Aufhebung Vmax-Sperre
Hallo,
wir haben seit einigen Monaten zuwachs in der Familie bekommen und sind um einen V70 2.5FT reicher geworden. Allerdings ist dieser bei 210 abgeregelt. Ich weiß aber, dass es diesen Motor auch mit deutlich höheren Vmax-Angaben vertrieben wurde. Gibt es eine Möglichkeit die Sperre rauszunehmen? Ich war auch schon mal bei einem Händler, der sagte, dass es nicht geht. Ein anderen meinte man müsste ein komplettes Motorprogramm neu aufspielen, was der sich ordentlich bezahlen lassen würde...
Gruß
Beste Antwort im Thema
@erzbmw
Entspann Dich doch einfach mal: man muss nicht bei jedem Thread der einem nicht gefällt in die Tasten hauen ...
Hol` Die ein Glas Wein und lese ein nettes Buch, während andere entspannt in diesen Thread über die V-Max diskutieren können.
Den geringen Speicherverbrauch wird der Motor-Talk Server schon hergeben :-)
309 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Südschwede
... Viel schlimmer und Ärgernis nach spätestens 5 Minuten bei jeder AB-Fahrt sind die Mittelspurbummler auf 3-spurigen Abschnitten, auf die man egal bei welchem Tempo aufläuft, wenn man sich ans Rechtsfahrgebot hält. Da wird tumb mit 120 die Mittelspur blockiert und das Individuum im Mikrokosmos Automobil wacht nicht mal auf, wenn man dann rechts vorbeifährt. (überholt) 😁
volle Zustimmung! Blöder weise machst Du Dich strafbar, wenn Du rechts vorbei fährst.
Gruß
DN
Zitat:
Original geschrieben von Der Novize
volle Zustimmung! Blöder weise machst Du Dich strafbar, wenn Du rechts vorbei fährst.Zitat:
Original geschrieben von Südschwede
... Viel schlimmer und Ärgernis nach spätestens 5 Minuten bei jeder AB-Fahrt sind die Mittelspurbummler auf 3-spurigen Abschnitten, auf die man egal bei welchem Tempo aufläuft, wenn man sich ans Rechtsfahrgebot hält. Da wird tumb mit 120 die Mittelspur blockiert und das Individuum im Mikrokosmos Automobil wacht nicht mal auf, wenn man dann rechts vorbeifährt. (überholt) 😁
Gruß
DN
Das kann man nicht generell so sagen ! Erstens besteht ein Unterschied zwischen "Überholen" und "Vorbeifahren", und zweitens kommt es auch darauf an, wie stark die jeweiligen Fahrstreifen frequentiert sind 😉 ...
Ein Blick in die StVO kann hier hilfreich sein 😛 !
Gruß,
AlcesMann
Zitat:
Original geschrieben von Südschwede
Sehe ich das auf dem Foto richtig, dass der Wagen da 99 km drauf hatte und Du ihn gleich auf Tacho 250 vergewaltigt hast? 😰Zitat:
Original geschrieben von echtholz
Die Diskussion ist so pläm, pläm das ich sie noch mal anheitzen muss
255, die Motoren vorher laufen ein. Dauervollgas trau ich mich auch nicht aber Berge runter geht das. Wenn ich allerdings VW fahren würde und keinen Volvo wäre ich die ersten 30.000 auch vorsichtig.
Zitat:
Original geschrieben von Der Novize
volle Zustimmung! Blöder weise machst Du Dich strafbar, wenn Du rechts vorbei fährst.
100€ und 3 Jetons in FL nach Bußgeldkatalog. Verschmerzbar, wenn ich ihn stattdessen mit Lichthupe und minimalem Abstand anschieben würde. 😁 Ich komme übrigens nur dem Rechtsfahrgebot nach. Habe ich überhaupt überholt, wenn ich rechts dran vorbeifahre und noch 2 Kilometer auf der rechten Spur bleibe, ohne zu wechseln? 😁
Zitat:
Original geschrieben von AlcesMann
Erstens besteht ein Unterschied zwischen "Überholen" und "Vorbeifahren", und zweitens kommt es auch darauf an, wie stark die jeweiligen Fahrstreifen frequentiert sind ...
Sehe ich auch so. Und wenn, dann knacke ich nicht mit 50 km/h Differenz vorbei, sondern gemäßigt. Schließlich will ich beim Blick rüber ja sehen, was da für ein Schnarchlappen am Steuer sitzt. 😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von echtholz
255, die Motoren vorher laufen ein. Dauervollgas trau ich mich auch nicht aber Berge runter geht das.
