Aufstellort mobiler Blitzer
Servus zusammen,
vorab: Ich wurde nicht geblitzt.
Darf ein mobiler Blitzer unmittelbar hinter der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung stehen und innerhalb der Begrenzung blitzen?
Wir haben auf unserer Staatsstraße eine 80er Begrenzung. Gestern stand der Blitzer-Caddy mit der Stoßstange fast auf Berührung mit dem Straßenschild zur Aufhebung der Begrenzung und hat in die Begrenzung hinein geblitzt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 25. September 2019 um 15:03:37 Uhr:
Unabhängig davon, ob die Messung direkt am Schild, aber noch innerhalb des Tempolimits stattfindet, ist es schlicht weg Abzocke !
Viele stellen sich auch mit dem Blitzer so auf, daß die Messeinrichtung noch vor dem Schild mit der Aufhebung, steht, der Blitzer aber erst danach.
Daher gibt es eine Empfehlung, wie weit der Blitzer nach einem Tempolimit oder vor der Aufhebung aufgestellt werden darf.
Es ist zwar nur eine Empfehlung und die Behörden müssten sich nicht an die Abstände halten, kann aber vor Gericht dann hinzugezogen werden und zugunsten des Angeklagten ausgehen.
Donnerwetter! Erst im fünften Beitrag zu einem Thema mit "Blitzer" in der Überschrift fällt das Wort "Abzocke". Aber auf "Gerechtigkeit" vor Gericht wird noch gehofft. Ich weiß. es ist für manchen eine unerträgliche Vorstellung. Geht doch mal mit gutem Beispiel voran und haltet euch selbst an die "Empfehlungen" der StVO. Für sich persönlich alle Fünfe gerade sein lassen, aber von den Behörden Überkorrektheit verlangen ist peinlich. Prämienzahlungen fürs Zuschnellfahren sind gesetzlich nun mal nicht vorgesehen.
Grüße vom Ostelch
38 Antworten
Wir sind aber schon der Meinung dass auf Autobahnen immer eine Sicht (außer bei Nebel Regen und Schnee) von mindestens 500m ist.... man kann also Wenn man will...
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 3. Oktober 2019 um 10:19:56 Uhr:
Wir sind aber schon der Meinung dass auf Autobahnen immer eine Sicht (außer bei Nebel Regen und Schnee) von mindestens 500m ist.... man kann also Wenn man will...
Jaja, aber was man ja nur will ist immer erster sein, dann halt auch im Starenkasten. 😁
Hier ein besonders schlauer..... https://www.rtl.de/cms/...olizei-war-beim-13-mal-schlauer-4067792.html
Irgendwie wird mir das gerade zu blöd. Es wird mit eigenen Worten wiederholt, was ich geschrieben haben. Da wird dann noch hinzugedichtet, dass ich meinen könnte, dass es davor keine Geschwindigkeitsbegrenzung gab und darauf völlig sinnbefreit irgendetwas angefacht. Muss ich echt weiter runterschrauben, damit verstanden werden kann, was ich schreibe oder noch ausführlicher schreiben, damit nicht irgendetwas falsch interpretiert wird?
Natürlich gibt es ein Foto, wenn man zu schnell war, auch wenn der Blitzer genau an dem 100er Schild steht, davor eine Begrenzung auf 120, der Blitzer auf diese 120 eingestellt ist und man mit echten 130 (oder etwas schneller, je nachdem, wie die Tolleranz eingestellt ist - erwähne ich dieses hier nicht, entstehen daraus vermutlich dann wieder 4 neue sinnlose Beiträge) durch die Messung fährt. Habe ich irgendwo etwas anderes geschrieben?
Und natürlich ist eine Messung auch rechtskräftig, wenn man das Schild "Radar" nicht sehen konnte. Mir ist es aber auch noch nie aufgefallen, dass vor jedem Blitzer so ein Schild steht, von daher gehe ich davon aus, dass solch ein Schild vor einem Blitzer mit Radar nicht notwendig ist und Messungen trotzdem gültig sind... Einfach mal die Beiträge zuvor lesen, in denen geschrieben wird, dass man selbst schuld ist, wenn man in so einen Blitzer fährt, wenn dort so ein Schild steht. Ich wollte damit lediglich aussagen, dass man so ein Schild mal nicht sehen kann und dazu ein LKW reicht, den man z.B. überholt, jedoch aufgrund des Verkehrs vor einem selbst, z.B. ein anderer LKW, der überholt, nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit überholen kann. Deswegen stehen die wichtigen Schilder, zudem ein Schild "Radar" nicht gehört, ja auch auf beiden Seiten oder eben an solchen Schilderbrücken.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 25. September 2019 um 18:50:23 Uhr:
Donnerwetter! Erst im fünften Beitrag zu einem Thema mit "Blitzer" in der Überschrift fällt das Wort "Abzocke". Aber auf "Gerechtigkeit" vor Gericht wird noch gehofft. Ich weiß. es ist für manchen eine unerträgliche Vorstellung. Geht doch mal mit gutem Beispiel voran und haltet euch selbst an die "Empfehlungen" der StVO. Für sich persönlich alle Fünfe gerade sein lassen, aber von den Behörden Überkorrektheit verlangen ist peinlich. Prämienzahlungen fürs Zuschnellfahren sind gesetzlich nun mal nicht vorgesehen.
