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auffahrunfall, vorgehensweise?

Themenstarteram 28. Juli 2008 um 2:23

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen:

Also am Mittwoch hatte ich einen kleinen Auffahrunfall, der sich wie folgt abspielte:

Ich führ auf eine sich auf gelb springende Ampel zu, wo ich dann vor rot auch zum halten gekommen bin.

Leider hat der Sprinte (Mercedes) etwas geschlafen und kam nicht rechtzeitig zum stehen. darauf hin habe ich dann die Polizei gerufen, (sicher ist sicher). Die Aber kein Pólizeibericht anfertigen wollte, aus dem grunde,

dass bei mir nur 2 kleine kratzer 3cm lang sichtbar waren und das Kennzeichen leicht angedötscht war.

Die Schuld frage war / ist eh eindeutig. Glücklicher weise kahm in der zwischenzeit ein Bekannte vorbei der alle aussagen vom Unfallveruhrsachen bezeugen kann. Als ich jetzt bei freundlichen war einen kostenvoranschlag zu machen (wegen den Kratzern und dem Kennzeichen) lag der bei ca. 930€.

Meine frage jetzt, wie soll ich weiter vorgehen?

danke schonmal im vorraus.

Beste Antwort im Thema

Mir sind bisher 3 unverschuldete Unfälle passiert, und nicht einmal hatte ich Probleme mit der gegnerischen Versicherung.

In zwei Fällen habe ich direkt beim Autohaus eine Abtretungserlärung unterschrieben. Damit war die Sache für mich erledigt, da dann das Autohaus direkt mit dem Versicherer abrechnet.

Einmal habe ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen. Da deren Versicherungsnehmer den Unfall noch nicht gemeldet hatte, hat der Sachbearbeiter die Unfallmeldung von mir aufgenommen. Ich habe ihm den Kostenvoranschlag der Werksatt genannt (ca. 800 €) daraufhin habe ich direkt die Aussage erhalten, dass bei Schadenssummen unter 2000 € kein Gutachten notwendig sei. Ich solle den Schaden reparieren lassen, und dann die Rechnung und ein oder zwei Blider des Schadens einschicken. Ca. 8 Tage nach Einsenden der Rechnung war das Geld der Versicherung auf meinem Konto.

Der Sachbearbeiter war es auch der mich auf meinen Anspruch auf Nutzungsausfall, sowie auf die mir zustehende Kostenpauschale, hingewiesen hat. Beides wurde anstandslos mitüberwiesen.

Es geht also auch so, daher würde ich erstmal mit der Versicherung telefonieren und hören was die so sagen.

 

Grüße

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Hier steht eine Menge von dem, was du wissen musst. Allerdings finde ich nicht, dass du sofort einen Anwalt beauftragen musst, wenn die VS des Gegners keine Probleme macht.

Wenn es sich so zugetragen hat, bekommst du deinen Schaden abzgl. evtl. Vorschäden vollumfänglich ersetzt.

Wende dich an die VS des Unfallgegners, und wichtig: Lass dir nicht einreden, dein Fahrzeug in irgendeiner Werkstatt reparieren zu lassen! Du hast das Recht auf die Werkstatt deiner Wahl, inkl. Leiwagen oder Nutzungsausfall. Solltest du das Gefühl haben, die VS zickt rum oder versucht den Schaden zu drücken, kannst du immer noch einen Anwalt nehmen. Diesen zahlt die VS.

~

Als erstes würde ich den Weg zu einem Gutachter antreten. Der entscheidet dann ob ein Kurzgutachten oder ein "normales" Gutachten reicht. Auch kann nur der Gutachter einen evtl. Wertverlust ermitteln. Das geht nicht beim KVA. Das mit em Anwalt seh ich so wie ~ ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 28. Juli 2008 um 11:16

Also meint ihr, ich solle erstmal ein Gutmachen lassen, ja. Was ist denn der unterschied zwischen Kulanzgutachen und normalem Gutachen??

am 28. Juli 2008 um 11:21

Es kommt darauf an, was Du mit dem Auto vorhast.

Willst Du bei Deinem "freundlichen" reparieren lassen, sind kaum Probleme zu erwarten.

Bei fiktiver Abrechnung (Auszahlung des Schadens auf Gutachtenbasis) wirst Du mit allergrößter Wahrscheinlichkeit mit einem Kürzungsbegehren der gegnerischen Versicherung konfrontiert werden.

Kürzungspunkte.

1. Stundenverrechnungssätze.

Ist Dein "freundlicher" eine Vertragswerkstätte Deiner Marke?

