Auffahrunfall unverschuldet

Hallo,

mir ist eine Frau mit langsamer Geschwindigkeit hinten drauf gefahren, ihr Auto hat ordentlich gelitten bei mir ist auspuff was verformt ein Kratzer und am Kofferraum etwas abgesplittert. Sie meinte sie würde es gerne ohne Versicherung klären.

Vor 2 Jahren hatte ich mit gleichem Auto einen Auffahrunfall auch unverschuldet da ist mir eine Frau rückwärts vorne aufgefahren. Das war letztendlich ein wirtschaftlicher totalschaden. Kann ich wieder wie damals das ganze an einen Prüfer geben, der sich mit der Versicherung in Verbindung setzt oder ist es aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens damals nicht mehr möglich einen Schaden geltend zu machen? Denke das sind wieder mal locker mehrere hundert Euro und ich hoffe dass technisch alles in Ordnung ist ich habe das Gefühl das es hinten etwas klappert.

Beste Antwort im Thema

Wie immer eine klassisch falsche Empfehlung ... 🙁

Der alte Unfall steht in der HIS und allein schon deshalb braucht es hier ein anständiges Gutachten. Und da es bei solchen Konstellationen ein gewisses Konfliktpotential gibt, brauchts da auch den Anwalt.

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Zitat:

@tomold schrieb am 20. Dezember 2019 um 19:17:23 Uhr:


Lies Deinen Thread noch einmal von Anfang an.

Dir ist mehrfach gesagt worden, das Dein ersten Ansprechpartner der Anwalt sein sollte.

Dem gibst Du alle Unterlagen von ersten Unfall, er sagt Dir dann, wie es weitergeht.

Weder der Gutachter, noch die Werkstatt, Dein Zeitungsbote auch eher nicht, eventuell der Friseur (die hören und reden echt viel) kann Dir in Deinem Fall weiterhelfen - Du brauchst einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Das war soweit ich das gesehen habe auch die erste Antwort in diesem Thread.

Die 1. Antwort (auf die später auch verwiesen wurde) war:

"Alles wie immer ... Gutachter+Anwalt"

🙂

Und so hatte ich es damals (vor etwa 2 Jahren) auch gemacht. Gutachter, der schickte mir nach 1-2 Wochen den Bericht, 2.400€, der Anwalt, den ich dann einschaltete hat immerhin knapp 2.100€ rausgeholt.

Also nochmal (sorry): Gutachter absagen und ERST dem Anwalt Bescheid geben? Die Unterlagen vom Gutachter werden ihm sicherlich noch vorliegen.

Wenn Anwalt und Gutaxhter die jeweils gleichen vom 1.Unfall sind und Du die wieder beanspruchen möchtest, brauchst Du dem Gutachter nach meinem Dafurhalten Nicht absagen.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. Dezember 2019 um 20:02:28 Uhr:


Wenn Anwalt und Gutaxhter die jeweils gleichen vom 1.Unfall sind und Du die wieder beanspruchen möchtest, brauchst Du dem Gutachter nach meinem Dafurhalten Nicht absagen.

Gleicher Anwalt, gleiches Ingenieurbüro.

Habe dem Anwalt mal kurz per Mail die Sachlage geschildert und gebeten, dass er sich meldet.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. Dezember 2019 um 20:02:28 Uhr:


Wenn Anwalt und Gutaxhter die jeweils gleichen vom 1.Unfall sind und Du die wieder beanspruchen möchtest, brauchst Du dem Gutachter nach meinem Dafurhalten Nicht absagen.

Das sehe ich anders. Der jetzige Fall ist mit dem alten nicht vergleichbar.

Ich sage es mal ganz hart, Im Moment gilt das Fahrzeug als Totalschaden und hat somit keinen Wert mehr. Somit braucht die Versicherung nichts oder nur wenig zahlen. Wenn nun dafür ein Gutachter beauftragt wird, entstehen unnötige Kosten. Da man aber gehalten ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten, zahlt die Versicherung den Gutachter nicht.

