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Ausstellung von KFZ-Briefen

Themenstarteram 12. Januar 2008 um 11:05

Hallo Leute,

mich würde es mal interessieren, was die Allgemeinheit (also ihr) dazu meint,

1. wann ein Brief für einen Wagen ausgestellt wird,

2. was das Datum der Bescheinigung des Herstellers (alter Brief Seite 4) für euch bedeutet

3. welche Gründe es geben darf einen neuen Brief auszustellen

4. ob ein zweiter Originalbrief !!! (kein Ersatzbrief) vom Hersteller aus Aktualisierungsgründen (Auflastung zum Kombinationsfahrzeug ohne technische Veränderungen) ausgestellt werden darf, bei einem Fahrzeug das noch nicht angemeldet war.

5. Wieviel km ein Wagen höchstens haben sollte, der vom Hersteller an den Händler geliefert wurde, als neu produziert versteht sich

 

Leider haben wir eine solche Erfahrung gemacht, die diese Fragen rechtfertigen. Wir liegen seit einiger Zeit, mit diesem Wagen vor Gericht.

Wir haben vor dem 15.10.2003 einen Neuwagen gekauft und erst nach 2 Jahren erfahren, dass dieser bei Verkauf bereits 21 Monate war. Nun müssen wir Arglist des Händlers nachweisen, der natürlich alles abstreitet.

Wenn unsere Klage abgewiesen wird, werde ich einen ausführlichen Bericht dazu schreiben. Im Moment wurden mich eure Meinungen zu den Fragen interessieren.

 

Viele Grüße

Hixi

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9 Antworten

Zu 1 + 2.) Ich meinte das der Brief ausgestellt wird, wenn das Fz. das Werk in Richtung Händler oder sonstwohin verlassen soll. Das Datum auf S. 4 ist dann das Ausstelldatum des Briefes. Meiner ist z.B. 3 Monate nach der Produktion (lt. Fahrgestell-Nr.) ausgestellt worden.

Zu 3.) Wenn das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr genommen wurde und dann doch wieder reinkam. War früher immer der Fall, wenn es länger als 18 Monate abgemeldet war. Also auf dein Problem bezogen könnte das eine Tageszulassung gewesen sein und danach 1,5 Jahre im Ausstellungsraum. Es steht dann übrigens im Brief das es ein Ersatzbrief ist.

Zu 4.) Glaub ich kaum. Denn S.4 ist die "Geburtsurkunde". Alles was sich nach dem Tag ändert steht auf S. 2, 3 oder 5. Zudem denke ich das die Hersteller sehr strenge Kontrollen bzgl. der Verwendung der Briefe erfahren. Allein schon aus Steuergründen, denn sonst könnten sie ja "schwarz" Autos bauen und verkaufen.

Zu 5.) Alle Neufahrzeuge die ich kenne hatten unter 2km. Es gibt aber Hersteller die Probefahrten auf dem hauseigenen Testparcour / Prüfstand machen. Dann evtl. Fahrten beim verladen im Hafen / Bahnhof / Händler. Aber mehr als 20km sollten es eigentlich nicht sein. Alles andere riecht dann schon wieder sehr nach Tageszulassung oder Probefahrt.

Themenstarteram 16. Januar 2008 um 13:41

Hallo Chaoschemiker :)

danke für die super ausführliche Antwort :)) Die gleiche Meinung, die ich auch hatte.

Deine Antwort bestätigt mich in meiner Meinung, dass bei uns ganz großer "Schmuh" gemacht wurde.

Wir sind seit 2005 vor Gericht, da das Fahrzeug bereits von Anfang an "Macken" hat. Im Sommer 2003 haben wir den Wagen als Neufahrzeug gekauft. Das Fahrzeug hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ca. 500km. Dies störte uns aber weniger, der Händler sicherte uns zu, dass er das Fahrzeug mit roter Nummer gefahren hatte.

Unser Brief (Originalbrief) war im Oktober 2002 ausgestellt worden.

Im Laufe des Verfahrens haben wir nun erfahren, dass das Fahrzeug bereits Oktober 2001 produziert wurde, Januar 2002 an einen ersten Händler ausgeliefert wurde, mit dem ersten Originalbrief. Dieser Händler meldete Insolvenz an, das Fahrzeug ging zurück an den Importeur. Dieser hat es dann an "unseren" Händler verkauft, mit einem anderen Brief (Original). Das ganze kam jetzt nur raus, da wir die Rechnung vom Hersteller an den Händler vorliegen haben. Da steht nämlich die erste Briefnummer drin. Unser Händler hat nichts gesehen, nichts bemerkt und auch keine Veranlassung gehabt, seine Papiere nachzuschauen.

Da wir dieses Argument erst nach 2 Jahren vortragen konnten, haben es erst 2006 in Erfahrung gebracht, müssen wir Arglist des Händlers nachweisen.

Bei Nachfrage beim Hersteller hat ergeben, dass der Brief aus Aktualisierungsgründen, Auflastung zum Kombinationsfahrzeug, ausgestellt wurde. Dabei hätte eine Bescheinigung vom Hersteller genügt, auch wurden keine technische Änderungen vorgenommen. Vor allem kein neuer Brief, sondern ein Ersatzbrief. So verjüngt man Fahrzeuge.

Jeder wäscht seine Hände in Unschuld :(. Keiner hat was mit der Sache zu tun. Weder Hersteller noch Händler.

 

Viele Grüße

Hixi

Zitat:

Jeder wäscht seine Hände in Unschuld . Keiner hat was mit der Sache zu tun. Weder Hersteller noch Händler.

Das sehe ich aber teilweise anderst.

