Aufkleber lebenslange Garantie (Verlängerung) wohin ?
Ich habe vor wenigen Tagen ein Schreiben zur lebenslangen Garantie bekommen, bei dem ein Aufkleber dabei war, auf dem ein glitzerndes Opel-Zeichen ist und neben dem der Hinweis steht, daß ich ihn in den freien Bereich einer bestimmten Seite im Service-Heft kleben soll. Ich frage mich nun allerdigns, wo dieser freie Bereich sein soll, denn ich kann im Serviceheft nichts finden, wo ich den Aufkleber hinkleben könnte. Kann mir jemand kurz sagen, was genau da gemeint ist ? ...ich glaube, ich bin zu doof dazu 🙂
22 Antworten
Na das ist ja klasse... wer weiß, für was die noch alles Aufkleber einführen. Etwas sinnlos finde ich das schon, daß man die Garantie von einem Aufkleber abhängig machen will. Noch lustiger wird es dann durch den Text neben dem Aufkleber, der genau beschreibt, wo man das Ding hinkleben soll (obwohl ich da auf Anhieb keinen freien Platz finden kann).
Aber das ist ja auch egal. Das Schreiben mit dem Aufkleber liegt jetzt erstmal im Serviceheft und wenn ich das nächste Mal beim FOH vorbeikomme, dann frage ich einfach, wo man ihn haben möchte. Ja und von mir aus kann ihn der Meister auch selbst Meisterhaft einkleben... eine Klebeanleitung hat man sicher vorort 😁
Was ihr hier wieder alles zusammenmischt... 🙄
Irgendein oranger Aufkleber einer 8 Jahre (Eigen?)garantie die vielleicht nur bei dem Autohaus(kette) gilt und evtl. Halbjahresinspektionen dort erfordert und evtl. ab 50.000 km sowohl vom Lohn als auch von den Teilen nicht mehr alles zahlt
hat absolut nichts mit der lebenslangen Garantie zu tun.
Und ihr müßt auch unterscheiden zwischen direkt bei Opel beim Kauf abgeschlossenen CarGarantien und über den FOH bei CarGarantie abgeschlossenen Garantieversicherungen.
Erste sind meist etwas günstiger, dafür meist nicht verlängerbar, für jeden FOH übers KIS einsehbar. Die anderen etwas teurer, dafür verlängerbar und nicht übers KIS einsehbar.
Und natürlich gibts noch die lebenslange Garantie - nur über Opel. Die ist daher für jeden FOH einsehbar.
OT:
Weiß jetzt eigentlich irgendjemand hier von seinen Pflichten in Bezug auf Einhaltung der Kundendienstintervalle? 😁
Das wird noch lustig 2013 wenn reihenweise Leute ihre lebenslange Garantie den Bach runtergehen lassen. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Was ihr hier wieder alles zusammenmischt... 🙄Irgendein oranger Aufkleber einer 8 Jahre (Eigen?)garantie die vielleicht nur bei dem Autohaus(kette) gilt und evtl. Halbjahresinspektionen dort erfordert und evtl. ab 50.000 km sowohl vom Lohn als auch von den Teilen nicht mehr alles zahlt
hat absolut nichts mit der lebenslangen Garantie zu tun.
Doch schon ein Teil, Du meinst durch Dein "evtl." hätte das "absolut" nix damit zu tun. Aber bei der LLG wird ab 50 tkm von den Teilen nicht mehr alles gezahlt und es ist auch immer eine Inspektion bei einem FOH gefordert.😉 Zusätzlich kostet diese LLG nochmal 12/Jahr.
Zitat:
Weiß jetzt eigentlich irgendjemand hier von seinen Pflichten in Bezug auf Einhaltung der Kundendienstintervalle? 😁
Das wird noch lustig 2013 wenn reihenweise Leute ihre lebenslange Garantie den Bach runtergehen lassen. 🙁
Auch wenn das jetzt vielleicht etwas abschweift, das würde mich angehenden Insignisten schon interessieren: Wieso sollten Leute 2013 ihre LLG den Bach runtergehen lassen? Habe ich da was verpasst?
Vielleicht gibt es schon einen Thread dazu, [Geständnis] ich habe danach jetzt auch nicht gesucht [Geständnis Ende], aber was sind denn die Pflichten?
Kundendienste machen lassen ist klar. Interessant wäre die Frage nach der zulässigen "Abweichung" in Kilometern, sofern das überhaupt seitens Opel hart definiert ist.
Aber gibt es sonst noch was? Muss ich in 17 Monaten und 5 Tagen eine frankierte Postkarte mit dem Stichwort "Garantie" und dem Text "Ja, ich will!" an Opel schicken? Ernst formuliert: Muss ich proaktiv was zu einer bestimmten Frist tun oder so?
Wer weiß genaueres?
Gruß, Stanrickby
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2013...
