Auflage im Felgen ABE ... M+S ?

Hallo
Ich habe Stunden im Inertnet nachgelesen - kann aber keine Lösung finden - ich bitte euch mir zu helfen.

Ich fahre einen Golf 7 Facelift 2.0 TDI immoment mit Allwetterreifen die beim Kauf montiert waren.Auf der suche nach einem Komplettsatz Sommerreifen für nächstes jahr hab ich mir eine 17 Zoll Felge von MSW ausgesucht und möchte diese mit 225/45/17 Reifen fahren.

Der Felgenshop bestätigt mir das Felgen und Reifen für meinen Golf geeignet sind - allerdings ist kein grüner Haken bei der Felge.Klickt man weiter steht M+S unter Auflage Reifen - klickt man weiter zum eigentlichen ABE und sucht seinen Auto steht dort die Reifengrösse 225/45/17 Zwei mal ,davon einmal mit Auflage M+S und einmal ohne Auflage

Was zählt den nun?
Anbei ein Screenshot der ABE - hab meine Fin gelb markiert
Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Derartige Auflagen haben heute keine rechtliche Verbindlichkeit mehr.

Alle Größen die als Sommerreifen zulässig sind, dürfen auch als Winterreifen montiert werden und umgekehrt.

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@nogel

Hast Du schon Gelegenheit gehabt, diesen Sachverhalt:

„Inwieweit die reifenbezogene Auflage "M+S" ("diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S Bereifung"😉 in einer ABE oder im Teilegutachten noch rechtlichen Bestand hat, werde ich amtlich klären lassen und dann Bescheid geben.“

zu klären?

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 17. März 2021 um 18:44:03 Uhr:


@nogel

Hast Du schon Gelegenheit gehabt, diesen Sachverhalt:

„Inwieweit die reifenbezogene Auflage "M+S" ("diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S Bereifung"😉 in einer ABE oder im Teilegutachten noch rechtlichen Bestand hat, werde ich amtlich klären lassen und dann Bescheid geben.“

zu klären?

Ich habe unmittelbar nachdem ich den Beitrag am Samstag gepostet hatte, Erkundigungen eingeholt, ein Kollege will dazu die TÜV Süd Automotive kontaktieren, die solche Gutachten zur ABE erstellt. Ich habe aber leider noch keine Antwort erhalten

Ich habe die gleiche Frage bezogen auf bereits im Fahrzeugschein eingetragene Felgen/Reifen gehabt und dazu die GTÜ angeschrieben und folgende Antwort erhalten :
"Die in Feld 22 eingetragenen Reifen 195/65 R 15 91 T M+S können abweichend von der Eintragung auch als Sommerreifen gefahren werden. Eine weitere Änderungsabnahme ist nicht erforderlich."

Man muss dazu sagen, VMAX = 183KMH
Mehr Infos dazu gibt es auch in der Brochüre der GTÜ, auf die hatte ich mich damals auch bezogen:

"Eintragungen bei Reifen in den Fahrzeugdokumenten mit Empfehlungscharakter:

Sind bei den Reifengrößen Eintragungen wie „Reinforced, C-Reifen, „nur Sommer“, „nur Winterreifen“
oder „M+S“ sowie Sonderspezifikation für Fahrzeughersteller wie z.B. „MO“ (Mercedes Orginalteil) vorhanden, so haben diese Eintragungen nur Empfehlungscharakter. Dies gilt jedoch nur für mehrspurige
Kraftfahrzeuge, nicht für Motorräder!"

@diematrix10000 Bitte lies den ganzen Thread, diese Aussagen hatten wir alle schon, sind aber irrelevant.

Es geht hier nicht um serienmäßig verbaute/genehmigte Reifengrößen; da hat die Bemerkung "M+S" keine Bedeutung (mehr).

Es geht um neu einzutragende Reifengrößen, bei denen für einige in der ABE die AUFLAGE (!) steht: "nur als M+S zulässig"

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Die bei mir eingetragenen Rad Reifenkombination ist nicht serienmäßig sondern wurde nachträglich eingetragen!

S.a. oben mein Beitrag v. 04.05.2020

Ich war heute wegen der M+S Geschichte mit dem Infoblatt vom GTÜ beim TÜV und bei der Dekra.
Bei beiden "Vereinen" die gleiche Aussage, trotz diesem GTÜ Blattes: Sie dürfen nur das eintragen, was im Gutachten steht. Wenn also M+S dort steht, so muss ich mit M+S Reifen vorfahren, und dann tragen sie das mit M+S ein. Was GTÜ da schreibt ist falsch sagen sie. Kommende Woche fahren ich dann mit dem GTÜ Schreiben zu GTÜ selbst, mal schauen was sie sagen. Heute war dort leider kein Fachmann mehr da.