Ich glaube nicht, dass die Motoren auf Prüfständen generell eingefahren werden. Sicher sind die Toleranzen heutzutage kleiner und das Einfahren nicht mehr in dem Umfang nötig wie früher, aber ich hätte Hemmungen, den nagelneuen Motor nach 100 km voll auszufahren. Last und Drehzahl sind bei dem Tempo nun mal Höchstlast. Ich glaube auch nicht, dass es dem Motor nun unbedingt geschadet hat, aber bei mir ist da eine Hemmschwelle. Einen V70 D3 Vorführer habe ich mit 20 Kilometern auf dem Tacho zur Probefahrt bekommen und ihn sehr geschont.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von AlcesMann
Das kann man nicht generell so sagen ! Erstens besteht ein Unterschied zwischen "Überholen" und "Vorbeifahren", und zweitens kommt es auch darauf an, wie stark die jeweiligen Fahrstreifen frequentiert sind 😉 ...Zitat:
Original geschrieben von Der Novize
volle Zustimmung! Blöder weise machst Du Dich strafbar, wenn Du rechts vorbei fährst.
"Vorbeifahren" trifft nur dann zu, wenn es in der Kolonne stattfindet oder man sich auf der Verzögerungs-/Beschleunigungsspur - getrennt durch breite Striche - befindet.
Gruß
DN
Zitat:
Original geschrieben von Der Novize
"Vorbeifahren" trifft nur dann zu, wenn es in der Kolonne stattfindet oder man sich auf der Verzögerungs-/Beschleunigungsspur - getrennt durch breite Striche - befindet.Zitat:
Original geschrieben von AlcesMann
Das kann man nicht generell so sagen ! Erstens besteht ein Unterschied zwischen "Überholen" und "Vorbeifahren", und zweitens kommt es auch darauf an, wie stark die jeweiligen Fahrstreifen frequentiert sind 😉 ...
Gruß
DN
Unter anderem meinte ich genau das mit "Frequentierung der Fahrstreifen" 😉 !
Gruß,
AlcesMann
Also mir wurde mal von einem Volvo Mann gesagt das die Motoren eine Prüfstand Einlauphase haben und zwar jeder. Dieses soll eben den Motorschäden vorbeugen, er sagte auch das es rein theoretisch möglich ist gleich Vollgas zu fahren. Ich bin zumindest nach hause gekommen und das mit allen Autos 🙂 Probier es einfach aus, wenn nichts passiert und davon gehe ich aus mache ich es beim nächste auch.
Gruß
P.S T5 fahren ist einfach nur geil, hab im V40 "baby thread" mal Bilder und Videos hochgeladen wen es interessiert.
Zitat:
Original geschrieben von echtholz
P.S T5 fahren ist einfach nur geil, hab im V40 "baby thread" mal Bilder und Videos hochgeladen wen es interessiert.
Wobei das in diesem Foren-Teil -zumindest für die Neuwagenkäufer- leider nicht so zutreffen dürfte, da der T5 schon länger ein Vierzylinder ist
Zitat:
Original geschrieben von stelen
Wobei das in diesem Foren-Teil -zumindest für die Neuwagenkäufer- leider nicht so zutreffen dürfte, da der T5 schon länger ein Vierzylinder istZitat:
Original geschrieben von echtholz
P.S T5 fahren ist einfach nur geil, hab im V40 "baby thread" mal Bilder und Videos hochgeladen wen es interessiert.
Das stimmt leider, hatten die 60er der zweiten Reihe überhaupt 5 Zylinder Benzin? 2011 waren es schon 4 Zylinder. Ausser in Amiland oder?
Zitat:
Original geschrieben von Der Novize
"Vorbeifahren" trifft nur dann zu, wenn es in der Kolonne stattfindet oder man sich auf der Verzögerungs-/Beschleunigungsspur - getrennt durch breite Striche - befindet.Zitat:
Original geschrieben von AlcesMann
Das kann man nicht generell so sagen ! Erstens besteht ein Unterschied zwischen "Überholen" und "Vorbeifahren", und zweitens kommt es auch darauf an, wie stark die jeweiligen Fahrstreifen frequentiert sind 😉 ...
Gruß
DN
Das rechts überholen ist nur erlaubt mit mäßiger Geschwindikeit bis tempo 80 bei Verkehrsbehinderung
(Stau) oder Beschleunigungsstreifen AB/Bundesstr. "wenn ich den anderen Verkehrsteilnehmer nicht
behindere darf ich in den fließenden verkehr einfädeln".
Ansosten den Standstreifen als verlängerung benutzen und nicht eine Vollbremsung kurz davor machen.
Es wird kein Blickkontakt mehr hergestellt und einfach wie jeden Tag in eine Sicherheitslücke gezogen.
War ja platz genug und dann ab auf die nächste art und weise, immer schön bei hoher Verkehrsdichte
zu beobachten.
