Auspuffanlage vom CLS W218 an W212?

Mercedes E-Klasse W212

Hallo,
passt eine Auspuffanlage vom CLS 218 an einen W212?
Optisch sehen diese relativ identisch aus, meine auch mal bei einem Teil gelesen zu haben das es beim 218 und 212 passt?!

Weiß das zufällig jemand?

Vielen Dank 🙂

Beste Antwort im Thema

Hallo,

@TE: Falls du es lauter haben willst und es nicht unbedingt original sein muss: Fahr zu einem Auspuffbauer, lass deine Endtöpfe abflexen und neue handangefertigte Endtöpfe verbauen. Du darfst selbst entscheiden, wie es aussehen und anhören soll. Von etwas mehr Sound bis gewaltig krach ist alles drin.

Ich würde nie auf die Idee kommen, andere Endtöpfe beim freundlichen zu kaufen, denn 1. ist es nicht individuell nach meinem Wunsch angefertigt und 2. ist es teurer.

Bei meinem W211 M273 hatte/habe ich AMG Sportpaket ab Werk und der Sound war nicht schlecht, insbesondere von aussen gut hörbar gewesen, aber nicht gut genug für mich und vorallem ich selber hatte im Innenraum nicht viel davon.

Habe dann neue Endtöpfe anfertigen lassen (1150€ inkl Einbau) und der Sound ist im Vergleich zum E63 W211 (Serie) wesentlich besser gewesen. Dumpfer kerniger und lauter, aber nie zu aufdringlich und störend.
Nach der "Gewöhnungs-Phase" kam noch eine X Pipe hinzu. Der Sound war für meinen Geschmack unübertrefflich.

Nachdem dann noch eine Fächeranlage mit 100 Zeller Kat's hinzugekommen sind, wurde es schon sehr laut. So laut, dass ich es wieder rückgängig machen wollte. Aber inzwischen habe ich mich auch daran gewöhnt.

Sonntags um 6 sollte man den Wagen allerdings nicht mehr starten. 😁

Erkundige dich mal in deiner Umgebung, wo es einen guten Auspuff "Tuner" gibt. Etwas dezenter und kerniger wird sicherlich nicht schaden.

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Natürlich...😎

Respekt!

Gibt also Kennfelder mit Zulassung! Cool! ;-)

Zitat:

@SuperdadV8 schrieb am 26. März 2021 um 19:08:16 Uhr:


Respekt!

Gibt also Kennfelder mit Zulassung! Cool! ;-)

Jaja - was es so nicht alles gibt......😉

Und wegen einem nicht legalen Auspuff in den Knast...

Also da wird die Verhältnismäßigkeit geprüft, außer der Auspuff ist abgefallen und hat jemanden erschlagen..

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Sehe ich auch so. Da kommt nur die Vollkasko um die Ecke.

Also bei einem Unfall mit Todesfolge, den ich leider 3x in meinem Umkreis mitbekommen musste, habe ich noch nie gesehen, dass die Autos außeinander genommen wurden.

Und wegen einer deaktivierten Gurtpiepser am eigenen Fahrzeug, wo man trotzdem angeschnallt saß oder einer CLS Auspuffanlage am E wird man nicht zum Mörder.

Sowas würde bei einem 60 PS Kadett oder Golf 2 in Frage kommen, den man leergeräumt und auf 600 PS getunt hat ohne jegliche Eintragung und dann mit 250 auf der Landstraße jemandem abschießt, aber nicht wegen ein Auspuff am E.

Soll halt jeder für sich selbst entscheiden.

Zitat:

@munition76 schrieb am 26. März 2021 um 22:36:54 Uhr:


Also bei einem Unfall mit Todesfolge, den ich leider 3x in meinem Umkreis mitbekommen musste, habe ich noch nie gesehen, dass die Autos außeinander genommen wurden.

Komische Gegend. Als Staatsanwalt sind die ersten beiden Verfügungen:

1. Sicherstellung des Leichnams und Antrag beim Ermittlungsrichter auf Leichenöffnung (Hintergrund: woran ist er wirklich gestorben?)

2. Sicherstellung des Kraftfahrzeugs und technisches Gutachten (Hintergrund: Fremdverschulden durch Werkstatt? Technisches Versagen?)

Das ist absoluter Standard. Würde man das nicht machen, würde unmittelbarer Beweisverlust drohen. Mehr ist dann natürlich (je nach Umständen) noch möglich. All das braucht man auch, weil sonst z.B. ein Verursacher behaupten könnte, der Gegner sei gar nicht durch den Aufprall gestorben (sondern durch eine Krankheit) oder der Unfall sei nicht durch einen eigenen Fehler sondern durch technisches Versagen geschehen.

Schon mal jemand wegen ner CLS Esse am E im Knast gewesen???

Echt jetzt?

Glaube ich nicht, aber die Obergerichte versagen bei nicht eingetragenen Tuning wohl den Vollkaskoschutz.

Zudem droht die Zwangsstilllegung und ein Bußgeld.

Ich glaube aber, dass das keiner merkt.

1. Unfall vor ca 14 Jahre.
3 Betrunkene Jungs setzen sich in eine W202 C220, fahren Nachts innerorts mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und fahren gegen ein Verkehrschild. Alle 3 tot. Einer von den Beifahrer war mein ehemaliger Klassenkamerad.
Das Auto wurde verschrottet.

