Auffahrunfall - was kostet es mich im schlimmsten Fall?

Hallo,

hoffe das ist das richtige Forum, habe kein passenderes gefunden. Falls es doch eins gibt - bitte verschieben.

Hier mein Anliegen:

Bin eben einem Fiesta ganz leicht hinten drauf gefahren. Optisch weder an meinem noch an seinem Fahrzeug Schäden, allerdings scheint das "Plastik" bei ihm hinten links ein bisschenv erzogen zu sein.

Bilder im Anhang.

Was könnte da an Kosten auf mich zu kommen?

LG

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21 Antworten

Nein, das geht AFAIK nicht rückwirkend. Du kannst es entweder im aktuellen Jahr bzw. direkt nach Regulierung abkaufen oder gar nicht. Lass dir von der Versicherung ausrechnen, was dich die Hochstufung kostet. Danach und Vergleich mit der Schadenshöhe bist du schlauer.

Was willst du abkaufen/zurückkaufen?

Wer weiss was noch raus kommt?

An deiner Stelle Versicherung melden, bezahlen lassen die Hochstufung (wenn überhaupt eine erfolt) unter Lehrgeld abbuchen und gut ist.

War ein Fahrzeugführer im Fahrzeug oder andere Insassen? Wer sagt nicht das da jemend in drei Tagen über Nackenschmerzen bzw. Schleudertrauma klagt? Das kann schnell ins Geld gehen.

Lass es einfach deine Versicherung machen, dazu hast du sie ja.

Natürlich ist es bereits der Versicherung gemeldet.

Den Schaden kann ich laut Versicherung bis zu 12 Monate nach Regulierung zurückkaufen und werde dann rückwirkend wieder runtergestuft wenn ich das richtig verstanden habe.

Ja, es waren Menschen im Fahrzeug, aber Ende nächsten Jahres sollten die Spätfolgen des Horror-Crashs wohl abschätzbar sein 😉

Normal, bekommst du Post über die Regulierung. Dabei eine Möglichkeit selbst zu zahlen. Meist mit Frist, bis wann du das zahlen musst.

MfG

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Zitat:

@Chizzo schrieb am 15. Dezember 2015 um 16:24:48 Uhr:


Haben gerade angerufen, die Stoßstange muss neu gemacht werden, wird um die 900 Euro kosten. Also genau so ein Betrag, wo ich nicht weiss ob ich es selbst zahlen soll oder nicht...

Noch ein Tipp: Falls der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist, kann man die gesamten Kosten (inkl. der Versicherungsrückzahlung) von der Steuer als Werbungskosten absetzen. Das reduziert diese um Deinen Spitzensteuersatz.

Eine Versicherungsrückzahlung kann sich schon daher lohnen, auch wenn es zuerst nicht so scheint.

Dafür brauch man von der Polizei aber ein Wisch das es auf den Arbeitsweg passiert ist.

Oder vom Arbeitgeber, wenn dies als Wegeunfall geführt ist.

MfG

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