Ausländischer Führerschein gültig oder nicht?
Hallo,
eine Freundin stammt aus Kanada. Sie studiert in Tschechien. Sie verfügt über einen nationalen Kanadischen Führerschein, ausgestellt in ihrer Provinz. Dieser ist gültig und anerkannt in der EU.
Aber dazu kommen nationale Regeln:
In Tschechien darf sie nicht mehr fahren, da sie nach nationalem Recht nach 6 Monaten Aufenthalt (sie wohnt da jetzt schon seit ein paar Jahren) ihren FS umtauschen oder neumachen müsste. In Deutschland gibt es ähnliche Regeln für Inhaber (von deutschen Schengen Visas). In Tschechien kommt sie dank Großstadtleben und total günstigen Bahntickets super ohne Auto zurecht.
Wir wollen als Urlaub einen Roadtrip quer durch Europa machen und ich frage mich, ob sie auch fahren dürfte, zumindest außerhalb der tschechischen Republik. Also Kanadischer Führerschein und tschechisches Langzeitvisum/aufenthaltserlaubnis im Reisepass.
Darf man damit im Rest der EU fahren?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo@boerni666 , was ist so schwer für die Kanadierin einen
internationalen Führerschein bei der Botschaft zu beantragen????
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20 Antworten
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 11. Juli 2020 um 20:14:10 Uhr:
Einen ausländischen Führerschein kann man auch dann in Deutschland umschreiben lassen, wenn er abgelaufen ist. Das spielt für die Umschreibung keine Rolle. Natürlich kann es - je nach Herkunftsland - keine prüfungsfreie Umschreibung sein.
Wirklich? Dann aber nur, wenn wirklich nur das Führerschein-Dokument abgelaufen ist und die eigentliche Fahrerlaubnis nicht. Was je nach Herkunftsland relevant sein kann, es ist ja nicht in jedem Land so wie in D, dass eine einmal erteilte Fahrerlaubnis unbefristet gültig bleibt - es kann durchaus sein, dass in manchen Ländern, wenn man die Verlängerung zu lange versäumt, irgendwann auch die Fahrerlaubnis flöten geht. Selbst in D gilt das ja bekanntlich nicht für alle FS-Klassen.
Ich habe mal nachgeschaut, welche Bestimmungen für Führerscheine aus Drittländern gelten.
Laut BMVI:
Zitat:
Dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:
[...]
-eine Erklärung, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.
[...]
Du hast also recht: Das FS-Dokument darf gerne abgelaufen sein - aber dass die FE noch gültig ist, muss auf jeden Fall nachgewiesen werden.
https://www.bmvi.de/.../...blatt-ausserhalb-eu-und-ewr-staaten.pdf?...Vielen Dank für die Bemühungen.
Sehe ich das richtig, Russlanddeutsche, da nicht unter 3.1 genannt, mussten hier alle einen Sehtest, einen Erste-Hilfe-Schein, eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen, wenn sie eine vorhandene Fahrerlaubnis „länger nutzen“ wollten?
Sehe ich auch so - Inhaber eines russischen FS müssen das "volle Programm" absolvieren. Im Grunde wie jemand, der keinen FS hat, nur ohne Pflichtstunden in der Fahrschule. Und natürlich ohne Probezeit, falls der russische FS alt genug ist.
...wenn man sich auf Youtube so manche Videos anguckt z.B. https://www.youtube.com/watch?v=DzCjjiLuEnE , dann kommt man eigentlich zum Schluß, dass die Fahrstunden in der Fahrschule nicht schaden würden.
@CV626: Nochmals vielen Dank.
@gast356: Ja, manche Videos lassen dies als sinnvoll erscheinen. Pauschalurteile sind dennoch immer so eine Sache.