Auffahrunfall - Unfallgegner Schuld - was nun?

Abend,

hatte heute einen Unfall, der Fahrzeuggegner fuhr mir hinten drauf und hat die Schuld auch zu 100% eingeräumt. Polizei wurde eingeschaltet um den Unfall festzuhalten, da die Versicherung nicht erreichbar war. Unfallgegner wollte sich dann um die Versicherung kümmern.

Was mache ich jetzt am besten? der Schaden ist nicht gerade klein, die Stoßstange ist komplett hinüber, Kennzeichen verbeult und die Kofferraumtür hat eine tiefe Delle.

Einen Anwlt möchte ich vermeiden, sollte ich auf Post der Versicherung warten? (Rheinland Versicherungen)? Selber zur Werkstatt fahren oder zum TÜV um den Schaden zu begutachten?

Und ein neues Kennzeichen muss ich auch selber neu beantragen, oder? Hatte bisher noch nie so einen Unfall, ich hoffe es nervt euch nicht, diese Fragen zum x-ten mal zu beantworten. Würde mich sehr freuen.

Beste Antwort im Thema

Der Beitrag der Moderation sollte nicht als Freibrief zur Dampfplauderei mißverstanden werden!

Du hast bei deinem TT ordentlich Geld weggeschmissen weil Du keine Ahnung davon hast, was einem Geschädigten zusteht und wie man das sinnvoll steuert. Aber Du hast ein gutes Gefühl dabei und hältst den Beschiss den die Versicherung mit dir da angestellt hat für eine gute Sache. Das steht dir auch frei. Aber versuche doch bitte nicht den Profis ihren Job zu erklären. Das wirkt dann nur lächerlich und es wird immer den Widerspruch derer hervorrufen, die es tatsächlich besser wissen weil es ihr täglich Brot ist. 😉

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Nein, erklären werde ich es Dir nicht, weil Du es ohne passende Vorbildung nicht verstehen kannst.

Die Wertminderung hast Du übrigens gerade hinzuerfunden. Diese ist ohne ein qualifiziertes Schadengutachten nicht sachgerecht bewertungsfähig, weil dazu eine fortlaufende Beobachtung des regionalen Marktes eine von mehreren Voraussetzungen ist. Auch das führt hier zu weit.

Die nicht ausgeglichene geringere Mietwagenklasse und die fragwürdige Reparaturausführung sei dir durchaus in jeder Hinsicht gegönnt. 🙂

E geht hier im übrigen überhaupt nicht darum, ob jemand zu Wissen "glaubt", ob seine Schadensfälle korrekt abgewickelt wurden und diesbezüglich hier sein halbes -oder auch ganzes- (Schadens) Leben niederschreibt.

Auch die ewige Wiederkäuerei der Phrasen mit den steigenden Versicherungsprämien und den Robin Hood Usern, welche hier meinen den Sparkommissar für die Versicherungswirtschaft heraushängen lassen zu müssen, ist überflüssig wie ein Kropf.

Paul hat dazu ja schon treffend ausgeführt.

Fakt ist:

Im KH- Schadensfall kann jeder Geschädigte einen eigenen Sachverständigen wenden und auch einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Das Honorar hierfür muss bei geklärter Schuldfrage von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Das ist nun einmal so.

Auch wenn die Schuldfrage erst einmal nicht geklärt scheint, ist der Gang zum Rechtsanwalt zu empfehlen, auch in solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass für den Geschädigten hier keine Kosten enstehen und das er nicht auf Teilen seines Schadens sitzenbleibt.

Hier einfach zu schreiben, "du bleibst auf Geld sitzen" zeugt von wenig Sachverständ und ist geradezu schon Fahrlässig.

Im übrigen gibt es bei jedem Rechtsanwalt eine so genante Erstberatung. Die Gebühren hierfür sind festgeschrieben und brechen keinem das Genick, auch wenn sich in diesem Gespräch herausstellt, das Forderungen eventuell nicht duchgesetzt werden können.

Das ist alle mal besser als mit Hobby- Juristischen Kenntnissen zu meinen, man kann das selber beurteilen.

