Austauschmotor verheimlicht - was würdet Ihr machen?
Hallo, ich war heute bei meiner Mercedes-Werkstatt, weil ich dachte mein Fahrzeug hatte einen verschwiegenen Frontschaden. An der Motorhaube, Kotflügel etc. konnte man nichts feststellen. Die Stoßstange kann man wohl nicht prüfen, da kein Metall. Scheint aber neu lackiert worden zu sein. Nun aber der Hammer: Auf meinem Motorblock war ein Aufkleber mit einem späteren Datum als Herstellungsdatum und da hat ich den Meister gefragt, was der wohl zubedeuten hätte.... Er erklärte, dass der Motor wohl mal getauscht wurde. Als wir dann die Motor-Nummer vergleichen wollten, stand da Austauschaggregat seitlich neben dem Auspuffkrümmer + Teilenummer. In der Fahrzeughistorie beim Händler steht nichts im Cumputer. Das ist doch auch der Hammer.
Der Wagen ist von 08/2007 hatte beim Kauf im Dezember 11.000KM runten und jetzt 3000 KM mehr(NP 27.500). Ich bin eigentlich ziemlich sauer und will den Wagen zurückgeben. Ist das berechtigt? Hat schon mal jemand ähnliches gehabt? Viele Grüße Oliver
Beste Antwort im Thema
Wasserschäden, die einen Motor unbrauchbar machen, treten in der Regel durch vom Motor angesaugtes Wasser auf, welches in die Brennräume gelangt und sich dort natürlich nicht im notwendigen Maße verdichten lässt. Irgend wo muss es hin und so gibt dort etwas irreparabel nach - z.B. hebt sich der Zylinderkopf. Dabei muss nicht unbedingt das restliche Fahrzeug bis zu den Fenstern im Wasser gestanden haben. Bis Wasser in Massen in den Innenraum läuft, vergehen im Übrigen einige Minuten. Über den Motor hinaus würde es mir genügen zu wissen, dass alle Funktionen vor allem auch alle elektrischen über einen längeren Zeitraum gegeben sind. Zur Sicherheit würde ich unter die Teppiche im Innenraum und unter abnehmbare Abdeckungen z.B. an Batterie, Sicherungen usw. schauen.
Noch einige Anmerkungen zum Reizwort Austauschaggregat:
Im Rahmen der normalen Ersatzteilversorgung bei MB gibt es keine neuen Motoren sondern es werden stets Austauschmotoren geliefert. Falls hierbei ein Lieferengpass auftreten sollte, ist es möglich, dass ein Neuer Motor kommt. Der Fall ist aber sehr theoretisch und tritt am häufigsten bei neu eingeführten Aggregaten auf, für die es noch keine verwertbare Altbasis gibt.
Untermauert wird das ganze dadurch, dass die Garantie für das Austauschaggregat der eines Neuaggregats entspricht. Man hat sich dabei also ganz offensichtlich etwas dabei gedacht. Bei der Fertigung eines Austauschaggregats dient ein gebrauchtes Aggregat als Ausgangsbasis. Fairer weise schreibt man deshalb auch bei MB selbst aufs Typenschild, dass es sich um ein Austauschaggregat handelt. Es wird bei der erneuten Monatage auf den aktuellen technischen Stand gebracht. Alle Verschleißteile werden erneuert (z.B. Kolben) bzw. durch dem Serienstand entsprechende aufgearbeitete (z.B. geschliffene und neu gehärtete Kurbelwelle) ersetzt. Elektrikbauteile und Kabel werden in aller Regel ersetzt.
Ich gebe zu, der Begriff Austauschmotor ruft ein gewisses Misstrauen hervor. Das begründet sich aber nach meiner Erfahrung vor allem darin, dass so mancher Instandsetzungsbetrieb solche Aggregate günstig anbietet, indem er eben nicht die hier beschriebene Gründlichkeit an den Tag legt - und solche Erfahrungen sprechen sich schneller herum, als ein jahrelang problemlos laufender Austauschmotor.
Soweit meine Erinnerung reicht, fällt mir kein Fall ein, in dem ein Austauschaggregat von MB Probleme gezeigt hat, die ein Misstrauen rechtfertigen. Das mag man mir abnehmen oder auch nicht.
