Auffahrunfall unverschuldet

Hallo,

mir ist eine Frau mit langsamer Geschwindigkeit hinten drauf gefahren, ihr Auto hat ordentlich gelitten bei mir ist auspuff was verformt ein Kratzer und am Kofferraum etwas abgesplittert. Sie meinte sie würde es gerne ohne Versicherung klären.

Vor 2 Jahren hatte ich mit gleichem Auto einen Auffahrunfall auch unverschuldet da ist mir eine Frau rückwärts vorne aufgefahren. Das war letztendlich ein wirtschaftlicher totalschaden. Kann ich wieder wie damals das ganze an einen Prüfer geben, der sich mit der Versicherung in Verbindung setzt oder ist es aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens damals nicht mehr möglich einen Schaden geltend zu machen? Denke das sind wieder mal locker mehrere hundert Euro und ich hoffe dass technisch alles in Ordnung ist ich habe das Gefühl das es hinten etwas klappert.

Beste Antwort im Thema

Wie immer eine klassisch falsche Empfehlung ... 🙁

Der alte Unfall steht in der HIS und allein schon deshalb braucht es hier ein anständiges Gutachten. Und da es bei solchen Konstellationen ein gewisses Konfliktpotential gibt, brauchts da auch den Anwalt.

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Es scheint sich hier anders zu entwickeln als ich dachte. Die Schäden wurden teilweise repariert bzw. nur leicht behoben (Stoßstange hing an einer Seite, wurde fixiert als Beispiel). Dies war vorne. Nun ist es hinten und das weniger, aber ihr sagt mir da wird es nichts geben? Im Gutachterbüro meinte die Frau es ist absolut unerheblich wieviel ich damals erhalten habe, der schaden ist da, im HIS stehen Fälle um doppelt Erstattungen zu vermeiden, da ich nun hinten und nicht wie damals vorne den Schaden habe, ist dies irrelevant. Macht für mich jedenfalls auch absolut Sinn. Also die Frau nach privater Abwicklung fragen und die Sache ist gegessen scheint für mich am meisten Sinn zu machen, ich sage ihr, dass die Schäden in einer Werkstatt etwa 400€ kosten, vielleicht gibt sie mir einen Teil so, wenn ihr schon sagt, dass ich definitiv nichts mehr von der Versicherung erhalte, da ich damals den wirtschaftlichen Totalschaden hatte.

Zitat:

Im Gutachterbüro meinte die Frau es ist absolut unerheblich wieviel ich damals erhalten habe, der schaden ist da, im HIS stehen Fälle um doppelt Erstattungen zu vermeiden, da ich nun hinten und nicht wie damals vorne den Schaden habe, ist dies irrelevant.

Richtig, hab ich doch gesagt.

Der Sachverständige ermittelt den Schaden, den Wiederbeschaffungs- und Restwert.

Also die Frau nach privater Abwicklung fragen und die Sache ist gegessen scheint für mich am meisten Sinn zu machen,

Wenn du meinst, dann mach das.

ich sage ihr, dass die Schäden in einer Werkstatt etwa 400€ kosten,

Das würde ich nicht machen.

vielleicht gibt sie mir einen Teil so,

Voraussichtlich wird sie dir 50-100€ bieten.

wenn ihr schon sagt, dass ich definitiv nichts mehr von der Versicherung erhalte, da ich damals den wirtschaftlichen Totalschaden hatte.

Wenn du meinst, auf Leute zu hören die keine Ahnung haben, dann tu das.

Genauso wie die Rumreiterei `zuerst zum Anwalt `! Was glaubst du wird dir der Anwalt sagen? Er wird dich nach 10 Minuten wieder nach Hause schicken mit der Anweisung ein Gutachten erstellen zu lassen.

Wie soll denn ein Anwalt deinen Schaden bei der Versicherung geltend machen, wenn er nicht mal weiss wie hoch der dir entstandene Schaden ist!?