Das ist ein mögliches Szenario. Wir hier sind keine Experten und können nicht einschätzen, ob das tatsächlich eintreten könnte. Der Anwalt hingegen kann das und da der sowieso eingeschaltet wird, ist es völlig Gaga zuvor schon den Gutachter zu beauftragen.

Der Anwalt muss den Schlachtplan machen und es macht keinen Sinn ihm im Vorfeld schon reinzupfuschen.

So muss z.B. überhaupt erstmal festgelegt werden, was der Gutachter zu begutachten hat, nur den jetzigen Unfallschaden oder auch, ob die letzte Reparatur fachgerecht durchgeführt worden ist. Der zweite Punkt ist doch notwendig, um nachzuweisen, dass der Wagen kein Totalschaden mehr ist. Das ist z.B. ein Punkt, den der Anwalt in seinem Schlachtplan festlegen muss. Wenn der Gutachter nämlich nicht die durchgeführte Reparatur bewertet, haben wir möglicherweise das Szenario, dass ich ganz oben beschrieben hat.

So, dass war jetzt meine letzte Antwort hier, denn das wird mir hier zu zeitaufwendig.

Gruß

Uwe

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Zitat:

@raiko87 schrieb am 20. Dezember 2019 um 16:10:00 Uhr:


Denke die Frau wird 100% nicht 600€ zahlen.

Dann solltest du die Option der privaten Schadenbegleichung komplett streichen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 20. Dezember 2019 um 21:40:50 Uhr:



Zitat:

@raiko87 schrieb am 20. Dezember 2019 um 16:10:00 Uhr:


Denke die Frau wird 100% nicht 600€ zahlen.

Dann solltest du die Option der privaten Schadenbegleichung komplett streichen.

Ja... ich werde auf die Antwort vom Anwalt warten und sicherheitshalber den Gutachter für Montag absagen. Hauptsache ich kriege safe etwas Geld und muss nicht noch inVorleistung gehen bzw. Selbst zahlen.

Zitat:

Ich sage es mal ganz hart, Im Moment gilt das Fahrzeug als Totalschaden und hat somit keinen Wert mehr. Somit braucht die Versicherung nichts oder nur wenig zahlen.

Wie kommt man denn auf diese Idee?

Wenn nun dafür ein Gutachter beauftragt wird, entstehen unnötige Kosten. Da man aber gehalten ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten, zahlt die Versicherung den Gutachter nicht.

Und wer soll die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert etc. ermitteln?
Das Christkind?

So muss z.B. überhaupt erstmal festgelegt werden, was der Gutachter zu begutachten hat, nur den jetzigen Unfallschaden oder auch, ob die letzte Reparatur fachgerecht durchgeführt worden ist. Der zweite Punkt ist doch notwendig, um nachzuweisen, dass der Wagen kein Totalschaden mehr ist.

Nein, ist er nicht. Altschäden werden selbstverständlich vom Sachverständigen im Gutachten berücksichtigt.

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:24:23 Uhr:


Wie kommt man denn auf diese Idee?

Das habe ich in einem Beitrag weiter oben sehr ausführlich erläutert, bitte nachlesen.

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:24:23 Uhr:


Wenn nun dafür ein Gutachter beauftragt wird, entstehen unnötige Kosten. Da man aber gehalten ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten, zahlt die Versicherung den Gutachter nicht.
Und wer soll die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert etc. ermitteln?

Auch hierzu habe ich weiter oben bereits etwas geschrieben, bitte nachlesen. Wenn der Wert des Fahrzeugs aufgrund des alten Totalschadens bei den Versicherungen auf 300,- € gesetzt ist (damaliger Restwert), dann ist das der jetzige Wiederbeschaffungswert. Das ist also der Schaden, der durch den Unfall entstanden ist. Hier einen Gutachter zu beauftragen, der deutlich teurer kommt, wird die Versicherung wohl kaum übernehmen.

Solange also der TE nicht darlegen kann, wieviel das Fahrzeug tatsächlich Wert ist, wird die Versicherung das Fahrzeug immer noch als damaligen Totalschaden ansehen.

