Ausfahrt von Autobahnraststätte zugeparkt

Hallo,

ich hatte gestern Abend folgende Situation:

Gegen ca. 23:30 Uhr für ich auf eine Autobahnraststätte (ein einfacher Parkplatz mit nur einer Spur und Standstreifen ohne Tankstelle, WC oder Restaurant) um kurz an etwas aus dem Kofferraum zu holen.
Bei Ausfahren aus dem Rastplatz auf die Autobahn musste ich feststellen, dass sowohl auf dem Parkstreifen als auch direkt auf der Fahrbahn zwei LKW geparkt haben und eine Ausfahrt auf die Autobahn unmöglich war. Auf Hupsignale hat der LKW nicht reagiert.

Frage: Was wäre in dieser Situation die richtige Handlung gewesen?
Mir blieb aus meiner Sicht keine andere Möglichkeit als vorsichtig rückwärts ca. 200m zurück zur Einfahrt zu fahren und so wieder auf die Autobahn zu kommen.

Viele Grüße
Sebastian

Beste Antwort im Thema

Rückwärts in die Einfahrt reinzufahren war sicherlich nicht die beste Idee... Wenns da gekracht hätte, hättest du 100%ig die Schuld getragen.
Warum nicht einfach mal den LKW-Fahrer angesprochen? Reden kann manchmal helfen. Und wenn nicht -> Polizei rufen.
Aber deine Aktion war wirklich .... schlecht überdacht 😉

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


-ein gut ausgebautes schienennetz
-entsprechende wagenkapazitäten
-entsprechende lagermöglichkeiten
-entsprechende ladeplätze
-zuverlässigkeit

Ist doch wohl logisch, dass sich das nicht von heute auf morgen ändern lässt. verlangt auch keiner. die überlastung des strassennetztes ist eine jahrelange entwicklung. und genausolange wird es dauern diese fehlentwicklung rückgängig zu machen. wenn man denn will.

man muss halt einfach mal an einer stelle anfangen. aber weiter geld in ein marodes system pumpen um den kollaps immer wieder ein paar jahre vor sich her zu schieben ist der falsche weg.

Zitat:

Original geschrieben von SauRausLasser


die überlastung des strassennetztes ist eine jahrelange entwicklung. und genausolange wird es dauern diese fehlentwicklung rückgängig zu machen.

Genauso wie es eine jahrelange Entwicklung war, das schienen- und objektnetz der bahn zurück zu bauen...

...dieser Umstand ist allerdings umunkehrbar, da dort wo früher bahnanlagen standen weil die Flächen verkehrsgünstig waren - heute einkaufszentren und wohngebiete sind.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


Genauso wie es eine jahrelange Entwicklung war, das schienen- und objektnetz der bahn zurück zu bauen...

...dieser Umstand ist allerdings umunkehrbar

Nichts ist unumkehrbar (außer der tod vieleicht)

Vielleicht sogar ein vorteil, da die maroden bahnteile nicht aufwendig modernisiert sondern kostengünstiger neu gebaut werden können (unter berücksichtigung neuer Technologien und geänderten Rahmenbedingungen).

man hätte dadurch also die freiheit neue moderne strecken dort zu bauen wo sie gebraucht werden, statt marode strecken dort zu sanieren wo sie vor 50 jahren mal sinnvoll waren.

Lese hier nur LKW LKW LKW....als hätten Pkw Fahrer keine Verpflichtungen und Termine. Parkt ein Lkw so dass eine Ausfahrt zurück auf die BAB unmöglich ist, ist das mindestens mal Nötigung. Ich würde da drei vier Anstandsminuten abwarten und dann nicht lange fackeln und 110 rufen, anzeigen und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich hätte kurzen Prozess gemacht.
Zurück zu Einfahrt, und unter größter Vorsicht wieder mit Vollgas auf die Bahn.

Ein übler Scherz,,,weder lustig noch legal.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Die romantischen Revoluzzer-Stories von französischen LKW-Fahrern sind längst Geschichte. Auch die französischen Gewerkschaften sind mittlerweile (gezwungenermaßen) in der Gegenwart angekommen.

Wenn du dich da mal ned täuschst:

Klick

.