Zitat:

@raiko87 schrieb am 23. Dezember 2019 um 10:19:27 Uhr:


Die Schäden wurden teilweise repariert bzw. nur leicht behoben (Stoßstange hing an einer Seite, wurde fixiert als Beispiel). Dies war vorne. Nun ist es hinten und das weniger, aber ihr sagt mir da wird es nichts geben?

Du solltest die Beiträge nicht nur oberflächlich lesen. Nichts geben, wenn der Frontschaden völlig unrepariert ist.

Zu dem Rest ist ja schon alles mal geschrieben wurde, das musst du dir nur durchlesen und das nicht nur oberflächlich. Die Entscheidung, was du machst, liegt bei dir.

Wenn du Anwalt und Gutachter einschalten möchtest, kannst du, wie hier auch vorgeschlagen wurde, auch erst den Gutachter beauftragen. Das kann gut gehen, wenn du allerdings Pech hast, dann geht es schief (siehe Link mit Negativbeispiel). Auch hier musst du selbst entscheiden, ob du dieses Risiko eingehst, oder erst mit deinem Anwalt sprichst, um dieses Risiko zu minimieren.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Unfallabwicklung und bitte gib uns Rückmeldung, wie es ausgegangen ist.

Gruß

Uwe

Mein Anwalt hat geantwortet:

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sofern die Unfallgegnerin die Schuld an dem Unfall trifft und der zu erwartende Schaden aus Ihrer Sicht bei ca. 1.000,00 Euro oder mehr liegt, sind die Kosten eines Unfallgutachtens durch die Versicherung der Unfallverursacherin zu erstatten. In diesem Fall ist das Einholen eines Unfallgutachtens zur Dokumentation der Schäden und der Feststellung der Schadenspositionen zu empfehlen. Den Sachverständigen sollten Sie jedoch beim Vorliegen von Vorschäden in jedem Fall hierüber vorab informieren, so daß diese in dem Gutachten berücksichtigt werden können.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

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So gesehen hättest Du dem Gutachter nicht absagen müssen.
Das was da steht haben die meisten vorher schon geschrieben und gewusst.
Wobei ich von einer 1000.- Grenze nichts weiß, es gibt ja auch die Möglichkeit des Kurzgutachten für sogenannte Bagatellschäden.
Aber da das Fahrzeug, auch wegen der Vorschäden, nicht mehr so sehr viel wert ist, müssen am Ende ja doch Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt werden.
Und das geht nur mit Gutachter!
Hat sich die Unfallgegnerin inzwischen nochmals bei Dir gemeldet und nachgefragt oder hast Du Ihr einen Vorschlag zur Regulierung gemacht?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 24. Dezember 2019 um 04:13:14 Uhr:


So gesehen hättest Du dem Gutachter nicht absagen müssen.
Das was da steht haben die meisten vorher schon geschrieben und gewusst.
Wobei ich von einer 1000.- Grenze nichts weiß, es gibt ja auch die Möglichkeit des Kurzgutachten für sogenannte Bagatellschäden.
Aber da das Fahrzeug, auch wegen der Vorschäden, nicht mehr so sehr viel wert ist, müssen am Ende ja doch Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt werden.
Und das geht nur mit Gutachter!
Hat sich die Unfallgegnerin inzwischen nochmals bei Dir gemeldet und nachgefragt oder hast Du Ihr einen Vorschlag zur Regulierung gemacht?

Ich habe mit der Frau noch keinen Kontakt gehabt. Ob es +-1000€ Schaden sind weiß ich nicht. Letzten Endes könnte der Wagen einen geringeren Restwert haben, obwohl der TÜV sehr neu ist (bis 11/21). Trotzdem Gutachter beaufteagen und dem Anwalt das Gutachten weitergeben oder der Frau schreiben? Sie zahlt sehr wahrscheinlich nicht mall 200€ würde ich sagen.

https://www.motor-talk.de/.../...nfall-unverschuldet-t6762881.html?...