Die Motornummer eines jeden Aggregats sowie alle durchgeführten Garantie- und Kulanzarbeiten an einem MB in Deutschland sind zentral gespeichert und durch jeden MB-Betrieb abrufbar. Jeder MB-Betrieb ist verpflichtet, die Daten eines Tauschaggregats in eben diesem System zu hinterlegen, was nicht heißen soll, dass es auch Kollegen geben könnte, die das aus welchen Grund auch immer nicht tun.
Im Übrigen gibt es in der normalen Teileversorgung keine wie hier geschrieben gebrauchten nicht instandgesetzten Teile oder Aggregate. Definitiv. Gemeint sein könnte hier allerdings das Gebrauchteilecenter (GTC) von MB - ein Eigenbetrieb des Konzerns zur Verwertung von Altfahrzeugen und solchen aus eigener Nutzung. Hier gibt es gebrauchte Teile und Teile 2. Wahl, speziell um Kunden die zeitwertgerechte Reparatur älterer MB zu ermöglichen. Aber auch auf diese gibt es Garantie und sie werden über eine separate Schiene als gebraucht verkauft - nicht als neue oder als Austauschteile.
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Kann mir jemand sagen, ob ein paar Spritzer Wasser in den Ansaugtrakt genügen, um einen Motorschaden zu verursachen? Das kann ich mir nicht vorstellen, zumal der Ansaugtrakt in ca. 55 cm Höhe (fast Oberkante Scheinwerfer) liegt. Ich gehe davon aus, dass sich der Wagen eher in 30-40 cm Wassertiefe befunden hat und evtl. beim Durchfahren der überfluteten Straße eine kl. Welle vor sich her geschoben hat bzw. vom Gegenverkehr eine kl. Welle kam.
Da muss das "Spritzwasser" aber schon durch den ganzen Trakt, vor Allem durch den Luftfilter durch, fuer mich ist es eher ein Tauchgang gewesen....
Angenommen der Ansaugtrakt wurde geflutet und das Fahrzeug ist somit sofort zum Stillstand gekommen: Wie ist der Fahrer ohne Überflutung des Innenraumes aus dem Fahrzeug gekommen? Muss man da keine Bedenken haben wegen eventueller Schäden an elektronischen Bauteilen im Innenraum? Wenn das Wasser auf der Straße nicht tief genug wäre, um bei geöffneter Tür in den Innenraum einzudringen, so sollte es dann doch auch nicht in den Ansaugtrakt gelangen.
Zitat:
Original geschrieben von audi-olli71
So, hab eine Stellungnahme vom Autohaus erhalten. Das Autohaus räumt ein, durch einen internen Fehler in der Fahrzeugakte nicht den Austauschmotor hinterlegt zu haben. Der Schaden soll durch Spritzwasser entstanden sein, als ein Kunde durch eine überflutete Straße gefahren ist. Das muss aber ganz schön gespritzt haben...🙄😕😕. Großzügig würde man mir wegen der Unannehmlichkeiten eine Garantieverlängerung für 2 Jahre anbieten.... Ganz schön großzügig,oder 🙁 Gut ist jetzt ja schon mal, dass der Sachverhalt bestätigt wurde und dieses festgehalten wurde. Aber mit so einer Lösung kann ich mich nicht anfreunden und habe am Dienstag einen Termin beim Anwalt...
Dein Anwalt sollte das AH auffordern, durch Vorlage der Rechnung / Abrechnung mit der Versicherung offen zu legen, was alles gemacht wurde - erst so kann man einschätzen, wie das Schadensbild war und sehen, ob man wandeln will oder eine Wertminderung einschätzen...und wenn die da rumzicken, weiß man, woran man ist
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Hallo,
Ich halte es für nicht erheblich, wie und warum der Schaden entstanden ist.
Es geht nur darum, welcher Schaden entstanden ist - und hier ist ein neuer Motor eingebaut worden. Dies ist ein erheblicher Schaden, der angegeben werden muss. Aber das wird der Anwalt mit Sicherheit bestätigen...
PS: Ich würde den Wagen auch wandeln (notfalls mit gerichtlicher Hilfe)!