Grüße vom Ostelch
Dann hoffe Ich doch mal sehr, daß Du pingelichst die Vorschriften der STVO einhältst !
Das sich hier mit dem Wort "Abzocke" wieder Einige auf den Schlips getreten fühlen war abzusehen.
Für mich ist und bleibt das nach wie vor "Abzocke", wenn direkt am Schild geblitzt wird, oder sogar die Messeinheit vor dem Schild steht, und der Blitzer danach.
Das hat so mit Geschwindigkeitsüberwachung nichts mehr zu tun, sondern vielmehr damit Geld einzutreiben.
Warum stellt man sich nicht mit dem Blitzer bewaffnet auf einer, sagen wir mal als Bsp 5 Km langen Strecke, die auf 70 limitiert ist, nicht nach 2 Km hin... ?! Ganz einfach, weil da eben der Großteil der Verkehrsteilnehmer sich daran hält und man so kein oder weniger Geld eintreibt.
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Ich verstehe Dein Problem nicht, wenn nicht "abgezockt" werden willst, gibt es doch ein einfaches Mittel dagegen: einfach sich an die Vorgaben halten und Du bleibst verschont......
Das am Anfang geblitzt wird ist am effektivsten, denn nach einem Rotblitz werden die meisten sich direkt danach an das Limit halten und somit wird es erreicht, dass der ganze Abschnitt langsamer befahren wird, was am Ende oder in der Mitte nicht mehr der Fall sein kann.
Und das Schild sagt doch, dass ab da und nicht erst 500 m weiter das Limit gilt. Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Wenn Du zu jemanden kommst der möchte, dass man an der Haustür die Schuhe ausziehen soll, ziehst Du die ja auch nicht erst im Wohnzimmer aus......
da das abzockeist und er sich das nicht gefallen lässt, besucht er solche leute, mit schuhe ausziehen gar nicht erst
Zitat:
@bobbysix schrieb am 3. Oktober 2019 um 15:27:11 Uhr:
Das am Anfang geblitzt wird ist am effektivsten, denn nach einem Rotblitz werden die meisten sich direkt danach an das Limit halten und somit wird es erreicht, dass der ganze Abschnitt langsamer befahren wird, was am Ende oder in der Mitte nicht mehr der Fall sein kann.
Das hast Du so absolut richtig erkannt.
Der Effekt der verkehrserzieherischen Maßnahme ist deutlich wirksamer, wenn zu Beginn des Tempolimits geblitzt wird, oder spätestens dann, kurz vor einer Gefahrenstelle.
Aber nie im Leben direkt vor einer Aufhebung des Tempolimits 10 Meter vor dem Aufhebungsschild. Oder noch besser, wie bereits gesagt... gemessen wird vor dem Schild und geblitzt danach.
Tempolimits haben im Grunde genommen einen tiefgreifenden Sinn, welcher der Verkehrssicherheit zu Gute kommt.
Und das sollte nicht erst mit der Aufhebung kontrolliert werden.
Für mich liegt hier eindeutig der Fokus darauf schnell Geld einzukassieren, aber niemals der Aspekt der Sicherheit.
Von daher ist und bleibt es Abzocke... völlig unabhängig ob das Limit bis zum Schild gilt oder nicht.
Anstelle eine Rechtfertigung zu finden sich nicht an Regeln halten zu müssen, solltest Du einfach keine Angriffsfläche bieten, schließlich hast Du es selbst in der Hand nicht "abgezockt" zu werden 😁 Manchmal ist die Lösung so einfach, aber man kommt einfach nicht drauf......😉 Umso besser für mich, muss dadurch weniger Steuern zahlen..... 😁
Zitat:
@bobbysix schrieb am 3. Oktober 2019 um 22:56:25 Uhr:
Anstelle eine Rechtfertigung zu finden sich nicht an Regeln halten zu müssen, solltest Du einfach keine Angriffsfläche bieten, schließlich hast Du es selbst in der Hand nicht "abgezockt" zu werden 😁 Manchmal ist die Lösung so einfach, aber man kommt einfach nicht drauf......😉 Umso besser für mich, muss dadurch weniger Steuern zahlen..... 😁
Die Aussage, daß Ich mich "nicht an Regeln" halte ist eine Unterstellung von Dir !