Nunja, da sich bis jetzt keiner gemeldet hat der es weiß bin ich mal so frei.
Erstmal 2013 ist der früheste Termin bei dem es mit echten Problemen anfängt, da man das 3. Jahr einfach so bekommt und 2010 der Start der LLG war. Nach dem 3. Jahr muß man aktivieren.
Aber zuerst mal Wartung nach Herstellervorgaben:
Zitat:
§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Käufer/Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die erforderlichen Pflege- und Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben
durchführen lässt. Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-
Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei
bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch
entgegensteht.
1000 km oder 1 Monat - MAXIMAL. Da fallen schon ein paar raus. 😁
Aktivierung nach 3. Jahr:
Zitat:
Die Garantie gilt für ein Jahr nach
Auslauf der Herstellergarantie und kann vom Käufer/Garantienehmer immer wieder – wie
nachstehend beschrieben – für ein weiteres Jahr, längstens bis zu einem etwaigen
Halterwechsel, verlängert werden, maximal jedoch bis zur Erreichung einer Gesamtlaufleistung
des Fahrzeugs von 160.000 km. Die jeweilige Verlängerung erfolgt beim Opel-Partner/
Verkäufer/Garantiegeber oder einer anderen vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der
gefahrenen Marke – gegen Bezahlung einer Aktivierungsgebühr von 10,00 EUR zzgl. der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % = 11,90 EUR. Eine Aktivierung ist frühestens
bis zu drei Monate vor und spätestens bis zum Ablauf von einen Monat nach Auslaufen der
Garantie möglich. Der verlängerte Garantieschutz beginnt mit der Aktivierung und endet ein
Jahr nach Ablauf des vorangegangenen Garantiezeitraums. Die Verlängerung der Garantie
kann jedoch immer nur erfolgen, soweit der Käufer/Garantienehmer an dem Kraftfahrzeug die
erforderlichen Pflege- und Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben gemäß § 4 der Garantiebedingungen
(0L50) hat durchführen lassen. Der Opel-Partner/Verkäufer/Garantiegeber
versichert diese Garantie bei der CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft
(nachstehend CG).
Also maximal vom 33. bis zum Ende des 37. Monats ist die lebenslange Garantie aktivierbar.
Und wer das nicht macht - der hat die lebenslange Garantie nicht mehr.
Und jedes Jahr aufs neue aktivieren!
Genauso gibt es immer noch keine Möglichkeit (wie zumindest angedacht) diese lebenslange Garantie beim Verkauf mitzugeben wie bei anderen Garantien möglich.
Wie gesagt, das wird sehr lustig... 🙄 🙁
Zitate aus den Garantiebedingungen OL50
OT:
Die orangen Aufkleber haben mit der lebenslangen Garantie im besonderen und CarGarantie allgemein einfach nichts zu tun. Am besten wäre dazu ein extra Thema, da kannst du die Vorzüge dieser orangen Garantie vorstellen - würde mich ernsthaft interessieren! 🙂
Die LLG wurde damals bei der Einführung hier im Forum lang und breit diskutiert, auch warum z. B. ein Vorführwagen Insignia von Januar 2010 theoretisch die LLG bekommen kann (gegen Bezahlung) und ein Insignia direkt vom Kunden im Juni gekaufter nicht.
Von der Qualität her gibts da keine Unterschiede.
Der Grund ist natürlich klar, es ging um die "Verkaufbarkeit" von Vorführwagen usw. aber das ist eigentlich kein Grund anderen Insigniakunden die direkt gekauft haben das nicht nachträglich anzubieten.
Ein echter Stichtag wäre viel besser gewesen.
Meriva B Kunden gings genauso. Die ersten Meriva B haben keine LLG. Außer es sind Vorführwagen usw. gewesen. 😁
Aber egal, ist Schnee von gestern.
Jetzt müssen wir nach vorne blicken und das Beste daraus machen.
Die Garantie(n) von CG und Opel sind eben alles GarantieVERSICHERUNGEN. Und daher sind die Bedingungen wichtig.
Ich fahre die 1000km zum Glück eher im Monat, solange ich keinen Urlaub mache oder so. Aber mir hat man gesagt, daß der Insignia einmal im Jahr zur Inspektion muß und ich bei der Inspektion einfach angebe, daß ich die Garantie weiterhin haben will. Dann bezahle ich dafür die 11,90 Euro und habe die Garantie damit verlängert.
..vermutlich bekomme ich dann einige Wochen später einen neuen Aufkleber für mein "Album" 😁
Einfacher wäre es für mich, wenn das für mein Auto entsprechend beim FOH gespeichert ist und bei jeder Inspektion automatisch ein Eintrag ins Serviceheft erfolgt. Von mir aus unter Berechnung der 11,90 Euro.
Das Handling ist also so ziemlich unübersichtlich.