Außenbeleuchtung
Hallo nochmal 🙂
Hab mal ne wichtige Frage:
Also, hab mir schon vor längerer Zeit blaue Standlichter eingebaut, und hab auch Spritzdüsenverkleidungen mit blauen LEDs. Die FRage ist jetzt nur: Darf ich damit überhaupt rumfahren??? Ich sehe immer wieder wie Trucker blaue LEDs haben (zwischen 2 und 5 Stück) und da scheint niemand was zu sagen!! Naja, ich hab mal irgendwo gehört dass man das ja eigentlich garnicht darf. Gibt´s da ne Ausnahmeregelung für Trucker, oder ist das doch erlaubt, oder wie ist da die "Gesetzeslage"?? Da fällt mir noch ein, es ist wohl verboten mit Standlich rumzufahren, aber ich sehe täglich BMWs bei denen nur das Standlicht an ist (tagsüber).
Oder ist das doch egal???
Grüße und THX
Sam
24 Antworten
Moin,
eigentlich sind blaue LEDs lt StVO nicht zugelassen...
Standlicht darfst du anhaben, wenn du gleichzeitig nebellampen anhast - als Abblendlicht-Ersatz sozusagen... ist aber mehr proll als nützlich - bei BMW sowieso... 😉
gruss cocker
also mit dem bunten Standlicht würde ich mich nicht einlassen. Bei uns in der Berufsschule haben die grünen mal ne ganze Menge Leute gecashed wegen blauen und grünen Standlichtlampen, kostete damals 20'DM, ist aber schon gut 2 Jahre her, vielleicht hat sich die Gesetzeslage ja verändert.....
Danke für die schnelle Antwort 🙂
Ich muss dazu sagen dass ich eher nicht der Prolo-Typ bin, und momentan benutze ich die blauen Standlichter eh nicht, da ich meinen "bösen Blick" nicht drauf habe, und ohne sieht´s doof aus.
Mal ne weitere Frage:
Wenn ich mir jetzt noch blaue Nebler zulege und die anhab, wie sieht´s dann aus, darf man das???
Und zur Spritzdüsenbeleuchtung: Warum dürfen die Trucker das???
THX
Sam
Noch was!!
So weit ich weiß ist es aber legal wenn man die "im Stand" an hat.
N Kumpel von mir hatte das mal, dann haben ihn die Grünen angesprochen und ihn darauf aufmerksam gemacht dass er damit nicht rumfahren darf. Aber da er eh gestanden hat konnten die sonst nix machen.
THX
Sam
Zitat:
Original geschrieben von cocker
Moin,
eigentlich sind blaue LEDs lt StVO nicht zugelassen...
Standlicht darfst du anhaben, wenn du gleichzeitig nebellampen anhast - als Abblendlicht-Ersatz sozusagen... ist aber mehr proll als nützlich - bei BMW sowieso... 😉gruss cocker
wer hat dir denn das erzählt? die nebelscheinwerfer sind zur sichtverbesserung bei "erheblichen sichtbehinderung bei nebel, schnee, oder regen." und dann nur bei sichtweiten von unter 150 m. die nebelschlußleuchte darf man nur bei sichtweiten von unter 50m anmachen. mit standlicht darfst du nicht fahren auch wenn die nebler an sind weil die nebler nicht die reichweite des abblendlichts haben.
@SamHain. Blaues Standlicht ist auch im Stand verboten solange du dich im öffentlichen Straßen verkehr befindest. was du bei dir daheim aufn hof machst ist den bullen egal. aber wenn du dich im öffentlichen Straßenverkehr bewegst ist das verboten ob du stehst oder nicht. Wenn deine blauen nebler ne abe haben darfst du sie anmachen aber nur bei o.g. bedingungen und nicht zum fetzen in verbindung mit standlicht. kostet übrigens 20€ wenn man das macht.
Für Trucker git es keine ausnahmegenehmigungen. denn die Stvo schreibt vor:
-Blinker gelb
-Nach vorn nur weißes Licht
-Nach hinten nur rotes und das weiße vom Rückfahrscheinwerfer.
alle anderen Farben sind verboten auch weiße LEDs im Standlicht weil die keine Bauartgenehmigung haben.