Dann kommt eine Reduzierung auf das Niveau einer "Vertrauenswerkstätte" der Versicherung. Diese Werkstätten haben in der Regel keine aussagekräftigen Qualifikationsnachweise für Fahrzeuge Deiner Marke. Es ist nicht einmal sicher daß die aufgerufenen,niedrigen, Stundenverrechnugssätze auch stimmen.

2. Aufschlag auf Ersatzteilpreise.

Ist für Ersatzteile Deiner Marke ein Aufschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung üblich? Diese werden dann gestrichen, obwohl Du als Endverbraucher keine Orginalersatzteile ohne UPE-Aufschlag bekommen kannst.

Speziell für diese Aktionen gibt es eine regelrechte "Kürzungsindustrie" .

Bei diesen einschlägig bekannten Firmen werden die Kalkulationen eingscannt und mit einem speziellen Suchprogramm werden dann die einzelnen Eckdaten auf die von der Versicherung vorgegeben Werte zusammengestrichen.

Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist laufen diese Kürzungsbegehren ins leere.

Ein entsprechendes Formschreiben mit einer Zahlungsfrist bringt dann Bewegung in die Sache.

am 28. Juli 2008 um 11:30

@runabout:

Wenn man deinen Post so liest könnte man tatsächlich meinen es gäbe immer nur Probleme mit allen VUs...und wie immer ist die Essenz deines Posts: Geh zum Anwalt sonst wirst du über den Tisch gezogen...und das obwohl du weder das Fzg noch die Gesellschaft kennst...aber naja ich muss das nicht verstehen.

@TE:

Der unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem "richtigen" ist einfach das bei geringen Schadenhöhen (i.d.R bis 1.500€) ein Kurzgutachten erstellt wird welches zur Regulierung ausreicht.

In deinem Fall solltest du dir überlegen ob du reparieren lassen willst, oder nacht Gutachten abrechnen....

Willst du reparieren, reichen u.U. schon Fotos der Werksatt um eine Zusage des VRs zu bekommen bei Abrechnung nach Gutachten solltest du dieses einholen und danach kann dir weitergeholfen werden...

Themenstarteram 28. Juli 2008 um 11:41

aber egal was ich für ein gutachten erstellen lasse, also ob Kulanzgutachen oder Normalem Gutachen, Es muss auf jeden fall der Unfallverursacher bzw. die Versicherung zahlen, sehe ich das richtig?

am 28. Juli 2008 um 11:42

Ja. Die gegnerische Versicherung kommt für alle Kosten die durch den Unfall entsanden sind auf.(Sofern´100% Schuld)

Ich verweise nochmals auf den Link von Neckarwelle: www.unfalweb.de

am 28. Juli 2008 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

Ja. Die gegnerische Versicherung kommt für alle Kosten die durch den Unfall entsanden sind auf.(Sofern´100% Schuld)

Ich verweise nochmals auf den Link von Neckarwelle: www.unfalweb.de

Edit:

Wenn der Schaden deutlich unter 1500€ liegt wird nur das kurzgutachten bezahlt, aber das macht der gutachter üblicherweise schon richtig

Sorry für den Doppelpost...klick unfall

Mir sind bisher 3 unverschuldete Unfälle passiert, und nicht einmal hatte ich Probleme mit der gegnerischen Versicherung.

In zwei Fällen habe ich direkt beim Autohaus eine Abtretungserlärung unterschrieben. Damit war die Sache für mich erledigt, da dann das Autohaus direkt mit dem Versicherer abrechnet.

Einmal habe ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen. Da deren Versicherungsnehmer den Unfall noch nicht gemeldet hatte, hat der Sachbearbeiter die Unfallmeldung von mir aufgenommen. Ich habe ihm den Kostenvoranschlag der Werksatt genannt (ca. 800 €) daraufhin habe ich direkt die Aussage erhalten, dass bei Schadenssummen unter 2000 € kein Gutachten notwendig sei. Ich solle den Schaden reparieren lassen, und dann die Rechnung und ein oder zwei Blider des Schadens einschicken. Ca. 8 Tage nach Einsenden der Rechnung war das Geld der Versicherung auf meinem Konto.

Der Sachbearbeiter war es auch der mich auf meinen Anspruch auf Nutzungsausfall, sowie auf die mir zustehende Kostenpauschale, hingewiesen hat. Beides wurde anstandslos mitüberwiesen.

Es geht also auch so, daher würde ich erstmal mit der Versicherung telefonieren und hören was die so sagen.

