Ausbildung zum KFZ-Prüfingenieur/Gutachter

Hallo,
weiß nicht genau, ob ich in dem Forum hier richtig bin, schien mir am ehesten auf meine Frage zu passen.
Mich interessiert eine Ausbildung zum KFZ-Gutachter und/oder KFZ-Prüfingenieur. Hab mich jetzt mal bei KÜS und GTÜ schlau gemacht: da braucht man aber ALLE Führerschein ausser D (is glaube Omnibus?), außerdem kostet die Auzsbildung dort ein Heidengeld. Meine Frage: Ist hier jemand vom Fach und kann mir sagen, ob man auch nur mit Auto und Motorradführerschein irgendwo eine solche oder ähnliche Ausbildung machen kann (wenn wollte ich ja HU bei Motorräden und Autos machen, dazu brauche ich kein LKW-Führerschein). Oder sonst wie noch Infos?
Was kann man mit einem Maschinenbaustudium sonst noch Richtung Motorrad/Auto machen, außer zu Automobilfirmen gehen?

Gruß
Daniel

Beste Antwort im Thema

Liebe Forenteilnehmer !
Nach diesen vielen Beiträgen, die aus meiner Sicht teilweise nachvollziehbar , aber oftmals auch von Halbwissen oder Frust geprägt sind, ist es mir ein Bedürfnis einige Dinge sachlich zu erläutern oder auch zu korrigieren. Der Fairnes halber will ich - anders als andere Teilnehmer - gleich vorausschicken, daß ich selbst seit mehr als 20 Jahren gern als Prüfing. und KFZ-Sachverständiger in der viel besprochenen Sachverständigenorganisation tätig und deshalb vielleicht etwas befangen bin.
Zunächst zum schnöden Mammon: Die Einstiegsgehälter bei dieser Organisation liegen für einen jungen Fachhochschulabgänger nicht bei 2600 E p. M sondern bei ca 2800 E. Man sollte aber nicht vergessen zu erwähnen, daß diese Gehälter 13,7 mal im Jahr gezahlt werden (so kommen die anderseitig erwähnten knapp 40000 E p. A. zusammen ) . Diese Gehälter steigen regelmäßig mit zunehmenden Lebensalter und Betriebszugehörigkeit , unabhängig von den weiteren obligatorischen regelmäßigen Lohnsteigerungen. Bei diesen Gehältern handelt es sich um sog. Grundgehälter (während der mind. 9 monatigen Ausbildung). Durch besondere Leistungen und Engagement können diese Gehälter nach der Ausbildung ganz erheblich verbessert werden (ist etwas individuell). Die Auszahlung der Sondervergütung kann monatlich (z.T oder fast vollständig) bzw. jährlich (Endabrechnung) erfolgen. Werden Tätigkeiten über das Prüfwesen hinaus (z.B. Gutachten) erbracht, erfolgt die Sondervergütung immer monatlich .
Hinzu kommen obligatorisch sehr gute Sozialleistungen (VML, Pauschale für PKW und Handy, Fahrgeld Spesen , Altersversorgung usw). Das durchschnittliche Mehrgehalt der letzten Monate wird auch im Falle von Urlaub, Krankheit und Ausbildung gezahlt.
Die ca 9 monatige Ausbildung ist durchaus sehr anspruchsvoll und findet zum Teil im Schwarzwald (4 Sterne Best Western Hotel mit Sauna, Pool, Tennis usw.) statt. Alternativ kann die Ausbildung auch in der Nähe von Dresden erfolgen. dieser Schulungsort ist wegen der Dresden-Nähe eigentlich ganz beliebt, hat aber etwas mehr den Charakter der 3 Sterne Unterbringung mit gemütlicher Mensa. Also alles möglich !!!
Hier wurde mehrfach spekuliert , ob Aussendienst oder Innendienst als Prüfing. besser ist. Das kommt darauf an, was einem mehr liegt !! Innendienstler haben beste Prüfbedingungen , müssen nicht durch die Gegend fahren und haben einigermaßen geregelte Arbeitszeiten. Aussendienstler müssen dem Kunden "hinterherfahren", häufiger Konflikte bestehen und haben unregelmäßige aber selbst beeinflussbare Arbeitszeiten ! Also auch hier: Die Welt ist vielfältig - Gott sei Dank -.
Fazit (meine Meinung): Wer eine Tätigkeit am Schreibtisch mit geregelter Arbeitszeit und festem Einkommen bevorzugt, ist sicher für diese Tätigkeit - gleich bei welcher Organisation - nicht besonders prädistiniert.
Wer mit einer Art Selbständigkeit (aber mit sozialem Netz) liebäugelt, etwas "Benzin im Blut" hat, gern mit Menschen umgeht und zumindest mittelfristig weitgehend selbständig arbeiten möchte, dem wird dieser Beruf viel Spaß machen.
Wer dann auch noch "Spaß am Automobil" hat und neben der Prüftätigkeit auch noch als Sachverständiger (z. B. Schadengutachten oder Unfallanalyse ) tätig werden möchte , hat nicht nur wirtschaftlich tolle Möglichkeiten , sondern auch die Chance auf eine deutliche berufliche Weiterentwicklung bei hoher Selbständigkeit.
Zum Schluss: ich habe keinen Tag bereut diesen Job zu machen und das gilt sicher auch für 80 % meiner Kollegen.
Aber es gibt natürlich auch Kollegen, die sich nicht so wohl fühlen oder sich den Beruf anders vorgestellt haben!! Aber wo ist das anders ??

