Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht:

Ford Tourneo Custom

Hallo zusammen,

wir wollen bei einem Ford-Händler einen Neuwagen bestellen und müssen dabei ein zusätzliches Dokument unterschreiben. Darin werden einige gesetzliche Rechte – vor allem im Zusammenhang mit Software-Updates und digitalen Funktionen – ausdrücklich ausgeschlossen.

Mich interessiert, ob ihr bei eurem Ford-Händler ähnliche Klauseln unterschreiben musstet und wie ihr damit umgegangen seid.

Folgende Vertragspunkte werden von uns verlangt (stichpunktartig):

• Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht:

Der Händler stellt nach Übergabe des Fahrzeugs keine verpflichtenden Software-Updates oder Sicherheitsaktualisierungen für digitale Elemente (z.B. Steuergeräte, Infotainment, Assistenzsysteme) mehr bereit. Fehlende Updates gelten nicht als Sachmangel.

• Negative Beschaffenheitsvereinbarung:

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Fahrzeug in Bezug auf digitale Updates von den gesetzlichen Vorgaben abweicht.

• Ausschluss der Beweislastumkehr bei digitalen Produkten:

Bei Problemen mit der Kompatibilität meiner eigenen digitalen Umgebung (z.B. Smartphone, Heimnetzwerk) entfällt die gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des Käufers.

• Vorvertragliche und gesonderte Information:

Ich wurde vor Vertragsschluss in einem separaten Formular über diese Abweichungen informiert und musste dies gesondert unterschreiben.

Fragen an euch:

• Musstet ihr beim Ford-Händler auch solche oder ähnliche Klauseln unterschreiben?

• Was bedeutet das für uns wenn die Software so mangelhaft wäre, dass der Betrieb des Fahrzeuges nicht gefahrlos möglich wäre?

Danke für eure Erfahrungen

13 Antworten

Ich wüsste nicht, das bei mir sowas stand. Aber ein Gesetz kann man nicht mit einem Formular aushebeln.

Wenn es gesetzliche Vorschriften sind kann der Händler sicht davon nicht befreien.

Hallo, ich musste derartiges nicht unterschreiben und würde ich auch niemals. Klingt nach "ich verkaufe das Teil, aber alles was dann kommt ist mir egal".

Lt. AI (perplexity) ist das wohl inzwischen üblich, aber wohl fühlen wir uns damit nicht. Wenn das hier nicht vielen so ging und das bei Ford nicht gängige Praxis ist, müssen wir uns wohl bedauerlicher Weise doch einen anderen Händler suchen. Die Software macht bei einem PHEV nicht unbedingt einen kleinen Teil aus (und natürlich auch bei den Assistenzsystemen) und wenn ich das richtig interpretiere, würden wir damit alle aus der Haftung entlassen.

Es ist eine Absicherung des Händlers und nicht des Herstellers. Die Bereitsstellung für Software-Updates (z.B. Kartenupdates) kann ein Händler nicht gewährleisten. Und da liegt das Problem, da immer der Letztverkäufer für die Gewährleistung die Verantwortung hat.

Schlußendlich würde ich mir da weniger Gedanken drum machen, bzw. habe ich mir keine Gedanken gemacht. Als Beispiel, bei mir war kein Sport-Modus programmiert, ist aber ohne Probleme durch Ford behoben worden.

Gleichzeitig besteht aber auch die Pflicht des Kunden, bereitgestellte Updates installieren zu lassen, da sonst jegliche Gewährleistung entfallen kann, sollte es auf Grund des nicht installierten Updates zu Problemen kommen.

Meine Mitwirkung tut hier nicht so viel zur Sache, denn die wäre so oder so erforderlich. Mein Problem ist, dass ich nicht 100% die Folgen dessen verstehe und das was ich verstehe, würde bedeuten, dass wenn mein 60k Neufahrzeug wegen Softwareproblemen eingeschränkt nutzbar wird, dass ich keinerlei Anspruch habe, dass das Problem behoben wird.

wollten sie mich auch unterschreiben lassen - habe ich abgelehnt

Das ist seit 2022 "neu". Zitat ADAC:

Um diese sogenannten Hinweispflichten zu erfüllen, wird der Händler Ihnen zusätzlich zum Kaufvertrag viel Papier zum Unterschreiben vorlegen. Diese Informationen wird er Ihnen in der Regel vor Abschluss des Vertrages, zum Beispiel nach der Besichtigung oder Probefahrt aushändigen.

