Ausbildung zum KFZ-Prüfingenieur/Gutachter

Hallo,
weiß nicht genau, ob ich in dem Forum hier richtig bin, schien mir am ehesten auf meine Frage zu passen.
Mich interessiert eine Ausbildung zum KFZ-Gutachter und/oder KFZ-Prüfingenieur. Hab mich jetzt mal bei KÜS und GTÜ schlau gemacht: da braucht man aber ALLE Führerschein ausser D (is glaube Omnibus?), außerdem kostet die Auzsbildung dort ein Heidengeld. Meine Frage: Ist hier jemand vom Fach und kann mir sagen, ob man auch nur mit Auto und Motorradführerschein irgendwo eine solche oder ähnliche Ausbildung machen kann (wenn wollte ich ja HU bei Motorräden und Autos machen, dazu brauche ich kein LKW-Führerschein). Oder sonst wie noch Infos?
Was kann man mit einem Maschinenbaustudium sonst noch Richtung Motorrad/Auto machen, außer zu Automobilfirmen gehen?

Gruß
Daniel

Beste Antwort im Thema

Liebe Forenteilnehmer !
Nach diesen vielen Beiträgen, die aus meiner Sicht teilweise nachvollziehbar , aber oftmals auch von Halbwissen oder Frust geprägt sind, ist es mir ein Bedürfnis einige Dinge sachlich zu erläutern oder auch zu korrigieren. Der Fairnes halber will ich - anders als andere Teilnehmer - gleich vorausschicken, daß ich selbst seit mehr als 20 Jahren gern als Prüfing. und KFZ-Sachverständiger in der viel besprochenen Sachverständigenorganisation tätig und deshalb vielleicht etwas befangen bin.
Zunächst zum schnöden Mammon: Die Einstiegsgehälter bei dieser Organisation liegen für einen jungen Fachhochschulabgänger nicht bei 2600 E p. M sondern bei ca 2800 E. Man sollte aber nicht vergessen zu erwähnen, daß diese Gehälter 13,7 mal im Jahr gezahlt werden (so kommen die anderseitig erwähnten knapp 40000 E p. A. zusammen ) . Diese Gehälter steigen regelmäßig mit zunehmenden Lebensalter und Betriebszugehörigkeit , unabhängig von den weiteren obligatorischen regelmäßigen Lohnsteigerungen. Bei diesen Gehältern handelt es sich um sog. Grundgehälter (während der mind. 9 monatigen Ausbildung). Durch besondere Leistungen und Engagement können diese Gehälter nach der Ausbildung ganz erheblich verbessert werden (ist etwas individuell). Die Auszahlung der Sondervergütung kann monatlich (z.T oder fast vollständig) bzw. jährlich (Endabrechnung) erfolgen. Werden Tätigkeiten über das Prüfwesen hinaus (z.B. Gutachten) erbracht, erfolgt die Sondervergütung immer monatlich .
Hinzu kommen obligatorisch sehr gute Sozialleistungen (VML, Pauschale für PKW und Handy, Fahrgeld Spesen , Altersversorgung usw). Das durchschnittliche Mehrgehalt der letzten Monate wird auch im Falle von Urlaub, Krankheit und Ausbildung gezahlt.
Die ca 9 monatige Ausbildung ist durchaus sehr anspruchsvoll und findet zum Teil im Schwarzwald (4 Sterne Best Western Hotel mit Sauna, Pool, Tennis usw.) statt. Alternativ kann die Ausbildung auch in der Nähe von Dresden erfolgen. dieser Schulungsort ist wegen der Dresden-Nähe eigentlich ganz beliebt, hat aber etwas mehr den Charakter der 3 Sterne Unterbringung mit gemütlicher Mensa. Also alles möglich !!!
Hier wurde mehrfach spekuliert , ob Aussendienst oder Innendienst als Prüfing. besser ist. Das kommt darauf an, was einem mehr liegt !! Innendienstler haben beste Prüfbedingungen , müssen nicht durch die Gegend fahren und haben einigermaßen geregelte Arbeitszeiten. Aussendienstler müssen dem Kunden "hinterherfahren", häufiger Konflikte bestehen und haben unregelmäßige aber selbst beeinflussbare Arbeitszeiten ! Also auch hier: Die Welt ist vielfältig - Gott sei Dank -.
Fazit (meine Meinung): Wer eine Tätigkeit am Schreibtisch mit geregelter Arbeitszeit und festem Einkommen bevorzugt, ist sicher für diese Tätigkeit - gleich bei welcher Organisation - nicht besonders prädistiniert.
Wer mit einer Art Selbständigkeit (aber mit sozialem Netz) liebäugelt, etwas "Benzin im Blut" hat, gern mit Menschen umgeht und zumindest mittelfristig weitgehend selbständig arbeiten möchte, dem wird dieser Beruf viel Spaß machen.
Wer dann auch noch "Spaß am Automobil" hat und neben der Prüftätigkeit auch noch als Sachverständiger (z. B. Schadengutachten oder Unfallanalyse ) tätig werden möchte , hat nicht nur wirtschaftlich tolle Möglichkeiten , sondern auch die Chance auf eine deutliche berufliche Weiterentwicklung bei hoher Selbständigkeit.
Zum Schluss: ich habe keinen Tag bereut diesen Job zu machen und das gilt sicher auch für 80 % meiner Kollegen.
Aber es gibt natürlich auch Kollegen, die sich nicht so wohl fühlen oder sich den Beruf anders vorgestellt haben!! Aber wo ist das anders ??

