Aufstellort mobiler Blitzer

Servus zusammen,

vorab: Ich wurde nicht geblitzt.

Darf ein mobiler Blitzer unmittelbar hinter der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung stehen und innerhalb der Begrenzung blitzen?

Wir haben auf unserer Staatsstraße eine 80er Begrenzung. Gestern stand der Blitzer-Caddy mit der Stoßstange fast auf Berührung mit dem Straßenschild zur Aufhebung der Begrenzung und hat in die Begrenzung hinein geblitzt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. September 2019 um 15:03:37 Uhr:


Unabhängig davon, ob die Messung direkt am Schild, aber noch innerhalb des Tempolimits stattfindet, ist es schlicht weg Abzocke !
Viele stellen sich auch mit dem Blitzer so auf, daß die Messeinrichtung noch vor dem Schild mit der Aufhebung, steht, der Blitzer aber erst danach.
Daher gibt es eine Empfehlung, wie weit der Blitzer nach einem Tempolimit oder vor der Aufhebung aufgestellt werden darf.
Es ist zwar nur eine Empfehlung und die Behörden müssten sich nicht an die Abstände halten, kann aber vor Gericht dann hinzugezogen werden und zugunsten des Angeklagten ausgehen.

Donnerwetter! Erst im fünften Beitrag zu einem Thema mit "Blitzer" in der Überschrift fällt das Wort "Abzocke". Aber auf "Gerechtigkeit" vor Gericht wird noch gehofft. Ich weiß. es ist für manchen eine unerträgliche Vorstellung. Geht doch mal mit gutem Beispiel voran und haltet euch selbst an die "Empfehlungen" der StVO. Für sich persönlich alle Fünfe gerade sein lassen, aber von den Behörden Überkorrektheit verlangen ist peinlich. Prämienzahlungen fürs Zuschnellfahren sind gesetzlich nun mal nicht vorgesehen.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@8848 schrieb am 25. Sep. 2019 um 16:51:48 Uhr:


der Abschaltung von brain.exe.

Habe ich regelmäßig.
!Error 404! "Flo.exe" funktioniert nicht mehr 😛

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. September 2019 um 15:03:37 Uhr:


Unabhängig davon, ob die Messung direkt am Schild, aber noch innerhalb des Tempolimits stattfindet, ist es schlicht weg Abzocke !
Viele stellen sich auch mit dem Blitzer so auf, daß die Messeinrichtung noch vor dem Schild mit der Aufhebung, steht, der Blitzer aber erst danach.
Daher gibt es eine Empfehlung, wie weit der Blitzer nach einem Tempolimit oder vor der Aufhebung aufgestellt werden darf.
Es ist zwar nur eine Empfehlung und die Behörden müssten sich nicht an die Abstände halten, kann aber vor Gericht dann hinzugezogen werden und zugunsten des Angeklagten ausgehen.

Donnerwetter! Erst im fünften Beitrag zu einem Thema mit "Blitzer" in der Überschrift fällt das Wort "Abzocke". Aber auf "Gerechtigkeit" vor Gericht wird noch gehofft. Ich weiß. es ist für manchen eine unerträgliche Vorstellung. Geht doch mal mit gutem Beispiel voran und haltet euch selbst an die "Empfehlungen" der StVO. Für sich persönlich alle Fünfe gerade sein lassen, aber von den Behörden Überkorrektheit verlangen ist peinlich. Prämienzahlungen fürs Zuschnellfahren sind gesetzlich nun mal nicht vorgesehen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

Hmmm ... wenn ich mich nicht irre, gibt es sogar eine Empfehlung, ab wann das neue Tempolimit gilt.

Halt nein, das ist ja gar keine Empfehlung, das ist die STVO.

Wer sich "abzocken" lässt und zu früh aufs Pedal steigt ...

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.....😁😁

Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. September 2019 um 18:50:23 Uhr:


Für sich persönlich alle Fünfe gerade sein lassen, aber von den Behörden Überkorrektheit verlangen ist peinlich.

