Austausch von Bremsbeläge und Bremsscheiben
Hallo,
ich muss bei meinem GOLF 4 (HSN:0603,TSN(419)) die Bremsbeläge und Bremsscheiben komplett vorne+hinten austauschen.Auch die gelbe Anzeige "Bremsbeläge prüfen" kam auf.
Ich habe die Teile schon selbst bestellt.
Wieviel würde der Austausch in einer Werkstatt kosten?
Was wäre ein angemessener Preis
22 Antworten
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 16. Juni 2023 um 12:41:29 Uhr:
@das-markusWürdest du das für 100€ machen? Beim besten Willen nein! Das Ganze Werkzeug was man braucht muss man ja einrechnen wenn ich das mache nutze ich Werkzeuge im Wert von 1500€ das muss man ja alles rein rechnen inkl Verschleiß der Werkzeuge.
Nicht "würde".
Ich habs mehrfach gemacht. Eben für Freunde. Ist kein Gewerbe.
Achja: inklusive Ankerbleche.
Zitat:
@asadalik203 schrieb am 17. Juni 2023 um 23:35:12 Uhr:
Mache es jetzt für 200 Euro bei einer normalen Werkstatt.
Ist das der Wunsch? Oder hat eine Werkstatt zugesagt?
Reparaturen dieser Art für Freunde und Bekannte 50% unter Preis des Freundlichen. Teile & Arbeitszeit. Ansonsten genieße ich meine Freizeit 🙂
Gruß
Ciwa
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Ne hab eine Werkstatt gefunden die das macht für 200.
Habe ja 4 Bremsscheiben und 8 Bremsbeläge selber schon gekauft.
Überlege die Bremsflüssigkeit mit zu wechseln
Zitat:
@asadalik203 schrieb am 19. Juni 2023 um 00:57:51 Uhr:
Überlege die Bremsflüssigkeit mit zu wechseln
Gehört alle 2 jahre gemacht bzw kann man die bremsflüssigkeit auch testen wieviel wasser drin ist und wie hoch der Siedepunkt noch ist.
die Werkstatt hat das Auto schon auf der Bühne, solltest gleich machen lassen.
In Österreich benötigt man für einen PKW ab dem 5. Jahr der ersten Zulassung, JEDES JAHR eine Pickerl-Überprüfung (§57a-Überprüfung; HU in Deutschland). Dabei wird immer der Bremsflüssigkeits-Siedepunkt bestimmt (es kann in der folge ein schwerer Mangel ausgesprochen werden); -> es zeigt sich dabei, für ein Auto das immer gefahren wird, dass man alle zwei Jahre die Bremsflüssigkeit erneuern muss, um ein Zulassungs-Pickerl zu erhalten !!!
Wird bei dieser Überprüfung ein schwerer Mangel festgestellt, hat man 30 Tage Zeit den Mangel zu beseitigen und das Auto erneut bei einer Überprüfungs-Behörde vorzuführen (das kann auch eine KFZ-Werkstätte sein, die dafür eine Zulassung hat); nach 30 Tagen verfällt die KFZ-Zulassung und die Nummerntafel wird eingezogen ...
Wird bei der Überprüfung ein Mangel mit "Gefahr in Verzug" festgestellt (zu großes Radlagerspiel, Bremsen-Defekt) -> muss man den PKW sofort reparieren lassen, oder (wenn die Überprüfungs-Stelle keine Werkstätte betreibt z.B. ÖAMTC, ARBÖ, ...) in eine Werkstätte, die dies macht, abschleppen lassen. (Wird NICHT sofort repariert oder in eine Werkstätte abgeschleppt, oder wohin, wo man dies selber macht -> verfällt die KFZ-Zulassung Tags darauf und die Nummerntafel wird eingezogen. -> Dann ist KEIN KFZ-Versicherungs-Schutz mehr vorhanden!)