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Auffahrunfall - Versicherung gibt mir die Schuld!

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 21:11

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir einen rat geben.

Ich hatte dieses Jahr einen Unfall der sich folgender Maßen zugetragen hat.

Ich war mit meiner Frau in meinem PKW unterwegs um einen Mietwagen abzuholen.

Ich fuhr auf das Gelände wo mehrere Firmen ihren Sitz haben. Ich musste dann auf dem Gelände links abbiegen um auf den Parkplatz für den Mietwagen zu kommen, war aber schon etwas zu weit (kannte mich dort nicht aus) um abbigen zu können, da es dort sehr eng ist. Also habe ich nach hinten geblickt, den Blinker gesetz, und hinter mir ein Fahrzeug gesehen, das aber noch locker 15 m entfernt war (30 erlaubt) . Ich fuhr die ca 1,5 - 2m zurück, habe gebremst, den Rückwartsgang raus genommen, auf D gestellt und als ich gerade halb eingelenkt habe, knallte mir ein Auto in die Heckschürze. Die Fahrerin des Autos stieg aus, entschuldigte sich und meinte sie sei spät dran!

Wir haben uns geeinigt die Polizei zu rufen, sie nahm ihr Handy und hat dann angerufen! Die Polizei hatte wohl gesagt da es ja ein Privatgelände ist, können sie nix machen, wir sollten unsere Versicherungen informieren! Gesagt, getan! Daten ausgetauscht und weg war sie. Mein Fahrzeug hat keinen Schaden davon getragen, (robuster Opel ;o)) ihr kleiner englischer Flitzer dagegen 2 Risse in der in der Stossstange.

Also habe ich keine Ansprüche an ihre Versicherung gestellt. Sie aber an meine!!!

Ein paar Tage später habe ich dann den Anhörungsbogen bekommen, und meine Frau als Zeugin auch.

Die Fahrerin der englischen Karre hatte keine Zeugen!

Und jetzt habe ich Post bekommen das ab Januar meine Prozente auf 120 % steigen, vorher 85!!!

(Der Unfall war im Juli)

Ich habe sofort da angerufen, und gar nicht mehr an den Unfall gedacht, weil für mich die Schuldfrage eigentlich klar war! Ich stand und sie ist mir reingefahren.

Die gute Frau hat aber wohl angegeben dass ich rückwärts gegen sie gefahren bin!!!

Also gab meine Versicherung mir die Schuld mit der Begründung... selbst wenn ich nicht rückwärts gegen sie gefahren bin, bin ich ja vorher rückwärts gefahren, und müsste erstmal beweisen dass ich nicht rückwärts gegen sie gefahren bin!!!!

Ich hab ihm dann erklärt das ich zum stehen kam, und erst ein paar sekunden später der aufprall war.

Nach einiger Zeit schweigen, meinte er dann: Tja was soll ich Ihnen sagen, wir haben den Schaden jetzt reguliert! Damit ist der Fall beendet!

Also ich begreife das alles nicht! Zwei Aussagen gegen eine und sie bekommt recht!!!

Meine Versicherung zahlt dann mal eben 2000 € und meine Prozente steigen!!! Das ist echt der Hammer!!! Und diese Frau... ohne Worte!!!

 

Was kann ich da unternehmenn ?

Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten und evtl gegen meine Versicherung vorzugehen ?

 

Ich weiss ich hab viel geschrieben, aber ich hoffe ihr habt einige gute Ratschläge für mich!

mfg

Sonny 1985

Beste Antwort im Thema

@TE:

Gehe mal von folgendem aus:

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann auch dann gegnerische Schadensersatzansprüche begleichen, wenn die Schadensverursachung nicht eindeutig geklärt ist bzw. der Hergang unklar ist.

Deiner Versicherung hast du eine Regulierungsvollmacht erteilt, die auch nicht widerruflich ist!

 

Deine Versicherung darf nur nach den Allgemeinen Kraftfahrzeug-Versicherungsbedingungen (kurz AKB) lediglich bei der Schadensregulierung nicht willkürlich handeln.

 

Liegen jedoch vertretbare Gründe für eine Regulierung des Schadens vor, so muss der Versicherte die Begleichung des Schadens und seine damit verbundene Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt hinnehmen (bereits durch mehrere Urteile so bestätigt worden).

 

Jetzt kannst du natürlich zum Anwalt rennen und gegen die Versicherung auf Freistellung des Schadenfreiheitsrabattes klagen.