😉

Zitat:

Original geschrieben von SauRausLasser


Nichts ist unumkehrbar (außer der tod vieleicht)

Dann müssen zig-zehntausende seitens des Staates zwangsenteignet werden, da niemand freiwillig an einer stark befahreren bahnstrecke wohnen möchte bzw. für einen trostpreis sein hab & gut für neue trassen zur verfügung stellt...

...die partei, die das durchsetzt war dann die längste Zeit an der regierungsbildung beteiligt!

Wie du siehst, die bahn (die nebenbei eine der weltweit größten lkw-speditionen ihr eigen nennt!) hat sich selbst aufs abstellgleis gefahren!

Zitat:

[Original geschrieben von rooster45

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich hätte kurzen Prozess gemacht.
Zurück zu Einfahrt, und unter größter Vorsicht wieder mit Vollgas auf die Bahn.
Ein übler Scherz,,,weder lustig noch legal.

Kein Scherz, nicht lustig, nicht legal !

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Wenn du dich da mal ned täuschst: Klick.

Und genau deswegen ist die französische Wirtschaft so Erfolgreich und die Investoren überschlagen sich regelrecht um in Frankreich zu investieren.😁

Zitat:

Original geschrieben von rooster45


Parkt ein Lkw so dass eine Ausfahrt zurück auf die BAB unmöglich ist, ist das mindestens mal Nötigung.

Nein.

Es ist verkehrswidriges und extrem ärgerliches Verhalten, aber Nötigung ist es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener



Zitat:

Original geschrieben von rooster45


Parkt ein Lkw so dass eine Ausfahrt zurück auf die BAB unmöglich ist, ist das mindestens mal Nötigung.
Nein.

Es ist verkehrswidriges und extrem ärgerliches Verhalten, aber Nötigung ist es nicht.

Doch. Wie kann es Nötigung sein, 15 Minuten regelwidrig die linke Spur zu blockieren, 45 Minuten eine Ausfahrt zu blockieren aber nicht?

Weiter oben im Thread wurde im übrigen ja auch ein Gerichtsurteil verlinkt. Der Schuldspruch lautete auf Nötigung.

§240.1 StGB:

Zitat:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Lkw verbotswidrig so hinstellen, dass keiner mehr vorbeikommt = Gewalt, die andere VT zu einer Unterlassung des Weiterfahrens nötigt. Rechtswidrig ist die ausgeübte Gewalt auch, denn man hätte da ja schließlich nicht parken dürfen.

Es wurden also, um die Tatbestandsmerkmale zu nennen,
- andere Menschen
-rechtswidrig
-mit Gewalt
-zu einer Unterlassung genötigt.

Die juristische Definition der Nötigung ist also erfüllt.

Und das ist nicht weit hergeholt von mir. Siehe der Link weiter oben im thread. Das Gericht hat genau so argumentiert (OK ich habe es etwas vereinfacht, aber in die Richtung ging es schon).

Da ist noch "Spielraum" in der Diskussion. Herr X wurde auf dem BAB Parkplatz an der Weiterfahrt gehindert und versäumt dadurch sein Flug nach Sao Paulo nur so mal als Beispiel. Dann geht es dann nicht mehr nur um Nötigung, da kommt dann auch noch Schadensersatz auf den Plan.

Vielleicht lässt sich auch noch irgendwie ein überfahrenes Kind reinkonstruieren...

Zitat:

Original geschrieben von rooster45


Da ist noch "Spielraum" in der Diskussion. Herr X wurde auf dem BAB Parkplatz an der Weiterfahrt gehindert und versäumt dadurch sein Flug nach Sao Paulo nur so mal als Beispiel. Dann geht es dann nicht mehr nur um Nötigung, da kommt dann auch noch Schadensersatz auf den Plan.

Da könnten dann täglich hunderttausende "Stauopfer" ihre Ansprüche an die Verursacher geltend machen.

So einfach ist das manchmal zum Glück, und manchmal leider nicht.

Diese Ansprüche wären aber im zweifelsfall eher theoretischer Natur. Glaube kaum, dass bei einem ukrainischen Fernfahrer wahnsinnig viel zu holen wäre. Auch eine Haftpflicht, egal ob beruflich, privat, oder Auto, würde so etwas kaum zahlen.

Und ein ganz normaler Stau ist im allgemeinen ja kein direktes Resultat einer klar erwiesenen Nötigung einer ganz bestimmten Person, insofern mit dieser Situation nicht zu vergleichen.

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