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Auffahrunfall unverschuldet

Themenstarteram 20. Dezember 2019 um 11:58

Hallo,

mir ist eine Frau mit langsamer Geschwindigkeit hinten drauf gefahren, ihr Auto hat ordentlich gelitten bei mir ist auspuff was verformt ein Kratzer und am Kofferraum etwas abgesplittert. Sie meinte sie würde es gerne ohne Versicherung klären.

Vor 2 Jahren hatte ich mit gleichem Auto einen Auffahrunfall auch unverschuldet da ist mir eine Frau rückwärts vorne aufgefahren. Das war letztendlich ein wirtschaftlicher totalschaden. Kann ich wieder wie damals das ganze an einen Prüfer geben, der sich mit der Versicherung in Verbindung setzt oder ist es aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens damals nicht mehr möglich einen Schaden geltend zu machen? Denke das sind wieder mal locker mehrere hundert Euro und ich hoffe dass technisch alles in Ordnung ist ich habe das Gefühl das es hinten etwas klappert.

Beste Antwort im Thema

Wie immer eine klassisch falsche Empfehlung ... :(

Der alte Unfall steht in der HIS und allein schon deshalb braucht es hier ein anständiges Gutachten. Und da es bei solchen Konstellationen ein gewisses Konfliktpotential gibt, brauchts da auch den Anwalt.

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Alles wie immer ... Gutachter+Anwalt

Hallo,

"Alles wie immer" :) nur mit dem Anwalt wäre ich zunächst etwas vorsichtig, da die Schadenshöhe meinerseits nicht abgeschätzt werden kann. (Der Gutachter mach das Seine dann schon korrekt) Die gegn. Versicherung ist bei Bagatellschäden nicht zur Kostenübernahme der Anwaltskosten verpflichtet.

Ich würde so vorgehen:

-Termin mit der Anwaltskanzlei vereinbaren.

- Gutachter inzwischen aufsuchen und sich zunächst "pi x Daumen" bestätigen lassen, dass es der Reparaturkosten nach , kein Bagatellschaden ist. Grenze liegt so um die 800.- Euro. Ist es lt. Gutachter eine Bagatelle, und es besteht ein Verkehrsrechtsschutz (Eigenanteil ggf. beachten), dann ist alles OK. Ansonsten müsstest Du entscheiden, ob Du evtl. die Rea.- kosten aus eigener Tasche bezahlen kannst- und willst, wenn der gegn. Versicherer dies aufgrund einer geringen Reparaturkostenhöhe ablehnt.

Gruss vom Asphalthoppler

Es gibt keine Bagatellgrenze bzgl. Anwaltskosten!

Bei der gegebenen Sachlage ist auch das Schadengutachten unabhängig von der Schadenshöhe von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Themenstarteram 20. Dezember 2019 um 13:25

Ok also dann beim Gutachter melden und die Daten von der Frau (habe nur Namen und Kennzeichen) mit dem Gutachten dann an den Anwalt geben? Denke mal nicht dass wenn ich damals schon einen Totalschaden hatte mit 2.400€ und 2.100€ gekriegt habe dann für hinten weniger als 800€ kriege. Meinen Anwalt (von damals) werde ich dann verständigen, richitg?

Moin!

Wenn der Unfallgegner das ohne Versicherung abwickeln will, würde ich darauf eingehen. Also, was soll denn da der RA machen? Ich würde zur Werkstatt fahren, dort einen Kostenvoranschlag holen, und dann mit dem Unfallgegner einen entsprechenden Vertrag abschließen.

G

Wie immer eine klassisch falsche Empfehlung ... :(

Der alte Unfall steht in der HIS und allein schon deshalb braucht es hier ein anständiges Gutachten. Und da es bei solchen Konstellationen ein gewisses Konfliktpotential gibt, brauchts da auch den Anwalt.

Themenstarteram 20. Dezember 2019 um 14:41

Hmmm also der Gutachter kommt am Montag mittag, er meinte auch es ist absolut irrelevant was vor 2 Jahren war. Was bedeutet HIS? Ich bin übrigens zzwischenzeitlich zu einer anderen Versicherung gegangen.

@berlin-paul

Also Gutachter -> Anwalt ? Das war ein kleiner Wagen, eine ausländische Frau, die nicht so gut deutsch sprechen konnte.

Wird dann so ablaufen wie vor gut 2 Jahren. Die Frau wollte es OHNE Versicherung klären, aber das ist ja nicht nur wie sie sagte "etwas" verbeult und paar Kratzer. Denke mal wenn es damals 2400€ wirtschaftlicher Totalschaden war, wird es diesmal mit Sicherheit nicht weniger als 800-1000€ werden.

Vielleicht hat die Frau wenig Geld und darum ihre Prämie nicht gezahlt oder gar keine Versicherung mehr?

Wenn der.alte Schaden vorne war und der neue ist nun hinten ist das schonmal gut.