Der TE hat das Fahrzeug damals ja nicht in einer Fachwerkstatt reparieren lassen, sondern hat die Reparatur selbst durchgeführt. Ob er das fachgerecht bzw. wie er das gemacht ab, davon hängt der aktuelle Wert des Fahrzeugs ab. Dies muss er der Versicherung nachweisen (ob dieser Nachweis über einen Gutachter sinnvoll ist, siehe unten). Macht er das nicht, steht in den Unterlagen der Versicherung ein Wert von 300,- €, von dem die Versicherung erstmal ausgeht.

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:24:23 Uhr:


Nein, ist er nicht. Altschäden werden selbstverständlich vom Sachverständigen im Gutachten berücksichtigt.

Der TE hat das Fahrzeug aber selbst repariert, wir wissen also nicht, ob das fachgerecht geschehen ist. Wenn das nicht der Fall sein sollte, er das Fahrzeug vielleicht sogar nur provisorisch repariert hat, kommt bei dem Gutachten raus, dass das Fahrzeug nur ein paar hundert Euro wert ist. In diesem Fall halte ich es für möglich, dass die Versicherung dann die wesentlich teureren Gutachterkosten nicht oder nur teilweise übernimmt.

Wie schon geschrieben, soll er daher erst zum Anwalt gehen und das Ganze mit dem Anwalt beraten. Wir können hier nur vermuten und spekulieren, zumal wir ja auch nicht alle Informationen haben. Der Anwalt hingegen kann handfeste Informationen geben, daher erst Anwalt und dann Gutachter.

Nur darauf zielt meine Empfehlung, denn der Fall des TE ist aufgrund des alten Totalschadens, der vom TE selbst repariert wurde, kein Standardfall. Mir ging es nur darum, dass der TE nicht über irgendwelche Fallstricke purzelt.

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:24:23 Uhr:


Das Christkind?

Wenn du weiterhin auf Beiträge antwortest, die du nicht richtig gelesen und verstanden hast, kommt es zu dir jedenfalls nicht. 😉

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:54:55 Uhr:



Zitat:

@Lastpfad schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:24:23 Uhr:


Wie kommt man denn auf diese Idee?

Das habe ich in einem Beitrag weiter oben sehr ausführlich erläutert, bitte nachlesen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:54:55 Uhr:



Zitat:

@Lastpfad schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:24:23 Uhr:


Und wer soll die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert etc. ermitteln?

Auch hierzu habe ich weiter oben bereits etwas geschrieben, bitte nachlesen. Wenn der Wert des Fahrzeugs aufgrund des alten Totalschadens bei den Versicherungen auf 300,- € gesetzt ist (damaliger Restwert), dann ist das der jetzige Wiederbeschaffungswert. Das ist also der Schaden, der durch den Unfall entstanden ist. Hier einen Gutachter zu beauftragen, der deutlich teurer kommt, wird die Versicherung wohl kaum übernehmen.

Solange also der TE nicht darlegen kann, wieviel das Fahrzeug tatsächlich Wert ist, wird die Versicherung das Fahrzeug immer noch als damaligen Totalschaden ansehen.

Der TE hat das Fahrzeug damals ja nicht in einer Fachwerkstatt reparieren lassen, sondern hat die Reparatur selbst durchgeführt. Ob er das fachgerecht bzw. wie er das gemacht ab, davon hängt der aktuelle Wert des Fahrzeugs ab. Dies muss er der Versicherung nachweisen. Macht er das nicht, steht in den Unterlagen der Versicherung ein Wert von 300,- €, von dem die Versicherung erstmal ausgeht.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:54:55 Uhr:



Zitat:

@Lastpfad schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:24:23 Uhr:


Nein, ist er nicht. Altschäden werden selbstverständlich vom Sachverständigen im Gutachten berücksichtigt.

Der TE hat das Fahrzeug aber selbst repariert, wir wissen also nicht, ob das fachgerecht geschehen ist. Wenn das nicht der Fall sein sollte, er das Fahrzeug vielleicht sogar nur provisorisch repariert hat, kommt bei dem Gutachten raus, dass das Fahrzeug nur ein paar hundert Euro wert ist. In diesem Fall halte ich es für möglich, dass die Versicherung dann die wesentlich teureren Gutachterkosten nicht oder nur teilweise übernimmt.

