Ausgleichszahlung Nutzung bei "Wandlung" Kaufvertrag
Bei meinem schwarzen e-tron 55 haben wir uns bereits im August 19 auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages geeinigt. Im Dezember kam dann endlich das neue Fahrzeug, und wir unterhalten uns gerade über die Modalitäten zur Abrechnung (Minderwert-Gutachten, gefahrene Kilometer usw.)
Zugegebenermaßen bin ich da kein Experte (ist meine erste Wandlung), aber ich meine, gelesen zu haben, dass die erwartete Gesamtfahrleistung bei der Berechnung der Vergütung für die gefahrenen Kiloemter eine zentrale Rolle spielt. In dem Zusammenhang habe ich schon einmal die Zahl 0,67% gehört, dies entspricht grob einer erwarteten Gesamtfahrlesitung von 150.000 KM - oder eben einem Kleinwagen.
Jetzt denke ich persönlich, dass dies bei einem Fahrzeug dieser Preisklasse und Kategorie (eingeordnet zwischen Q5 und Q7) keine realistische Einschätzung der zu erwartenden Lebensdauer des Fahrzeugs darstellt. Ich meine, gerade bei wartungsarmen und im Vergleich zum Verbrenner verschleißarmen Elektromotoren dürfte die zu erwartende Gesamtfahrleistung deutlich jenseits der 300t km liegen.
Wer hat da Erfahrungswerte ? Oder mache ich einen Denkfehler?
Für mich würde es einen Riesenunterschied machen, ob die erwähnten 0,67% oder beispielsweise 0,33% (oder besser) (entsprechen 300t km) angewendet werden würden.
24 Antworten
Zitat:
@E-Michi schrieb am 30. Dezember 2020 um 13:13:47 Uhr:
Zitat:
@jein schrieb am 30. Dezember 2020 um 09:23:26 Uhr:
Das Problem bei meinem e-tron war die polternde Vorderachse - es wurde alles mögliche getauscht...Ich habe das gleich Problem bei meinem ET55, darf ich Fragen was alles Getauscht wurde um das Problem des Polterns zu lösen? Hast du eine Außergerichtliche einigung mit dem Autohaus erzielt oder gab es ein Urteil?
Puh. Also es gab drei Termine - Gummilager waren dabei, Querlenker...genau weiß ich es nicht mehr. Und ja, wir haben uns außergerichtlich geeinigt. Ich will auch mein nächstes Auto da kaufen können...
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Bei mir ist es bei den 0,67% geblieben. Angeblich sei da außergerichtlich nicht mehr zu holen, und diese Prozentzahl beim "Antrag auf Verlustausgleich" unveränderbar vorgegeben. Seitens Audi würden Wandlungen nur auf dieser Grundlage genehmigt....Wir haben uns auf eine zusätzliche Gutschrift geeinigt.
Was mich noch mehr gewundert hat - angeblich geht das Auto nach Reparatur so wieder in den Verkauf. Irgendwie bin ich davon ausgegangen, dass der Wagen zurück zum Hersteller geht und dort solange auseinander gebaut wird, bis man verstanden hat, was genau die Ursache war.
Ich fürchte, der Hersteller weiß ganz genau wo das Problem liegt - es dürfte aber nicht kostengünstig abzustellen sein - daher ist die Wandlung günstiger, zumal ein Neuwagen verkauft wird.
Der Gebrauchte geht mit Sicherheit nach einem kurzem Check in den Pool ...
Ich habe bei der Wandlung angeboten bekommen erst 0,67 % dann 0,5 % und nun 0,45 % jedoch landet es nun vor Gericht Anwalt ist beauftragt. Werde berichten was raus kommt. Grüße Michael Mayr
Fragt sich der geneigte Leser natürlich nach dem warum... will er mit 0,0 aus der Sache raus oder was ist da los, dass die Gerichte bemüht werden müssen...?!
Mittlerweile ist mein Nachfolger über ein Jahr alt, und ich bin froh über den Tausch - und auch darüber, nicht so lange "gefackelt" zu haben. Das Wandlungsbegehren war beim Vorgänger innerhalb der ersten 12 Monate klar. Da waren auch längst nicht so viele Kilometer auf der Uhr.
Aus meiner Warte kann ich nur empfehlen, etwaige Rücktritte vom Kaufvertrag sehr schnell fest zu machen.