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Auspuff - Welche Strafe ?

Yamaha YZF R1

ich kann bei meinem auspuff am ende eine schraube rausholen, sodass ich das kleinere rohr vom auspuff rausholen kann. ich weiss es ist strafbar aber was würde auf mich zukommen wenn der herr polizist mich deswegen anhält ? (reicht aus das ich das net wusste und es so gekauft habe und umgehend die tage nachzeigen werde ?

und wenn das straafbar ist, wieso schweissen die ddat denn net sodass man diese dummheit nicht machen kann 🙂

Beste Antwort im Thema

vor dem gesetz sind alle gleich - aber einige sind eben doch gleicher
nur wer eine harley davidson fährt darf das
ist jedenfalls schon eigenartig was die teile für ein krach machen - und da sagt keiner was

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Zitat:

Original geschrieben von JoeBarHG


Ein Auspuff, der eine ABE besitzt sollte korrekt markiert sein, ich denke mal mit einem Aufkleber der zusätzlich noch nichtmal auf dem gefahrenem Bauteil befindet wird sich ein Streckenposten nicht zufrieden geben.

Korrekt. Die Markierung

muß

mit der Abgasanlage

fest verbunden

sein.

Zitat:

Zu meiner Zeit waren Typ- und ABE-Nummern noch unzerstörbar eingestanzt. Und da ich immer noch Fahrzeuge aus diesen Jahren fahre, weis ich nicht, ob es überhaupt üblich ist, einem Auspuff inzwischen Aufkleber zur Kennzeichnung beizulegen...

Wie es scheint hat sich auch nicht viel getan, weil die Nummern immer noch fest mit dem Topf verbunden sind. Bei Alu-/Titan-

Töpfen sind die entsprechenden Nummern eingraviert (bzw. gestanzt), bei Carbon-Töpfen (wie z.B. meinem LeoVince) stehen die Nummern auf der fest vernieteten Schelle. Zusätzlich war der angesprochene ABE-Aufkleber dabei, der sie selben Nummern enthält und neben dem Typenschild des Motorrads vorne am Rahmen angebracht werden muß.

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