Ist doch immer so: Für die eigenen Verstöße hat man ja gute Gründe; da erwartet man von den Behörden und den übrigen Verkehrsteilnehmern maximale Flexibilität und Toleranz. Die anderen dagegen versuchen immer nur, unberechtigte Interessen durchzusetzen.

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Was war denn das für ein Blitzer? Die Beamten können sich damit auch selbst ins Knie schießen, da es Blitzer gibt, die 2 Messungen machen und die Messung als Fehlerhaft abbrechen, wenn die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den Messungen zu groß ist. Heißt also, dass sie eventuell die, auf die sie es speziell abgesehen haben, gar nicht verwertbar messen können.

Ansonsten - Bulli steht am Schild, Messung vielleicht 40 - 50m davor, wo ist das Problem?

Nur mal als Beispiel unten im BildAnhang.Hat über 433000 Anzeigen gegeben. (A 3 Heumarer Dreieck)

Image

Nur mal als Beispiel unten im BildAnhang.Hat über 433000 Anzeigen gegeben. (A 3 Heumarer Dreieck)
Für jede Fahrspur ein Blitzer direkt unter Schilderbrücke.

Wenn zuvor schon 100 galt, dann spricht nichts dagegen. Sollte die Geschwindigkeit erst ab der Schilderbrücke gelten und ich würde 20m davor geblitzt werden, würde ich dagegen angehen, da das Streckenverbot erst ab Schild gilt und man auf der Strecke einiges an Geschwindigkeit abbauen kann.

Ich glaube kaum das erst 200 m bevor man von 3 auf 2 Spuren reduziert das Tempolimit ausspricht. Ich kenne die Stelle nicht, aber ich würde mal behaupten, dass die 100 schon eine Signalanlage vorher ausgesprochen wird.

Und mal ehrlich, wenn man doch schon vor Radarmessung gewarnt wird, muss man schon schön blöd sein nicht darauf zu reagieren.

Das Schild "Radar" steht direkt an der Schilderbrücke und kann durch einen LKW verdeckt sein.
Behauptung gut und schön, oftmals gibt es ja aber auch einen Geschwindigkeitstrichter. Wenn bis dahin 120 galten, die Messung vor der 100er Begrenzung stattgefunden hat und auf dem Bescheid steht, dass nur 100 erlaubt gewesen sind, dann würde ich dagegen angehen, da der Messpunkt dann außerhalb dessen lag.

Viele Lemminge hier...

Zitat:

@Schubbie schrieb am 2. Oktober 2019 um 16:26:57 Uhr:


Das Schild "Radar" steht direkt an der Schilderbrücke und kann durch einen LKW verdeckt sein.
Behauptung gut und schön, oftmals gibt es ja aber auch einen Geschwindigkeitstrichter. Wenn bis dahin 120 galten, die Messung vor der 100er Begrenzung stattgefunden hat und auf dem Bescheid steht, dass nur 100 erlaubt gewesen sind, dann würde ich dagegen angehen, da der Messpunkt dann außerhalb dessen lag.

Viele Lemminge hier...

blöd ist dann nur, wenn auf dem Bescheid stehen das 120 erlaubt waren

Das ist nicht blöd sondern korrekt. Da man nicht zu schnell fährt, gibt es den Bescheid ja dann aber sowieso nicht ;-)

ne ich meinte wenn das Foto mit 130 gemacht wird

s.o. ";-)"

Zitat:

Das Schild "Radar" steht direkt an der Schilderbrücke und kann durch einen LKW verdeckt sein.

Oder mit Schnee bedeckt oder abgefallen....

Hätte hätte Fahradkette.

Wir wissen nicht wie es an der Stelle ist, aber solche Anlagen werden i.d.R. schon rechtssicher aufgebaut. 😉

Eigentlich sollte man vor Fahrbahnreduzierungen automatisch vom Gas gehen, Abstand halten, vor allem an dieser Stelle.

Aber viele sehen sich wie Trump. 😉 mein Vorteil daran ist, dass ich weniger Steuern zahlen muss😁😁

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