Aber da Du schon einmal den WTS ausgezahlt bekommen hast, kann es auch sein daß weit weniger als 800.- rauskommen. Das Auto gilt dann quasi sls sbgeschrieben bei ALLEN Versicherungen.

Frag doch mal die Frau ob Sie mit Deinen Vorsellungeb (600€?) einverstanden ist!

Ansonsten so machen wie Berlin-Paul schrieb.

 

Edit: HIS ist so eine Datenbank der KFZ Versicherungen in der alle abgewickelten (Haftpflicht?) Totalschäden KFZ aufgelistet sind.

Evtl. steht da such mehr drin. Vorschäden etc.

Dazu fehlt mir aber das Detailwissen.

am 20. Dezember 2019 um 15:04

man kann ja mal den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, dann weiss man ganz schnell, ob es eine Versicherung gibt...

Hallo,

es soll ja immer min. 2 Ansichten geben. Die allg.rechtliche ist, dass zur Regulierung eines ganz- oder teilweise unverschuldeten Unfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann, zu Lasten der gegn. Versicherung.

Dann gibt es aber auch eine andere Sichtweise, welche besagt: 20 Bagatellschäden- und man kann den Laden dicht machen.

Ich verstehe die Argumente der Versicherungswirtschaft in solchen Fällen. Es kann doch nicht wirtschaftlich sein, wenn der eigentliche Sachschaden z.B. 200.- Euro beträgt, dann könnte ein Rea. berechtigt 226,10 Euro (§ 34 RVG) zusätzlich berechnen, als Erstberatung wohlgemerkt!

Kein vernünftiger Mensch hätte dafür Verständnis, dass neben dem igentlichen Rechnungsbetrag für die GEZ auch gleich mal noch eine Summe X pauschal mit zubezahlen ist. Das Geschrei möchte ich hören! Das macht im wirtschaftlichen Verkehr erst dann (erlaubten)Sinn, wenn die Waffengleichheit nicht mehr gegeben ist. Bedeutet: Der Nutzer bezahlt die Rechnung nicht innerhalb der bestimmten Frist.

Alle Leute jammern, dass die Versicherungskosten alljährlich steigen. Vll. sollte man mal wirtschaftlichen Sachverstand in die Rechtssprechung und Rechtsauffassung mit einbeziehen. Wo gibt es im vorliegendem Fall eine Ungleichheit? Es gibt schlicht (noch) keine. Pauschal diese zu beschwören würde bedeuten, ich kann mir im Supermarkt keine Tafel Schokolade ohne Rea.kaufen, weil ich ja potentiell Opfer einer betrügerischen Kassiererin werden könnte.

Daher meine Meinung: " Rea. bei Fuß, aber Aktivierung erst, wenn wirklicher Bedarf besteht."

Jeder darf darüber ganz anderer Meinung sein, Er sollte dann nur nicht in der freien Wirtschaft tätig sein. Denn Geld zum Verschenken hat auch dort niemand! Ich kann, unter diesem Gesichtspunkt verstehen, wenn Versicherungen sich manchmal zieren, evtl. doppelte Schadensersatzhöhe , grundlos, leisten zu müssen.

Aber... das Gesetz sagt leider- noch- etwas anderes- das ist korrekt.

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 20. Dezember 2019 um 15:10

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. Dezember 2019 um 15:57:41 Uhr:

Vielleicht hat die Frau wenig Geld und darum ihre Prämie nicht gezahlt oder gar keine Versicherung mehr?

Wenn der.alte Schaden vorne war und der neue ist nun hinten ist das schonmal gut.

Aber da Du schon einmal den WTS ausgezahlt bekommen hast, kann es auch sein daß weit weniger als 800.- rauskommen. Das Auto gilt dann quasi sls sbgeschrieben bei ALLEN Versicherungen.

Frag doch mal die Frau ob Sie mit Deinen Vorsellungeb (600€?) einverstanden ist!

Ansonsten so machen wie Berlin-Paul schrieb.

Dann müsste ich den Gutachter ja absagen, weil ich die Kosten sonst trage wenn ich es ohne Versicherung/Anwalt mache oder? Denke die Frau wird 100% nicht 600€ zahlen. Die Freundin von ihr meinte ja noch, dass bei ihr viel mehr kaputt ist und bei mir "nur" Auspuff verbeult und etwas Lackschaden, aber so wenig ist das nun auch nicht hier mal ein Foto:

 

20191220

Super Foto!!

tolle Freundin.... :rolleyes:

Die richtige Antwort findet man beim ersten Antwort-Posting :)

Hast Du eigentlich irgendwas Schriftliches von der Dame/den Damen?

Ich hätte diese Personen nicht ohne Polizei oder zumindest was Schriftliches (Schuldeingeständnis) wieder weggelassen...; wer weiß, was die nachher aus diesem Vorfall noch konstruieren...!

(Nicht super wahrscheinlich; aber auch nicht komplett abwegig...)

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