Der Händler wird Ihnen das Auto in der Regel nur verkaufen, wenn Sie diese Informationen unterschreiben.

Das ganze ist mittlerweile völlig normal und sichert den Händler ab.

Updates bekommt man ja z.B. von Ford direkt für's Navi und kann Sie selbst installieren.

Letztendlich nur wieder neuen Vorgaben geschuldet, die noch mehr Bürokratie hervorrufen.

Das es den Händler zu meinen Lasten absichert ist mir völlig klar und mir geht es auch nicht um ein aktualisiertes Navigationssystem, mein Smartphone sich nicht verbinden will oder ob carplay aufgrund fehlender Updates nicht rund läuft, sondern viel mehr darum, dass das Fahrzeug nicht betriebsbereit werden kann, da z.B. ein Assistenzsystem sich fehlerhaft bzw. gefährdend verhält.

Ich sehe da keine Unterscheidung in dem Passus und denke dass ich damit keinerlei Anspruch mehr gegenüber Ford habe, dass kritische Softwäre-Mängel zeitnah behoben werden oder mir ein Ersatz (anderer Fahrzeugtyp) bis zur Behebung des kritischen Fehlers angeboten wird. Stellt sich z.B. nach aufwändiger Suche heraus, dass der Motor bei extremer Kälte nicht immer rund läuft, nicht ein Hardwareproblem ist, sondern ein Problem der Steuerung (Software), dann trage ich die Kosten der Werkstatt?

Ich verstehe nicht, dass du darüber auch nur eine Sekunde nachdenkst! Es gibt andere Fahrzeuge und andere Händler! Sag dem Händler, dass du das Fahrzeug gerne kaufen möchtest, aber DAS nicht unterschreibst. Dann liegt der Ball wieder beim Händler. Ansonsten suche dir ein anderes Fahrzeug.

Ich habe das auch unterschrieben. Einige Dinge sind wohl gesetzliche Vorgaben und in der Praxis schwer umsetzbar. Die Händler versuchen möglichst viele Pflichten loszuwerden.

Am Ende habe ich mich für die Unterschrift entschieden, weil es für mich keine andere Option gab. Kaufen und unterschreiben oder nicht kaufen. Bei anderen Händlern hätte es diese Forderungen sicherlich auch gegeben und es gab kaum Autos die meine Anforderungen erfüllten.

Nach weiteren Informationen habe ich mich inzwischen ohnehin dazu entschieden, dass mein Auto keine Updates bekommt. Die Konnektivität ist ausgeschaltet.

Der aktuelle Zustand ist schlimm genug. Da will ich doch nicht noch mehr gepiepse im Auto haben. 😁 Kommt Zeit. Kommt Rat.

Zitat:
@PatrickL schrieb am 18. Mai 2025 um 14:31:10 Uhr:
Ich wüsste nicht, das bei mir sowas stand. Aber ein Gesetz kann man nicht mit einem Formular aushebeln.
Wenn es gesetzliche Vorschriften sind kann der Händler sicht davon nicht befreien.

Wenn der Käufer freiwillig auf seine Rechte verzichtet, dann geht das.

Zitat:
@uxtuner schrieb am 18. Mai 2025 um 22:12:42 Uhr:
wollten sie mich auch unterschreiben lassen - habe ich abgelehnt

Wann war das und was passierte danach?

Zitat:
@Talulah schrieb am 19. Mai 2025 um 06:49:44 Uhr:
Ich sehe da keine Unterscheidung in dem Passus und denke dass ich damit keinerlei Anspruch mehr gegenüber Ford habe, dass kritische Softwäre-Mängel zeitnah behoben werden oder mir ein Ersatz (anderer Fahrzeugtyp) bis zur Behebung des kritischen Fehlers angeboten wird. Stellt sich z.B. nach aufwändiger Suche heraus, dass der Motor bei extremer Kälte nicht immer rund läuft, nicht ein Hardwareproblem ist, sondern ein Problem der Steuerung (Software), dann trage ich die Kosten der Werkstatt?

Wenn ein Verkäufer/ Hersteller bereits beim Verkauf versucht den Käufer über den Tisch zu ziehen, was glaubst du dann, was im Schadensfall passiert? 🧐

Ford will auch, dass dem Käufer die App aufgedrückt wird, damit Ford über das damit angelegte Fordkonto seine Vorteile zieht.

Überlege einfach, ob das Auto/ Angebot so ansprechend ist, dass man dieses Risiko und die ggf. damit verbundenen Kosten tragen möchte. Wenn nicht, dann besser nicht kaufen.

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