Mit besten Grüßen

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Eher andersrum, auf tour ist es wesentlich stressiger und in der Prüfstelle ist es wesentlich lässiger, red mal mit den Jungs.

Zitat:

Original geschrieben von Optiquest



Schreib nen netten Brief, wo du den Vorfall erläuterst, lobe Besserung und gut ist. Du musst auch bedenken, dass nirgends im KfSachVG dies im Detail geregelt ist, die Behörde wird eigentlich davon auch nie was mitbekommen, es sei denn du machst eine Ausbildung, die sollten dies erst bemerken wenn dir ein FE Entzug droht, dann ist es aber eh zu spät.
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Das ist leider eine kleine Irrung!
Als PI/aaS gehört es zu Deinen Pflichten, Geldstrafen, gerichtliche Verurteilungen, Fahrverbote, Punkte usw. deinem zuständigen techn. Leiter SOFORT zu melden.
Für diesen Personenkreis der PI/aaS gibt es ein örtliches Kfz-Sachverständigenregister, wo die Verfehlungen sofort nach Inkraftsetzung der Rechtskraft online übermittelt werden.
Und wenn der zuständige Behördenleiter des Straßenverkehrsamtes den techn. Leiter der Überwachungsorganisation fragt, ob er weiß, das der Herr XY gerade 4 Punkte bekommen hat und dieser nichts davon weiß, dann gibt es Krach, aber ganz gewaltigen!
Denn es sagt aus, dass der techn. Leiter in seiner ÜO keinen Überblick hat, obwohl er garnichts dazu kann!
Der betroffene PI/aaS wird anschließend vom techn. Leiter zur Sau gemacht und "vergisst" eine solche Meldung nie mehr!

Hallo,

wir sind ein eigenständiges Büro mit hochzufriedenen Mitarbeitern im PLZ Gebiet 32/33 und suchen noch Verstärkung für unser Team. Sollte die PI Ausbildung noch fehlen, so besteht auch die Möglichkeit der Weiterbildung zum PI.

Einzelheiten bitte per Mail erfragen! Danke!

Wie viele Punkte darf man den haben, wen man die Ausbildung zum aasmT machen möchte?

Gibt es da eine Grenze? Oder sollte man nur MÖGLICHST keine haben?

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Gibt es da eine Grenze? Oder sollte man nur MÖGLICHST keine haben?
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Nun,besser ist es keine zu haben!
Hintergrund:
Du sollst als Beliehener des Staates hoheitliche Pflichten übernehmen und treuer Diener Deiner Überwachungsorganisation und im Endeffekt ausführendes Organ des Staates sein.
Dies setzt voraus, dass Du ebenso verantwortlich handelst.

Bei der Ausbildung zum PI (hier mal GTÜ) wird peinlichst genau darauf geachtet, dass Du nicht mehr als 4 Punkte hast (und diese 4 Punkte aus UNTERSCHIEDLICHEN Ereignissen stammen!).
Es wird einmal eine Punkteabfrage zu Beginn der Ausbildung und einmal vor der amtlichen Prüfung gefordert (dies ist aber bei ALLEN Überwachungsorganisationen so).
Hintergrund:
Hast Du ALLE Punkte aus Geschwindigkeitsübertretungen, so wird Dir unterstellt:
Der zukünftige PI kann sich nicht an Regeln halten und ist unzuverlässig - nach bestandener amtlicher Prüfung kann die ÜO dem jungen PI die Betrauung (Tätigwerden als PI im jeweiligen Bundesland)verweigern bzw. die Aufsichtsbehörde verweigert die Zustimmung.
Dann schnell ein Punkzeabbauseminar besuchen.