Wie schon geschrieben, soll er daher erst zum Anwalt gehen und das Ganze mit dem Anwalt beraten. Wir können hier nur vermuten und spekulieren, zumal wir ja auch nicht alle Informationen haben. Der Anwalt hingegen kann handfeste Informationen geben, daher erst Anwalt und dann Gutachter.

Nur darauf zielt meine Empfehlung, denn der Fall des TE ist aufgrund des alten Totalschadens, der vom TE selbst repariert wurde, kein Standardfall. Mir ging es nur darum, dass der TE nicht über irgendwelche Fallstricke purzelt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:54:55 Uhr:



Zitat:

@Lastpfad schrieb am 22. Dezember 2019 um 07:24:23 Uhr:


Das Christkind?

Wenn du weiterhin auf Beiträge antwortest, die du nicht richtig gelesen und verstanden hast, kommt es zu dir jedenfalls nicht. 😉

Gruß

Uwe

Das Auto habe ich gar nicht reparieren lassen. Eswaren lackschäden, stoßstange verbeult sowie an der Motorhaube. Wieso ist der Wagen jetzt also maximal 300€ wert? Heißt man muss es fachmännisch reparieren lassen sonst ist der wagen <=300€ wert? Oh man... dann wäre ne private Abwicklung doch am sinnvollsten, auch wenn mein Gefühl mir sagt das ich da höchstens 200-300€ rausholen kann.

Wer von euch beiden hat denn nun recht? Gutachter sollte ja abgesagt und erstmal auf den Anwalt gewartet werden, der wird womöglich erst nach den Feiertagen antworten.

Zitat:

@raiko87 schrieb am 22. Dezember 2019 um 08:03:42 Uhr:


Das Auto habe ich gar nicht reparieren lassen. Eswaren lackschäden, stoßstange verbeult sowie an der Motorhaube. Wieso ist der Wagen jetzt also maximal 300€ wert? Heißt man muss es fachmännisch reparieren lassen sonst ist der wagen <=300€ wert? Oh man... dann wäre ne private Abwicklung doch am sinnvollsten, auch wenn mein Gefühl mir sagt das ich da höchstens 200-300€ rausholen kann.

Hast du die Lackschäden so repariert, dass nichts mehr vom Altschaden zu sehen ist? Hast du die Motorhaube und Stoßstange so repariert oder getauscht, dass nichts mehr vom Altschaden zu sehen ist? Waren Halterungen gebrochen und sind die jetzt getauscht?

Bei einer fachgerechten Reparatur ist das Fahrzeug noch über 2000,- € wert. Ansonsten, je nachdem, wie du die Reparatur ausgeführt hast, entsprechen weniger.

Zitat:

@raiko87 schrieb am 22. Dezember 2019 um 08:03:42 Uhr:


Wer von euch beiden hat denn nun recht?

Das ist völlig egal, der Anwalt weiß das und wie die beste Vorgehensweise ist. Daher erst Anwalt und dann Gutachter.

Zitat:

@raiko87 schrieb am 22. Dezember 2019 um 08:03:42 Uhr:


Gutachter sollte ja abgesagt und erstmal auf den Anwalt gewartet werden, der wird womöglich erst nach den Feiertagen antworten.

Effektiv ist das aber nur eine Verzögerung von 1 oder 2 Tagen, da du ja sowieso den Anwalt einschalten willst. Daher geht es sowieso erst weiter, wenn du mit dem Anwalt gesprochen hast. Danach lässt du anschließend das Gutachten machen. Also Verzögerung 1 oder 2 Tage, gegenüber dem, wenn du das Gutachten vor dem Anwaltsgespräch machen lässt.

Gruß

Uwe

Zitat:

Solange also der TE nicht darlegen kann, wieviel das Fahrzeug tatsächlich Wert ist, wird die Versicherung das Fahrzeug immer noch als damaligen Totalschaden ansehen.

Gruß

Uwe

.

Du hast meine Frage nicht beantwortet!

Wer ermittelt den Wert des Fahrzeuges?