Gruß,
Frank
So, nun hat der Händler nach mehrmaligem Schriftwechsel auch eingesehen, dass der Verkauf wieder rückgängig gemacht werden sollte. Ich habe mich bereit erklärt, für die Nutzung 0,5 % vom Kaufpreis je angefangene 1000 KM zu zahlen. Das sind bei 4000 KM keine 600 Euro (damit kann ich gut leben) Nun sucht der Händler für mich einen vergleichbaren Ersatzwagen z.B Werkswagen bei ähnlicher Laufleistung und ähnlichem Kaufpreis. Das gestaltet sich jedoch schwierig, da ich einen mit Sportpaket habe. Mal sehen was wird. Ich bin aber doch noch angenehm überrascht, dass der Händler eingelenkt hat. Hoffentlich gibt es jetzt nur nicht noch Schwierigkeiten mit der Ersatzwagenbeschaffung bzw. der Kaufpreiserstattung, falls mir die Vorschläge nicht gefallen.
Zitat:
Original geschrieben von audi-olli71
So, nun hat der Händler nach mehrmaligem Schriftwechsel auch eingesehen, dass der Verkauf wieder rückgängig gemacht werden sollte. Ich habe mich bereit erklärt, für die Nutzung 0,5 % vom Kaufpreis je angefangene 1000 KM zu zahlen. Das sind bei 4000 KM keine 600 Euro (damit kann ich gut leben) Nun sucht der Händler für mich einen vergleichbaren Ersatzwagen z.B Werkswagen bei ähnlicher Laufleistung und ähnlichem Kaufpreis. Das gestaltet sich jedoch schwierig, da ich einen mit Sportpaket habe. Mal sehen was wird. Ich bin aber doch noch angenehm überrascht, dass der Händler eingelenkt hat. Hoffentlich gibt es jetzt nur nicht noch Schwierigkeiten mit der Ersatzwagenbeschaffung bzw. der Kaufpreiserstattung, falls mir die Vorschläge nicht gefallen.
Nicht vergessen, daß der Händler Dein eingesetztes Kapital im Gegenzug verzinsen muß! Im übrigen hat die Wandlung nichts mit einer Ersatzbeschaffung beim gleichen Händler zu tun - Du kannst also kaufen, wo Du willst!
Ich seh das so... Leben und Leben lassen... Wenn der Händler mir aber nichts vergleichbares anbieten kann, dann wird er mir halt das Geld aushändigen müssen. Für die Nutzung bin ich bereit, etwas zu zahlen (auch wenn ich das nicht müsste).
So, nun ist der Wagen wieder beim Händler, ich hab mein Geld wieder (abzüglich der Nutzungsentschädigung). Bei der Fahrt zum Händler ging dann auch noch die Windschutzscheibe durch Steinschlag kaputt 🙁 Naja 150 Euro Selbstbeteiligung geht ja noch). Ingesamt stand der Kauf des Benz unter keinem ,,guten Stern´´ und hat mich so manch schlaflose Nacht gekostet. Ich möchte mich noch einmal für die Hilfe und die Ratschläge hier im Forum ausdrücklich bedanken. Vielen Dank🙂
Zitat:
Original geschrieben von audi-olli71
(abzüglich der Nutzungsentschädigung).
und welche Verzinsung hast du für dein Geld vom Händler bekommen?
Die steht dir nämlich zu!!!!
Deine Gutmütigkeit in allen Ehren!
Aber bei diesem verheimlichten Schaden hätte ich:
a) keine 600,- bezahlt für die Nutzung
b) den Wagen nicht selbst zurück gebracht sondern holen lassen (nochmals 150,- futsch für die Scheibe)
c) bei dem Händler KEINEN Folgekauf gemacht
Gruß
Hyperbel
Ich bin gar nicht so gemütlich😉 Bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages sind die 0,5 % je angefangene 1000 KM eine gängige Methode. Wenn Du einen Neuwagen wandelst, musst Du auch etwas für die Nutzung zahlen(zwischen 0,5 u. 1% vom Kaufpreis). Ich habe auch keinen Ersatzwagen bei dem Händler gekauft. Er hatte mir zwar einen angeboten, der 15 Tkm mehr auf dem Tacho hatte. Den hab ich dankend abgelehnt. Den Schriftwechsel habe ich ohne Anwalt geführt (hab mich aber trotzdem anwaltlich beraten lassen). Lt. Anwalt ist es nicht 100 % sicher, dass ich Recht bekommen hätte, da ein Austauschmotor nichts wertminderndes sein muss. ( Da entscheidetet jeder Richter wohl anders) Mit einem verschwiegenen Vorschaden siehts wohl besser aus. ( Richter kann sich aber auch wieder an den Austauschmotor als Schaden beziehen = nichts wertminderndes)Deshalb habe ich das auch nicht auf die Spitze getrieben hinsichtlich Verzinsung Geld, Leihwagen, Auto abholen... Kann man alles machen. Wenn Du aber nicht unbedingt vor Gericht willst und lieber kurzfristig einen anderen Wagen willst, dann ist 600 Euro nicht die Welt. (Gerichtskosten werden nach Streitwert berechnet + 2 x Anwalt = locker 5000 Euro wenn man verliert + evtl. Gutachterkosten) Da sehe ich die 600 Euro wirklich als kleinstes Problem an. Schließlich hab ich den Wagen ja auch 5000 KM gefahren und der Werverlust würde über den 600 Euro liegen. Für mich ist das so in Ordnung.
