ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto 3 Jahre zu Unrecht sichergestellt

Auto 3 Jahre zu Unrecht sichergestellt

VW T4
Themenstarteram 19. Januar 2023 um 23:00

Vor 3 Jahren war mein t4 plötzlich weg,ich melde es der Polizei. Ich habe das Fahrzeug schon abgeschrieben und erhalte plötzlich nach 3 Jahren bescheid das ich mein Auto abholen kann. Das habe ich getan aber es ist in desolaten Zustand muss die Behörde zahlen

Ähnliche Themen
33 Antworten
am 20. Januar 2023 um 12:08

Immer gleich der Schrei nach schliessen. Warum denn?

Also der TE hat einen T4 vor 3 Jahren verkauft, dummerweise auf Ratenzahlung. Der Kaeufer hat es angemeldet und den Fahrzeugbrief als Sicherheit zurueck geschickt. Zwei Monate nach dem Verkauf bezahlte der Kaeufer nicht mehr und war wie das Fahrzeug nicht auffindbar.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 20. Januar 2023 um 11:33:12 Uhr:

ich versteh nur bahnhof

Er hat schon 3 Jahre seinen Briefkasten nicht mehr geöffnet

Wenn man die Überschrift liest meint man, das Auto würde seit 3 Jahren dort stehen

am 20. Januar 2023 um 12:30

Zitat:

@nogel schrieb am 20. Januar 2023 um 13:20:44 Uhr:

Wenn man die Überschrift liest meint man, das Auto würde seit 3 Jahren dort stehen

Das muss der TE beantworten ob das Auto 3 Jahre bei der Polizei stand ohne das ermittelt wurde. Er wird sich schon wieder melden wenn er Zeit hat denke ich.

Zitat:

@mattalf schrieb am 20. Januar 2023 um 13:08:40 Uhr:

Immer gleich der Schrei nach schliessen. Warum denn?

Viel zu undurchsichtig, sprachliche/schriftliche Barrieren, viel zu wenig Infos.

Und vor allem, siehe Regeln in MT:

Zitat:

5. Verantwortlichkeit, verbotene Inhalte und Verhaltensweise

Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden

Der TE kann sich keinen Anwalt leisten, also ist das hier eine Rechtsberatung?

Hier kommt wieder nur ewiges spekulieren über x-Seiten.

Zitat:

@Dianaq schrieb am 20. Januar 2023 um 04:03:24 Uhr:

dass ist verzwickt ich wollte Auto verkaufen. Habe den Brief nach ummelden wieder bekommen.

Du schreibst "nach ummelden". Das heißt, der Name des Käufers muss im Brief eingetragen sein - ist das so?

Es wäre glaube ich gut, wenn du deine Geschichte noch einmal ganz von Anfang an und zwar Punkt für Punkt genau der zeitlichen Reihenfolge nach aufschreiben könntest. Ansonsten bleibt das Ganze hier nur eine einzige Herumraterei und das hilft dir nichts.

Viele Grüße

Multilo

Vielleicht wurde der drei Jahre lang als unauffälliger Blitz-Bus eingesetzt, bei uns in der Gegend haben sie lange einen T4 dafür gehabt...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 20. Januar 2023 um 13:48:24 Uhr:

Der TE kann sich keinen Anwalt leisten, also ist das hier eine Rechtsberatung?

Kein Geld für einen Anwalt zu haben sollte zunächst wohl kein Grund sein, jemandem keine Hilfe anzubieten - im Gegenteil.

Dass sich der Forenbetreiber durch Regeln rechtlich absichert, ist verständlich. Das muss aber nicht zu einer übertriebenen bzw. unbegründeten Übervorsicht führen, denn

so heiß ist das Thema nun auch wieder nicht. Das Weitergeben eigener Erfahrungen im Forum, z.B. aus vergleichbaren Vorgängen und eine allgemeine "wissenschaftliche" Ergründung von sachlichen Zusammenhängen - auch mit Hinweisen auf Gesetze und Rechtsakte - fallen nicht unter die gesetzliche Definition einer Rechtsberatung. Solange also niemand in seinen Posts eine komplette Fallanalyse des konkreten Falles inklusive klarer Handlungsanweisungen für den Fragensteller abgibt, sollte das alles völlig unbedenklich sein. Die Formulierung reiner Vorschläge ggf. mit Angabe von Auswahloptionen sollte ebenfalls keine Probleme im rechtlichen Sinn darstellen, zumal wenn es vornehmlich auch der Weiterbildung gesamten Community und nicht nur des TE dient. Und wer vermag schon das Gegenteil zu behaupten?