Jungs lasst den Scheiß ihr riskiert euren Versicherungsschutz und das kann ziemlich teuer werden...außerdem 70€ + §punkte wenn man euch damit erwischt oderdas Auto wird gleich stilgelegt. war beinm Kumpel so der hatte auch die blauen Waschdüsen. außerdem siehts reudig aus finde ich
Danke "Joker-TDI" !
Ich dachte nämlich schon, dass ich (fast) der einzige Benutzer dieses Forums wäre, der sich noch an die Vorschriften der StVZO erinnert, die wir ja eigentlich alle mal in der Fahrschule gelernt haben sollten. (Auch wenn das bei mir schon endlos kange her ist.)
Es würde mich auch mal brennend interessieren, wer den Blödsinn in die Welt gesetzt hat, dass man unzulässige Beleuchtungseinrichtungen im Stand benutzen dürfe ....
Und wenn "grüne Männchen" in solchen Fällen nicht Knöllchen schreibend aktiv werden, kann das viele Gründe haben :
- Sie haben was anderes vor .... (und wenn es auch nur der pünktliche Feierabend sein mag)
- Sie sind sich selbst nicht sicher, ob das so in Ordnung ist. (Bei den alle Nase lang geänderten Vorschriften kann man dafür sogar Verständnis haben.)
- Sie kennen den "Übeltäter" persönlich. (Ja, ja, ich weiss ... Strafvereitelung im Amt ...)
- Sie haben's einfach nicht gesehen ...
Außerdem entschuldige ich mich im Voraus für meine nächste Äußerung, Aber für mich sind die Fahrer, die bei klarer Sicht Nebelscheinwerfer und/oder Nebelschlussleuchten einschalten, ganz einfach Schwachköpfe.
@ ConvoyBuddy:
Also, erstens: In der Fahrschule wusste ich nichtmal dass es überhaupt blaue Lichter für Autos gibt, sonst hätte ich gefragt!!!
Zweitens: Sieht´s gut aus 🙂
(zumindest finde ich´s cool, solange man es nicht übertreibt)
Drittens: Ist das wohl einer dieser verzweifelten Versuche sich von der ganzen Masse abzuheben!! Mir persönlich geht dieser ganze "Einheitsscheiß" voll auf den Sack!!!
Viertens: Darf man Nebler doch mit Standlicht benutzen wenn sie weniger als 40cm vom äußeren Fahrzeugrand entfernt sind!!! (allerdings nicht mit blauen Lichtern)
und fünftens: ...... lass ich mir noch was einfallen ..... *g*
bye bye
Sam
@ SamHain :
Zitat:
Also, erstens: In der Fahrschule wusste ich nichtmal dass es überhaupt blaue Lichter für Autos gibt, sonst hätte ich gefragt!!!
Dann müsste sich die Ausbildungsornung "heimlich" gravierend geändert haben, oder Dein Fahrlehrer hat das Thema einfach übersprungen.Oder Du hast gefehlt.
Wie "Joker-TDI" schon völlig richtig erwähnte, sind die Beleuchtungsfarben und -arten in der StVZO eindeutig festgelegt:
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
§ 51a Seitliche Kenntlichmachung
§ 51b Umrissleuchten
§ 51c Parkleuchten, Park-Warntafeln
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
§ 52a Rückfahrscheinwerfer
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
§ 53d Nebelschlussleuchten
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger
Wer es schon vergessen hat, kann ja gerne einmal die Auszüge aus der StVZO nachlesen.
Warum werden eigentlich (nicht nur) in diesem Forum laufend Fragen aufgeworfen, die sich jeder selbst mit einer einfachen Suche (z.B. über Google) selbst heraussuchen könnte ?
Zitat:
Zweitens: Sieht´s gut aus
Kann man von mehreren Standpunkten aus betrachten. Eigentlich sollte an einer blauen Leuchte irgend ein "besonderes Fahrzeug" (also Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr usw.) dran hängen ....