Zitat:
Original geschrieben von XC70D5
Da muss ich wohl auch nichts weiter zu schreiben.Zitat:
§4 Abs. 3 Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Und noch mein Beitrag zur
GemächtgrößeAnheizung des Themas:Anbei zwei Bilder von meinem lahmen X1, der aber immer noch schneller als der kommende XC60 ist, und eines mit der höchsten Geschwindigkeit, die ich bisher mit meinem GPS gemessen habe 😁 😛
Halte ich den mindest abstand ein schert ein anderer genau in diese lücke und ich gehe den ganzen Tag
vom Gas um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu nötigen oder wie ?
Dann die D. und H. der Gattung die über alle drei Fahrspuren mit tempo 180 kurz vor ihrer geplanten
Ausfahrt das gelernte in der Fahrschule komplett vergessen haben.
Ganz gutes Videomaterial das auch einem XC70D5-Fahrer den Spigel vorhält.
Damit wäre alles gesagt wenn ich vor einer kuppe oder Kurve überholt werde ???😕
Zitat:
Original geschrieben von Elcheber
Das rechts überholen ist nur erlaubt mit mäßiger Geschwindikeit bis tempo 80 bei Verkehrsbehinderung
(Stau) oder Beschleunigungsstreifen AB/Bundesstr. "wenn ich den anderen Verkehrsteilnehmer nicht
behindere darf ich in den fließenden verkehr einfädeln".
Ansosten den Standstreifen als verlängerung benutzen und nicht eine Vollbremsung kurz davor machen.
Den Führerschein hast Du aber, oder!?
Bei den 80km/h wird's schon kritisch, die Rechtsprechung tendiert eher Richtung "unter 60km/h", besonders wenn es zu Gefährdung oder zum Unfall kommt.
Den Standstreifen als Beschleunigungsstreifen zu benutzen ist erstmal grundsätzlich verboten. Wenn ich dadurch eine Gefahrensituation verhindern kann, wird wohl niemand was dagegen haben, aber es bleibt Auslegungssache. Im Zweifelsfall ist es halt verboten!
Und wo wir gerade beim Beschleunigungsstreifen sind: der sich einfädelnde hat grundsätzlich die Vorfahrt zu beachten und keinerlei Anrecht darauf reingelassen zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von Elcheber
Halte ich den mindest abstand ein schert ein anderer genau in diese lücke und ich gehe den ganzen Tag
vom Gas um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu nötigen oder wie ?
Das sagt ja schon alles!
Ich habe Verständnis für jeden, der beruflich unterwegs ist und es auch mal eilig hat, aber doch bitte immer so, dass es miteinander friedlich bleibt. Diese Aggression im Straßenverkehr kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin immer zügig bis schnell unterwegs, aber ein Raser bin ich lange nicht.
BTW geht es hier eigentlich nicht um Sinn und Zweck der zu erzielenden Höchstgeschwindigkeit, sondern nur um diese selbst und wie man sie erreichen, bzw. erhöhen kann. Den Rest kann man ja im Verkehrsrecht-Forum austragen.
Ich fahre defensiv und nehme rücksicht weil,eine Begrenzung auf 82 km/h Höchstgeschwindigkeit
es einen überhaupt nicht in die versuchung kommen lässt, agrressiv zu reagieren.
Deine ausführung ist nicht korekt zum Beschleunignungsstreifen.
Wenn es die Vekehrslage zu lässt darf ich den Standstreifen als verlängerung benutzen,um mich
gefahrlos in den fließenden Verkehr ein zu Ordnen.
Wer bleibt den heutzutage am Ende des Beschleunigungsstreifen stehen Rechtssperchung hin oder her ?
Ja ich bin echt seit fast 30 Jahren auf dem LKW tätig kaum zu glauben und erlebe genau das Gegenteil von dem du schreibst........das ist leider so!
Zitat:
Original geschrieben von Elcheber
Wenn es die Vekehrslage zu lässt darf ich den Standstreifen als
verlängerung benutzen,um mich
gefahrlos in den fließenden Verkehr ein zu Ordnen.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Du schreibst "darfst" das ist juristisch nicht korrekt:
§2 Abs. 1 StVO sagt ganz klar:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.Also darf man es nicht, wenn man es trotzdem macht, haben deutsche Gerichte
schon im Schadensfall dem Befahrenden die volle Haftung zugerechnet.Du darfst daher das "darfst" hier nicht empfehlen, aber das wird Dir als Berufs-
kraftfahrer sicher klar sein.
Dass Autobahnauffahrten ein Gefahrenpunkt sind, ist unstrittig sowohl für die-
jenigen die die Autobahn befahren, als auch füe die die auffahren, daher gilt
auch für beide entsprechende Aufmerksamkeit.
Zitat:
Original geschrieben von manitobaranger
Dass Autobahnauffahrten ein Gefahrenpunkt sind, ist unstrittig sowohl für die-
jenigen die die Autobahn befahren, als auch füe die die auffahren, daher gilt
auch für beide entsprechende Aufmerksamkeit.
Deswegen will ich ja die Vmax-Sperre weg haben, damit ich mich zügig einfädeln kann 😁