Ausgleichszahlung Nutzung bei "Wandlung" Kaufvertrag
Bei meinem schwarzen e-tron 55 haben wir uns bereits im August 19 auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages geeinigt. Im Dezember kam dann endlich das neue Fahrzeug, und wir unterhalten uns gerade über die Modalitäten zur Abrechnung (Minderwert-Gutachten, gefahrene Kilometer usw.)
Zugegebenermaßen bin ich da kein Experte (ist meine erste Wandlung), aber ich meine, gelesen zu haben, dass die erwartete Gesamtfahrleistung bei der Berechnung der Vergütung für die gefahrenen Kiloemter eine zentrale Rolle spielt. In dem Zusammenhang habe ich schon einmal die Zahl 0,67% gehört, dies entspricht grob einer erwarteten Gesamtfahrlesitung von 150.000 KM - oder eben einem Kleinwagen.
Jetzt denke ich persönlich, dass dies bei einem Fahrzeug dieser Preisklasse und Kategorie (eingeordnet zwischen Q5 und Q7) keine realistische Einschätzung der zu erwartenden Lebensdauer des Fahrzeugs darstellt. Ich meine, gerade bei wartungsarmen und im Vergleich zum Verbrenner verschleißarmen Elektromotoren dürfte die zu erwartende Gesamtfahrleistung deutlich jenseits der 300t km liegen.
Wer hat da Erfahrungswerte ? Oder mache ich einen Denkfehler?
Für mich würde es einen Riesenunterschied machen, ob die erwähnten 0,67% oder beispielsweise 0,33% (oder besser) (entsprechen 300t km) angewendet werden würden.
24 Antworten
Ich meine mal von einer Tabelle für die Gutachter gelesen zu haben, Kleinwagen 150t, Mittelklasse 200t, Oberklasse 250t - 300 halte ich für unrealistisch.
Ist aber nur eine grobe Erinnerung.
Bin schon gespannt, was wirklich rauskommt - halte uns bitte auf dem Laufenden...
Du musst mit ca. 0,5% rechnen. Aber eigentlich macht das mit dir das Autohaus aus. 0,33 ganz sicher nicht.
Bei meinem Gerichtsverfahren ist das LG von 300t, also 0,33 ausgegangen für den Audi E-tron 55.
Das Autohaus wollte 0,67 verrechnen.
Spannend, ich würde erwarten das bei E-Fahrzeugen ein geringerer KM Satz anstatt einem höheren angesetzt wird.
Aus dem simplen Grund das man in einem Zeitraum X halt weniger fahren kann als mit einen vergleichbaren Verbrennerfahrzeug und das vermutlich auch der eher anzunehmende Fall ist.
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Das Gericht hat hier den Wert des Fahrzeuges beachtet, als die Tatsache das es ein E-Auto ist.
Was ich halt für grundlegend falsch halte, ein 300.000€ Ferrari wird vermutlich weniger bewegt als ein 80.000€ A6...
Es geht ja hier noch nicht um die genutzte Fahrleistung, sondern um die Mögliche.
Von einem Ferrari werden wohl 300.000 km zu erwarten sein und von einem A6
der 80k kostet auch. So hab ich es jedenfalls verstanden.
Richtig. Ich glaube nicht das jemand erwartet das ein Ferrari 300.000km hält, genausowenig wie die allerwenigsten E-Auto jemals in solche Regionen kommen werden.
@ jein
Darf ich fragen, was bei deinem Etron das Problem war und wie du da rausgekommen bist ( Neukauf eines anderen Fahrzeuges?)
Hallo
Angenehm dein E-Tron kostet 100.000 € + 0,67 % =670 Euro und Die Summe 670 Euro wird mal gefahren KM multipliziert
Beispiel, 5000 km,,670 multiplizieren mal 5 = 3350 Euro
Bin in ähnlicher Situation nur bei mir handelt sich um Audi S6 Baujahr November 2019 wir haben uns auf 0,4 % geeinigt ich werde das Auto so lange fahren bis der neue Fahrzeug ausgeliefert wird ein e-tron 55 Sportback bestellt am 1. Dezember 2020 soll im März ausgeliefert werden
0,67 ist bei einem etron völlig ausgeschlossen. Bei einer Garantie von 160.000km auf die Batterie schließt sich dieser Wert (150TKm) schon per se aus! Irgendwo zwischen 0,5 und 0,3 sollte realistisch sein und muss, wie zumeist, individuell verhandelt werden! Bei mir lag es in diesem Bereich
Super ich hatte 0,75 :-(
wow - zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Rükmeldungen.
Wir haben also eine Bandbreite von 0,75 bis 0,33 - das hätte ich nicht erwartet.
Auf jeden Fall hat es mich in der Auffassung bestärkt, dass 0,67% nicht angemessen sind.
Super - auch der Tipp mit den Garantiebedingungn: https://www.audi.de/.../audi_garantie.pdf
Zitat:
Garantie für Hochvoltbatterien für PHEV¹-Fahrzeuge der AUDI AG
1. Ergänzend zur umseitig dargestellten Audi Garantie übernimmt die
AUDI AG für die Hochvoltbatterie von Neufahrzeugen hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff oder Werkarbeit eine Garantie für 8 Jahre bzw.