Die Chance, hier zum Erfolg zu kommen, erachte ich in diesem Falle als vollkommen aussichtslos!

 

Du bist nämlich dafür in der Beweislast, dass die Versicherung den Schaden willkürlich reguliert hat.

 

Und dass deine Fahrweise zu 100% ok war, wirst du hoffentlich nicht behaupten wollen.

Du siehst ein Fahrzeug bereits im Rückspiegel und fährst dennoch rückwärts, um die verpeilte Abzweigung noch zu erreichen - ist ja auch egal, ob von hinten etwas kommt, oder nicht - sollen doch die anderen gefälligst warten, wenn ich hier zurücksetze!

 

Dass du mit deiner Aktion der Unfallgegnerin massiv den Bremsweg verkürzt hast, ist auch klar oder?

 

Um es kurz zu machen: Dich trifft in jedem Falle zumindest eine Teilschuld an dem Unfall, Begründung: Siehe oben.

Ferner war der Unfall auch nicht unvermeidbar, so dass in jedem Falle die verschuldensunabhängige Haftung des Kfz-Halters (also von dir) gemäß § 7 Abs.1 StVG greift.

 

Somit wäre von der Versicherung in jedem Falle etwas zu regulieren gewesen - die einzige entscheidende Frage ist hier noch, wieviel.

 

Da jedoch eine SFR-Rückstufung unabhängig davon ist, wie hoch die bezahlte Entschädigung ist, braucht man sich also über die Rückstufung keinerlei Gedanken mehr machen.

 

33 weitere Antworten
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33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sonny1985

Also erstmal danke ich euch für die Antworten! Ich bin Rechtschutzversichert über den ADAC.

Hallo Sonny,

 

wenn Du sogar im ADAC bist, wende Dich an deren Rechtsabteilung. Kannst Du ganz einfach über das Internet machen. Die sagen Dir nicht nur alle Möglichkeiten, sondern auch Chance und Risiko. Der ADAC hat auch eine Liste von Anwälten, dort kannst Du Dich beraten lassen. Wenn Du im ADAC bist und sogar RS hast, kostet es Dich nichts.

 

Berechne in jedem Falle, was für Dich günstiger ist: ob Du die Versicherung bezahlen läßt oder ob Du den Betrag der Versicherung erstattest und damit Deinen SF-Rabatt rettest. Aber Eile ist geboten. Du mußt die Versicherung bis Jahresende davon informieren, wie Du Dich entscheidest.

Am Besten schicke dem ADAC eine Mail an die Rechtsabteilung.

 

Was hier teilweise geschrieben wird gehört in die Waschmaschine. Der ADAC hat die Fachleute.

 

@waschbär: wasch Dir bitte die Augen und lies dann nochmals meinen Text. Wenn Sonny nämlich die 2.000 € an die Versicherung bezahlt, dann kann er m.E. gegen den Unfallgegner vorgehen, aber ich bin kein Jurist. Ein Vorgehen gegen die Versicherung bringt tatsächlich überhaupt nichts, außer Ärger und Kosten. Diese straft man dann nächstes Jahr mit einer Kündigung ab, wenn sie nicht macht, was ich als Kunde möchte. Leider kann die Versicherung tatsächlich den Schadensfall ohne Rücksicht auf ihren Versicherungsnehmer begleichen.

 

Gruß

Lucolle

Zitat:

Original geschrieben von Sonny1985

Hallo Leute,

Also habe ich nach hinten geblickt, den Blinker gesetz, und hinter mir ein Fahrzeug gesehen, das aber noch locker 15 m entfernt war (30 erlaubt) . Ich fuhr die ca 1,5 - 2m zurück, habe gebremst, den Rückwartsgang raus genommen, auf D gestellt und als ich gerade halb eingelenkt habe, knallte mir ein Auto in die Heckschürze.

Zitat:

Original geschrieben von Sonny1985

 

@ twelferider : Natürlich setze ich auch zurück wenn ich ein fahrzeug im rückspiegel sehe! Es war doch noch weit genug weg!!! Wenn man nicht mehr zurücksetzen dürfte, könnte ja in einer Einbahnstrasse niemand mehr rückwärts einparken! Soviel dazu...

Der Anhalteweg bei Tempo 30 beträgt im optimalen Fall 13,3 Meter.

Deine lockeren 15 Meter minus die 2 die du zurück gefahren bist macht 13 Meter.