Schließe mich an. Anwalt und Gutachter für Dich persönlich ratsam, ich würde es in dem Fall wahrscheinlich nur mit Gutachter machen.
Neuer TÜV und so.,,da sollten laut Glaskugel schon um die 1000.- inkl.Nebengeräusche möglich sein.
(Rein Subjektiv)
Kleine Einschränkung: zumindest die Chance auf Dein evtl.Angebot zu reagieren hätte ich der Tante schon gegeben. Aber vermutlich hast Du recht, die sehen halt bloß paar Kratzer an einem alten(?) Auto und wenn Du Deinem Gefühl so sehr vertraust dann mach den obigen Weg.
Bestimmt meckert Sie dann hinterher rum weil Du die Sache entgegen Ihres geäußerten Wunsches doch in professionelle Hände gegeben hast.

Es ist nun schon 4 Tage her, als der Unfall war. Der Schuldige hat signalisiert, die Kosten ohne Versicherung übernehmen zu wollen. Die meisten von euch sprechen vom RA und Sachverständigen, deren Meinung sich der TS wohl anschließen will, aber mit den Unfallverursacher hat der TS noch nicht gesprochen. Das wäre für mich die erste Maßnahmen. Nach dem Gesprächsverlauf und bescheinigten Zusagen, oder nicht Zusagen, würde ich die Versicherung, ggf. einen RA hinzuziehen.

Was für ein Aufwand...

Aus eigener Erfahrung, weil es oben am Anfang hieß, der Fall könnte umgedreht werden:

So eine Erfahrung hatten wir schon. Plötzlich wären wir rückwärts gefahren. In beiden PKWs je 2 Personen. Aussage gegen Aussage. Jeder musste 50% der Schäden zahlen.

Zitat:

@BeOCeka schrieb am 24. Dezember 2019 um 16:56:54 Uhr:


Was für ein Aufwand...

Es geht hier ja nicht um nen kleinen Parkrempler, sondern um einen Auffahrunfall.
Wer hier kann bitte ohne Gutachter mit besten Gewissen bestimmen welche Schäden vorhanden sind?

Aber so ähnlich wie ein Parkrempler. "BlauerFlitzer81" sollte einmal die Frage des TS lesen, und etwas später das Foto ansehen. Es gibt durchaus Leute. die das Bewerten können, auch ohne Sachverständigen.

Frohes neues nachträglich. Der Gutachter war am 30.12. da, der Bericht kam heute bei mir an, parallel dazu natürlich auch zu meinem RA. Folgendes wurde ermittelt und ich habe dazu einige Fragen:

- Wiederbeschaffungswert 2.100€ (dem Alter entsprechend)
- Restwert (brutto) 150€
-Reperaturkosten (korrigiert) 3.200€ (brutto)

Als Schaden wurden sehr viele Punkte (die aber auch auf Fotos dokumentiert sind) genommen: Heckklappe, Heckblech, Stoßfängerverkleidung, Querträger, Endschalldämfer usw.

Alles zusammen: rät der Gutachter von einer Reperatur ab und spricht ovn einem wirtschaftlichen Totalschaden. Heißt das ich kriege pi mal Daumen 2.100€ abzüglich des Restwerts von 150€, heißt 1.950€ ? Das wäre fast der gleiche Betrag, den ich vor 2 Jahren erhalten habe, damals war der Schaden ja vorne und wurde nicht repariert.

Kurze Info wäre lieb!

Wenn man sich auszahlen lässt, wird die Mehrwertsteuer nicht miterstattet. Du bekommst also 1950Euro-19%~ 1580Euro, wenn die Versicherung klaglos bezahlt.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 11. Januar 2020 um 10:18:16 Uhr:


Wenn man sich auszahlen lässt, wird die Mehrwertsteuer nicht miterstattet. Du bekommst also 1950Euro-19%~ 1580Euro...

Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem eine Reparatur gar nicht zur Debatte steht? 😕

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