Der nächste Bastler macht sich dann rote Funzeln in die Standlichter und Scheinwerfer .....
Zitat:
Mir persönlich geht dieser ganze "Einheitsscheiß" voll auf den Sack!!!
Schön. Schon an besondere Felgen, Lackierung, Dekorstreifen etc. gedacht ?
Dasist legal ... und mit einem quietschgrünen Auto mit lila Tupfen fällst Du auch auf. (Möchte ich allerdings selbst nicht haben ...)
Zitat:
Viertens: Darf man Nebler doch mit Standlicht benutzen wenn sie weniger als 40cm vom äußeren Fahrzeugrand entfernt sind!!!
Richtig .... habe ich nie bestritten. Allerdings gilt das nur bei erheblicher Sichtbehinderung. (... Fahrschule ...)
Ansonsten kann es Geld kosten. (Viel zu wenig !)
Zitat:
und fünftens: ...... lass ich mir noch was einfallen ..... *g*
mal zu ..... ich warte ..... 😉
cU
Fred
Ich möchte mal erwähnen dass ich NIEMALS dumm genug währe mir rote Standlichter einzubauen!!! Das sieht zugegebenermaßen auch ganz cool aus, aber Verkehrssicherheit!!!! Rot nur für hinten!!!
Und nochwas:
Wenn es tagsüber hell ist, wo ist dann das Problem???
Angenommen ich hätte rote Standlichter, und ich komme jemandem entgegen, dann sieht er mich doch trotzdem von vorne!!! Ich meine, es ist HELL!!! Nur weil da was rotes ist, heißt das doch nicht sofort: "GEFAHR!!!!"
Und selbst wenn das irgendwelche Rentner nicht abraffen, dann gehören die nunmal nicht in den Straßenverkehr!!!
Was ist denn mit Reklametafaln???
"Oh nein, eine rote Reklametafel...... sie kommt direkt auf uns zu ...... ARGH!!!!"
Schwachsinn!!!
Im dunkeln ist das keine Frage, da gehört sowas echt nicht hin weil die Verwechslungsgefahr zu groß ist!!!
Soweit alles klar!!!
Und was Lackierung betrifft, ja ich hab ne auffällige, sogar ziemlich auffällig 🙂
Und trotzdem passen die blauen Standlichter am Besten zu meinem Astra!!!
Noch ein Nachtrag in eigener Sache:
Man darf die Standlichter und die Nebler unter o.g. Bedingungen auch am Tage benutzen, auch wenn keine schlechte Sicht ist!!!
(Quelle: Fahrschulprüfer der gleichzeitig noch TÜV-Prüfer ist)
in diesem Sinn bin ich auf Deine Antwort gespannt...
THX
Sam
Der Prüfer sollte zur Nachschulung gehen !Zitat:
Man darf die Standlichter und die Nebler unter o.g. Bedingungen auch am Tage benutzen, auch wenn keine schlechte Sicht ist!!!
(Quelle: Fahrschulprüfer der gleichzeitig noch TÜV-Prüfer ist)
Hierzu steht ganz eindeutig in der Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Stand: 07.05.2002 (BGBl. I S. 1529) :
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
....
§ 50 StVZO - Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
Das alles ist doch eindeutig, oder ?
Zu der Reklamewand äussere ich mich mal jetzt nicht weiter.
Aber ganz generell kann man doch wohl festhalten, dass alles, was Verwirrung stiftet, auch gleichzeitig der Verkehrssicherheit abträglich ist.
Auch wenn Du oder ich sich dadurch nicht irritieren lassen:
Man muss immer mit der Dusseligkeit anderer Verkehrsteilnehmer rechnen !
Zitat:
Und selbst wenn das irgendwelche Rentner nicht abraffen, dann gehören die nunmal nicht in den Straßenverkehr!!!
Du scheinst dabei zu vergessen, dass diese alten Herrschaften davon ausgehen (dürfen), dass sich die überwiegende Zahl der Verkehrsteilnehmer an die geltenden Vorschriften hält.
