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Auffahrunfall - Versicherung gibt mir die Schuld!

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 21:11

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir einen rat geben.

Ich hatte dieses Jahr einen Unfall der sich folgender Maßen zugetragen hat.

Ich war mit meiner Frau in meinem PKW unterwegs um einen Mietwagen abzuholen.

Ich fuhr auf das Gelände wo mehrere Firmen ihren Sitz haben. Ich musste dann auf dem Gelände links abbiegen um auf den Parkplatz für den Mietwagen zu kommen, war aber schon etwas zu weit (kannte mich dort nicht aus) um abbigen zu können, da es dort sehr eng ist. Also habe ich nach hinten geblickt, den Blinker gesetz, und hinter mir ein Fahrzeug gesehen, das aber noch locker 15 m entfernt war (30 erlaubt) . Ich fuhr die ca 1,5 - 2m zurück, habe gebremst, den Rückwartsgang raus genommen, auf D gestellt und als ich gerade halb eingelenkt habe, knallte mir ein Auto in die Heckschürze. Die Fahrerin des Autos stieg aus, entschuldigte sich und meinte sie sei spät dran!

Wir haben uns geeinigt die Polizei zu rufen, sie nahm ihr Handy und hat dann angerufen! Die Polizei hatte wohl gesagt da es ja ein Privatgelände ist, können sie nix machen, wir sollten unsere Versicherungen informieren! Gesagt, getan! Daten ausgetauscht und weg war sie. Mein Fahrzeug hat keinen Schaden davon getragen, (robuster Opel ;o)) ihr kleiner englischer Flitzer dagegen 2 Risse in der in der Stossstange.

Also habe ich keine Ansprüche an ihre Versicherung gestellt. Sie aber an meine!!!

Ein paar Tage später habe ich dann den Anhörungsbogen bekommen, und meine Frau als Zeugin auch.

Die Fahrerin der englischen Karre hatte keine Zeugen!

Und jetzt habe ich Post bekommen das ab Januar meine Prozente auf 120 % steigen, vorher 85!!!

(Der Unfall war im Juli)

Ich habe sofort da angerufen, und gar nicht mehr an den Unfall gedacht, weil für mich die Schuldfrage eigentlich klar war! Ich stand und sie ist mir reingefahren.

Die gute Frau hat aber wohl angegeben dass ich rückwärts gegen sie gefahren bin!!!

Also gab meine Versicherung mir die Schuld mit der Begründung... selbst wenn ich nicht rückwärts gegen sie gefahren bin, bin ich ja vorher rückwärts gefahren, und müsste erstmal beweisen dass ich nicht rückwärts gegen sie gefahren bin!!!!

Ich hab ihm dann erklärt das ich zum stehen kam, und erst ein paar sekunden später der aufprall war.

Nach einiger Zeit schweigen, meinte er dann: Tja was soll ich Ihnen sagen, wir haben den Schaden jetzt reguliert! Damit ist der Fall beendet!

Also ich begreife das alles nicht! Zwei Aussagen gegen eine und sie bekommt recht!!!

Meine Versicherung zahlt dann mal eben 2000 € und meine Prozente steigen!!! Das ist echt der Hammer!!! Und diese Frau... ohne Worte!!!

 

Was kann ich da unternehmenn ?

Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten und evtl gegen meine Versicherung vorzugehen ?

 

Ich weiss ich hab viel geschrieben, aber ich hoffe ihr habt einige gute Ratschläge für mich!

mfg

Sonny 1985

Beste Antwort im Thema

@TE:

Gehe mal von folgendem aus:

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann auch dann gegnerische Schadensersatzansprüche begleichen, wenn die Schadensverursachung nicht eindeutig geklärt ist bzw. der Hergang unklar ist.

Deiner Versicherung hast du eine Regulierungsvollmacht erteilt, die auch nicht widerruflich ist!

 

Deine Versicherung darf nur nach den Allgemeinen Kraftfahrzeug-Versicherungsbedingungen (kurz AKB) lediglich bei der Schadensregulierung nicht willkürlich handeln.

 

Liegen jedoch vertretbare Gründe für eine Regulierung des Schadens vor, so muss der Versicherte die Begleichung des Schadens und seine damit verbundene Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt hinnehmen (bereits durch mehrere Urteile so bestätigt worden).

 

Jetzt kannst du natürlich zum Anwalt rennen und gegen die Versicherung auf Freistellung des Schadenfreiheitsrabattes klagen.

Die Chance, hier zum Erfolg zu kommen, erachte ich in diesem Falle als vollkommen aussichtslos!