Gruß Lastpfad

Zitat:

@raiko87 schrieb am 22. Dezember 2019 um 08:03:42 Uhr:



Das Auto habe ich gar nicht reparieren lassen.

Oh man... dann wäre ne private Abwicklung doch am sinnvollsten, auch wenn mein Gefühl mir sagt das ich da höchstens 200-300€ rausholen kann.

Sieht nicht so gut aus mit der "Big Raushole". Schreib' doch gleich, dass Du nur Kasse machen willst. 🙄🙄

Verdienen an Unfällen ist legal recht schwierig und wenn das Fahrzeug nicht viel wert ist, wird es ganz eng.

Gut für unsere Prämien. 😁 😁 😁

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 22. Dezember 2019 um 08:24:57 Uhr:


Du hast meine Frage nicht beantwortet!

Wer ermittelt den Wert des Fahrzeuges?

Du hast immer noch nicht den Sinn meiner Beitrage begriffen. Ich habe Fallstricke aufgezeigt und daher empfohlen, erst einen Anwalt aufzusuchen, der legt dann in Abstimmung mit dem Mandanten den weiteren Weg.

Da macht es doch keinen Sinn, ihm vorher ins Handwerk zu pfuschen und irgendetwas machen, dass mit ihm nicht abgesprochen wurde.

Wie es ablaufen kann, wenn man mit einem Fahrzeug, dessen Totalschaden man selbst repariert hat, zuerst einfach zum Gutachter geht, dafür wurde doch hier ein Link genannt. Hast du den gelesen? Nein natürlich nicht. Da es einigen hier zu schwer zu sein scheint einen Link anzuklicken, hier der Text für euch:

Zitat:

Hallo Leute,

folgender Sachverhalt:
2017 hatte ich einen Unfall -> Wirtschaftlicher Totalschaden
2019 ist mir einer reingefahren, während mein Fahrzeug geparkt war.

Gutachter kontaktiert und gefragt, ob das überhaupt Sinn macht, da ich ja schon ein Totalschaden hatte. Antwort: Ja, man ermittelt dann den Restwert

So, Gutachter ist gekommen, habe ihn alles erzählt von den Vorschäden. Wir haben Zusammen die Schäden ausgefüllt, ich hatte auch den Unfallschaden angegeben.
So, dann kam der Nachgutachter und kurz davor hat er mir ein Zettel mit einen Schadenprotokoll in die Hand gedrückt, wo ich alles nochmal neu angeben sollte bzw. der Schaden nicht aufgeführt werden soll und ich Laie habe angekeuzt, dass der Wagen einen Vorschaden hatte aber nicht der, der mir einen Wirtschaftlichen Totalschaden verusacht hat, da er mich verarscht hat:" das hier ist nur zur Sicherheit, falls er andere Schaden wissen möcht", also es war eine Delle, die ich angegeben hatte hatte. Ich habe das noch auch Unterschrieben.

Pustekuchen, nun kam die Rechnung vom Anwalt, dass es ein versuchter Betrug ist und ich muss nun zahlen, da es ein wirtschaftlicher Totalschaden war und ich es nicht angegeben hab.
Ich habe alles angegeben gehabt, er wusste von Anfang an alles und das Protokoll haben wir gemeinsam ausgefüllt. Ich habe ihn gesagt, das ich das Gutachten möchte, wo ich auch den wirtschaftlichen Totalschaden angegeben hatte. Er will mich das nicht zusenden.

Er redet sich raus, dass er nicht das Gutachten prüfen konnte da er wenig Zeit hatte, was nur eine Ausrede ist, er macht das nur nebenbei. Er wusste von Anfang an von meinen Schaden und er hat das auch nicht eingetragen bzw. geprüft

Wie soll ich mich nun verhalten?

Genau darum geht es mir, dass dem TE so etwas oder ähnliches nicht passiert.

Ehrlich, ich habe hier Forum langsam den Eindruck, dass manche User Mitarbeiter der Versicherungen sind, nach Unfall-Abwicklungs-Threads suchen, um dann den Geschädigten ein Verhalten einzureden, damit die Versicherung ihn über den Tisch ziehen kann. 🙁

Dann ist es schon ärgerlich, wenn dann einige User hier entgegenhalten und klar sagen:

Der alte Totalschaden muss der Versicherung gemeldet werden, weil die das sowieso rausbekommt und dass man speziell in diesem Fall erst einen Anwalt nehmen sollte, der mit einem zusammen den weiteren Schlachtplan festlegt.