Die Hilfe würde ich dem TE gerne anbieten.

Wenn ich denn mal wüsste, was geschehen ist. Das ist mir bis jetzt noch nicht klar.

Rätselraten ist keine Hilfe.

Also wenn ich das halbwegs zusammenreime hat der Käufer das Auto von dir ausgehändigt bekommen.

Hat dir die Raten nicht bezahlt. Wahrscheinlich sich abgesetzt und das Auto einfach irgendwo abgestellt. Dort stand es und stand und stand.

Irgendwann ist es jemandem aufgefallen und hat das Ordnungdamt informiert. Die haben vllt. geguckt. Versicherung, TÜV.

Haben versucht den Halter gemäß Meldung mehrfach zu kontaktieren. Nix. Hat sich ja abgesetzt oder ist irgendo unangemeldet abgetaucht.

Zettel an die Scheibe geklemmt. Nix passiert. "roten Aufpapper" ans Auto geklebt. Nix passiert.

Kollegen von der Polizei geholt. Fahrzeug abschleppen lassen und sichergestellt. Dann dich als vorigen Halter herausgefunden.

Ich glaube nicht das das Auto drei Jahre im Hof der Polizei rumstand sondern eher zwei Jahre und elf Monate irgendwo auf einer mehr oder minder abgelegenen öffentlichen Straße.

Somit hast du ganz einfach Pech (oder Glück) gehabt dass das Auto nun gefunden wurde und dir überstellt.

Ansprüche gegen eine Behörde dürftest du in dem Falle nichtmal im Ansatz haben und eher noch froh sein wenn du das Abschleppen und die Verwahrzeit nicht in Rechnung gestellt bekommst.

Behörden beißen auch nicht. Frag doch einfach mal freundlich nach wie der Sachverhalt war.

Kostet auch nix.

Um eine Aussage treffen zu können, wer in solchen Fällen Ansprüche gegen wen stellen könnte, wäre erst einmal erforderlich zu wissen, wer der eingetragene Halter des Fahrzeuges war und zu welchem Zeitpunkt.

Eigentümer ist bis zur vollständigen Bezahlung der TE, die meisten Verkehrsgesetze richten sich aber an den Halter, der Eigentümer spielt meist eher keine Rolle. Daher auch meine Frage zum Namen im Brief.

Wenn das Fahrzeug auf den Käufer umgemeldet wurde, warum wird der vorhalter beauftragt das Fahrzeug abzuholen. Es geht ihn nichts an.

Oder hast Du @Dianaq eine Sicherungsübereignung bei der Zulassungsstelle eintragen lassen und wurdest deshalb über das Auffinden des Fahrzeugs informiert?

Versuch mal den Ablauf in Stichpunkten schlüssig niederzuschreiben.

Und je nach Landkreis oder Kommune steht ein Auto nie 3 Jahre in der Verwahrstelle. Berlin ist da bspw ruck zuck dabei die Kisten zu versteigern, wenn sie am Straßenrand was finden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Januar 2023 um 19:06:57 Uhr:

Wenn das Fahrzeug auf den Käufer umgemeldet wurde, warum wird der vorhalter beauftragt das Fahrzeug abzuholen.

Der TE hatte ja bereits gesagt, dass der Kaufer weg ist. Da ist es durchaus naheliegend, dass als Nächstes der Eigentümer informiert wird.

Aber wir sollten das Spekulieren wirklich besser lassen, bis der TE den Vorgang noch einmal genauer und vor allem chronologisch beschrieben hat.

Wie kommt die Behörde darauf,dass nicht der Halter des Eigentümer ist?

Die Eigentumsverhältnisse werden nicht erfasst.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Januar 2023 um 22:50:38 Uhr:

Wie kommt die Behörde darauf,dass nicht der Halter des Eigentümer ist?

Die Eigentumsverhältnisse werden nicht erfasst.

Da gibt es mehrere Möglichkeiten, aber ohne weitere Infos des TE bleibt auch das sinnfreies Rumgerate.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto 3 Jahre zu Unrecht sichergestellt