 

Du bist nämlich dafür in der Beweislast, dass die Versicherung den Schaden willkürlich reguliert hat.

 

Und dass deine Fahrweise zu 100% ok war, wirst du hoffentlich nicht behaupten wollen.

Du siehst ein Fahrzeug bereits im Rückspiegel und fährst dennoch rückwärts, um die verpeilte Abzweigung noch zu erreichen - ist ja auch egal, ob von hinten etwas kommt, oder nicht - sollen doch die anderen gefälligst warten, wenn ich hier zurücksetze!

 

Dass du mit deiner Aktion der Unfallgegnerin massiv den Bremsweg verkürzt hast, ist auch klar oder?

 

Um es kurz zu machen: Dich trifft in jedem Falle zumindest eine Teilschuld an dem Unfall, Begründung: Siehe oben.

Ferner war der Unfall auch nicht unvermeidbar, so dass in jedem Falle die verschuldensunabhängige Haftung des Kfz-Halters (also von dir) gemäß § 7 Abs.1 StVG greift.

 

Somit wäre von der Versicherung in jedem Falle etwas zu regulieren gewesen - die einzige entscheidende Frage ist hier noch, wieviel.

 

Da jedoch eine SFR-Rückstufung unabhängig davon ist, wie hoch die bezahlte Entschädigung ist, braucht man sich also über die Rückstufung keinerlei Gedanken mehr machen.

 

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33 Antworten
am 6. Dezember 2009 um 8:32

Zitat:

 

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Zitat:

Original geschrieben von Sonny1985

 

1. Sie sah doch schon, dass der Blinker gesetzt war. Sie sah auch schon das der Rückwärstgang eingelegt war, bevor ich überhaupt losgefahren bin. Also war sie ja da noch ein paar Meter weiter entfernt als 15! dem entsprechend hatte sie ja auch mehr zeit zum reagieren. Warum hat sie da noch nicht gebremst ? Weil sie nicht aufgepasst hat behaupte ich mal! Sie hat sich ja sogar dafür entschuldigt!

Was Du nun wirklich gemacht hast, hat die Geschädigte wohl erkennen müssen! Erkennst Du Deine widersprüchlichen Aussagen?

Und genau hier liegt der Fehler des TE die Geschädigte hat ja Vorfahrt und der TE muss   sich eben so verhalten das eine Gefährdung anderer ausgeschossen ist nötigenfalls muss er warten oder sich einweisen lassen.

 

Das sich die Geschädigte entschuldigt hat  ist eine Aussage ohne Schuldbeweis. Zur objektiveren Beurteilung hätte ich aber mal gerne die Aussage der Geschädigten gelesen.

am 6. Dezember 2009 um 9:51

Wenn jemand im Straßenverkehr von den anderen Verkehrsteilnehmern etwas annimmt, voraussetzt, erwartet..., dann er im Schadensfall halt öfters mal eine Mitschuld. :D

Gruß

Frank, der gelassen Auto fährt. ;)

Vielleicht meldet sich der TE ja nochmal und teilt uns das Ergebnis seiner Beratung beim ADAC mit - würde mich schon mal interessieren;)

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle

Übrigens, wenn Du darauf bestehst, daß die Polizei zur Beweissicherung den Unfall aufnehmen soll, dann muß sie kommen, egal wo der Unfall stattfand.

Das ist so nicht richtig. Die Beweisaufnahme der Polizei ist nicht für die Geschädigten da, sondern zur beweisgesicherten Führung eines Ordungswiedrigkeit- bzw. Strafverfahrens. Straftat klammer ich jetzt mal aus, da ich im Sachverhalt des TE jetzt keine Anhaltspunkte dafür erkenne. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit setzt ersteinmal ein regelwidriges Verhalten voraus. Die hierfür einschlägigen Regeln stehen in der StVO. Die StVO setzt das Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum voraus.

So wie ich die Ausführungen des TE lese, handelte es sich an dem Unfallort nicht um öffentlichen Verkehrsraum. Ergo gelten auch die Regeln der StVO nicht, ergo keine Verkehrsordnungswidrigkeit, ergo keine Beweisaufnahme zur Führung eines beweisgesicherten Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

Es gibt nur eins, was die Polizei in einer solchen Situation tun MUSS: Im Rahmen des besonderen Selbsthilferechts (BGB) aktiv werden. Nach hessischen Landesrecht z.B. ist die daraus folgende (einzige) Aufgabe der Polizei eine Idenditätsfeststellung, wenn die beiden Streithähne sich die Personalien nicht austauschen.

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