Soviel dazu....

Themenstarteram 4. Dezember 2009 um 21:17

Die 15 Meter waren von mir nur geschätzt!!! Also 13,3 Meter Bremsweg bei Tempo 30 ???

redest du hier von Fahrradbremsen am PKW ? ;) Ich weiss ja nicht was du für Bremsen verbaut hast oder mit welcher super Formel Du das ausgerechnet hast, aber wenn ich bei Tempo 30 auf die Bremse trete stehe ich nach spätestens 3-4 Metern!

Zitat:

Original geschrieben von Sonny1985

Die 15 Meter waren von mir nur geschätzt!!! Also 13,3 Meter Bremsweg bei Tempo 30 ???

redest du hier von Fahrradbremsen am PKW ? ;) Ich weiss ja nicht was du für Bremsen verbaut hast oder mit welcher super Formel Du das ausgerechnet hast, aber wenn ich bei Tempo 30 auf die Bremse trete stehe ich nach spätestens 3-4 Metern!

Na dann rechnen wir mal nach:

 

Formel

 

Reaktionsweg = (Geschwindigkeit /10) x 3

Anhalteweg = Bremsweg + Reaktionsweg

Gefahrenbremsung = (Geschwindigkeit / 10) x (Geschwindigkeit / 10)/ 2

 

Reaktionsweg =(30km/h :10)x3 =9m

Gefahrenbremsung = (30km/10)x(30km/h/10)/2 = 4,5m

 

Anhalteweg = 9m+4,5m = 13,5m

 

am 4. Dezember 2009 um 22:31

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Sonny1985

Die 15 Meter waren von mir nur geschätzt!!! Also 13,3 Meter Bremsweg bei Tempo 30 ???

redest du hier von Fahrradbremsen am PKW ? ;) Ich weiss ja nicht was du für Bremsen verbaut hast oder mit welcher super Formel Du das ausgerechnet hast, aber wenn ich bei Tempo 30 auf die Bremse trete stehe ich nach spätestens 3-4 Metern!

Na dann rechnen wir mal nach:

 

Formel

 

Reaktionsweg = (Geschwindigkeit /10) x 3

Anhalteweg = Bremsweg + Reaktionsweg

Gefahrenbremsung = (Geschwindigkeit / 10) x (Geschwindigkeit / 10)/ 2

 

Reaktionsweg =(30km/h :10)x3 =9m

Gefahrenbremsung = (30km/10)x(30km/h/10)/2 = 4,5m

 

Anhalteweg = 9m+4,5m = 13,5m

Hier kann man doch tatsächlich mit einem Blick erkennen wer in der Fahrschule aufgepasst hat. Leider war es nicht der TE ! Er verwechselt den Bremsweg mit dem tatsächlichen ANHALTEWEG:

 

In seiner laienhaften Schätzung mit dem Bremsweg lag er schon im richtigen Bereich. Aber das der Reaktionsweg in der "Schrecksekunde" doppelt so lang ist kann er sich nicht vorstellen??? Schade eigentlich.

 

Die Versicherung hat hier zu Recht reguliert. Die geschädigte Dame hatte keine Chance den Unfall zu verhindern.

 

Gruß Horst

Themenstarteram 5. Dezember 2009 um 6:58

Oh man wenn ich so einen Scheiss lese, bekomme ich ja Augenkrebs! Ihr Klugscheißer!!!

Jetzt stellt euch mal vor die Dame wäre mit 30 durch eine straße gefahren, und es steht ein kind zwischen den parkenden autos (sichtbar) wenn das kind jetzt auf einmal losläuft, dann würde keiner sagen: die arme geschädigte Fahrerin hatte doch keine chance, das Kind war ja nur 13 Meter entfernt, sondern das die Fahrerin damit hätte rechnen müssen, und sie muss vorrausschauend fahren und und und...

1. Sie sah doch schon, dass der Blinker gesetzt war. Sie sah auch schon das der Rückwärstgang eingelegt war, bevor ich überhaupt losgefahren bin. Also war sie ja da noch ein paar Meter weiter entfernt als 15! dem entsprechend hatte sie ja auch mehr zeit zum reagieren. Warum hat sie da noch nicht gebremst ? Weil sie nicht aufgepasst hat behaupte ich mal! Sie hat sich ja sogar dafür entschuldigt!