Hast Du die Punkte aus UNTERSCHIEDLICHEN Ereignissen erhalten UND die Punkte haben sich aufsummiert, dann hast Du gute Chancen, als PI von der ÜÖ betraut und von der Aufsichtsbehörde die Zustimmung zu erhalten.
Momentan ist es jedoch so, dass zuviel PI da sind und der natürliche biologische Schwund nicht ausreicht.
Deswegen gibt es in den AKE die (inoffizielle) eine harte Sondierung der tätigen PI durchzuführen.
Das betrifft die Punkte in Flensburg als auch die nicht gerade ruhmreich abgeschlossene Überprüfung der Prüfingenieure ALLER Überwachungsorganisationen durch die Bundeanstalt für Strassenwesen (BAST - diese lief 2 Jahre in ALLEN Bundesländern) und der nachfolgenden Maßregelung für den Fall: Was ist wenn...
Das reicht von Nachschulung (die der PI SELBST bezahlen darf) bis zur Aberkennung der Betrauung (auf gut Deutsch: Berufsverbot wegen indiskutabler Leistungen)...

Alle Prüfer wissen:
Wer gut und gesetzestreu prüft, der hat nicht VIELE Kunden!
Wer schlampig prüft und in eine UN (unangekündigte Nachkontrolle) gerät, hat meist verspielt.
Erziehungsmaßnahmen, starker finanzieller Verlust bis zur ev. Aberkennung der Betrauung mit anschließender Arbeitslosigkeit sind die Folge!
Das ist das Spannungsfeld, in das der Prüfer bei jeder Faqhrzeug geraten kann

Also ich hatte zum Beginn der Fortbildung 6 Punkte, die während der Fortbildung in die Überliegefrist übergingen. Bis September muss ich noch sauber bleiben, bis sie komplett weg sind. Das war aber kein Problem für meine Betrauung. Ich musste halt eine schriftliche Stellungnahme verfassen und das war´s.

Zitat:

Original geschrieben von catcherberlin


Wie viele Punkte darf man den haben, wen man die Ausbildung zum aasmT machen möchte?
Gibt es da eine Grenze? Oder sollte man nur MÖGLICHST keine haben?
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Nun,besser ist es keine zu haben!
Hintergrund:
Du sollst als Beliehener des Staates hoheitliche Pflichten übernehmen und treuer Diener Deiner Überwachungsorganisation und im Endeffekt ausführendes Organ des Staates sein.
Dies setzt voraus, dass Du ebenso verantwortlich handelst.

Bei der Ausbildung zum PI (hier mal GTÜ) wird peinlichst genau darauf geachtet, dass Du nicht mehr als 4 Punkte hast (und diese 4 Punkte aus UNTERSCHIEDLICHEN Ereignissen stammen!).
Es wird einmal eine Punkteabfrage zu Beginn der Ausbildung und einmal vor der amtlichen Prüfung gefordert (dies ist aber bei ALLEN Überwachungsorganisationen so).
Hintergrund:
Hast Du ALLE Punkte aus Geschwindigkeitsübertretungen, so wird Dir unterstellt:
Der zukünftige PI kann sich nicht an Regeln halten und ist unzuverlässig - nach bestandener amtlicher Prüfung kann die ÜO dem jungen PI die Betrauung (Tätigwerden als PI im jeweiligen Bundesland)verweigern bzw. die Aufsichtsbehörde verweigert die Zustimmung.
Dann schnell ein Punkzeabbauseminar besuchen.

