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Aufkleber neben Kosmetikspiegel

BMW X3 F25
Themenstarteram 26. Januar 2012 um 22:09

Hallo

Hab seid fast 1 Woche neue X3.

Alles perfekt, sehr zufrieden bis auf etwas.

Neben Kosmetikspiegel bei Beifahrerseite ist eine grosse Aufkleber wegen Airbag. Siehe Bild. :-(

Man kriegt dies nicht einfach so weg.

Wer hat dies auch bzw. gehabt?

Wie kriegt man dies problemlos weg? Mit Nägellack?

Falls einer dies auch hatte und weggekriegt hat, wäre super, wenn kurz berichtet. Danke.

Gruss

Foto
Beste Antwort im Thema

Hallo,

es war eindeutig ein Aufkleber, sah aber von der Nähe aus wie aufgedruckt. Laut Beschreibung des Aufkleber Entfernungsmittel soll man den Aufkleber mit dem Mittel benetzen, einwirken lassen und dann den Aufkleber ablösen und den Rest weg rubbeln. Das ging bei mir definitiv nicht, ich musste den ganzen Aufkleber weg rubbeln. Das würde wieder Deiner Vorstellung des "wie aufgedruckt" entsprechen. Wie gesagt, der Aufkleber ließ sich leicht wegrubbeln, mühsam war nur die Reste aus der Struktur rauszubekommen. Mit einem großen Tuch und Wattepads geht aber auch das.

Ich habe vorher auch lange überlegt, weil ich die Sonnenblende bzw. den Kunststoff verletzen wollte. Bin froh es getan zu haben und das Ergebnis war auch für mich überraschend gut. Werde aber nochmal mit einem Kunststoffreigigungs- und -pflegemittel drüber gehen.

lG

Herbert

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.... dort steht aber nur "bitte entfernen Sie den Aufkleber nicht" - und nicht "es ist verboten den zu enfernen" oder so ...

da steht "Zur Erinnerung an die potenzielle Airbag-Gefahr muss in einem Fahrzeug mit Beifahrer-Airbag der oben dargestellte Aufkleber deutlich sichtbar angebracht sein. Bitte entfernen Sie den Aufkleber nicht..."

die in dem Artikel angegebene Rechtsgrundlage §35a Absatz 10StVZO ist zwar falsch, aber im Absatz 8 ist es eindeutig formuliert

(8) Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muß dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, daß er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.

Normalerweise sollte jeder Fahrzeughalter den Aufkleber aus reiner Eingenverantwortlichkeit an seinem Platz belassen. Da dies aber scheinbar nicht der Fall ist, wie dieser und einige andere Threads zeigen, ist es nachvollziehbar, daß die Prüforganisationen diesen Punkt im Rahmen der HU kontrollieren.

Hallo,

auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage für diesen Warnaufkleber habe ich keine Antwort erhalten. Wahrscheinlich deshalb, weil es keine Rechtsgrundlage gibt. Mein im Mai 2011 gelieferte X3 hat auch keinen solchen Aufkleber und nach dem BMW-Ersatzteilkatalog gilt der Aufkleber nur für die USA/Kanada und Polenausführung. Für den Rest der Welt ist dieser Warnaufkleber nicht vorgeschrieben.

Gruß Andy-Of

Zitat:

Original geschrieben von Andy-Of

...auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage für diesen Warnaufkleber habe ich keine Antwort erhalten.

Die Antwort steht 2 Beiträge über deinem obigen Beitrag.

... jetzt vermissen wir aber die Aufkleber, dass man keine Kinder im Kofferraum Transportieren darf, dass man nicht am Steuer schlafen darf, das man keine Personen am Dach transportieren darf, ... tut mir leid, aber wenn man ein Auto lenkt und Kinder hat weiss man wie die zu transportieren sind - würde man für jede Gefahr im Auto einen Aufkleber brauchen, wäre das Auto komplett zugepflastert! Dazu givt es auch die Betriebsanleitung die eh schon 1000e Warnungen enthält.

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