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Auflage im Felgen ABE ... M+S ?

Themenstarteram 5. Oktober 2019 um 20:43

Hallo

Ich habe Stunden im Inertnet nachgelesen - kann aber keine Lösung finden - ich bitte euch mir zu helfen.

Ich fahre einen Golf 7 Facelift 2.0 TDI immoment mit Allwetterreifen die beim Kauf montiert waren.Auf der suche nach einem Komplettsatz Sommerreifen für nächstes jahr hab ich mir eine 17 Zoll Felge von MSW ausgesucht und möchte diese mit 225/45/17 Reifen fahren.

Der Felgenshop bestätigt mir das Felgen und Reifen für meinen Golf geeignet sind - allerdings ist kein grüner Haken bei der Felge.Klickt man weiter steht M+S unter Auflage Reifen - klickt man weiter zum eigentlichen ABE und sucht seinen Auto steht dort die Reifengrösse 225/45/17 Zwei mal ,davon einmal mit Auflage M+S und einmal ohne Auflage

Was zählt den nun?

Anbei ein Screenshot der ABE - hab meine Fin gelb markiert

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Derartige Auflagen haben heute keine rechtliche Verbindlichkeit mehr.

Alle Größen die als Sommerreifen zulässig sind, dürfen auch als Winterreifen montiert werden und umgekehrt.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 31. Oktober 2019 um 08:34:17 Uhr:

Was steht denn weiter unten zu der Auflage "M+S" im Gutachten? Vielleicht geht es ja um die Verwendbarkeit von Schneeketten zu den Reifengrößen und nicht um die Reifenart selbst?

Die Auflagen zu Schneeketten stehen in der recheten Spalte, z.B. A12.

Und das Geschreibsel von OZ ist dummes Zeug.

Es ist eigentlich keine Auflage mit Erläuterung. Diese stehen in der ganz rechten Spalte der ABE mit Schlüsselzahlen-/Nummern.

M+S steht einfach bei den freigegebenen Reifengrößen in der mittleren Spalte "Reifenbezogene Auflagen und Hinweise"

Bei den schwächeren A1 ist der 215/40/17 ohne Einschränkung in der ABE der Felge freigegeben. Beim S1 ist der 215/40/17 (obwohl auf der 7,5" Felge Serie) ist der 215/40/17 für die 7" Zubehörfelge nur als M+S freigegeben.

M.E. genau die gleich dämliche Denke wie von OZ: Wer Zubehörfelgen kauft, kauft automatisch die fetteste Felge, die er bekommen kann. Für viele Kunden trifft das auch zu.

Nachtrag: Ich war zwischenzeitlich mit meinen neuen Rädern bei der DEKRA. Zur Erinnerung: Meine Serienräder waren 215/40/17 auf 7,5x17, ET 34 und die neuen sind 215/40/17 auf 7,0x17 ET 38. In der Motec-ABE steht bei den 7,0x17 und der Bereifung 215/40/17 nur M+S.

Lt. DEKRA ist das unerheblich. Die Räder wurden zwischenzeitlich eingetragen, weil ich zusätzlich 10mm Spurplatten an jedem Rad hab und gleichzeitig Stahlflexbremsleitungen montiert hatte.

Die von @Gummihoeker verlinkte Quelle darf also getrost ernst genommen werden.

In meinem Fall hätte eine bindende Beschränkung auf M+S ja blödsinnigerweise bedeutet, dass ich mit den Felgen mit M+S (sofern der Speedindex passt) Höchstgeschwindigkeit fahren darf, aber aber mit Sommerreifen gar nicht.

Ich habe auch das gleich Problem.

Im Gutachten für eine Zubehörfelge steht bei den 1er BMW Modellen, dass auf der 8x18 Felge ein 225er Reifen rundum gefahren werden darf.

Beim stärksten 1er BMW steht bei der 8x18 Felge beim 225er Reifen M+S (Reifengröße ist nur zulässig als M+S Bereifung). Also 225er Sommerreifen ist nur vorne, aber nicht hinten erlaubt.

Laut diesem Forum soll ja das M+S quasi ignoriert werden können.

Um Klarheit zu bekommen, war ich heute beim TÜV.

Der Mann vom TüV hat mir das auch so erklärt, wie ich und auch einige User dieses Forums dies interpretiert haben. Wenn M+S (Reifengröße ist nur zulässig als M+S Bereifung) dort steht, dann ist das so. Ich kann die 225er rundum als Winterreifen fahren, aber bei Sommereifen muss hinten ein 245er aufgezogen werden.

Beim paar PS schwächeren 1er darf ich allerdings auch im Sommer 225er rundum fahren.

Der Felgenhersteller hat die Felge halt sofreigegeben.

Der Link vom Gummihocker überzeugt mich auch nur teilweise. Dort gehts ja eher um die Reifenbindung, Marke etc...

Mein TÜV sagt nein, und auch im Internet findet sich kein Beleg, dass man das M+s im Gutachten einer Zubehörfelge quasi neuerdings ignorieren darf.

Ich bräuchte ne Info, die ich dem Tüv vorlegen kann, damit er es auch so sieht.

Zitat:

Ich bräuchte ne Info, die ich dem Tüv vorlegen kann, damit er es auch so sieht.

Oder lass dir vom TÜVer schriftlich geben, das es verboten ist.

Wozu soll der Prüfer es nochmals schreiben, wenn es doch im Gutachten bereits so steht?

 

Findest du Felgen eines anderen Herstellers, bei dem die Reifen wie gewünscht freigegeben sind? Dann könntest ihm dieses vorlegen und er trägt die Reifen zu der Felge vielleicht per Einzelabnahme ein.