Mit besten Grüßen

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Ich hätte gerne mal eine Kopie des neuen Mängelkataloges inklusive Mängeleinstufung.

Eine Kopie könnte sich etwas schwierig gestalten.
Konnte den selber gerade mal etwas ausführlich überfliegen.
Aber hat sich schon etwas geändert.
Deutlich weniger Einstufungsmöglichkeiten zwischen EM und GM.
Und natürlich einige Mängel mehr.

Bei uns wird der auf den Weiterbildungen im IV. Quartal ausführlich besprochen.

Es gibt das Gerücht, daß gerade die Mängel an lichttechnischen Einrichtungen häufig in erheblich gewandelt wurden.

Es ging auch mal ein Gerücht um oder es war sogar geplant geringe Mänge abzuschaffen...

Ich bin gespannt ob nun nen defektes Standlicht EM wird 😁
Ich denke der neue Mängelbaum wird ne Menge neuer "erheblicher Hinweise" produzieren, was ja auch nicht absolut Sinn der Sache ist.

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Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg


Es gibt das Gerücht, daß gerade die Mängel an lichttechnischen Einrichtungen häufig in erheblich gewandelt wurden.

Das Gerücht stimmt.

Hab mich auch stark gewundert als ich die Mängelgruppe 4 überflogen habe.

Das zieht sich aber leider generell durch alle Mängelgruppen.

Viel weniger EM Möglichkeiten.

Zum Glück ist das aber bei einem gerissenen Wischerblatt noch nicht der Fall...🙂

Meiner Meinung nach dient das zum starken rasieren älterer Autos.
Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass wir uns mit den ganzen Kunden rumstreiten dürfen und nicht diejenigen, die den Mängelkatalog festgelegt haben.

Ich weigere mich, Teil einer verkaufsfördernden Maßnahme für die notleidende deutsche Autoindustrie (der es blendend geht) - und für VW schon gar nicht - zu sein und technisch intakte alte Fahrzeuge - deren Umweltverträglichkeit durch ihre lange Laufzeit positive rausfällt als die Abnutzung von Neuwagen im Fünfjahresrhythmus - wegen Bagatellen reihenweise die Plakette zu verweigern. Es gab schon mal eine defekte Nebelschlußleuchte als erheblichen Mangel. Das wäre ein schlechter Witz.

Mich würde interessieren was man als Freiberufler/Selbständiger pro Hauptuntersuchung von einem Büro verlangen kann, wenn das Büro einen mit Arbeit "versorgt". D.h. man bedient Werkstätten die Kunden des Büros sind...
Ist so eine Anstellungs- und Entlohnungsart überhaupt typisch? Und wenn ja, was kann man verlangen?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg


Ich weigere mich, Teil einer verkaufsfördernden Maßnahme für die notleidende deutsche Autoindustrie (der es blendend geht) - und für VW schon gar nicht - zu sein und technisch intakte alte Fahrzeuge - deren Umweltverträglichkeit durch ihre lange Laufzeit positive rausfällt als die Abnutzung von Neuwagen im Fünfjahresrhythmus - wegen Bagatellen reihenweise die Plakette zu verweigern. Es gab schon mal eine defekte Nebelschlußleuchte als erheblichen Mangel. Das wäre ein schlechter Witz.

Sehe ich auch so.

Das hat man nur leider nicht selbst in der Hand.

Das Prüfwesen wird auf jeden Fall eine teure und nicht unbedingt schöne Erfahrung für alle Fahrzeughalter, die nicht die Abwrackprämie genutzt haben.

Zu dieser Erneuerung der HU Rili kommt ja auch noch, dass die Vertragswerkstätten bzw. die Hersteller nicht locker lassen werden die HU in ihre Hände zu legen.
Aber glaube, dass der neue Mängelkatalog da kein neues Argument für bietet.

Wann war das denn mit der defekten Nebelschlussleuchte als EM?

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti


Mich würde interessieren was man als Freiberufler/Selbständiger pro Hauptuntersuchung von einem Büro verlangen kann, wenn das Büro einen mit Arbeit "versorgt". D.h. man bedient Werkstätten die Kunden des Büros sind...
Ist so eine Anstellungs- und Entlohnungsart überhaupt typisch? Und wenn ja, was kann man verlangen?