 

Grüße

am 28. Juli 2008 um 13:36

@ Marcxx:

Bei ca. 300 Haftpflichtgutachten die ich im Jahr mache, weis ich sehr genau welche Versicherung korrekt, welche manchmal korrekt und welche überhaupt nicht korrekt reguliert.

Die Firmen der ersten Kategorie sind deutlich in der Minderzahl und werden von Jahr zu Jahr weniger.

Namentliche Benennungen sind hier im Forum nicht erwünscht.

@ Nosports

Es ist ein Unterschied, ob repariert und eine Rechnung im wesentlichen gleichlautend zum KV bzw. Gutachten eingereicht wird, oder ob fiktiv abgerechnet wird.

Bei fiktiver Abrechnung wird in überwiegender Mehrheit das ausbezahlt, was die Versicherung für ausreichend erachtet.

Das unterscheidet sich bisweilen deutlich von einer fachgerechten Reparatur nach Herstellerbedingungen.

Zitat:

Original geschrieben von runabout

@ Marcxx:

Bei ca. 300 Haftpflichtgutachten die ich im Jahr mache, weis ich sehr genau welche Versicherung korrekt, welche manchmal korrekt und welche überhaupt nicht korrekt reguliert.

Die Firmen der ersten Kategorie sind deutlich in der Minderzahl und werden von Jahr zu Jahr weniger.

Namentliche Benennungen sind hier im Forum nicht erwünscht.

Willst Du damit sagen, dass Du bei jedem deiner Gutachten ein Feedback bekommst, ob der VU gut, schlecht oder mittelprächtig reguliert hat? Glaube ich kaum.... Die Leute die das Geld vom VU zügig bekommen, von denen hörst Du wohl kaum noch was. Die, die mit der Regulierung unzufrieden sind, kommen natürlich in ihrer Existenznot zu dir zurück... ;-)

am 28. Juli 2008 um 16:34

Nein, aber er weiß von welcher Versicherung er sein Geld bekommt und andere die alle Gutachten anzweifeln und das alles Billiger machen wollen und dafür war eine nette gelbliche Versicherung mit 3 netten Buchstaben schon oft genug im Fernsehen.

 

Hallo Kiemengolf,

 

entscheidend ist, was Du vorhast:

Willst Du den Wagen reparieren lassen?

Dann ist es bei dieser geringen Schadenhöhe am einfachsten, den Versicherer anzurufen, zu sagen, dass Du den Wagen in Deiner Werkstatt  reparieren lassen möchtest und Dir hierfür die Freigabe erteilen lassen.

In aller Regel wird der SB Dich bitten, ein paar Fotos machen zu lassen (das machen die Werkstätten auch) und Du kannst reparieren lassen.

Alles andere ist bei dieser Konstellation und dem geringen Schaden Mumpitz.

 

Willst Du den Schaden fiktiv abrechnen?

Dann besteht die Möglichkeit, ein Kurzgutachten bei einem Sachverständigen machen zu lassen oder einen Kostenvoranschlag mit Bildern  bei Versicherer vorzulegen.

 

Nutzungsausfall gibt es nur im Reparaturfall.

 

Lass Dich nicht verrückt machen! Hier posten genügend Leute, die weit mehr als 300 Schadenfälle im Jahr abwickeln und nicht bei jedem einzelnen vor den Kadi gezerrt werden. Ganz im Gegenteil.

 

Sollte es tatsächlich Probleme geben, kannst Du die dann immernoch hier  schildern und man wird sehen, was man tun kann.

 

Gruß

Hafi

Themenstarteram 29. Juli 2008 um 8:48

So, habe gestern nen Kurzgutachten machen lassen (mit Abtrittserklärung), bin ja mal gespannt was nun von der Versicherug kommt, denke mal es wäre leichter gewesen, wenn es eine privat Person gewesen wäre, aber leider war es ein Sprinter firmen wargen vom Stern ;-), was mir nurnoch etwas sorgen macht, ist das er seine aussage geändert hat, nun ist der fahrer der meinung, dass er sich garnicht sicher ist, ob er mich überhaupt getroffen hat???? naja die bewaffnete trachtengruppe war ja da und nen zeugen von seinen aussagen habe ich ja auch noch notfalls.

- Das kurzgutachten wird über dem KVA liegen, das die Spaltmaße hinten an der Stoßstange nicht mehr stimmen und und und...

werde weiter berichten.

Danke für die vielen auskünfte

und danke Hafi für die sachkundige auskunft!!!

 

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