Aufhebung der Geschwindigkeit
Hallo zusammen, ich habe gleich zwei Fragen, vielleicht könnt ihr mir diese richtig beantworten. Dabei geht es mir nur um die rechtliche Lage, ob es verkehrstechnisch ratsam wäre entsprechend schneller zu fahren mal aussen vor gelassen.
Erstes Beispiel, innerorts, Landstraße mit Schildern auf 30 km/h begrenzt. Irgendwann folgen nur noch 30 km/h Schilder mit Zusatz für Lkw. Darf ein PKW nun wieder 50 km/h fahren ohne richtiges Aufhebungszeichen?
Wenn nein, warum dann Schilder mit LKW Zusatzzeichen?
Zweite Situation, Autobahn, relativ kurz vor einer Baustelle, recht viel Verkehr, Schilderbrücke zeigt 60 km/h an, paar 100 m weiter stehen feste Schilder die ebenfalls 60 km/h anzeigen jedoch mit zusatz LKW. Auch hier die Frage, gilt für den PKW theoretisch ab da dann unlimitiert?
Sollten die Antworten zu den beiden Fragen unterschiedlich ausfallen, warum?
Beste Antwort im Thema
Natürlich darf man mit nen PKW wieder schneller fahren, wenn ein zuvor angezeigtes allgemeinmes Tempolimit, später mit einem Zusatzschild für LKW versehen ist.
Ansonsten wäre ja das Zusatzschild völliger Nonsens.
45 Antworten
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 20. September 2018 um 21:19:30 Uhr:
[...] Wenn z.B. im Ort die Bürgersteige mit Kindern bevölkert sind, fahre ich da wesentlich langsamer als 50. [...]
Sagte ja schon der vormalige Bundespräsident: "... das Problem sind die Bevölkerungen." 😎