Ausgelesen und Manipulation entdeckt...
Guten Tag zusammen und danke dass ich hier sein darf
Am WE habe ich einen C450 amg gebraucht vom Händler gekauft von 2015.
Angeblich natürlich unfallfrei und deshalb hab ich jetzt mit der FIN im Netz nach Einträgen gesucht und siehe da, es gab wohl im Januar diesen Jahres einen Unfall mit ca. 20.000 Euro schaden in Frankreich, da es auch dort gefahren wurde.
Nun wird mir der Unfall nicht direkt aufgezeigt oder waren Bilder dabei und ich habe versucht das Auto über eine bekannte App selbst mal auszulesen. Auch hier siehe Bild soll was an den KM-Ständen nicht stimmen.
Lacktester gekauft und auf der Motorhaube war es sehr unterschiedlich und immer mindestens ein Wert zwischen 300 und 400 zu messen.
Bei Mercedes konnte man keinen Eintrag finden da ich dort auch schon nachgefragt habe, ob was gelistet wäre zu der FIN des Autos.
TÜV darf ohne Rechtsanwalt keine komplette Unfalldiagnose machen sagte man mir beim TÜV.
Nun ist meine Frage, wie kriege ich raus was genau da war und ob überhaupt was gedreht wurde an dem schönen Auto und wie sollte ich weiter fort fahren um da Gewissheit zu bekommen?
Ach und was ist mit "COMMAND Stored Mileage" genau gemeint bitte?
Danke
59 Antworten
Hmm beim Unfalleintrag wurden ja 129.327 KM erfasst, insofern passt das ja außer mit dem vom Command.
Vielleicht wurde dieses ja infolge des Unfalls mit einem gebrauchtem getauscht, wer weiß.
Ich würde mir da auch einen Anwalt holen und mit dem alles weitere besprechen. Nach seiner Rücksprache dann zum TÜV und erstmal Achsvermessung usw. machen, dann weiß man mehr.
Mit dem Händler würde ich danach in Kontakt treten, wenn ich mehr weiß.
Zitat:
@kwaii schrieb am 1. September 2022 um 18:33:33 Uhr:
Hmm beim Unfalleintrag wurden ja 129.327 KM erfasst, insofern passt das ja außer mit dem vom Command.
Vielleicht wurde dieses ja infolge des Unfalls mit einem gebrauchtem getauscht, wer weiß.Ich würde mir da auch einen Anwalt holen und mit dem alles weitere besprechen. Nach seiner Rücksprache dann zum TÜV und erstmal Achsvermessung usw. machen, dann weiß man mehr.
Mit dem Händler würde ich danach in Kontakt treten, wenn ich mehr weiß.
genau so mach ich das auch, eins nach dem andren. hektik oder stress und streit mit dem händler bringt da jetzt vorerst gar nichts.
danke für die antwort
Vielleicht naiv, aber bevor ich da zig tausende Euro und Stunden meiner Zeit rein Stecke wäre mein erster Weg zum Händler um das Thema anzusprechen. Wenn der das Fahrzeug zurück nimmt bzw. eine akzeptable Lösung anbietet bin ich glücklich - wenn nicht verbaue ich mir damit in meinen Augen keinerlei Ansprüche und kann dann immernoch voll auf kontra gehen.
Zitat:
@legan710 schrieb am 1. September 2022 um 20:36:12 Uhr:
Vielleicht naiv, aber bevor ich da zig tausende Euro und Stunden meiner Zeit rein Stecke wäre mein erster Weg zum Händler um das Thema anzusprechen. Wenn der das Fahrzeug zurück nimmt bzw. eine akzeptable Lösung anbietet bin ich glücklich - wenn nicht verbaue ich mir damit in meinen Augen keinerlei Ansprüche und kann dann immernoch voll auf kontra gehen.
auch richtrig.
bin noch am überlegen, ob ich einen ordentlichen anruf mache und ihn damit konfrontiere und ihm die chance gebe, das zu bereinigen...
danke
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Über diese Machenschaften stand letzten Monat etwas in einer großen Autozeitung. Mit Tipps wie man vorgehen sollte.
Viel Glück.