Laut Aussage von TÜV und DEKRA würde es nur per Einzelabnahme gehen.
Falls es rechtlich, wie hier im Forum erwähnt, egal ist, so stellt sich mir die Frage, warum sich die "Vereine" hier so schwer mit tun. Ob es nur Unwissenheit ist, kann ich mir kaum vorstelle, sie verdienen mit so Geschichten ja auch Geld. Mal schauen was kommende Woche GTÜ dann selbst zu ihrem Schreiben meint :-))

Der TÜV hat auch gemeint, dass der Empfehlungscharakter von C-Reifen im GTÜ-Schreiben schlichtweg falsch ist. Scheinbar hält der TÜV nicht viel vom GTÜ ;-)

In meinem Fall ist die Reifendimension identisch mit jener in der Zulassungsbescheinigung, lediglich die Zubehörfelge ist 1/2" schmäler als das Serienteil. In der ABE steht dann für jene Dimension "nur M+S". Wegen gleichzeitiger Distanzscheiben vorher mit dem aaS von der Dekra abgeklärt und wurde dann so eingetragen.
Wie schon erwähnt, wenn man die Angaben in der ABE ernst nehmen würde, dürfte ich lt. ABE mit ungeeigneten WR auf jender Felge im Sommer Topspeed fahren (sofern ich WR mit dem Speedindex auftreibe), SR dürfte ich überhaupt nicht fahren.

Zitat:

@nogel schrieb am 17. März 2021 um 19:33:56 Uhr:



Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 17. März 2021 um 18:44:03 Uhr:


@nogel

Hast Du schon Gelegenheit gehabt, diesen Sachverhalt:

„Inwieweit die reifenbezogene Auflage "M+S" ("diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S Bereifung"😉 in einer ABE oder im Teilegutachten noch rechtlichen Bestand hat, werde ich amtlich klären lassen und dann Bescheid geben.“

zu klären?

Ich habe unmittelbar nachdem ich den Beitrag am Samstag gepostet hatte, Erkundigungen eingeholt, ein Kollege will dazu die TÜV Süd Automotive kontaktieren, die solche Gutachten zur ABE erstellt. Ich habe aber leider noch keine Antwort erhalten

Die Mühlen der Sachverständigen mahlen langsam... ;-)

Hallo zusammen,

ich hatte das gleiche Thema bei einer Autec Felge in 21 Zoll für den X5 G05. Mit M+S Bereifung theoretisch
ganzjährig mit Reifen bis 270km/h freigegeben laut ABE, aber nicht mit Sommerbereifung.

Ich habe dann dann nach endlosen, teilweise völlig sinnfreien Gesprächen mit dem Ersteller der ABE (TüV - Typprüfstelle) und dem Felgenhersteller (sehr nett und hilfsbereit) die ABE gepackt und die Sommerreifen per Änderungsgutachten beim örtlichen TüV eintragen lassen.

Als Grund für die fehlende Freigabe wurde mir seitens der Typprüfstelle eine (höflich ausgedrückt) diffuse Begründung (Höchstgeschwindigkeit-Traglast-Anhängerbetrieb) genannt, die im selben Gespräch noch widerlegt / relativiert werden konnte.

In meinem Fall sind alle in der ABE freigegebenen Größen/Dimensionen auch serienmäßig von BMW erhältlich, zumindest in der Baureihe, wenn auch nicht mit dem identischen Motor. Ich vermute, daß die Übernahme dieser
Seriengrößen in die ABE mit deutlich geringerem Aufwand möglich ist, als beliebige Kombinationen. Auch wenn es nur um die Unterscheidung Winter / Sommer geht.

Beste Grüße

Ich habe ein ähnliches Problem und noch keine Lösung

Habe einen A238 mit M+S Reifen 245/40 R19 8Jx19ET43 rundum ab werk gekauft.
In den Papieren(Teil1) eingetragen sind nur diese Reifen .

In den COC Papieren stehen auch andere Kombinationen aber nicht diese 245er rundum ohne den Zusatz M+S.

Darf ich da nun einfach Sommerreifen mit 245/40 R19 auf diese Felge 8Jx19ET43 aufziehen ?
Oder muß ich mir jetzt wirklich für den Sommer einen neuen Satz Kompletträder kaufen ?

Du darfst!

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 11. April 2021 um 23:29:13 Uhr:


Du darfst!

Danke - aber wo finde ich dazu eine verbindliche Info

Der Kollege @nogel bemüht sich darum den Sachverhalt abzusichern.

https://...esverband-reifenhandel.de/.../...erstellerkennzeichnung.pdf

Siehe auch hier, unter Punkt 3 Absatz G):

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