160.000 km, je nachdem welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt
Danke, @pocketrocket1
Ein paar Infos noch von mir - mit dem Händler bin ich nach wie vor im Austausch.
Zitat:
@oliver1867 schrieb am 29. Dezember 2020 um 14:22:10 Uhr:
Ich meine mal von einer Tabelle für die Gutachter gelesen zu haben, Kleinwagen 150t, Mittelklasse 200t, Oberklasse 250t - 300 halte ich für unrealistisch.
Ist aber nur eine grobe Erinnerung.
Bin schon gespannt, was wirklich rauskommt - halte uns bitte auf dem Laufenden...
so eine ähnliche Tabelle hatte ich auch vor Augen - unter anderem hatte ich hier einmal etwas gefunden: https://automobilkanzlei.de/nutzungsentschaedigung
"Die Nutzungsentschädigung beträgt insoweit pro gefahrene 1.000 Kilometer:
0,67 % bei einer Gesamtfahrleistung von 150.000 Kilometern
0,50 % bei einer Gesamtfahrleistung von 200.000 Kilometern
0,40 % bei einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern und
0,33 % bei einer Gesamtfahrleistung von 300.000 Kilometern"
Zitat:
@warhammer73 schrieb am 29. Dezember 2020 um 14:35:20 Uhr:
Spannend, ich würde erwarten das bei E-Fahrzeugen ein geringerer KM Satz anstatt einem höheren angesetzt wird.
Aus dem simplen Grund das man in einem Zeitraum X halt weniger fahren kann als mit einen vergleichbaren Verbrennerfahrzeug und das vermutlich auch der eher anzunehmende Fall ist.
Das habe ich anders verstanden. Bei den Kilometern geht es um die Lebensdauer des Fahrzeugs - wie viel Laufleistung erbringt das Fahrzeug im Laufe seines Fahrzeuglebens voraussichtlich. Das hat mit dem Antrieb nichts zu tun, und auch nichts mit der Reichweite.
Zitat:
@warhammer73 schrieb am 29. Dezember 2020 um 16:14:38 Uhr:
Richtig. Ich glaube nicht das jemand erwartet das ein Ferrari 300.000km hält, genausowenig wie die allerwenigsten E-Auto jemals in solche Regionen kommen werden.
Ich kenne Beispiele von E-Autos, die schon deutlich mehr als 500t KM auf der Uhr haben - und auch noch fahren.
Zitat:
@oliver1867 schrieb am 29. Dezember 2020 um 16:21:00 Uhr:
@ jein
Darf ich fragen, was bei deinem Etron das Problem war und wie du da rausgekommen bist ( Neukauf eines anderen Fahrzeuges?)
Das Problem bei meinem e-tron war die polternde Vorderachse - es wurde alles mögliche getauscht, aber die Achse hat insbesondere bei niedrigen Geschwindigkeiten bei Unebenheiten (also z.B. Löcher oder Wellen im Asphalt) ziemlich schwammig reagiert, und es klang mehr wie ein Klappern. Der Meister hat mir zwar versichert, dass da nichts lose sei - er konnte aber auch die Ursache (trotz Unterstützung aus dem Werk) nicht identifizieren. In der Folge hatte ich mehrere (auch längere) Werkstattaufenthalte, die das eigentliche Problem leider nie lösen konnten. Die Geräusche traten so bei 30-50 KM/h auf, und waren sehr deutlich zu hören. Bei den Ersatzwagen (unter anderem ein A6 Diesel) war die Lenkung deutlich direkter, das Lenkgefühl nicht so schwammig - und es hat vor allen Dingen nichts geklappert. Ich habe nach dem dritten erfolglosen Versuch mein Wandlungsbegehren erklärt, die Entscheidung der AG kam etwa einen Monat nach meiner Erklärung.Aussage: das Fahrzeug sei innerhalb von 14 Tagen abzugeben, es sei denn, ich bestelle ein Neufahrzeug - dann dürfte ich bis zur Auslieferung mit dem alten Fahrzeug weiterfahren. Für die Auslieferung hatte mir der Händler (wegen der anstehenden Feiertage und der langen Bearbeitungszeit bei der Leasing) sogar angeboten, dass ich etwa 14 Tage vor Auslieferung das Fahrzeug abstellen kann, und die Zeit dann mit kostenlosen Ersatzfahrzeugen überbrücken kann.
Nochmal vielen lieben Dank für die zahlreichen Rückmeldungen, ich hoffe, ich kann bald berichten, wie es ausgeht.
Zitat:
@jein schrieb am 30. Dezember 2020 um 09:23:26 Uhr:
Das Problem bei meinem e-tron war die polternde Vorderachse - es wurde alles mögliche getauscht...Ich habe das gleich Problem bei meinem ET55, darf ich Fragen was alles Getauscht wurde um das Problem des Polterns zu lösen? Hast du eine Außergerichtliche einigung mit dem Autohaus erzielt oder gab es ein Urteil?