage, ob ich das Fahrzeug auch angemeldet übergeben würde.
Meine Frage:
Hilft es vielleicht weiter, wenn ich den Käufer auffordere, bei der Fahrzeugübergabe eine Doppelkarte/Deckungskarte seiner Versicherung vorzulegen? Ich bin dann zumindest sicher, dass er seine Versicherung schon mal informiert hat.
Wie seht ihr das.

Gruß
V2

Das bringt nichts. Ich kann mir bei der Versicherung eine Doppelkarte bzw. diese elektronische Nummer bestellen und benutze sie anschließend einfach nicht.

Ruf doch mal bei deiner Versicherung an. Schade, ich finde gerade den entsprechenden Thread nicht.

Dort hat jemand sein Fahrzeug angemeldet verkauft, Zeitpunkt des Verkaufs im Vertrag angegeben und somit hatte der Käufer die Versicherung übernommen. Hätte er einen Unfall gebaut, wäre der Verkäufer nicht belastet worden. Das Vorgehen wurde aber "vorher" mit der Versicherung des Verkäufers abgestimmt. Verkäufer hat sich das von seiner Versicherung auch schriftlich bestätigen lassen.

Das zum Versicherungsschutz. Was passiert wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet ist wieder ein anderes Thema.

Für dich am Einfachsten. Käufer holt ich bei seiner Versicherung ein Kurzzeitkennzeichen.

Viele Versicherungen nehmen dafür keinen Aufpreis wenn er das Fahrzeug anschließend dort versichert. Kostet halt das prägen der Schilder.

Und selbst wenn es doch was kostet. Ist immer noch billiger als der Ärger den du hast wenn es schief läuft.

Gruß
Frank, der sein Fahrzeug nicht angemeldet übergeben würde sondern lieber die Kosten für Kurzzeitkennzeichen übernehmen würde. 😉 (Fahrzeug wäre halt um den Preis teurer 😁)

Hey, für Privatan- und verkäufe gibt es diverse Checklisten und Tipps im Internet, die ganz praktisch sind, da man eine gute Übersicht über die vielen Details bekommt. Mir persönlich hat die hier am besten gefallen/geholfen: http://www.gothaer.de/auto-ankauf-verkauf/ Dort wird auch beschrieben, welche Unterlagen man genau für die Zulassung braucht und wie man das Auto ab- und anmeldet etc. VG

Ich denke nach 7 Jahren hat sich das erledigt bzw. einiges geändert 😉

Naja, sein erster Beitrag und gleich Werbung für die Gothaer, da muss man doch Verständnis haben … 😉

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