Auspuff zu laut - Tigra sichergestellt - was nun?

Opel Corsa B

Hallo,

habe mal eine rechtliche Frage zur Sicherstellung von Fahrzeugen.

Vor 2 Wochen - Opel Tigra - Autobahn - Polizei - bitte folgen - "guten Tag Verkehrskontrolle - Führerschein und Fahrzeugschein - das Fahrzeug ist zu laut. Bitte folgen Sie uns zur Kfz-Verwahrstelle, da wird sich ein TÜV-Prüfer das Fahrzeug ansehen".

TÜV-Prüfer dreht eine Runde (keine Phonmessung) - "das Fahreug ist zu laut" - Polizist - "das Fahrzeug wird sichergestellt, bitte Schlüssel und Papiere - melden Sie sich in 2 Wochen, bis dann wird ein Gutachten fertig sein".

Das Fahrzeug besitzt eine in die Papiere eingetragene Gruppe A - Auspuffanlage, an der nichts verändert wurde. Sämtliche Nummern sind in die Töpfe eingestanzt und wie gesagt, in die Papiere eingetragen. Eingebaut wurde die Anlage in einer Fachwerkstatt. Es wurden keine Veränderungen an Luftfilter, Ansaugtrakt usw. durchgeführt.

Anruf nach 2 Wochen - TüV-Prüfer - "ich hab noch keine Zeit gehabt, schließlich sind auch noch andere Fahrzeuge zu machen" !!!

Was machen ?

Ist dieser ganze Vorgang überhaupt zulässig, hilft das Einschalten eines Anwalts, oder das Inauftraggeben eines Gegengutachtens in diesem Fall ?

Wie lange darf die Polizei das Fahrzeug sicherstellen ?

Ich gehe mal davon aus, dass der Prüfer bestimmt einen zu hohen Lärmpegel ermittelt, auch ohne Messung (der Typ arbeitet für die Polizei - da steht doch das Ergebnis bereits vorher fest) - was kommt dann auf mich zu ?

vielen Grüße

22 Antworten

Das das Fahrzeug da behalten wurde ohne Geräuschmessung ist schon ein Unding. Die persönlichen Empfindungen von Menschen sind nicht Gerichtsverwertbar. Sprich ich hätte damal das Auto mitgenommen oder die hätten gleich ne Mressung gemacht.

Ich würde zum Anwalt gehen und gleich einen Nutzungsausfall mit einklagen. Mehr als 2 Wochen ist definitiv zu viel. Eine Geräuschmessung dauert keine 10Minuten.

Also ab zum Anwalt. Das hät ich persönlich schon am ersten Tag gemacht.

Im zweifelsfall würde ich ein Gutachten von nem unabhängigen Prüfer erstellen lassen, wenn du dir 100 pro sicher bist das der nicht zu laut ist.

Kannst eigentlich davon ausgehen, dass die Gruppe A mit der Zeit lauter ist als das was in den Papieren steht...

Allerdings - wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast würd ich zum Anwalt gehen...das der TÜV es nicht geschafft hat ne simple Messung durchzuführen is ne Sauerei.
...genauso wie die Sicherstellung ohne irgendwelche Messgeräte - ein simples dB-Messergerät is nun wirklich nicht zu viel verlangt. 🙄

Standgeräuschmessung is ne Sache auf 2 Minuten - Fahrgeräusch is auch kein Drama...Ne ruhige Landstraße und ein Handlanger, mehr brauchst da auch nicht.

wie du wahrst noch nicht beim Anwalt 😰

Das dingen ist eingetragen und sonst ist alles original??? das kann a ned zu laut sein und b wie schon gesagt ohne messung kann man das gar nicht sagen.

Montag morgen zum anwalt gehen. Dann den tüver anrufen das dein anwalt eingeschaltet ist und er fertig machen soll.

Weil es dauert wirklich nur 10 minuten und das muss normal schnell gemacht werden.

Es ist nen Corsa / Tigra und ne Gr. A, ich bin mir 95% sicher dass er zu laut IST.
Die Frage ist nur wieviel. Was steht in deinem Fahrzeugschein an Geräuschemissionswerten? Ich glaub +5dB zu den Werten darfste haben.

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Standgeräusch hast afaik 5dB Tolleranz (wird die GruppeA ab Werk aber sicher schon voll ausnutzen).
Fahrgeräusch (auf das kommt's eigentlich an) hast afaik keine Tolleranz.

...Wobei wenn keine vorsätzlichen Manipulationen erkennbar sind, is das normalerweise ein Bußgeld von 30€ für'n verschlissenen Auspuff und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Es ist nen Corsa / Tigra und ne Gr. A, ich bin mir 95% sicher dass er zu laut IST.
Die Frage ist nur wieviel. Was steht in deinem Fahrzeugschein an Geräuschemissionswerten? Ich glaub +5dB zu den Werten darfste haben.

Naja aber ihre zulassung verliert sie ja nicht. Somit wenn alles ok ist sollte es eigentlich gut sein

Zitat:

Original geschrieben von sidt328



Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Es ist nen Corsa / Tigra und ne Gr. A, ich bin mir 95% sicher dass er zu laut IST.
Die Frage ist nur wieviel. Was steht in deinem Fahrzeugschein an Geräuschemissionswerten? Ich glaub +5dB zu den Werten darfste haben.
Naja aber ihre zulassung verliert sie ja nicht. Somit wenn alles ok ist sollte es eigentlich gut sein

Falsch. Stichwort Halterhaftung. Ist bescheuert, is aber rechtlich nunmal so.

