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Aufforderung zur Entfernung eines Fahrzeugs!

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 19:32

hallo bin neu in diesem Forum,

ich habe mir heute einen gebrauchten Opel Astra G gekauft, der Händler gab mir auch zur Überführung sein Händlerkennzeichen mit und von der Versicherung hatte ich diese "EVB"-Nummer.

Schön und gut, der Händler meinte aber er brauche das Kennzeichen so schnell wie möglich zurück.

Ich habe also den Opel vor der Haustür geparkt, das Kennzeichen abgemacht, in einen Karton gepackt und zur Post gebracht.

Ein befreundeter Polizist, aber auch die Zulassungstelle selbst, haben mir versichert, dass ich ohne Kennzeichen von meinem Wohnsitz zur Zulassungsstelle fahren darf, also hab ich mir keine Gedanken gemacht.

10 Minuten später wollte ich ein Bild von meinem "neuen" Auto machen, um es meinen Freunden zu zeigen :P

Da bemerkte ich einen roten Zettel an der Windschutzscheibe (siehe Anhang).

Das ist doch wohl ein Witz oder?

Muss ich da was befürchten, wenn ich das Auto morgen früh direkt zulasse? (Heute ging es ja nicht mehr, die Zulassungsstelle hat nur bis 12 Uhr geöffnet)

MFG

G3RoN1mo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

die tanten hinterm schalter finden nichtmal das klo wens sein muss. das sind erfahrungen die einem das leben gibt. aber google schauen....dann wirst den §23(4) finden: http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread73

Kannst du denn nicht ein Posting verfassen, ohne dass du gleich anderen gegenüber absolut herablassend wirst?? Tust so, als hätten andere null Ahnung vom Leben, du die Weisheit mit Löffeln gefressen, aber dann falsche Gesetzesgrundlagen verlinken wollen. Der entsprechende § aus der StVZO ist schon lange nicht mehr gültig, es gilt die entsprechende Regelung der FZV :rolleyes: Wenn schon schlaumeiern, dann wenigstens richtig...

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Nein, die sind ja nicht dir bzw. deinem Fahrzeug zugeteilt.

Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

Diese Kennzeichen darf ich dann aber nicht nehmen?

Du darfst nur mit montierten Kennzeichen fahren, welche von der Zulassungsbehörde für dich zugeteilt wurden.

Gestempelt bedeutet mit amtlicher Plakette, ungestempelt ohne ;)

Wie erwähnt du darfst mit ungestempelten aber zugeteilten Kennzeichen fahren, siehe FZV:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Relevante habe ich mal markiert.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 21:59

ok.

dann nochmal anders herum^^ die kennzeichen ohne stempel, die meinem wagen zugeordnet wären, würde ich ja nur kriegen/haben, wenn ich meinen wagen vorrübergehend abgemeldet hätte?

Ist das verständnishalber korrekt?

bei einem "neu" gekauften wagen würde ich bei einer zulassung ja direkt die fertigen Kennzeichen kriegen, wie in meinem fall

Jain. Eine vorübergehende Abmeldung gibts nicht mehr. Ein Fahrzeug wird heutzutage außer Betrieb gesetzt, egal ob es jetzt für einen Tag, eine Woche oder ein Jahr ist. Hast du die Kennzeichen zur Wiederzulassung reserviert, dann gehts.

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 22:02

alles klar, dann nochmals danke :D

Nicht ganz, die Kennzeichen können am nächsten Tag schon jemanden anderen zugeteilt sein.

Um das zu erfahren ob diese Kennzeichen noch "frei" sind, musst du vorher die Kennzeichen dir erneut zuteilen lassen, daran geht kein Weg vorbei ;)

Wenn die Kennzeichen mittlerweile vergeben sind, bekommst du ein anderes Kennzeichen zugeteilt.

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 22:06

dann mal aus der sicht meines vaters^^, er kauft sich ein neues Auto, nimmt seine reservierten kennzeichen aus dem keller (die sind ihm ja zugeordnet, durch die reservierung), holt sich ne "evb"-nummer und fährt damit zur zulassungsstelle?

Reserviert ist nicht gleich zugeteilt.

Er muss sich vorher die reservierten Kennzeichen von der Zulassungsbehörde zuteilen lassen ;)

Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

dann mal aus der sicht meines vaters^^, er kauft sich ein neues Auto, nimmt seine reservierten kennzeichen aus dem keller (die sind ihm ja zugeordnet, durch die reservierung), holt sich ne "evb"-nummer und fährt damit zur zulassungsstelle?

Die Kennzeichen sind für ihn reserviert. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Zuteilung. Die Zuteilung kann nur für das Fahrzeug erfolgen, nicht für den Halter.

