Außenbeleuchtung

Opel Astra F

Hallo nochmal 🙂

Hab mal ne wichtige Frage:

Also, hab mir schon vor längerer Zeit blaue Standlichter eingebaut, und hab auch Spritzdüsenverkleidungen mit blauen LEDs. Die FRage ist jetzt nur: Darf ich damit überhaupt rumfahren??? Ich sehe immer wieder wie Trucker blaue LEDs haben (zwischen 2 und 5 Stück) und da scheint niemand was zu sagen!! Naja, ich hab mal irgendwo gehört dass man das ja eigentlich garnicht darf. Gibt´s da ne Ausnahmeregelung für Trucker, oder ist das doch erlaubt, oder wie ist da die "Gesetzeslage"?? Da fällt mir noch ein, es ist wohl verboten mit Standlich rumzufahren, aber ich sehe täglich BMWs bei denen nur das Standlicht an ist (tagsüber).
Oder ist das doch egal???

Grüße und THX
Sam

24 Antworten

Re: Noch ne Frage

Zitat:

Original geschrieben von SamHain


Was ist denn mit den Lichtern die z.B. beim ATU verkauf werden??? Ich meine die mit "ICE-BLUE" von BOSCH???
Wo sogar extra drauf steht: "Licht in Farbe ICE-BLUE, erhöht die Verkehrssicherheit, sehen sie mehr bei Dunkelheit ......"

Was ist denn damit???

Die müssten doch gekennzeichnet sein mit "nicht zulässig im Bereich der StVZO" oder etwa nicht????

Eure Meinung ist immer gefragt!!!

THX
Sam

die geben nur ein ganz schwach bläuliches licht von sich das fällt nicht sofort auf und wenn da ein e-prüfzeichen drauf ist isses erlaubt. aber wenns 100W Birnen gehören die eigentlich verboten siehe meinen anderen beitrag

oh je ... so langsam bekommen wir hier unser eigenes Forum ......

Fangen wir mal bei den Bosch-Laternen (die übrigens von OSRAM kommen) an:

Zitat:

Frage:
Was ist der Vorteil von OSRAM COOL BLUE Lampen?

Antwort:
Neben dem speziell optischen Erscheinungsbild der OSRAM COOL BLUE Lampe im Scheinwerfer, wie es von sehr vielen Autofahrern bevorzugt wird, bietet die Lampe auch lichttechnische Verbesserungen im Vergleich zu einer Standardlampe.
Allerdings in einem nicht so hohen Maß wie bei der OSRAM SUPER - Serie, die bis zu 30% mehr Licht bietet oder gar die OSRAM SILVERSTAR Serie mit bis zu 50% mehr Licht.
Die tageslichtähnliche Farbe der OSRAM COOL BLUE Lampe verhilft zudem zu ermüdungsfreiem Autofahren.
Um eine einheitliche blaue Lichtfarbe im Frontbereich des Fahrzeuges zu bekommen, bietet OSRAM diverse COOL BLUE Standlichtlampen an.

Eine COOL BLUE Version gibt es für:- Scheinwerferlampen: H1, H4, H7, HB3, HB4- Zusatzlichtlampen: H6W, W5W, T4W

Das ist ein Zitat aus der

FAQ-Seite

von Osram.

Zur Zulässigkeit gibt es nicht viel zu sagen ... die Lampen müssen aber - wenn sie zugelassen sind - eine Kennzeichnung auf dem Sockel tragen.

Verkauft werden darf vieles, z.B. auch KAT- oder Schalldämpfer-Atrappen (siehe u.a. bei ebay). Und da ist keineswegs immer angegeben, dass die Verwendung unzulässig ist !

Übrigens: 100W-Glühlampen sind verboten !

Wusstest Du übrigens, dass beim Anmischen von weissem Lack immer blau zugesetzt wird ?

Zu Deinen Definitionen :
Wo fängt eigentlich alt an ?

Ich unterstelle mal (anhand Deiner Standpunkte), dass ich schon länger hinterm Lenkrad sitze, als Du Jahre auf dem Buckel hast.
Meinen ersten Führerschein (Klasse IV - Kleinkraftrad) habe ich 1969 gemacht ...
Aber ich fahre nicht mit 30 km/h durch normale Ortsdurchfahrten oder auf freier Piste mit 50 km/h (ausser bei entsprechender Beschilderung oder Strassenverhältnissen). Aber auch nicht mit 80 (innerorts) oder 160 (Landstrasse).

Und seit ich 1994 nach Berlin gezogen bin, und damit noch öfter die Fahrweise der meist jüngeren Fahrer aus dem Umland mit ansehen darf (und die regelmässig zunehmende Anzahl von Blumensträussenund Kreuzen an Alleebäumen), definiere ich den Begriff "Wahnsinn" für mich neu.

Im Laufe meiner beruflich und privat zurückgelegten "Mega-km" habe ich mindestens 15 x Leute aus zersemmelten Autos ziehen dürfen und 5 sind mir (und den teilweise bereits anwesenden Rettungskräften) direkt vor der Nase weggestorben. Das trägt auch zur Prägung eines vorausschauenden Fahrstils bei.

cU
Fred

@ConvoyBuddy: Deiner Ansicht kann ich nur zustimmen. Richtig so! (unschöne Sache wenn man den Motorradfahrer den man retten wollte, gleich mit Lederkombi in Sarg packen kann...)

