Aufhebung der Geschwindigkeit
Hallo zusammen, ich habe gleich zwei Fragen, vielleicht könnt ihr mir diese richtig beantworten. Dabei geht es mir nur um die rechtliche Lage, ob es verkehrstechnisch ratsam wäre entsprechend schneller zu fahren mal aussen vor gelassen.
Erstes Beispiel, innerorts, Landstraße mit Schildern auf 30 km/h begrenzt. Irgendwann folgen nur noch 30 km/h Schilder mit Zusatz für Lkw. Darf ein PKW nun wieder 50 km/h fahren ohne richtiges Aufhebungszeichen?
Wenn nein, warum dann Schilder mit LKW Zusatzzeichen?
Zweite Situation, Autobahn, relativ kurz vor einer Baustelle, recht viel Verkehr, Schilderbrücke zeigt 60 km/h an, paar 100 m weiter stehen feste Schilder die ebenfalls 60 km/h anzeigen jedoch mit zusatz LKW. Auch hier die Frage, gilt für den PKW theoretisch ab da dann unlimitiert?
Sollten die Antworten zu den beiden Fragen unterschiedlich ausfallen, warum?
Beste Antwort im Thema
Natürlich darf man mit nen PKW wieder schneller fahren, wenn ein zuvor angezeigtes allgemeinmes Tempolimit, später mit einem Zusatzschild für LKW versehen ist.
Ansonsten wäre ja das Zusatzschild völliger Nonsens.
45 Antworten
nein, nein und nein. Warum? Keine Ahnung.
Eine Wiederholung der Beschränkung mit Lkw-Zusatzzeichen hebt die vorherige Beschränkung nicht auf. Auch sind Zeichen an Schilderbrücken nicht "stärker" als Blechbeschilderungen. Du müsstest aber natürlich prüfen, ob die vorherige Beschränkung nicht aus anderen Gründen beendet wurde, z.B. weil sie zusammen mit einem Gefahrzeichen stand und diese Gefahr nicht mehr besteht oder weil du zwischenzeitlich die Strecke verlassen hast und somit auch das Streckenverbot beendet ist.
(Im Fall 1 würde ich mit einem Pkw nicht weiter mit 30 km/h fahren. Das ist dann aber auf eigenes Risiko.)
Zitat:
@Frada84 schrieb am 20. September 2018 um 18:45:05 Uhr:
Erstes Beispiel, innerorts, Landstraße mit Schildern auf 30 km/h begrenzt. Irgendwann folgen nur noch 30 km/h Schilder mit Zusatz für Lkw. Darf ein PKW nun wieder 50 km/h fahren ohne richtiges Aufhebungszeichen?
Würde ich so sehen, denn neuer Querschnitt = neue Regelung.
Zitat:
Zweite Situation, Autobahn, relativ kurz vor einer Baustelle, recht viel Verkehr, Schilderbrücke zeigt 60 km/h an, paar 100 m weiter stehen feste Schilder die ebenfalls 60 km/h anzeigen jedoch mit zusatz LKW. Auch hier die Frage, gilt für den PKW theoretisch ab da dann unlimitiert?
Ja, ab dort gilt dann für alle Fahrzeuge unter 3,5t zulässiger Gesamtmasse (...) Richtgeschwindigkeit.
...wird aber in vielen Fällen anders gemeint sein. Gerade VBA und Blech-Kombinationen sind für viele Behörden ein Buch mit sieben Siegeln. 😉
Natürlich darf man mit nen PKW wieder schneller fahren, wenn ein zuvor angezeigtes allgemeinmes Tempolimit, später mit einem Zusatzschild für LKW versehen ist.
Ansonsten wäre ja das Zusatzschild völliger Nonsens.
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Klingt logisch, lässt sich der StVO aber so nicht entnehmen. Die StVO regelt, wie lange ein Tempolimit gilt. Dieser Fall gehört aber nicht dazu.