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 22:11

boah^^ da soll man nochmal durchblicken :D trotzdem danke euch sehr, auch für eure geduld ;)

Zitat:

(die sind ihm ja zugeordnet, durch die reservierung)

Die sind nur reserviert, nicht zugeordnet.

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 8:20

Alles klar^^ komme grad von der Zulassungsstelle. Auf dem Hinweg bin ich mim Bus gefahren, auf dem Rückweg gelaufen.

Zuvor muss ich sagen, ich hatte eine schwarze Lederjacke, weitsitzende Jeans und Boots an (gleich zeigt sich wieso das relevant is ;))

Auf dem Rückweg wurde ich eben von der Polizei kontrolliert.. Die Begründung: In der Gegend sind Kennzeichen gestohlen worden.

Konnte denen alles zeigen.. Fahrzeugbrief, Rechnungen/Belege von der Zulassungsstelle. Doch die wollten das trotzdem mit ihren Computern (was auch immer) abgleichen.

Als die dann meinen polnischen Pass gesehn haben, haben die erstmal dumm gegugt :D

Nachdem ich gefragt habe, ob ich so aussehe als würde ich mit gestohlenen Kennzeichen durch die Gegend laufen, kam die Antwort "Kleider machen halt Leute".

Ich stand also ca. 20 Minuten in der Kälte, bis endlich die Aussage kam "OK, alles in Ordnung"

Danach hab ich die scherzhaft gefragt, ob sie mich jetzt nicht heim fahren könnten.

"Ne sorry, haben sehr viel zu tun!"

eine Antwort auf den letzten Satz konnte ich mir zum Glück verkneifen ;)

 

 

am 4. Januar 2012 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

hallo bin neu in diesem Forum,

ich habe mir heute einen gebrauchten Opel Astra G gekauft, der Händler gab mir auch zur Überführung sein Händlerkennzeichen mit und von der Versicherung hatte ich diese "EVB"-Nummer.

Schön und gut, der Händler meinte aber er brauche das Kennzeichen so schnell wie möglich zurück.

Ich habe also den Opel vor der Haustür geparkt, das Kennzeichen abgemacht, in einen Karton gepackt und zur Post gebracht.

Ein befreundeter Polizist, aber auch die Zulassungstelle selbst, haben mir versichert, dass ich ohne Kennzeichen von meinem Wohnsitz zur Zulassungsstelle fahren darf, also hab ich mir keine Gedanken gemacht.

10 Minuten später wollte ich ein Bild von meinem "neuen" Auto machen, um es meinen Freunden zu zeigen :P

Da bemerkte ich einen roten Zettel an der Windschutzscheibe (siehe Anhang).

Das ist doch wohl ein Witz oder?

Muss ich da was befürchten, wenn ich das Auto morgen früh direkt zulasse? (Heute ging es ja nicht mehr, die Zulassungsstelle hat nur bis 12 Uhr geöffnet)

MFG

G3RoN1mo

Zum Thema fahren ohne Kennzeichen: Als Ich mir damals meinen Anhänger

bei Bauhaus gekauft habe hat der Verkäufer mir auch gesagt,daß Ich die

Fahrt zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichen machen darf Ich hatte zwar

ein mulmiges Gefühl,aber zur Zulassungsstelle und dann nochmal zu Bauhaus

zu fahren hatte Ich auch kein Bock.Ich bin also los auf direktem weg zur

Zulassungstelle wo mir natürlich prompt eine Polizeistreife begegnet ist:rolleyes:

Ich hab natürlich einen riesen Schreck gekriegt und befürchtet,daß die

mich gleich rauswinken und abkassieren:eek: Die Polizei ist mir dann

tatsächlich bis zur Zulassungsstelle hinterhergefahren und hat mich

dann aber gottseidank nicht angehalten (warscheinlich weil mein Auto

ja ordnungsgemäß angemeldet war und sie gesehen haben haben,daß

Ich wirklich bei der Zulassungsstelle abgebogen bin).Trotzdem hole Ich mir

nächstes mal lieber ein Kurzzeitkennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

Von mir bis zur Zulassungsstelle sind es etwa 5min. Fahrt, wenn ich morgen früh angehalten werde, berufe ich mich auf den Zulassungsstellen-"Menschen", das würde mir ja weitere Strafen ersparen?

Egal, wie sinnvoll eine gegebene Auskunft zu sein scheint. Vor Gericht zählt immer nur die schriftliche Bestätigung. Mündliche Verträge aller Art haben nur moralischen Wert, aber keinen rechtlichen. Es heißt einerseits "unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Andererseits wird der Belangt, der den Fehler begangen hat, und nicht derjenige, der falsch informiert hat. Es gibt dabei z.B. bei Rechtsanwälten eine ausnahme, wenn sie falsch beraten, aber das ist eine andere Geschichte.

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