Ausserdem haben die "Rentner" oft eine Erfahrung im Strassenverkehr, die viele jugendliche Raser nie erreichen werden, weil sie sich vorher an einem am Strassenrand stehenden Baum "selbst entschärft" haben. (Übrigens: Ich habe KEIN MITLEID für diese "natürliche Auslese" !)
Aber mal so ganz am Rande und ganz persönlich gefragt :
Ist Dir das angeblich "coole Aussehen" blauer Stand- und Zusatzfunzeln so viel wert, dass Du dafür unter Umständen Deinen Versicherungsschutz zu riskieren bereit bist ?
Das ist nämlich - ausser möglichen Bussgeldern - die Kette :
- Unzulässige An- oder Einbauten
- Erlöschen der Betriebserlaubnis
- Verlust des Versicherungsschutzes
- Im Fall des (Un-)Falles mit erheblichem Personenschaden lebenslänglich "Zahlemann".
cU
Fred
Zitat:
Quelle: Fahrschulprüfer der gleichzeitig noch TÜV-Prüfer ist)
da kannst du dir bei dem ja gleich dein blaues standlicht eintragen lassen 😉
Zitat:
Ich möchte mal erwähnen dass ich NIEMALS dumm genug währe mir rote Standlichter einzubauen!!! Das sieht zugegebenermaßen auch ganz cool aus, aber Rot nur für hinten!!! Verkehrssicherheit!!!!
aaaahhh langsam lernen wir
wenn mir ein beetle mit roten standlichtern entgegenkommt müsst ich auch erstmal überlege ob er rückwärts fährt. 😁
Zitat:
Und trotzdem passen die blauen Standlichter am Besten zu meinem Astra!!!
das bezweifwelt auch keiner und ich hab auch nix gegen dein blaues standlicht. nur mach wes bitte nicht während der fahrt an sondern wirklich nur wen du auf einem Parkplatz stehst. abends bei mcdoof oder vor der disco.
Zitat:
Unzulässige An- oder Einbauten
erlöschen der betriebserlaubnis
Verlust des Versicherungsschutzes ....
da lass dir gesagt sein das wenn du im ungünstigsten Fall dabei dich mit ner S.Klasse anlegst kannst richtig blechen es Verletzte gibt vielleicht sogar tote, deines lebens nicht wieder froh wirst. Eigenes Auto kannst du dann vergessen, deinen lappen bist du auch los, haftstrafe wg fahrlässiger tötung usw usw. ich wil ja mal den teufel nicht an die wand malen aber so kanns kommen.
es sei noch gesagt das wenn du so sachen eingebaut hast und im straßenverkehr nur "spazieren" fährst, du dich auch schon strafbar machst
in diesem sinne
Also, die "Zusatzfunzeln" benutze ich wirklich nur im Stand, und das eher selten!!
Und was das Standlicht betrifft:
Jeder Mensch dürfte meinen Astra als einen NICHT-Polizei-Krankenwagen-Feuerwehrwagen erkennen, oder etwa nicht???
Und komm mir jetzt nicht mit "kann ich nicht beurteilen, hab ihn noch nicht gesehen!"
Und zu Versicherungsschutz:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass jemand blaue Standlichter sieht, und sofort ein Ausweichmanöver in ne am Straßenrand stehende Touristengruppe der Zeugen Jehovas startet!!!!
(nein, ich wollte auch die nicht angreifen!!)
Viel schlimmer sind doch wohl die Xenon Lichter, oder etwa nicht??? Wundert mich dass es dadurch nicht schon hunderte von Toten und Verletzten gegeben hat!!! Wenn mir die Abends entgegen kommen sehe ich GARNICHTS mehr!!! Und das geht nicht nur mir so, oder???
Aber, tut mir leid, ich vergaß dass da eine Lobby hinter steht *schäm* Wenn die Automobilkonzerne was durchbringen wollen, dann machen die das, egal wie, und wenn das unmengen von Geld kostet ist es denen auch egal!!!
