Aufforderung zur Entfernung eines Fahrzeugs!
hallo bin neu in diesem Forum,
ich habe mir heute einen gebrauchten Opel Astra G gekauft, der Händler gab mir auch zur Überführung sein Händlerkennzeichen mit und von der Versicherung hatte ich diese "EVB"-Nummer.
Schön und gut, der Händler meinte aber er brauche das Kennzeichen so schnell wie möglich zurück.
Ich habe also den Opel vor der Haustür geparkt, das Kennzeichen abgemacht, in einen Karton gepackt und zur Post gebracht.
Ein befreundeter Polizist, aber auch die Zulassungstelle selbst, haben mir versichert, dass ich ohne Kennzeichen von meinem Wohnsitz zur Zulassungsstelle fahren darf, also hab ich mir keine Gedanken gemacht.
10 Minuten später wollte ich ein Bild von meinem "neuen" Auto machen, um es meinen Freunden zu zeigen :P
Da bemerkte ich einen roten Zettel an der Windschutzscheibe (siehe Anhang).
Das ist doch wohl ein Witz oder?
Muss ich da was befürchten, wenn ich das Auto morgen früh direkt zulasse? (Heute ging es ja nicht mehr, die Zulassungsstelle hat nur bis 12 Uhr geöffnet)
MFG
G3RoN1mo
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
die tanten hinterm schalter finden nichtmal das klo wens sein muss. das sind erfahrungen die einem das leben gibt. aber google schauen....dann wirst den §23(4) finden: http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread73
Kannst du denn nicht ein Posting verfassen, ohne dass du gleich anderen gegenüber absolut herablassend wirst?? Tust so, als hätten andere null Ahnung vom Leben, du die Weisheit mit Löffeln gefressen, aber dann falsche Gesetzesgrundlagen verlinken wollen. Der entsprechende § aus der StVZO ist schon lange nicht mehr gültig, es gilt die entsprechende Regelung der FZV 🙄 Wenn schon schlaumeiern, dann wenigstens richtig...
43 Antworten
Wenn die Behörde z.B. zwecks Überprüfung der Fahrgestellnummer das Fahrzeug sehen will, müsstest du nochmal dort hin, da würdest du dann nur genehmigte aber nicht gestempelte Kennzeichen bekommen.
Bekommst du ohne Vorführung des Fahrzeuges gestempelte Kennzeichen, hat sich der nochmalige Weg erledigt.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wenn die Behörde z.B. zwecks Überprüfung der Fahrgestellnummer das Fahrzeug sehen will...
Einen solchen Fall hatte ich in den letzten 30 Jahren nicht. Die Dokumente waren für die Zulassung immer ausreichend.
Zitat:
Original geschrieben von G3RoN1Mo
Ich habe das letzte Kennzeichen ja nicht.
Von mir bis zur Zulassungsstelle sind es etwa 5min. Fahrt, wenn ich morgen früh angehalten werde, berufe ich mich auf den Zulassungsstellen-"Menschen", das würde mir ja weitere Strafen ersparen?
sorry aber WAS ausser NEIN kapierst du den nicht?
und wens nur 50m sind dann darfst du das nicht. wen du das trotzdem machst DANN gibts richtig ärger. 5min kannst a) laufen, b) fahrrad fahren, c) bus fahren oder d) dich fahren lassen.
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@drahke:
dann geh mal nach FFM. Die legen das seeeehr streng aus.
Alles was von außen kommt darf da durch die optische Kontrolle.
Und interessant was hier wieder erzählt wird von den "letzten Kennzeichen". 😁
Selbst wenn die entstempelten letzten Kennzeichen im Kofferraum liegen würden, wären das nicht die dem Fahrzeug zugeteilten Kennzeichen.
Sondern entweder frei verfügbar, für den Vorbesitzer reserviert oder neu geprägt am neuen Fahrzeug des Vorbesitzers.
Also wenn man so rumfahren will, dann muß man sowieso erstmal eben Kennzeichen zuteilen lassen.