Hast Du die Punkte aus UNTERSCHIEDLICHEN Ereignissen erhalten UND die Punkte haben sich aufsummiert, dann hast Du gute Chancen, als PI von der ÜÖ betraut und von der Aufsichtsbehörde die Zustimmung zu erhalten.
Momentan ist es jedoch so, dass zuviel PI da sind und der natürliche biologische Schwund nicht ausreicht.
Deswegen gibt es in den AKE die (inoffizielle) eine harte Sondierung der tätigen PI durchzuführen.
Das betrifft die Punkte in Flensburg als auch die nicht gerade ruhmreich abgeschlossene Überprüfung der Prüfingenieure ALLER Überwachungsorganisationen durch die Bundeanstalt für Strassenwesen (BAST - diese lief 2 Jahre in ALLEN Bundesländern) und der nachfolgenden Maßregelung für den Fall: Was ist wenn...
Das reicht von Nachschulung (die der PI SELBST bezahlen darf) bis zur Aberkennung der Betrauung (auf gut Deutsch: Berufsverbot wegen indiskutabler Leistungen)...

Alle Prüfer wissen:
Wer gut und gesetzestreu prüft, der hat nicht VIELE Kunden!
Wer schlampig prüft und in eine UN (unangekündigte Nachkontrolle) gerät, hat meist verspielt.
Erziehungsmaßnahmen, starker finanzieller Verlust bis zur ev. Aberkennung der Betrauung mit anschließender Arbeitslosigkeit sind die Folge!
Das ist das Spannungsfeld, in das der Prüfer bei jeder Faqhrzeug geraten kann

1.

Wie kommst Du denn auf den Quatsch? Erstmal sauber definieren: Beliehene Person ist nur der aaS bzw. der aaSmT, also selbst Behörde im Sinne des VwVfG. Dann aber mitnichten Diener der betreffenden ÜO, sondern der zuständigen TP.

Beliehen ist natürlich auch die aaÜO, welche dann ihrerseits die PI mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut. Also bitte nicht alles in einen Topf werfen.

2. Mir ist nicht bekannt, daß es ein eindeutiges Limit gibt in Sachen Punktestand, um PI oder aaS zu werden. Es hat bei uns weder in den PI- noch aaS-Lehrgängen zu keinem Ausschluß geführt, auch wenn mehrere Eintragungen vorhanden waren. Wenn doch, hätte ich gern mal die verbindliche Rechtsquelle gewußt. Die aaÜO und TP drohen gern mit dem angeblichen Verlust der Zuverlässigkeit und somit einem Ausschlußkriterium nach dem KfSachVG, aber das ist imho nur Säbelrasseln. Dieses verwaltungsjuristisch durchzusetzen sollte recht schwierig werden. Wohlgemerkt, ich bin auch gegen vorsätzliche "Punktesammler", aber das ist nicht Thema dieses Threads.

3. Es gibt derzeit zu viele PI's? Dann verstehe ich nicht, daß in unserem Intranet und auch im Internet etliche gesucht werden.

4. Ach ja, ich bilde mir ein, gut und gesetzestreu zu prüfen, und ich kann mich trotzdem nicht über zu wenige Kunden beklagen.

So long, der Gardiner.

Hallo, mal ein Auszug aus dem KfSachvG.
Eindeutig kein Limit, soweit ich weiß obliegt das im einzeln der jeweiligen Regulierungsbehörde, halt Ländersache. Wenn ich mich nicht täusche durfte ich zur der amtlichen Prüfung nicht mehr als 3 Punkte haben, das ist schon aber ein wenig her. MfG

§ 2 Voraussetzung für die Anerkennung
(1) Die Anerkennung wird erteilt, wenn der Bewerber
1.mindestens 23 Jahre alt ist;
2.geistig und körperlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Tätigkeit eines Sachverständigen oder Prüfers als unzuverlässig erscheinen lassen;
3.die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen besitzt;
4.in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, einem Kraftfahrzeugbetrieb oder einer Kraftfahrzeugfabrik eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit als Ingenieur oder, wenn nur die Anerkennung als Prüfer mit Teilbefugnissen beantragt wird, als Meister ausgeübt hat;
5.in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr eine mindestens sechsmonatige Ausbildung abgeleistet hat;
6.einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angehört;
7.fachlich geeignet ist; die fachliche Eignung ist in einer Prüfung (§ 4) nachzuweisen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse D ist nicht erforderlich, es sei denn, der Sachverständige oder Prüfer nimmt Fahrerlaubnisprüfungen für die Klasse D ab; in diesem Fall genügt, daß er mindestens einmal die Fahrerlaubnis der Klasse D oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Kraftomnibusse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erworben hat; im übrigen berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse C den Sachverständigen oder Prüfer im Geltungsbereich dieses Gesetzes auch zum Führen von Kraftomnibussen ohne Fahrgäste bei Fahrten zur Überprüfung des Fahrzeugs sowie bei Übungs- und Prüfungsfahrten im Rahmen von § 4.
(2) Außerdem muß ein Bewerber um die Anerkennung als
1.Sachverständiger ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer deutschen Universität oder Technischen Hochschule,
2.Sachverständiger mit Teilbefugnissen ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Fachhochschule oder Ingenieurschule,
3.Prüfer ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Fachhochschule oder Ingenieurschule,
4.Prüfer mit Teilbefugnissen eine Ausbildung als Kraftfahrzeugmechaniker- oder Kraftfahrzeugelektrikermeister oder eine Ausbildung als Kraftfahrzeugtechniker an einer staatlich anerkannten Fachschule
erfolgreich abgeschlossen haben. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Zeugnissen entscheiden die zuständigen Behörden der Länder.

