Auffahrunfall - Unfallgegner Schuld - was nun?

Abend,

hatte heute einen Unfall, der Fahrzeuggegner fuhr mir hinten drauf und hat die Schuld auch zu 100% eingeräumt. Polizei wurde eingeschaltet um den Unfall festzuhalten, da die Versicherung nicht erreichbar war. Unfallgegner wollte sich dann um die Versicherung kümmern.

Was mache ich jetzt am besten? der Schaden ist nicht gerade klein, die Stoßstange ist komplett hinüber, Kennzeichen verbeult und die Kofferraumtür hat eine tiefe Delle.

Einen Anwlt möchte ich vermeiden, sollte ich auf Post der Versicherung warten? (Rheinland Versicherungen)? Selber zur Werkstatt fahren oder zum TÜV um den Schaden zu begutachten?

Und ein neues Kennzeichen muss ich auch selber neu beantragen, oder? Hatte bisher noch nie so einen Unfall, ich hoffe es nervt euch nicht, diese Fragen zum x-ten mal zu beantworten. Würde mich sehr freuen.

Beste Antwort im Thema

Der Beitrag der Moderation sollte nicht als Freibrief zur Dampfplauderei mißverstanden werden!

Du hast bei deinem TT ordentlich Geld weggeschmissen weil Du keine Ahnung davon hast, was einem Geschädigten zusteht und wie man das sinnvoll steuert. Aber Du hast ein gutes Gefühl dabei und hältst den Beschiss den die Versicherung mit dir da angestellt hat für eine gute Sache. Das steht dir auch frei. Aber versuche doch bitte nicht den Profis ihren Job zu erklären. Das wirkt dann nur lächerlich und es wird immer den Widerspruch derer hervorrufen, die es tatsächlich besser wissen weil es ihr täglich Brot ist. 😉

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Hallo ins Forum,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Dezember 2019 um 00:19:54 Uhr:


Nein, erklären werde ich es Dir nicht, weil Du es ohne passende Vorbildung nicht verstehen kannst.

schade, denn ein Forum lebt vom Erfahrungsaustausch. Außerdem dürfte es außer Dir auch noch ein paar Mitglieder mit passender Vorbildung geben, die Deine Erläuterungen gerne lesen würden.

Bei einem Unfall ohne Personenschaden sind die Ansprüche doch recht einfach und klar. Wenn die Schuldfrage ebenfalls unumstritten ist, sollte mit seriösen Versicherungen die Abwicklung auch störungsfrei gehen. M.W. gibt's im Reparaturfall in Bezug auf die Instandsetzung und die Abwicklung

  • Reparatur nach Herstellervorgaben mit Originalersatzteilen; je nach Fahrzeugalter und Bauteil ggf. mit Abzug neu für alt; Vertragswerkstatt für ältere Fahrzeuge nur bei entsprechendem Wartungsnachweis (also selbst zu billigen freien Werkstatt traben und dann im Schadensfall zum Vertragshändler, ist nicht)
  • Kostenpauschale (variiert in der Höhe je nach Gerichtsbezirk, gibt Listen dazu; meist sind's 25 EUR)
  • Mietwagenkosten (nach der Rechtsprechung je nach Fahrzeugalter ggf. auch eine Klasse tiefer, meist nicht relevant, da die Versicherungen in ihren Verträgen häufig Gruppenzuweisungen machen (ich hätte z.B. bei einem E als Ersatz einen S (oder vergleichbar) bekommen) oder Nutzungsausfallentschädigung, die je nach Fahrzeug und Alter bemessen wird (gibt's auch Listen dazu).
  • Wertminderung (technische und/oder merkantile); hier braucht dann aber - wie Du zu Recht schreibst - ein Gutachten

Neben der Reparatur hat man auch Anspruch auf:

  • Erstattung von Gutachterkosten, außer im Bagatellbereich (i.d.R. bis 750 EUR Reparaturkosten, darunter reich i.d.R. der Kostenvoranschlag); ich würde immer ein Gutachten eines selbst beauftragten Sachverständigen einholen, wenn der Schaden im Bereich >750 EUR liegt, egal was die Gegner-VS zum Kostenvoranschlag sagt. Zum einen findet der auch ggf. versteckte Schäden, die nicht gleich auffallen, und für die Wertminderung braucht's das Gutachten meist ohnehin. Zum anderen kann man damit den Schaden gut überblicken.
  • Erstattung von Abschlepp- und Bergekosten, wenn erforderlich
  • Erstattung von Anwaltskosten (m.E. ist der aber bei klarer Sachlage nicht wirklich erforderlich)

Bei (wirtschaftlichen) Totalschäden kommen noch die Ab-/Anmeldekosten dazu.

Hab' ich noch irgendwas vergessen? Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden ist keine Raketenwissenschaft und in den klaren Normalfällen (Schuldfrage klar, inländischer Versicherer und klarer reiner Reparaturschaden) braucht's keinen Anwalt.

Bei Personenschäden, unkooperativem Verhalten des Gegners und damit unklarer Schuldfrage, komplexen Schadensfällen (z.B. weitere beteiligte Fahrzeuge, Reparturkosten kratzen am Bereich des wirtschaftlichen Totalschadens) oder Korrespondenzversicherungen (Fahrzeuge aus EU-Ausland) bzw. gar ausländischen Versicherungen (Fahrzeuge aus Drittstaaten) sieht die Sache wieder ganz anders aus. Da würde ich eher einen Anwalt hinzuziehen, als in den "einfachen" Fällen.

Viele Grüße

Peter

PS: Leider musste ich beim aktuellen Fahrzeug 3x die Aktion wegen unverschuldeter Unfälle durchziehen. 2x ging's ohne Probleme (bei reiner Reparatursumme von knapp 21.000 (!) und gut 4.500) ohne Anwalt. 1x gab's Probleme (Reparatursumme 3.500), da der Direktversicherer gesponnen hat, so dass ich dann in der Abwicklung deshalb den Kollegen Anwalt hinzugezogen habe (musste am Ende vor Gericht - wegen Wertminderung).

Du hast das nochmal super zusammengefasst, das deckt sich genau mit meinen Erfahrungen - danke ;

Gelöscht Moorteufelchen,MT-Moderation
Gruß rmx

Du musst es der Versicherung melden.
Da führt kein Weg dran Vorbei

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