Von daher kann man wenn man alles zusammen hat gleich komplett zulassen.
Das mit zugeteilten Kennzeichen und Versicherungsbestätigung fahren ist nur interessant wenn man noch HU braucht.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
sorry aber WAS ausser NEIN kapierst du den nicht?Zitat:
Original geschrieben von G3RoN1Mo
Ich habe das letzte Kennzeichen ja nicht.
Von mir bis zur Zulassungsstelle sind es etwa 5min. Fahrt, wenn ich morgen früh angehalten werde, berufe ich mich auf den Zulassungsstellen-"Menschen", das würde mir ja weitere Strafen ersparen?und wens nur 50m sind dann darfst du das nicht. wen du das trotzdem machst DANN gibts richtig ärger. 5min kannst a) laufen, b) fahrrad fahren, c) bus fahren oder d) dich fahren lassen.
was ich an NEIN nicht kapiere? Die liebe Frau von der Zulassungsstelle hat mich auch mit einem "was-verstehste-an-JA-nicht?!-Blick" angesehn, also ich zum dritten nachgefragt habe und sie mir zum dritten mal gesagt hat, ich dürfe.
Ich habe halt jemandem, der das beruflich macht, vertraut..
und jetzt?
nobbi blühmt hat gesagt das die renten stehen...
billi clinton hat gesagt das er "no sexuell dingens with monica"...
so manche fdp politker ham auch gesagt das ihre doktorarbeiten zu 100% von ihnen sind...
und jetzt? denen allen gebe ich mehr wissen als einer frustrierten im befördeungsstau feststeckender tante auf nem amt. hast du das schriftlich? und selbst wen...wen die tante sagt "ohne nummernschild darfst auch mit 200 durch die stadt fahren" machst das auch? 🙄
Natürlich würde ich dann mit 200 Sachen durch die Stadt jagen..
Aber ich habe gelernt, "wenn ich was nicht weiß, frag ich halt nach".
Die Frau von der Zulassungsstelle war für mich die nahliegende Person.
Woher soll ich denn wissen, dass die Frau von der Zulassungsstelle unrecht hat?
Ich verlasse mich eben darauf, was mir fachkundige Personen, sagen, soll ich etwa wegen jeder Frage im Gesetzbuch blättern?
Ich verstehe auch nicht, wieso du direkt so angreifend wirst.. Du warst doch sicherlich auch mal ein Fahranfänger, der keine Ahnung von Gesetzen etc. hatte?
Versteh´ das jetzt nicht als Angriff..
ich bin nicht angreifend...du nur mehr als naiv 😉
die tanten hinterm schalter finden nichtmal das klo wens sein muss. das sind erfahrungen die einem das leben gibt. aber google schauen....dann wirst den §23(4) finden: http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread73
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ich bin nicht angreifend...du nur mehr als naiv 😉
wieso bin ich denn naiv?
Die Olle von der Zulassungsstelle hats mir 3 mal bestätigt und ein Polizist eben auch, da glaubt mans
natürlich.
Als dir dein Mathelehrer in der Schule das Addieren, oder eben kompliziertere Dinge wie bedingte Wahrscheinlichkeiten (Stochastik)beigebracht hat, haste ja auch nich gesagt "nö, glaub ich nich" und bist zu nem Matheprofessor gerannt oder? 🙂
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
die tanten hinterm schalter finden nichtmal das klo wens sein muss. das sind erfahrungen die einem das leben gibt. aber google schauen....dann wirst den §23(4) finden: http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread73
Kannst du denn nicht ein Posting verfassen, ohne dass du gleich anderen gegenüber absolut herablassend wirst?? Tust so, als hätten andere null Ahnung vom Leben, du die Weisheit mit Löffeln gefressen, aber dann falsche Gesetzesgrundlagen verlinken wollen. Der entsprechende § aus der StVZO ist schon lange nicht mehr gültig, es gilt die entsprechende Regelung der FZV 🙄 Wenn schon schlaumeiern, dann wenigstens richtig...