Bau doch BLUE VISION von Philips ein - die haben soger "bläuliche" Standlichtbirnen mit E-Zeichen und sind auch nur damit zulässig.

Hab aber noch ne Ergänzung für euch: Es gibt einen Unterschied zw. Nebelscheinwerfern und Zusatzscheinwerfern, welche auch ohne schon genannte besondere Wettererscheinungen angemacht werden dürfen!!!

Auch mit standlicht. Wo aber Zusatzscheinwerfer aufhört und Nebelscheinw. anfängt ist gesetzliche Grauzone...

cu

Nachtrag

Also, ich wollte einfach nur nochmal festhalten dass ich nicht zu den "hirnlosen Prolorasern" gehöre!!!

Ich würde eher sagen ich fahre gediegen, aber auch oft etwas schneller 10-20Km/h drüber. Trotzdem aber auch nur wenn ich es vertreten kann, sprich: Ich kenne die Strecke und es sind keine anderen Autos in der Nähe!!!

Und zu den blauen Lichtern: Grün/Weiß-Wiesbaden hat sich bis jetzt noch nicht darüber beschwehrt!! Oder ich hatte einfach nur Glück weil ich sie selten benutze *g*

Natürlich kann ich die Argumente die ihr vorbringt verstehen, allerdings ist es nicht leicht sie zu akzeptieren 🙁

Naja, schaun wir mal was passiert, vielleicht mach ich sie ja irgendwann mal raus, oder auch nicht.

bye bye
Sam

Zitat:

Original geschrieben von Joker-TDI


@samhain

weißt du aber auch warum die alten leute so langsam fahren? die muten sich so hohe geschwindigkeiten nicht mehr zu weil sie die reaktionszeit nicht mehr haben. die sind 50 Jahre und mehr auto gefahren und haben mehr fahrerfahrung als ein fahranfänger der nie besser fahren kann wie einer der schon 40 jahre den lappen hat

naja, wenn man sich schon nicht zutraut die vorgeschriebenen 50 km/h zu fahren, dann sollte man das auto gar nicht mehr benutzen. man könnte auch bus/bahn/fahrrad fahren. und was bringt mir fahrerfahrung, wenn ich in den entsprechenden situationen nicht reagieren kann ?

Vit

Zitat:

Original geschrieben von Vit


naja, wenn man sich schon nicht zutraut die vorgeschriebenen 50 km/h zu fahren, dann sollte man das auto gar nicht mehr benutzen. man könnte auch bus/bahn/fahrrad fahren. und was bringt mir fahrerfahrung, wenn ich in den entsprechenden nicht reagieren kann ?

Vit

Danke Vit, endlich mal jemand der mir wenigstens in diesem Punkt zustimmt!!!

Nem Kumpel von mir ist sogar schon mal folgendes passiert:
Er fuhr hinter einem älteren Verkehrsteilnehmer her, über mehrere Kilometer, dieser fuhr allerdings nur mit ca. 30Km/h durch die Ortschaften und hinter ihnen bildete sich dadurch eine ansehnliche Autoschlang! Als besagter Kumpel sich dann entschloss zu überholen und an unserem älteren Verkehrsteilnehmer vorbeizog hupte der noch ganz erboßt!!!

Naja, das End vom Lied war dass der "Opa" ihn wegen Nötigung und nochwas anderem angezeigt hat!!!

soviel dazu!!!

tja, bittere sache. da ich oft auf den straßen bin, merk ich das mit den älteren verkehrsteilnehmern auch. naja, thema für sich. ging um lampen, ne 😉

Vit

Zitat:

Original geschrieben von SamHain


...Und zur Spritzdüsenbeleuchtung: Warum dürfen die Trucker das???

THX
Sam

Weil die über 2,50 m oder so (weiss die genaue Höhe nicht, waren glaub' ich 2 oder 2,50 Meter) sind und das dann die Autofahrer wohl nicht mehr stark stört weil es nicht richtig im Rückspiegel ist. Hat mein Fahrlehrer gesagt als ich den das mal gefragt habe, der ist TÜV-Prüfer gewesen. Mache gerade Motorradführerschein nach, wenn ich den das nächstemal sehe werd ich ihn nochmal fragen.

@ lucas
die teile haben keine bauartgenehmigung e-prüfzeichen, tüvgutachten o.ä. und deshalb dürfen die an keinem Fahrzeug verbaut werden. weder lkw,pkw,moped...die trucker werden auch ihre strafe zahlen müssen wenn se angehalten werden. wen dein fahrlehrer tüv prüfer ist, dann komm ich mal vorbei und lass mein auspuffrohr eintragen 😉

Sorry, aber auch in meinem Fahrschulbuch von 2002 steht: Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt es, wenn zusätzlich statt des Abblendlichts die Begrenzungsleuchten eingeschaltet werden.

Das bezieht sich aber meiner Meinung nach auf Situationen, in denen man mit Nebelscheinwerfern fahren darf oder muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so zum Spass mit den Neblern rumdüsen darf...!
Du solltest selber wissen, dass die Dinger elentig blenden. Wer mir entgegen kommt und bei guten Sichtverhältnissen mit Neblern fährt, kriegt 'ne Ladung Fernlicht mit...

Fazit: Mach's lieber nicht, wenn Du ein anständiger und rücksichtsvoller Fahrer bist!!!

Liebe Grüsse,
sabrina

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