Gruß

Uwe

@Uwe:
Komisch, der TE hatte schon lange vorher erwähnt daß er den alten Totalschaden gar nicht repariert hat.
Darauf hast Du gar nicht reagiert, sondern immer wieder unterstellt es wäre irgendwie repariert worden.
Nun hat er es ausdrücklich nochmal geschrieben und Du fragst wieder nach Details der Reparatur?
Lack, abgebrochene Halterungen usw.
Darum hier ausdrücklich meine Zusammenfassung wie ich es verstehe:
Es wurden die 2100€ aus der damaligen Abrechnung genommen und genau 0,0 , also kein einziger Handgriff an dem Auto repariert!
Sprich: Motorhaube weiterhin verdellt, verkratzt, Stossfänger ebenso.
Das ist legal und zulässig wenn das Auto trotzdem Verkehrssicher bleibt.
(Sollte ich mit meiner Einschätzung falsch liegen, kann der TE das ja richtig stellen.)
Aber, lieber TE, das ist schon reichlich naiv wenn Du glaubtest, dass Du für ein bereits abgewickeltes Totalschaden Fahrzeug daß eben NICHT wieder repariert wurde, noch ordentlich Geld erwarten kannst.
Das Auto mag in Deinen Augen oder auch auf dem Gebrauchtwagen Markt mehr als 300.- wert sein, aber aus Sicht der Versicherung erstmal nicht.

(Meine persönliche Meinung dazu, muss man aber nicht gut finden, ich tät schauen ob ich von der Tante unkompliziert 300,- vielleicht auch 400.- kriegen kann und damit ist alles erledigt.)
Keine Lust und Zeit auf Schreibkram und Termine mit Anwalt, Gutachter.

Wenn Du aber richtig korrekt was rausholen willst, ist es tatsächlich besser Du machst das mit Anwalt und Gutachter. Dauert dann halt etwas länger.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 22. Dezember 2019 um 15:00:01 Uhr:


@Uwe:
Komisch, der TE hatte schon lange vorher erwähnt daß er den alten Totalschaden gar nicht repariert hat.

Er hat geschrieben:

Zitat:

@raiko87 schrieb am 20. Dezember 2019 um 19:07:46 Uhr:


Ich habe nichts reparieren lassen, gibts nun Probleme?

Das hat er später sinngemäß noch mal wiederholt.

Das er nichts har reparieren „lassen“, schließt nicht aus, dass er selbst etwas repariert hat.
Somit ist die mögliche Spanne von gar nicht repariert über er hat irgendwie repariert bis hin zu er hat den Schaden fachgerecht repariert.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 22. Dezember 2019 um 15:00:01 Uhr:


Aber, lieber TE, das ist schon reichlich naiv wenn Du glaubtest, dass Du für ein bereits abgewickeltes Totalschaden Fahrzeug daß eben NICHT wieder repariert wurde, noch ordentlich Geld erwarten kannst.

Das wäre wirklich etwas naiv, anzunehmen, dass er für ein Fahrzeug, dass er schon vollständig bezahlt bekommen hat, noch nennenswert etwas rausholen kann. Daher kann ich mir das auch nicht vorstellen und habe angenommen, dass er schon etwas repariert hat.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 22. Dezember 2019 um 15:00:01 Uhr:


(Meine persönliche Meinung dazu, muss man aber nicht gut finden, ich tät schauen ob ich von der Tante unkompliziert 300,- vielleicht auch 400.- kriegen kann und damit ist alles erledigt.)

Auch dieser Vorschlag wurde ihm schon gemacht, für den Fall, dass er nix vom Altschaden repariert hat. Er ist nicht darauf eingegangen, also vermute ich mal, dass er nicht mit einer völlig unreparierten Karre rumgefahren ist.

Egal, nur der TE kann uns hier aufklären.

Gruß

Uwe

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