Geschwindigkeitstrichter kennt die StVO auch nicht. Trotzdem gilt nach 120 - 100 - 80 - 60 - Ende 60 nicht 80, sondern die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung. Gleiches gilt für die Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Geschwindigkeit durch ein anderes Zeichen 274.
Dein Beispiel lässt sich aber mit "Verkehrszeichen stehen dort, wo oder von wo an ..." widerspruchsfrei klären. Bei dem Beispiel aus dem Ausgangsfall gilt "theoretisch" das 30er Limit für alle fort. Natürlich kann man interpretieren, dass es NUR für Lkw etc. gelten soll, eben mit der Begründung, dass das Zusatzzeichen ansonsten sinnlos wäre.
Bei der Beschilderung auf der Autobahnbaustelle ist es aber sicherlich nicht so gemeint.
Wie es gemeint ist, ist ja aber nicht relevant. 😁
Es wird leider oft genug dusselig ausgeschiildert. Aber rechtlich ist das eindeutig: was nicht aufgehoben wird, gilt weiter.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. September 2018 um 19:41:25 Uhr:
Es wird leider oft genug dusselig ausgeschiildert. Aber rechtlich ist das eindeutig: was nicht aufgehoben wird, gilt weiter.
Kai hat recht, obwohl die Ausschilderung im ersten Fall Schwachsinn ist.
Der zweite Fall (Schilderbrücke 60 und danach Schild LKW 60) kann durchaus einen sinnvollen Hintergrund haben.
Daher ist, wenn man so handelt…
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 20. September 2018 um 19:21:09 Uhr:
Ja, ab dort gilt dann für alle Fahrzeuge unter 3,5t zulässiger Gesamtmasse (...) Richtgeschwindigkeit.
…ist das schon etwas fragwürdig.
Gruß
Uwe
Was ist da fragwürdig? Tempo 60 gefolgt von Tempo 60 nur für Fahrzeuge über 3,5t (...). Warum schränkt man das Zeichen 274 ein, wenn es für alle gelten soll? Oder stört du dich an der Richtgeschwindigkeit?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. September 2018 um 19:41:25 Uhr:
Aber rechtlich ist das eindeutig: was nicht aufgehoben wird, gilt weiter.
Man kann aber sagen, dass es eben doch aufgehoben wird. Ein neues Tempolimit hebt ein vorheriges auf. Das steht nirgends wörtlich in der StVO, ist aber zwingende Logik. Bei der Reihenfolge 70 - 50 hebt also das 50er Schild das 70er Schild auf. Werden die 50 beendet, dann gelten auch nicht wieder die vorherigen 70.
Und hier gilt 30 - 30 nur für Lkw. Die neue Beschilderung hebt die alte auf.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 20. September 2018 um 20:26:03 Uhr:
Man kann aber sagen, dass es eben doch aufgehoben wird. Ein neues Tempolimit hebt ein vorheriges auf.
Daher, wenn in einer Baustelle 80 km/h steht und 10 m später steht ein Schild 60 für LKW, dann darf ich durch die Baustelle mit über 200 km/h brettern.
Natürlich nicht, denn ein Tempolimit wird durch ein neues Tempolimit nur dann aufgehoben, wenn es für die gleichen Fahrzeugtypen gilt. Also steht da LKW, dann ändert sich nichts für PKWs.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 20. September 2018 um 20:53:38 Uhr:
ein Tempolimit wird durch ein neues Tempolimit nur dann aufgehoben, wenn es für die gleichen Fahrzeugtypen gilt. Also steht da LKW, dann ändert sich nichts für PKWs.
Gerade weil in Beispiel 1 das Tempolimit der Höhe nach gleich bleibt (nämlich 30), es aber beim zweiten Zeichen mit dem Zusatzzeichen "Lkw" versehen ist, kann man schlussfolgern, dass es ab dort auch NUR noch für Lkw gilt.
Dein anderes Beispiel weicht daher auch davon ab. Dort gibt es zwei unterschiedliche Limits, eines mit und eines ohne Zusatzzeichen.