2. Unfall vor ca 10 Jahre
Kumpel von mir fährt auf einer gut ausgebauten 50er Zone seine 50 Km/h. Die Verkehrslage ist ruhig, Wetter gut, alles normal...
Am Fahrbahnrand parken wie üblich Autos.
Plötzlich in letzter Sekunde springt eine ältere Dame vor einem parkenden Transporter auf die Straße und will rüber.
Sie hat, warum auch immer, nicht geschaut, ob Autos kommen.

Da war praktisch nicht einmal Zeit für den Fahrer, die Sache zu realisieren und zu Bremsen. Frau leider tot.
Der Kollege hat keinerlei Strafe bekommen und sein Auto wurde nicht auf Sportauspuff o.ä. kontrolliert.

3. Unfall vor ca 3 Jahren
Ein Kumpel von mir fährt mit seiner Kawasaki ZX10R über die Landstraße. Eine alte Dame will mit ihr Auto abbiegen, schätzt die Geschwindigkeit falsch ein, die zugegeben auch höher als erlaubt war, es kommt zum Unfall. Der Kollege starb noch an der Unfallstelle.
Die Oma ging straffrei davon und ihr Auto wurde ebenso nicht begutachtet.

Hey Männers - ich wollte hier nicht den 3. Weltkrieg anzetteln 🙄

Ich ging einfach mal vom Extremfall aus - da ich vielleicht ein (zu !) übervorsichtiger Typ bin.
Aber „schlimm“ genug ist es ja auch schon,so wie Johannes schrieb,wenn die VK nicht zahlt und man auf den Kosten (die nicht gerade wenig sein könnten !) sitzen bleibt 😠
Das kann einen auch in den Ruin treiben und wenn’s dumm läuft arbeitet man bis zu seinem Lebensende praktisch für „umme“......

Ich bleibe dabei - wenn möglich alles eintragen lassen oder Finger weg.
Aber wie schon erwähnt : Das muss jeder..........

Zitat:

@SuperdadV8 schrieb am 26. März 2021 um 23:03:08 Uhr:


Schon mal jemand wegen ner CLS Esse am E im Knast gewesen???

Echt jetzt?

Ich stell mir das gerad bildlich vor in der Gesprächsrunde beim Gefängnispsychologen.
Klaus: ich habe meine Frau erschlagen
Jens: Ich habe Drogen verkauft
E Klasse Fahrer: ich habe den Auspuff getauscht

:-) :-) :-)

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 26. März 2021 um 23:17:06 Uhr:


Glaube ich nicht, aber die Obergerichte versagen bei nicht eingetragenen Tuning wohl den Vollkaskoschutz.

Zudem droht die Zwangsstilllegung und ein Bußgeld.

Ich glaube aber, dass das keiner merkt.

Die Frage ist wirklich, ob ein Gutachter überhaupt mitbekommen würde, dass die vernünftig verbaute Abgasanlage mit MB Logo und Nummer drauf da überhaupt nachträglich hingekommen ist. Bei den vielen Varianten ist das doch kaum zu überblicken.

Zitat:

Eine alte Dame will mit ihr Auto abbiegen, schätzt die Geschwindigkeit falsch ein, die zugegeben auch höher als erlaubt war, es kommt zum Unfall. Der Kollege starb noch an der Unfallstelle.

Die Oma ging straffrei davon

Die Oma war primär schuld und keine Strafe?
(Das der zu schnelle Motorradfahrer Teilschuld hat ist klar, aber Oma garkeine Schuld?)

Bei Unfällen mit Todesfolge wird grundsätzlich ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses wird ein Unfallursachengutachten in Auftrag gegeben, bei dem ein Sachverständiger im Auftrag der Staatsanwaltschaft den Unfallhergang rekonstruiert und versucht mögliche Ursachenbeiträge herauszuarbeiten.

Denn im Raum steht eine fahrlässige Tötung der Oma zum Nachteil des KRad-Fahrers. Bei einer fahrlässigen Tötung ist der tatbestandliche Erfolg - der Tod des Krad-Fahrers - unstreitig. Entscheidend ist, welcher objektive und subjektive Verstoß gegen Pflichten der Oma gemacht werden können.

Deshalb wird in derartigen Situationen KRad und PKW sichergestellt und der technische Zustand untersucht (+ Airbag-Steuergeräte usw. ausgelesen - denn viele Steuergeräte speichern den Aufprall und dazugehörige Daten wie Geschwindigkeit, G-Kräfte usw. ; ggf. mit richterlichem Beschluss von den Herstellern die Online-Bewegungsdaten angefordert usw.). So hat man schon mal einen ersten Eindruck.

Kommt der Gutachter nun zu dem Schluss, dass der Krad-Fahrer zu schnell war, er aber bei ordnungsgemäßer Geschwindigkeit hätte gesehen werden können / der Unfall hätte vermieden werden können, kann der Pflichtwidrigkeitsvorwurf schon mal zusammenschmelzen. Bis hin zur Einstellung des Verfahrens nach dem Zweifelsatz (im Zweifel für die Beschuldigte Oma).

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