Klar, Xenon mach alles schön hell, und man sieht im Dunkeln besser bla bla bla.... = Verkehrssicherheit PLUS
Aber was ist den mit denen die so krass geblendet werden???
Da gibt´s ein klares MINUS!!! Oder kennst Du da auch irgend ein Gesetz, oder ne Richtlinie oder sonstwas??? Würde mich echt brennend interessieren!!!
Und zu den Rentner:
Denk doch mal nach!! Ich will die wirklich nicht niedermachen oder so, aber hast Du mal erlebt wie die fahren??? Meißtens mit 50 Km/h auf der Landstraße, und mit 30Km/h Innerorts!!
Die achten auch nicht wirklich auf Verkerhrsregeln, die setzen sich ins Auto (vornehmlich Benz) und fahren halt mal locker drauf los. Und wenn vor denen wirklich mal was passiert, dann komm mir nicht mit "Verkehrserfahrung", die reagieren doch kaum darauf und fahren voll rein (mit 30 - 50 Km/h).
Kann sein dass ich vielleicht ein wenig zu kritisch bin, aber die Realität bestätig das was ich schreibe!!
Und noch ein Nachtrag zum Thema Verkehrssicherheit:
Warum dürfen die Amis das dann??? Hier in Deutschland???
Auch Unterbodenbeleuchtung und son Zeug???
Nur weil´s die krassen Amis sind????
Ich sag nur: Alle sind gleich, nur einige sind gleicher als andere!!!
Oder, mit anderen Worten: BESCHISS!!!
Nochmal zum Abschluss:
Ich möchte hier wirklich keinen Streit vom Zaun brechen und demnach auch niemanden persönlich oder in irgend einer Art und Weise anderweitg angreifen. Deßhalb entschuldige ich mich hiermit für alles was jemals jemand falsch aufgefasst hat, oder falsch auffassen wird!!!
THX
Sam
Noch ne Frage
Was ist denn mit den Lichtern die z.B. beim ATU verkauf werden??? Ich meine die mit "ICE-BLUE" von BOSCH???
Wo sogar extra drauf steht: "Licht in Farbe ICE-BLUE, erhöht die Verkehrssicherheit, sehen sie mehr bei Dunkelheit ......"
Was ist denn damit???
Die müssten doch gekennzeichnet sein mit "nicht zulässig im Bereich der StVZO" oder etwa nicht????
Eure Meinung ist immer gefragt!!!
THX
Sam
@samhain
weißt du aber auch warum die alten leute so langsam fahren? die muten sich so hohe geschwindigkeiten nicht mehr zu weil sie die reaktionszeit nicht mehr haben. die sind 50 Jahre und mehr auto gefahren und haben mehr fahrerfahrung als ein fahranfänger der nie besser fahren kann wie einer der schon 40 jahre den lappen hat
Zitat:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass jemand blaue Standlichter sieht, und sofort ein Ausweichmanöver in ne am Straßenrand stehende Touristengruppe der Zeugen Jehovas startet!!!!
das ist den seine sache. es geht um deine versicherung. wenn du nen unfall baust und die polizei kriegt mit das dein fahrzeug nicht TÜV-gerecht ist(wg. blauen LEDs) ist dein Versicherungsschutz sofort weg. dein unfallgegner braucht nur etwas ahnung und sieht bei nem unfall in deinem (kaputten scheinwerfer deine blauen leds. das braucht er nur bei deiner versicherung angeben und schon haste n zappen.
ob die leds was mit dem unfall zu tun hatten oder nicht. ob sie an wwaren oder nicht.
Also gegen Xenon hab ich nichts einzuwenden wenn es ordentlich eingestellt ist blendet das niemand. aber wenn man da so 08/15 nachrüstsätze reinfriemt blendet das schon. klar ist xenon etwas heller. fahr mal mit xenon bei nacht. und du willst es auch haben glaub mir mir gehts auch so.
Am schlimmsten sind doch die die mit 100 W Birnen umherfahren und bei denen das licht sonstwohin leuchtet nur nicht auf die straße. denen gehört gleich der lappen weggenommen