2. Das geht an die superschlauen Formelninsforumschreiber: jetzt berechnet das ganze doch nochmal mit diesen Faktoren!

Themenstarteram 5. Dezember 2009 um 7:08

Zitat:

Original geschrieben von HorstBenz

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Hier kann man doch tatsächlich mit einem Blick erkennen wer in der Fahrschule aufgepasst hat. Leider war es nicht der TE ! Er verwechselt den Bremsweg mit dem tatsächlichen ANHALTEWEG:

In seiner laienhaften Schätzung mit dem Bremsweg lag er schon im richtigen Bereich. Aber das der Reaktionsweg in der "Schrecksekunde" doppelt so lang ist kann er sich nicht vorstellen??? Schade eigentlich.

Die Versicherung hat hier zu Recht reguliert. Die geschädigte Dame hatte keine Chance den Unfall zu verhindern.

Gruß Horst

Schrecksekunde ? Soll das ein Witz sein?

Also Horst, jetzt stell dir mal vor du biegst gerade ab hast 30 kmh drauf und kurz darauf steht ein fahrzeug an der roten ampel! Jetzt schaffst Du es sicher nicht mehr zu bremsen, weil du ja jetzt erstmal eine Schrecksekunde hast und dein Reaktionsweg damit doppelt so lang ist! :D

Nein du siehst eine rote ampel, ein Fahrzeug davor also bremst du! (ohne erschrocken zu sein)

Das ist doch vollkommen normal! In meinem Fall ist es nicht viel anders!

am 5. Dezember 2009 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von Sonny1985

Oh man wenn ich so einen Scheiss lese, bekomme ich ja Augenkrebs! Ihr Klugscheißer!!!...

1. Sie sah doch schon, dass der Blinker gesetzt war. Sie sah auch schon das der Rückwärstgang eingelegt war, bevor ich überhaupt losgefahren bin. ...

Warum hat sie da noch nicht gebremst ? Weil sie nicht aufgepasst hat behaupte ich mal! ...

Siehe da, da wären wir bei deiner Einstellung zum Unfallgeschehen gelandet!

Leider hast du jetzt ein Problem:

Nicht sie muss auf dich Obacht geben, sondern genau umgekehrt! Du MUSST als Rückwärtsfahrender dafür Sorge tragen, dass kein anderer durch dich behindert, gefährdet oder geschädigt wird!

= nicht sie muss wegen dir bremsen sondern du musst sie durchlassen und dann erst rückwärts fahren!!!

am 5. Dezember 2009 um 10:55

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle

...

Übrigens, wenn Du darauf bestehst, daß die Polizei zur Beweissicherung den Unfall aufnehmen soll, dann muß sie kommen, egal wo der Unfall stattfand. Nur bei Bagatellunfällen muß sie nicht kommen. So läuft es im Rechtsstaat, aber natürlich lehnt die Polizei zuerst einmal ab - ist doch Arbeit für die Polizisten. Sie sind nicht immer Dein Freund und Helfer.

...

Mal wieder Schwachsinn von Leuten die keine Ahnung haben!

Die Polizei muss keine Beweissicherung machen, wenn es sich um ein Privatgelände handelt!

An der Zufahrt hört ihre Zuständigkeit auf!

Und außerdem wiedersprichst du dir selbst:

hier sprechen wir von einem Bagatellunfall! Da muss die Polizei laut deiner Ausführung nicht helfen!:D

Ach, es ist doch herrlich zu sehen, dass mit schöner Regelmässigkeit in diesem Forum immer wieder das gleiche zu lesen ist.

Man verursacht (zumindest massgeblich) einen Unfall - Schuld sind natürlich alle anderen, nur man selbst nicht!

Erinnert mich frappierend z.B. an diesen Thread hier:

http://www.motor-talk.de/.../...ahrunfall-im-kreisel-t2471898.html?...

 

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Siehe da, da wären wir bei deiner Einstellung zum Unfallgeschehen gelandet!

Leider hast du jetzt ein Problem:

Nicht sie muss auf dich Obacht geben, sondern genau umgekehrt! Du MUSST als Rückwärtsfahrender dafür Sorge tragen, dass kein anderer durch dich behindert, gefährdet oder geschädigt wird!

= nicht sie muss wegen dir bremsen sondern du musst sie durchlassen und dann erst rückwärts fahren!!!

Da kann man nur uneingeschränkt zustimmen.

Ich hatte ja auch schon so etwas in die Richtung geschrieben in meinem ersten Posting hier:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Und dass deine Fahrweise zu 100% ok war, wirst du hoffentlich nicht behaupten wollen.

