Außländisches Kennzeichen in Deutschland KFZ Steuer?
Hi,
in der Suchfunktion findet man ja einige Beiträge, dass es als deutscher Staatsbürger nicht erlaubt ist mit einem schweizer Kennzeichen in Deutschland zufahren, da man die KFZ Steuer hinterzieht.
Allerdings habe ich jetzt gehört, dass es in Ordnung wäre, wenn man nicht länger wie 6 Monate in Deutschland ist und die deutsche KFZ-Steuer zusätzlich bezahlt.
Hintergrund ist, ich könnte von meinem Vater, der in der Schweiz lebt, so ein Auto zumindest im Sommer paar Monate fahren.
Die KFZ-Steuer leuchtet mir ein und finde ich auch okay.
Aber muss ich dann das Auto trotzdem nach Deutschland einführen und 19% MwSt + 10% Zoll bezahlen? 😕
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Also, zur Frage der KFZ-Steuer: besteuert werden kann gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG das Halten von ausländischen Fahrzeugen im Inland. Steuerschuldner ist gem. § 7 Nr. 2 KraftStG derjenige, der das Fahrzeug im Inland benutzt. Die Dauer der Steuerpflicht beträgt wie schon zitiert nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG die x Monate im Sommer, die der TE das Fahrzeug hier nutzen will. Eine Steuerbefreiung, deren Zitat (§ 5 Abs. 2 KraftStG) hier so undeutsch für Verwirrung gesorgt hat, kommt nicht in Betracht. Somit kann es also durchaus dazu kommen, dass der TE die KFZ-Steuer bezahlt, während das Fahrzeug auf den Vater im Ausland zugelassen ist.Die Frage des Einfuhrzolls ergibt sich mMn nur dann, wenn der TE das Fahrzeug hierher einführt und auf sich dann zulässt.
Gruß Tecci
Und da wir das alle nur zu 80% wissen, habe ich dem TE empfohlen, kurz einen StB seines Vertrauens zu kontaktieren. 😉
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Und es wäre mir neu, daß man Zoll und MwSt. für etwas bezahlt, das man nach dem URLAUB wieder mit in den Staat nimmt, der den Lebensmittelpunkt bildet. Da hätten aber die Touristen in D einen weiteren Grund, nicht nach D zu fahren.
Hat ja auch niemand behauptet!
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Hat ja auch niemand behauptet!Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Und es wäre mir neu, daß man Zoll und MwSt. für etwas bezahlt, das man nach dem URLAUB wieder mit in den Staat nimmt, der den Lebensmittelpunkt bildet. Da hätten aber die Touristen in D einen weiteren Grund, nicht nach D zu fahren.
O.
Laß gut sein. Ich kann sowohl lesen und laß, was Du postest...
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Und da wir das alle nur zu 80% wissen, habe ich dem TE empfohlen, kurz einen StB seines Vertrauens zu kontaktieren. 😉
Sag ich ja nichts gegen 😉
Ähnliche Themen
Moin🙂
Kleiner Tipp, die Schweiz gehört der EFTA nicht der EU an 😉
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin🙂
Kleiner Tipp, die Schweiz gehört der EFTA nicht der EU an 😉Gruss TAlFUN
I wois. 😁
Sie ist aber auch dem Schengenraum beigetreten. 😉
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Sie ist aber auch dem Schengenraum beigetreten. 😉
Korrekt 🙂
Aber:
Zitat:
Die Schweiz ist aber weiterhin nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die großen Zollämter besetzt sein werden, um den Warenfluss zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Zollkontrollen sind auch weiterhin Personenkontrollen möglich.
😉
Gruss TAlFUN
Edit:
Egal wie oder was, eine Rückfrage beim Hauptzollamt kann nie schaden.
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Korrekt 🙂Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Sie ist aber auch dem Schengenraum beigetreten. 😉
Aber:😉Zitat:
Die Schweiz ist aber weiterhin nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die großen Zollämter besetzt sein werden, um den Warenfluss zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Zollkontrollen sind auch weiterhin Personenkontrollen möglich.
Gruss TAlFUN
Ich weiß. Ich bekomme ja bei jedem in Deutschland getätigten Einkauf auch die MwSt zurück. 😁 Also weitere 11% Rabatt. Auch sehe ich in meiner Wohnstraße des öfteren den Zoll patroullieren. 😉
Zu Deinem Edit: Ich würde einen StB vorziehen. 😉
Dieses Thema hatten wir ja schon hinsichtlich der Schweiz unter verschiedenen Threads. Hier nun Neuigkeiten.