Zitat:
Original geschrieben von audi-olli71
Ich bin gar nicht so gemütlich😉 Bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages sind die 0,5 % je angefangene 1000 KM eine gängige Methode. Wenn Du einen Neuwagen wandelst, musst Du auch etwas für die Nutzung zahlen(zwischen 0,5 u. 1% vom Kaufpreis). Ich habe auch keinen Ersatzwagen bei dem Händler gekauft. Er hatte mir zwar einen angeboten, der 15 Tkm mehr auf dem Tacho hatte. Den hab ich dankend abgelehnt. Den Schriftwechsel habe ich ohne Anwalt geführt (hab mich aber trotzdem anwaltlich beraten lassen). Lt. Anwalt ist es nicht 100 % sicher, dass ich Recht bekommen hätte, da ein Austauschmotor nichts wertminderndes sein muss. ( Da entscheidetet jeder Richter wohl anders) Mit einem verschwiegenen Vorschaden siehts wohl besser aus. ( Richter kann sich aber auch wieder an den Austauschmotor als Schaden beziehen = nichts wertminderndes)Deshalb habe ich das auch nicht auf die Spitze getrieben hinsichtlich Verzinsung Geld, Leihwagen, Auto abholen... Kann man alles machen. Wenn Du aber nicht unbedingt vor Gericht willst und lieber kurzfristig einen anderen Wagen willst, dann ist 600 Euro nicht die Welt. (Gerichtskosten werden nach Streitwert berechnet + 2 x Anwalt = locker 5000 Euro wenn man verliert + evtl. Gutachterkosten) Da sehe ich die 600 Euro wirklich als kleinstes Problem an. Schließlich hab ich den Wagen ja auch 5000 KM gefahren und der Werverlust würde über den 600 Euro liegen. Für mich ist das so in Ordnung.
Ich finde auch, dass das die beste Lösung ist, denn vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand. Man hat natürlich als Nichtbetroffener leicht reden. Wie Du schon richtig schreibst, wäre die Unsicherheit zu groß und im Falle der Niederlage wäre der Schaden nicht 600.- Euro, sondern ein Vielfaches höher. Letztlich hat sich das Autohaus ja dann doch noch fair verhalten. Für Dich gilt jetzt: Neues Spiel, neues Glück ! Ich wünsche Dir alles Gute.
Hallo zusammen, auch wenn ich jetzt keine E-Klasse mehr fahre und wieder bei Audi angelangt bin, wollte ich Euch noch was zum Schmunzeln schreiben. Für mich natürlich nicht so lustig. Die E-Klasse wurde ja vom Händler zurückgenommen und ich hab mich dann dazu entschieden, noch einmal Geld in die Hand zu nehmen und mir lieber einen Neuwagen zu kaufen. Also hab ich einen EU-Neuwagen Audi A6 mit guter Ausstattung gekauft und jetzt kommt es: nach einen Monat und 1450 KM hat er einen Motorschaden und ich jetzt wieder (bzw. ab Montag) einen .... Wagen mit Austauschmotor... Ich hab echt momentan kein Glück mit den Autos... (Der Motor ist aber ein neuer Motor und nicht wie in meiner E-klasse ein Austauschaggregat) So das wollte ich mal los werden ( Hab mich bei Euch aber sehr wohl gefühlt😉 )
Jaja, von der Traufe in den Regen ...
... so kann's gehen. Schade - aber Du bist anscheinend vom Pech verfolgt.
Bei dem geringen Kilometerstand schließe ich persönliches Unvermögen einen Motor einzufahren aus. Da wirst Du bei einem Widerverkauf mE. keine Probleme bekommen.
Schön, dass Du Dich trotzdem hier mal meldest.
Und alles Gute für Dich und Deinen neuen Untersatz in der Zukunft; Allzeit knitterfreie Fahrt!
Gruß
Hyperbel