Du siehst ein Fahrzeug bereits im Rückspiegel und fährst dennoch rückwärts, um die verpeilte Abzweigung noch zu erreichen - ist ja auch egal, ob von hinten etwas kommt, oder nicht - sollen doch die anderen gefälligst warten, wenn ich hier zurücksetze!

 

Dass du mit deiner Aktion der Unfallgegnerin massiv den Bremsweg verkürzt hast, ist auch klar oder?

Und wurde sodann vom TE (bereits leicht pampig) aus seiner Sicht der Dinge "korrigiert".

 

Zeigt man dem TE nun sein Fehlverhalten auf (welches aus seiner Sicht selbstverständlich keines ist), wird er beleidigend und unsachlich.

 

@TE:

In diesem Forum wird dir niemand nach dem Mund reden oder dich in deiner falschen Meinung bestärken.

Hier bekommst du gesagt, wie es ist.

Wenn du das nicht vertragen kannst, lasse es einfach und tue, was ich dir nun nochmals sage:

Verklage die Versicherung auf Freistellung des Vertrages - eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

 

Dann wird dir der Richter sicherlich erklären, wie sich die Sachlage verhält und du hast es aus "amtlichen Munde" gehört.

 

Ist doch eigentlich ganz einfach - braucht man sich deswegen hier doch keinen Stress zu machen.

 

 

Themenstarteram 5. Dezember 2009 um 13:05

Leute ich will hier niemanden beleidigen!

Und ich weiss auch, dass wenn ich rückwärts fahre, besonders aufpassen muss!

Aber mal ehrlich... wenn ich in eine Einahnstrasse fahre, wo links und rechts parkende Autos sind, und dort eine 30 Zone ist und ich ein Auto sehe das gerade rückwärts einparkt, bremse ich, das ist vollkommen normal! Wenn ich jetzt weiter gas geben, und ihr somit auffahren würde, wäre ich doch auch Schuld, nicht das einparkende Fahrzeug! Sonst dürfte in dieser Strasse niemand mehr einparken wenn hinter einem ein anderes Fahrzeug ist!

Naja ich danke euch trotzdem mal für eure Meinungen!

Ich werde mich mal an den ADAC wenden.

Zitat:

Original geschrieben von Sonny1985

Oh man wenn ich so einen Scheiss lese, bekomme ich ja Augenkrebs! Ihr Klugscheißer!!!

Jetzt stellt euch mal vor die Dame wäre mit 30 durch eine straße gefahren, und es steht ein kind zwischen den parkenden autos (sichtbar) wenn das kind jetzt auf einmal losläuft, dann würde keiner sagen: die arme geschädigte Fahrerin hatte doch keine chance, das Kind war ja nur 13 Meter entfernt, sondern das die Fahrerin damit hätte rechnen müssen, und sie muss vorrausschauend fahren und und und...

 

1. Sie sah doch schon, dass der Blinker gesetzt war. Sie sah auch schon das der Rückwärstgang eingelegt war, bevor ich überhaupt losgefahren bin. Also war sie ja da noch ein paar Meter weiter entfernt als 15! dem entsprechend hatte sie ja auch mehr zeit zum reagieren. Warum hat sie da noch nicht gebremst ? Weil sie nicht aufgepasst hat behaupte ich mal! Sie hat sich ja sogar dafür entschuldigt!

 

2. Das geht an die superschlauen Formelninsforumschreiber: jetzt berechnet das ganze doch nochmal mit diesen Faktoren!

Klugscheissermodus an

§9 STVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

 

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

 

Die Versicherung hat wohl recht.

 

Klugscheißermodus aus

Zitat:

Original geschrieben von Sonny1985

Sonst dürfte in dieser Strasse niemand mehr einparken wenn hinter einem ein anderes Fahrzeug ist!

Nur so als Tip: Ich fahre nie rückwärts, auch nicht zum einparken, wenn ich nicht eindeutig erkennen kann dass ein anderes Fahrzeug hinter mir meine Absicht erkannt hat und mit ausreichend Abstand anhält. Ansonsten warte ich ganz normal auf eine Lücke. Dazu kommt das Problem dass beim rückwärts einparken die Fahrzeugfront weiter nach links ausschert, will ein Hintermann vorbei kann es auch da eng werden. Als Rückwärtsfahrender hat man in der Situation immer zumindest eine Mitschuld.