Vielen Dank, für die ausführlichen Antworten. Jetzt bin ich beruhigt:-)
Ach ja bei mir gings bzw. gehts "nur" um 3 Punkte....

... and now for something quite different ... ^^

Liebe Kollegen,

hat einer von Euch einen Link parat zum Entwurf für den neuen, einheitlichen Mängelkatalog zum Januar 2012? Ich habe bis jetzt nix brauchbares ergoogelt.

Grüße: zinnenberg

Huhu.

Also ich hab ihn nur einmal kurz gesehen in ner Power Point Präsentation. Sah ziemlich nach Klicki Bunti aus 😉
Hab aber leider auch keinen Link.
Ich bin mal gespannt wann sie uns das erste mal damit spielen lassen 🙂 Bei uns sollte es während des nächsten Erfahrungsaustausches im September sein.

Hallo zusammen.

Kann mir jemand etwas zu TÜV Thüringen erzählen? ( Arbeitsbedingungen, Team, Bezahlung...). Hab in 4 Wochen einen Termin zum Vorstellungsgespräch. Würde mich ganz gringend interessieren welche Erfahrungen ihr dort gemacht habt.

MfG
Mister47

Hallo,

ich suche dringend Kontakt zu amtlich anerkannten Prüfingenieuren aus dem gesamten Bundesgebiet, die durch Ausnahmegenehmigung auch als Dipl. Wirt.-Ing. (FH) zugelassen wurden!!!

Ich will unbedingt zum Prüfingenieur ausgebildet werden, jedoch scheinen in Berlin für Wirtschaftsingenieure Steine in den Weg gelegt zu werden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde....

Ich benötige halt, um bessere Verhandlungsmöglichkeiten bei der Behörde zu haben, erfolgreiche Beispiele wo es geklappt hat (Bundesweit).

Bitte per PN dringend bei mir melden....Ich würde mich riesig freuen

Vielen Dank
Gruß

Hallo Leute,

hab mir jetzt einige Seiten in diesem Forum durchgelesen und finde es sehr interessant von vielen aktiven PI's und aaS od. aaSmT oder denjenigen, die es noch werden wollen zu lesen.
Bin selber seit 2 Jahren dabei und treibe mein Unwesen in der großen weiten Prüfwelt.

Habe auch angefangen mit einer Kfz-Ausbildung mit anschließendem Fahrzeugtechnik Studium.
Danach kam dann auch gleich die Ausbildung zum Prüfingenieur.

Wird ja viel über die bekannten Probleme in unserem Beruf geredet was die sorgfältige Prüfung und die Not auch vernünftigen Umsatz zu machen angeht, ich sehe da auch eine große Problematik.
Man steht immer im Konflikt zwischen der StVZO und dem Monatsumsatz der zu machen ist.

Mich würde mal interessieren was Ihr so an Umsatzerwartungen von Euren Chefs bekommt?
Wie ist bei euch die nunmal vorhandene Saisonproblematik von Sommer und Winter geregelt?
Im Winter ist es ja deutlich schwieriger Umsatz zu bringen...

Gruß Rostfinder

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg


... and now for something quite different ... ^^

Liebe Kollegen,

hat einer von Euch einen Link parat zum Entwurf für den neuen, einheitlichen Mängelkatalog zum Januar 2012? Ich habe bis jetzt nix brauchbares ergoogelt.

Grüße: zinnenberg

Was genau willst du denn wissen?

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