 

Vielleicht kann @Nogel Klarheit schaffen?

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 13. März 2021 um 01:08:00 Uhr:

Zitat:

Ich bräuchte ne Info, die ich dem Tüv vorlegen kann, damit er es auch so sieht.

Oder lass dir vom TÜVer schriftlich geben, das es verboten ist.

Das wird der Prüfer hoffentlich nicht machen, weil er im Unrecht ist.

https://www.gtue.de/.../gtue-informativ_reifen_2021-02.pdf

Auf Seite vier ist die aktuelle Gesetzgebung nachzulesen.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 13. März 2021 um 11:09:28 Uhr:

 

https://www.gtue.de/.../gtue-informativ_reifen_2021-02.pdf

Auf Seite vier ist die aktuelle Gesetzgebung nachzulesen.

Das von dir verlinkte Schreiben paßt nicht zur Fragestellung, denn es nimmt nur Bezug auf die bereits serienmäßig im COC genehmigten Reifengrößen.

Hier geht es aber um Umrüstung auf andere/neue Felgen und andere Reifengrößen.

 

Zitat:

@Schubbie schrieb am 13. März 2021 um 06:32:51 Uhr:

 

Vielleicht kann @Nogel Klarheit schaffen?

Inwieweit die reifenbezogene Auflage "M+S" ("diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S Bereifung") in einer ABE oder im Teilegutachten noch rechtlichen Bestand hat, werde ich amtlich klären lassen und dann Bescheid geben.

Die von mir hier eingestellte Gesetzgebung bezieht sich sehr wohl auch auf betreffende Auflagen in Gutachten, weil diese aus den Fahrzeugpapieren der Hersteller übernommen werden.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 13. März 2021 um 12:23:33 Uhr:

Die von mir hier eingestellte Gesetzgebung bezieht sich sehr wohl auch auf betreffende Auflagen in Gutachten, weil diese aus den Fahrzeugpapieren der Hersteller übernommen werden.

?? :confused::confused:

"Auflagen im Gutachten werden aus den Papieren der Hersteller entnommmen"? Wovon sprichst du?

Im konkreten Fall steht in:

Coc Papieren beim M140i: 1/2 225/40 R18 92V M+S

Gutachten Zubehörfelge beim M140i: 225/40R18 M+S

Gutachten Zubehörfelge beim 118i: 225/40R18

Beim Gutachten für die schwächeren BMW 1er Modelle (118i z.B) fehlt M+S

Hier kann ich im Sommer 225er rundum fahren. Hier hat der Felgenhersteller diese Bereifung freigeben.

Beim Gutachten für den stärkeren M140i ist M+S aufgelisten.

Hier darf ich im Sommer nicht 225er rundum fahren. Hier hat der Felgenhersteller diese Bereifung nicht freigegeben. Warum nicht, wahrscheinlich weil es sie einfach für das Modell nicht getestet hat, da eher selten 225er hinten beim M140i nachgefragt wird.

Ob man nun dieses M+S (Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S Bereifung) im Gutachten einfach ignorieren darf, das ist die Frage um die es mir geht.

Ich war heute bei TÜV Nr. 2: Ebenfalls laut diesem TÜV nicht machbar.

Ich wäre ja froh, wenn man das M+S einfach ignorieren könnte, aber der TÜV hat sich bisher quer gestellt.

Die Geschichte mit dem Vergleichsgutachten ist ein guter Einwurf. Das hat der TÜV heute mir auch erzählt. Bisher habe ich aber noch kein Gutachten für 8x18 Felge und 225er Sommerreifen hinten für M140i ohne der Auflage M+S gesehen, habe aber erst ein paara Gutachten durch...

@ nogel: Danke, dass du das abklären kannst.

@ Gummihoecker: Ich verstehe deine Folgerung, wenn man jetzt den Eintag M+S in den Fahrzeugpapieren ignorieren darf, dass man es dann auch im Gutachten der Zubehörfelge ignorieren darf.

Ich spreche davon, dass wenn der Fahrzeughersteller bestimmte „Vorgaben“, wie beispielsweise „ nur oder nicht als M & S- Bereifung“ macht, diese üblicherweise in die Gutachten der Zubehörräder mit übernommen werden.

Dabei geht es übrigens darum, dass Reifen mit M & S- Kennung von den Betriebsmaßen geringfügig größer ausfallen dürfen/können als Sommerreifen.

Auch wenn ich diesen Empfehlungen folgen würde, haben sie dennoch keinen gesetzlichen Charakter.

Gibt es eine Info, seit wann M+S nur noch als Empfehlung angesehen werden darf? Hat es vielleicht was mit der Änderung von M+S Symbol zum Schneeflockensymbol zu tun?

Im Gutachten der Zubehörfelge ist genau erklärt, was das Kürzel M+S bei ihnen bedeuten: Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S Bereifung. Da auf nur eine Empfehlung zu schließen, ist für den Außenstehend schon ziemlich unlogisch, zumal bei dem BMW Stern, ja im selben Atemzug immer von einer Empfehlung die Rede ist. Daher wäre für mich nur logisch, wenn sich im Zuge des Schneeflockensymbols da was geändert hat und die Gutachten ja von Zeiten davor noch stammen.

Die gesetzlichen Bestimmungen habe ich weiter oben verlinkt.

Wenn Du hier anrufen magst, erhältst Du die Bestätigung.

https://www.bundesverband-reifenhandel.de/

@0-0

Du kannst die ganze Diskussion natürlich umgehen, indem Du Ganzjahresreifen montierst - und zwar 225/40 R18 vorne und hinten.

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