Zitat:
Original geschrieben von G3RoN1Mo
Als dir dein Mathelehrer in der Schule das Addieren, oder eben kompliziertere Dinge wie bedingte Wahrscheinlichkeiten (Stochastik)beigebracht hat, haste ja auch nich gesagt "nö, glaub ich nich" und bist zu nem Matheprofessor gerannt oder? 🙂
wen der einem was anderes erzählt hat....
@tecci
ach schön das es dich noch gibt. unterstell mir ruhig wieder irgendwas...gibt das jetzt wieder ne fangfrage damit du mich wieder beurlauben kannst? der beitrag war ja mal wieder sach und fachkundig und sehr zum thema von mir glatt mal n grünen daumen! aber in einem hast du recht. ja der § ist überholt. die neue fzv §10(4) is gültig...aha da steht das selbe drinne wie in dem von mir genannten §? na dann war dein posting ja voll und ganz gerechtfertigt.
@topic
Zitat:
Besonderheit: Zulassungsfahrten mit ungestempeltem Kennzeichen erlaubt
Fahrten zur Zulassungsstelle sind in der FZV mit einem extra Paragraphen (§10 (4)) bedacht. Dieser legt fest, dass zur Zulassungsbehörde auch mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und noch ungestempelten Kennzeichen gefahren werden darf.
Demnach ist es möglich, mit einem erworbenen Gebrauchtwagen ohne Stempelplakette auf dem alten Nummernschild zur Zulassungsbehörde zu fahren. Auch Zulassungsfahrten mit neugeprägten Kennzeichen, die von der Zulassungsbehörde genehmigt, aber noch nicht gestempelt wurden, sind erlaubt.
Diese dürfen jedoch nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen die Nummernschilder montiert und die Fahrten von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sein.
ich wollte hier jetzt keine Streiterei anzetteln 😮
Ich sehe ja ein, dass die Zulassungsstellen-Frau eben unrecht hatte.. Aber mir gings darum, dass man sich ja wohl auf die Aussagen dieser Dame verlassen können müsste oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von G3RoN1Mo
Ich sehe ja ein, dass die Zulassungsstellen-Frau eben unrecht hatte.. Aber mir gings darum, dass man sich ja wohl auf die Aussagen dieser Dame verlassen können müsste oder nicht?
Eigentlich schon. In dem speziellen Fall ist eine falsche Aussage halt auch noch bestätigt worden. Ich vermute zwar auch, dass du die beiden nur falsch verstanden haben kannst, aber ich war auch nicht dabei. Normalerweise wissen sowohl Polizisten als auch Mitarbeiter auf den Zulassungsstellen ziemlich genau, welche Fahrten zulässig sind. Und ohne Kennzeichen gehts halt echt gar nicht, egal wie und wann. Was dir ja dann auch den Aufkleber eingebracht hat 😉
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Eigentlich schon. In dem speziellen Fall ist eine falsche Aussage halt auch noch bestätigt worden. Ich vermute zwar auch, dass du die beiden nur falsch verstanden haben kannst, aber ich war auch nicht dabei. Normalerweise wissen sowohl Polizisten als auch Mitarbeiter auf den Zulassungsstellen ziemlich genau, welche Fahrten zulässig sind. Und ohne Kennzeichen gehts halt echt gar nicht, egal wie und wann. Was dir ja dann auch den Aufkleber eingebracht hat 😉Zitat:
Original geschrieben von G3RoN1Mo
Ich sehe ja ein, dass die Zulassungsstellen-Frau eben unrecht hatte.. Aber mir gings darum, dass man sich ja wohl auf die Aussagen dieser Dame verlassen können müsste oder nicht?
ok ok ok ^^ ich gebe mich geschlagen, ich darf nicht fahren 😉
was heißt denn ungestempelte Kennzeichen? Mein Vater hat letzte Woche ein Auto abgemeldet, wartet derzeit auf seinen neuen Wagen, die Kennzeichen hat er sich reservieren lasse und liegen derzeit im Keller.
Diese Kennzeichen darf ich dann aber nicht nehmen?