Dem Hersteller ist es eigentlich egal was mit dem Auto passiert wenn es aus dem Werk ist. Gut, wenn der 1. Händler pleite ging bevor er dem Hersteller den Preis bezahlte, hat des Werk wieder den Schwarzen Peter. Aber deshalb einen neuen Brief auszustellen ist eigentlich Blödsinn. Spätestens bei einem mittelkomplizierten Ersatzteilkauf braucht man das genaue Baujahr und oft den Monat. Ganz grosse Ketten und kleine Klitschen nehmen dazu den Tag der Erstzulassung, seriöse (Hersteller-)Werkstätten eigentlich immer die FIN / FG-Nummer, tw. sogar die Motornummer, weil oft in einer Serie was an der Technik geändert wird, das der Normalmensch gar nicht sieht. Spätestens dann merkt man, das zwischen Baudatum und Briefdatum/EZ sehr viel Zeit vergangen ist. Und sowas sollte der Hersteller eigentlich wissen, das das früher oder später rauskommt.

 

Auch der Händler hätte anhand der FIN / FG-Nummer das Produktionsdatum leicht nachprüfen können. Ich denke mal alle Hersteller haben spätestens nach 12 Monaten kleine optisch sichtbare Modelländerungen, z.B. andere Farben, Polster, Scheinwerfergläser, Felgen, ..... Als Händler sollte man daher eigentlich auf den 1. Blick sehen, das das doch das 2001/2002er und nicht das 2003er Modell ist. Weil 21 Monate sind eine sehr lange Zeit.

Themenstarteram 17. Januar 2008 um 15:22

Auch der Händler hätte anhand der FIN / FG-Nummer das Produktionsdatum leicht nachprüfen können.

 

Hallo chaoschemiker,

tja lt. Gegenanwalt hatte der Beklagte keine Veranlassung das zu kontrollieren. Er hätte ein Hellseher sein müssen, dass er das gewusst hätte.

Er hat auch bei seinem Hersteller nicht nachgefragt, warum sein neu produziertes Fahrzeug bereits 500km aufwies.

Das ganze ist sooooooooooooo ein Witz.

Am liebsten würde ich ganz laut rausposaunen, welcher Hersteller und Händler das ist, so verlogen das von denen rüberkommt.

Man bekommt 3 Jahre Garantie, der Händler muss keine Auskunft geben, was in einem Garantiefall gemacht wurde und wie soll ein Laie erfahren, wann das Fahrzeug produziert wurde?????

Ist doch recht schlau gemacht von denen, oder?

Viele liebe Grüße

Hixi

Themenstarteram 19. Januar 2008 um 14:23

Hallo nochmals :)

hat eigentlich keiner mehr einen Kommentar dafür???

Würdet ihr euch das so gefallen lassen.

Aber trotzdem danke für die Antworten :)

Viele liebe Grüße

Hixi

am 7. Februar 2008 um 13:02

ein blick ins kundendienstheft genügt meistens, oder ein blick auf die DOT nummer der reifen. die werden nämmlich frisch verbaut. und früher war ein produktionsdatum auch auf den Typetiketten der sicherheitsgurte vermerkt. also augen auf. und wenn es zweifel gibt nachfragen, penetrant nachfragen, und nicht vom preis blenden lassen.

oder ist geiz doch geil?

Themenstarteram 7. Februar 2008 um 19:17

Hej,

danke für die Antwort. Tja, wir haben erst 2 Jahre später erfahren, dass dem Händler ein neuer Brief ausgestellt wurde und das Fahrzeug bereits 21 Monate alt war, bei Kauf. Der Händler hat gaaaaaaaaaar nix davon gewusst. Und wir müssen Arglist nachweisen, hammerhart

Gruß Hixi

am 7. Februar 2008 um 19:59

ich glaube kaum, das ein 21 monate alter wagen noch als neuwagen gilt. da gibts auch urteile drüber. da weiß dein anwalt aber besser drüber bescheid.

ansonsten gilt augen auf. und das angebotene modell mit der aktuellen preisliste vergleichen, denn kein hersteller baut 24 monate das selbe muster. von lada und trabant mal abgesehen.:D

Übrigens solltest du hier aber auch ross und reiter nennen, sprich marke und model. und in welcher stadt man sich den händler besser 2 mal ansehen sollte.

ich habe auch schon gehört das händler mietwagen aus dem ausland alsa neuwagen verkauft haben. und als es dann zum garantiefall kam, zeigte es sich, das die autos schon ein paar tage älter waren.

 

Themenstarteram 8. Februar 2008 um 10:07

Hej,

da wir noch im Gerichtsverfahren sind, möchte ich zur Zeit noch keinen Namen oder Hersteller nennen.

Aber es ist ein Geländewagen ;) und der bekam erst 2004 ein Facelifting. Ansonsten wurde er tatsächlich von 2001 an ohne Veränderung gebaut.

Das der Wagen kein Neuwagen mehr ist wurde anerkannt. Der Witz ist halt, dass diese 2 Jahresfrist rum ist, d.h. das ganze ist verjährt.

Wir sind halt von dem Datum (Bescheinigung des Herstellers) im Brief ausgegangen, dass der Wagen zeitnah zum Produktionsdatum ausgestellt wurde. Dass ein 2. Brief erstellt wurde, davon haben wir sogar erst nach 4!!! Jahren erfahren.

Der Nachweis der Arglist müssen wir erbringen.

Gehst du hin und ruft nach Erhalt des Briefes den Hersteller an und fragst, wann das Fahrzeug gebaut wurde? Eigentlich doch nicht, oder?

Hixi

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