Wenn ich das Alles hier so lese, bestärkt es mich bei meiner Meinung,
das man einen Stern nur beim Freundlichen kauft.
Sternengruß
Zitat:
@C300-4M schrieb am 2. September 2022 um 09:27:17 Uhr:
Wenn ich das Alles hier so lese, bestärkt es mich bei meiner Meinung,
das man einen Stern nur beim Freundlichen kauft.Sternengruß
Tut hier zwar nichts zur Sache, aber ich würde prinzipiell jedes Fahrzeug ab grob 15.000€ Wert immer auslesen lassen, bevor ich es kaufe. Kostet 50€ beim Codierer des Vertrauens und spart dir viel graue Haare und Lebenszeit.
So oder so weiß ich garnicht, worüber wir hier diskutieren 😁
Einfach zum Händler gehen und ansprechen, wenn der nicht kooperativ ist, dann zum Anwalt. Viel Spielraum für Ideen ist da doch garnicht 😮
Übrigens finde ich es merkwürdig, dass ein 800.000km gefahrenes COMAND bei dir eingebaut wurde, daher kann ich mir gut vorstellen, dass da ein allgemeiner Fehler vorliegt. Ich würde das Fahrzeug nochmal richtig auslesen lassen (also mit Star Diagnose, Xentry, usw.) und alle Steuergeräte miteinander vergleichen. Sind ja weit mehr als fünf, die den Kilometerstand abspeichern.
Zitat:
@Autogrammgeber schrieb am 2. September 2022 um 09:43:45 Uhr:
Zitat:
Übrigens finde ich es merkwürdig, dass ein 800.000km gefahrenes COMAND bei dir eingebaut wurde, daher kann ich mir gut vorstellen, dass da ein allgemeiner Fehler vorliegt.
ja da kann eben echt was null stimmen
update:
Der Geschäftsführer meint jetzt, dass ich das Auto nicht unfallfrei gekauft hätte und die Aussage des Verkäufers vor Ort bei der Fahrzeugbegehung und Porbefahrt unzulässig ist, da im Vertrag ein Abschnitt steht der besagt, dass nur alles schriftlich geregelt wird und direkt unfallfrei steht im Vertrag nicht drin...
Ich habe dazu gerade auf einer Kanzlei Website diese Information gefunden
ZITAT ANFANG
Wie immer es auch sei, der Käufer eines Pkw darf regelmäßig erwarten, dass ein Pkw unfallfrei ist, auch wenn nicht explizit vor dem Kaufvertragsschluss darüber gesprochen worden ist, ob der Pkw unfallfrei ist. Die gilt auch, wenn das im Vertrag nicht erwähnt wird. Der Verkäufer muss seine Kenntnisse regelmäßig freiwillig und ungefragt offenbaren und darf nicht verheimlichen, dass der Pkw nicht unfallfrei ist.
ZITAT ENDE
Müsstest Du googeln können unter folgendem Aktenzeichen, auf welches dort Bezug genommen wird:
436 C 4397/16
Amtsgericht Dortmund aus 2016
Und hier der Link zu der Kanzlei-Seite, wo ich es entdeckt habe (k.A., ob MT das akzeptiert)
https://www.reissenberger.com/pkw-kauf-unfallfrei-urteil-ag-dortmund/
Bei Verkauf an privat oder Kauf von privat habe ich bislang immer ADAC-Vertragsvorlagen benutzt, wo der Passus zur Unfallfreiheit enthalten ist. Ein Händler kann das in seinen selbst formulierten Unterlagen natürlich geschickt weglassen ... Ob das legitim ist, ergibt sich eventuell aus entsprechenden Urteilen oder gar Gesetzen.
Zitat:
@Marc V8 schrieb am 2. September 2022 um 12:39:06 Uhr:
Ich habe dazu gerade auf einer Kanzlei Website diese Information gefundenZITAT ANFANG
Wie immer es auch sei, der Käufer eines Pkw darf regelmäßig erwarten, dass ein Pkw unfallfrei ist, auch wenn nicht explizit vor dem Kaufvertragsschluss darüber gesprochen worden ist, ob der Pkw unfallfrei ist. Die gilt auch, wenn das im Vertrag nicht erwähnt wird. Der Verkäufer muss seine Kenntnisse regelmäßig freiwillig und ungefragt offenbaren und darf nicht verheimlichen, dass der Pkw nicht unfallfrei ist.