Also beim nächsten Mal das ganze mit mehr Vor- bzw. Rücksicht ;)

Und genau so stellt sich das für deine Versicherung dar. Wenn du ggf. im Bericht an die auch noch was von 15m oder zumindest in der Größenordnung geschrieben hast wird sie zumindest von einer Mitschuld deinerseits ausgehen und auf der Basis den Schaden regulieren. Das ist für die oftmals bei kleinen Schäden deutlich günstiger als sich auf einen langen Rechtstreit einzulassen.

Gruß Meik

P.S. Auch vor einer Ampel gibt es die Reaktionszeit (Schrecksekunde), daher haben Ampeln auch entsprechend lange Gelbphasen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Und genau so stellt sich das für deine Versicherung dar. Wenn du ggf. im Bericht an die auch noch was von 15m oder zumindest in der Größenordnung geschrieben hast wird sie zumindest von einer Mitschuld deinerseits ausgehen und auf der Basis den Schaden regulieren. Das ist für die oftmals bei kleinen Schäden deutlich günstiger als sich auf einen langen Rechtstreit einzulassen.

@Meik:

Richtig erkannt - es wäre in jedem Falle etwas seitens der Versicherung des TE zu regulieren gewesen.

Die Frage stellt sich hier nur nach dem Prozentsatz - nicht aber, ob oder ob nicht.

 

Aus diesem Grunde erfolgte die Regulierung seiner Versicherung an die Unfallgegnerin auch nicht mutwillig.

Aber genau dieses "mutwillig" müsste er vollumfänglich vor Gericht darlegen und beweisen.

 

Mehr habe ich ihm nicht versucht klar zu machen - und das ist auch letztlich der einzige Punkt, auf den es bei einem Prozess gegen seine Versicherung ankommt.

Zitat:

Original geschrieben von Sonny1985

…….

Also habe ich nach hinten geblickt, den Blinker gesetz, und hinter mir ein Fahrzeug gesehen, das aber noch locker 15 m entfernt war (30 erlaubt) . Ich fuhr die ca 1,5 - 2m zurück, habe gebremst, den Rückwartsgang raus genommen, auf D gestellt und als ich gerade halb eingelenkt habe, knallte mir ein Auto in die Heckschürze……

...und nun

Zitat:

Original geschrieben von Sonny1985

 

1. Sie sah doch schon, dass der Blinker gesetzt war. Sie sah auch schon das der Rückwärstgang eingelegt war, bevor ich überhaupt losgefahren bin. Also war sie ja da noch ein paar Meter weiter entfernt als 15! dem entsprechend hatte sie ja auch mehr zeit zum reagieren. Warum hat sie da noch nicht gebremst ? Weil sie nicht aufgepasst hat behaupte ich mal! Sie hat sich ja sogar dafür entschuldigt!

Was Du nun wirklich gemacht hast, hat die Geschädigte wohl erkennen müssen! Erkennst Du Deine widersprüchlichen Aussagen?

Zitat:

2. Das geht an die superschlauen Formelninsforumschreiber: jetzt berechnet das ganze doch nochmal mit diesen Faktoren!

Selbst die genialsten Wissenschaftler aller Zeiten wären nicht in der Lage Antibeweise zu unsinnigen Behauptungen aufzustellen.

 

qed

Zitat:

 

 

……….

Was hier teilweise geschrieben wird gehört in die Waschmaschine. Der ADAC hat die Fachleute.

………..

Gruß

Lucolle

Teilweise hast Du Recht, aber was die Fachleuchte betrifft, sitzen die auch HIER im MT oder warum meinst Du, dass sich gewisse Leute hier viel Mühe geben und qualifizierte Antworten geben? Aus Spass? Ich denke das wäre fehl am Platz, da es hier immer um ernste Themen geht. Wer hier liest, insbesondere im Versicherungsforum, weiss, dass sie/er hier kompetent beraten werden. Leider werden immer wieder Fehlinformationen verbreitet, die zu Irreführungen leiten, aber auch darauf wird immer wieder hingewiesen.

Die Informationen, richtig gelesen und verstanden, sind Anhaltspunkte zu eventuellen Verhaltensmustern für diejenigen, die wirklich Hilfe suchen. Sie sind meist objektiver als einseitige Ratschläge gewisser Versicherer, gelber Engel etc., denn hier äussern sich Fachleuchte verschiedenster Institutionen.

 

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