Grüße

Also es gab mal im Raum Hamburg bei einer größeren Ford Kette die Anfrage für eine solche Anstellung bzw. ein Büro wollte da vermitteln und wenn ich mich nicht täusche sollten das pro HU um die 35-40€ brutto sein.

Wie ich gesehen habe kann man bei der Gtü ja "nur" den Prüfing. machen. Richtig?
Ich möchte aber gerne den aasmT machen. Wo und wie könnte ich den dann machen?

Würde es funktionieren den Prüfing. bei der Gtü zu machen und anschließend den aasmT beim Tüv nachholen?

Gruß arestele

Zitat:

Original geschrieben von arestele


Wie ich gesehen habe kann man bei der Gtü ja "nur" den Prüfing. machen. Richtig?
Ich möchte aber gerne den aasmT machen. Wo und wie könnte ich den dann machen?

Würde es funktionieren den Prüfing. bei der Gtü zu machen und anschließend den aasmT beim Tüv nachholen?

Gruß arestele

Bei den Technischen Prüfstellen (TP'en) der TÜV's in den alten Bundesländern oder DEKRA in den neuen Bundesländern kann man aaS werden. Sicher geht das aber nur, wenn Du da auch angestellt bist, also Du kann net bei GTÜ als PI betraut sein und bei DEKRA als aaS beliehen werden, zumindest praktisch nicht.

Und mit dem schlichten "nachholen" ist es auch nicht gemacht, es ist schon ein bissi Lehrgang mit anschließender amtlicher Prüfung. Hab es hinter mir, war erst bei GTÜ und dann aaS bei DEKRA.

Gleichwohl stellt sich die Frage, warum der PI net reicht. Ich hab früher auch anders gedacht und frag mich heute so manches Mal, warum ich aaS geworden bin und meinen Ar... für alles mögliche hinhalten soll, zumal der PI fast alles darf. Und ob man nun Betriebserlaubnisbegutachtungen wie §21StVZO oder gar §13EGFGV oder Personenprüfungen (Fahrerlaubnis etc.) wirklich für sein Ego braucht, ich hab da so manchmal meine Zweifel.

Grüssle der Gardiner

Ich brauche mal eure Meinung.

Wie würdet ihr eine Lichtmaschine, die verschmort riecht, und eine gemessene Temperatur von 166°C hat bei einer HU einstufen? Als EM, GM oder nur als Hinweis?

Gruß Rostfinder

Zitat:

Original geschrieben von Rostfinder


Ich brauche mal eure Meinung.

Wie würdet ihr eine Lichtmaschine, die verschmort riecht, und eine gemessene Temperatur von 166°C hat bei einer HU einstufen? Als EM, GM oder nur als Hinweis?

Gruß Rostfinder

Hinweis...ich wüsste auch gar nicht unter welcher Mängelnummer ich das einstufen sollte.

der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht


Hinweis...ich wüsste auch gar nicht unter welcher Mängelnummer ich das einstufen sollte.

Hmm, 432 Isolationsschaden elektr. Leitungen? Die LiMa hat ja auch elektrische Leitungen, verschmorte Wicklung könnte man so einstufen. Mit Brandgefahr EM, leichte Schäden ohne Brandgefahr GM lt. Richtlinie.

Wobei ich noch nie die Temperatur einer Lichtmaschine gemessen habe 😛

Verkaufsmaßnahme mit den neuen Mängeln? Hmm, also wenn ein Kunde sich keine neue Birne für die Nebelschlussleuchte leisten kann ... 🙄

Es ist ja nicht so als wenn alte Autos automatisch Mängel haben, wir haben genug in der Kundschaft wo man ruhigen Gewissens auch bei 20 Jahre alten Autos "ohne Mängel" attestiert. Hintergrund ist ja mehr die Pfuscherei einiger Kollegen die erhebliche Mängel irgendwie im Freitext zu Hinweisen oder geringen Mängeln machen um dem Kunden einen Gefallen zu tun. Glaube aber nicht dass der Weg der richtige ist, damit geht die HU in Richtung Checkliste abhaken was irgendwann auch ein Lehrling in der Werkstatt kann. Technischer Sachverstand? Ach wozu denn? 🙁

Also normalerweise messe ich auch keine Temperatur einer LiMa 🙂
aber hier hat es echt verbrannt gerochen und dann hat die Werkstatt gemessen.
Hab auch kein Thermometer in meinem Prüfkoffer 🙂

Stimmt natürlich das alles mehr oder weniger einer Checklliste wie bei einer Inspektion gleicht.
Allerdings den Zustand des Motoröls zu prüfen stand glaube ich noch nicht im Mängelkatalog... 😁

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