Kommt halt auch drauf an, an wen man da gerät. Haste son Penibelchen das gerne befördert werden will und nun ganz genau hinguckt / hört, könnts unschön werden.

Zitat:

Original geschrieben von sidt328


das kann a ned zu laut sein

auch auspuffanlangen unterliegen nutzungsbedingter alterunge (insbesodnere die gr.a sind dafür bekannt) und werden mit der zeit lauter.......das ist völlig normal und auch bei tüv/polizei bekannt....wird die anlage lauter als in den papieren zulässig, ist es vollkommen rechtmäßig hierfür den fz-halter bzw. fahrer zur rechenschaft zu ziehen, da er dafür sorgen muss, das sein fz den gesetzlichen vorschriften entspricht.....

das mit der ruhigen landstraße und dem helfer könnt ihr knicken, wenn sich dabei rausstellt dass das fz zu laut ist, werdet ihr darauf pochen, das dies auf die lauten umgebungsgeräusche der straße zurückzuführen ist, und eine messung nur unter idealen bedingungen zu erfolgen hat......

zum anwalt könnt ihr zwar gehen, aber dieser wird da auch wenig bis garnichts drann drehen können.......ob eine rsv, wenn ihr angebt, veränderungen vorgenommen zu haben indem ihr die gr.a montiert habt, dann aber eine deckungszusage erteilt ist äußerst fraglich!

Hallo,

danke für die schnellen Antworten.

Ich persönlich glaube (nach meinem Gehör), dass die Anlage schon ziemlich laut ist, aber wie gesagt das wurde alles so eingetragen und bisher auch noch nie beanstandet.

Wenn das Gutachten des Polizei-TÜV Prüfers nun eine zu hohe Lautstärke ergibt, wass machen die dann?

Kann die Polizei das Fahrzeug stillegen? Ein zu lauter Auspuff (wenn daran nicht manupuliert wurde) stellt doch keine Verkehrsgefährdung (Sicherheitsrisiko) dar und dadurch erlischt doch nicht die Betriebserlaubnis.

Ein Bekannter meinte, ich muss das Gutachten bezahlen, bekomme einen sogenannten "Mängelschein", muss einen leiseren Auspuff einbauen und bei einer Kfz-Prüfstelle den Mängelschein abstempeln lassen und kann dann wieder den alten Auspuff einbauen, was meint Ihr dazu?

viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von communicator9


aber wie gesagt das wurde alles so eingetragen

das hat damit nichts zu tun, dass das ding altert und somit lauter wird...überschreitest du die grenzwerte, musst du nunmal dafür sorge tragen, dass das ding leiser wird....

Zitat:

Wenn das Gutachten des Polizei-TÜV Prüfers nun eine zu hohe Lautstärke ergibt, wass machen die dann?

dir das fz wieder aushändigen, durch die zuständige behörde dir die entsprechende strafe aufbrummen und einen mängelschein ausstellen, dass du die kiste wieder vorführen musst....

Zitat:

Ein Bekannter meinte, ich muss das Gutachten bezahlen,

die gutachterkosten (400-600€ sind üblich) können dir durchaus in rechnung gestellt werden...

Zitat:

und kann dann wieder den alten Auspuff einbauen, was meint Ihr dazu?

und wenn dich 2wochen später dieselben polizisten nochmals anhalten, fährst du zum einen mit einem nicht eingetragen auspuff durch die gegend und dadurch können die, wenn die nun furz querstecken haben, der führerscheinstelle den wink geben, das die mal deine geistige eigung zum führen von kraftfahrzeugen prüfen sollen weil du unbelehrbar bist......neben dem ganzen (gutachter/strafe/wiedervorführung) was du dann nochmals zahlen musst, kommt dann noch eine mpu hinzu!

Sag mal bist du noch in der Probezeit ??

Weil wenn ja musst du glaub ich zur nachschulung wenn ich mich jetzt nicht vertuh

also ich an deiner stelle hätte mich SO nicht verarschen lassen...

auch wenn die bullerei "rechtmäßig" vorgeht und meint, das ding ist zu laut, können die deinen Wagen nicht 2 Wochen und länger einziehen.
erst Mal hätte ich meinen Wagen nicht hergegeben, da können die auch mit der Waffe auf mich zielen.. zweitens wäre ich direkt danach zum Anwalt gegangen, scheiss drauf ob Rechtsschutz oder nicht.

vieles ist zwar rechtmäßig ok, aber nur das wenigstes davon ist auch nur annähernd gerecht

Hallo,

das mit dem "alten Auspuff" wieder einbauen, habt ihr falsch verstanden.
Ich meinte den alten Auspuff wieder einbauen und wieder eintragen lassen!

Nein, in der Probezeit bin ich nicht mehr (bin 43).

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von lil_tuner


können die deinen Wagen nicht 2 Wochen und länger einziehen.

das können die sehrwohl.....und wenn du es zu bunt treibst, können das auch durchaus 3-4monate werden bis sich ein staatsanwalt der sache annimmt!

Zitat:

erst Mal hätte ich meinen Wagen nicht hergegeben, da können die auch mit der Waffe auf mich zielen..

die brauchen nicht mit der waffe auf dich zu zielen, im regelfall reichen zwei polizisten um dich ziemlich unsaft auf den boden zu werfen um dich anschließend solange einzusperren bis du dich beruhigt hast...je nahc dem wie du dich den beamten gegenüber verhälst kann das dann auch weitere anzeigen gegen dich zur folge haben...

Zitat:

zweitens wäre ich direkt danach zum Anwalt gegangen, scheiss drauf ob Rechtsschutz oder nicht.

du weißt schon was so ein anwalt kostet? für lau schafft der nicht.....

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