ZITAT ENDEMüsstest Du googeln können unter folgendem Aktenzeichen, auf welches dort Bezug genommen wird:
436 C 4397/16
Amtsgericht Dortmund aus 2016Und hier der Link zu der Kanzlei-Seite, wo ich es entdeckt habe (k.A., ob MT das akzeptiert)
https://www.reissenberger.com/pkw-kauf-unfallfrei-urteil-ag-dortmund/
fettes danke, dacht mir das schon so. kann ja nicht sein, dass man sich hier mit solchen mogelpackungen aus der verantwortung nimmt!
In den Standardverträgen wird neben Unfallfreiheit, die hier angeblich nicht direkt drinsteht, dann weitere Daten zu vorhandenen Vorschäden abgefragt...was steht dazu drin?
Fehlende Angaben zur Unfallfreiheit im Vertrag hätte einen dann schon stutzig machen müssen, weil das im Umkehrschluß eben NICHT unfallfrei bedeuten KANN, was dann konkret abzuklären wäre.
Hinterher ist man zwar immer schlauer...aber es hätte Sinn gemacht VOR Vertragsabschluß entsprechende Recherchen durchzuführen.
Fürchte, das läuft auf einen Anwalt hinaus...viel Erfolg!
Betrug im strafrechtlichen Sinne dürfte sich damit erledigt haben...wäre ohnehin fraglich, weil man dazu doppelten Vorsatz nachweisen muss...was hier eben nicht ersichtlich ist...denke nicht, das ein kompetenter Anwalt seinem Mandanten dazu geraten hätte...es bleibt "nur" eine zivilrechtliche Streitigkeit.
Zitat:
@jw61 schrieb am 2. September 2022 um 12:48:02 Uhr:
In den Standardverträgen wird neben Unfallfreiheit, die hier angeblich nicht direkt drinsteht, dann weitere Daten zu vorhandenen Vorschäden abgefragt...was steht dazu drin?Fehlende Angaben zur Unfallfreiheit im Vertrag hätte einen dann schon stutzig machen müssen, weil das im Umkehrschluß eben NICHT unfallfrei bedeuten KANN, was dann konkret abzuklären wäre.
Hinterher ist man zwar immer schlauer...aber es hätte Sinn gemacht VOR Vertragsabschluß entsprechende Recherchen durchzuführen.
Fürchte, das läuft auf einen Anwalt hinaus...viel Erfolg!
Betrug im strafrechtlichen Sinne dürfte sich damit erledigt haben...wäre ohnehin fraglich, weil man dazu doppelten Vorsatz nachweisen muss...was hier eben nicht ersichtlich ist...denke nicht, das ein kompetenter Anwalt seinem Mandanten dazu geraten hätte...es bleibt "nur" eine zivilrechtliche Streitigkeit.
aber die unfallfreiheit müsste ja garnicht direkt drin stehen, da man ja davon immer ausgehen muss, sofern es nicht anders erwähnt wird, dass eben ein unfall da war.
bei mir steht nur drin, dass die scheibe und die front gewechselt wurde.
vor dem vertrag konnte ich nichts einsehen, da ich keine details oder fin hatte.
bin gespannt wenn der sich heute nochmal meldet, wies ausgeht.
ich werd mir das nicht gefallen lassen. zur not dann eben vor gericht. es stinkt zu sehr zum himmel wie die fakten so auf dem tisch liegen.
Was steht da genau drin zur "Front gewechselt"?
Mit diesem Passus kann ggf Dein Anspruch entfallen sein, je nach geneuer Definition.
Außerdem: Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedlicher Natur. Außerdem recht zeitintensiv.
Zitat:
@MadX schrieb am 2. September 2022 um 13:10:39 Uhr:
Was steht da genau drin zur "Front gewechselt"?
Mit diesem Passus kann ggf Dein Anspruch entfallen sein, je nach geneuer Definition.Außerdem: Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedlicher Natur. Außerdem recht zeitintensiv.
"scheibe vorne wurde getauscht und stoßstange ist nicht original"
das wars