Aber sowas Wissen halt nur Leute, dies sich tagtäglich damit beschäftigen und nicht der freundliche Nachbar, der Tipp`s über den Gartenzaun gibt und bei Nachfragen erst einmal hastig Tante Google fragen muss.....😁

Auch wenn es im ersten Teil nicht ganz passt, der zweite aber schon.....🙂
Der Verfasser ist Herr Rechtsanwalt Joachim Otting, Kenner Szene wissen wer dieser Profi ist.....😎

Des einen Leid, des anderen Freud

Die UE-Ausgaben Oktober und November 2019 hatten den Restwert zum Themenschwerpunkt, nachdem der BGH die Rechtsprechung in der Ausnahmefallgruppe des gewerblich mit der Verwertung von Gebrauchtfahrzeugen befassten Geschädigten neu justiert hat. In diesem Segment sind die Restwertbörsen nun salonfähig geworden, denn der BGH fordert die „Einbeziehung des Restwertmarkts im Internet“. |

In vielen Gesprächen insbesondere mit Schadengutachtern hörte ich: Manches Restwertangebot ist nur noch damit zu erklären, dass jemand eine Fahrgestellnummer mit Papieren erwirbt. Das ist im Einzelfall zweifellos richtig. Und der Versicherungswirtschaft ist das nicht nur gleichgültig, sondern am Ende sogar willkommen.

Denn Versicherer brauchen einen Grundbestand an Schäden. Was nicht passiert, wird nämlich auch nicht versichert. Wenn das diebstahlsichere Auto erfunden würde, müssten Versicherer die Teilkaskoprämien senken. Würde das unfallfreie Auto erfunden, würden nur noch schmale Restrisiken abgesichert. Dann wären viele Mitarbeiter überflüssig, und die Führungskräfte würden an Bedeutung verlieren.

Wenn der Zinsmarkt eines fernen Tages (vielleicht so fern, wie das unfallfreie Auto) wieder anspringt, stünde kaum noch Prämienvolumen zur Verfügung, das am Kapitalmarkt angelegt werden könnte. Oder in Immobilien und Infrastrukturprojekte, wenn der Zinsmarkt nicht wieder anspringt, weil die Staaten sich weiter auf Kosten der Bürger und der Wirtschaft sanieren.


Am Ende ist das alles symbiotisch. Die Werkstätten, Schadengutachter, Autovermieter, Abschleppunternehmer und Rechtsanwälte auf der Akivseite einerseits und die Versicherer und deren Dienstleister wie Restwertbörsen, Prüfberichtersteller und auch die Anwälte auf der Passivseite andererseits: Ohne Schäden ist das alles nichts.


Und wenn Außenstehende nun die Nase rümpfen: Der Arzt lebt nicht von Gesunden, der Bestatter nicht von Lebenden, der Strafrichter nicht von Gesetzestreuen.

So weiß das Sprichwort schon seit langem: Des einen Leid, des anderen Freud.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Dezember 2019 um 00:19:54 Uhr:


Nein, erklären werde ich es Dir nicht, weil Du es ohne passende Vorbildung nicht verstehen kannst. ...

Moin!

Schade – warum erklärst Du es nicht ?

Es ist doch ein offenes Forum und nicht ein geschlossenes Fachleute-Forum ;

Die Meinung und Erfahrung von anderen Forumusern einfach nur abzuqualifizieren oder sogar als unwahr hinzustellen, ist nicht ok;

Ich habe nicht geahnt, dass das Thema hier so ein Minenfeld ist und ich für Wiedergabe meiner persönlichen Erfahrung hier verprügelt werde;

Erstmal in der Defensive, habe ich erklärt, wie es bei mir gelaufen ist – das wird auch alles zerpflückt, wieder mit entsprechendem Unterton
(„fragwürdige Reparaturausführung“ - kannst Du ohne Schadenbild/KV/Bilder gar nicht beurteilen; der Ersatzwagen wurde von mir so akzeptiert, weil ich den genauso gebrauchen konnte (ich fahre nicht nur Audi....) und Du weißt noch nicht mal Motorisierung und genaues Modell des Ersatzwagens)

Meine Werkstatt und ich haben wohl genau das gemacht, was Du mit „sinnvoll steuern“ meinst ; Ich hätte nach Deiner Ansage aber gerne auch eine inhaltliche Antwort bekommen und nicht nur „...weil Du es .... nicht verstehen kannst.“ ...

wenn wir uns darauf verständigen können ist doch alles gut - habe nur keine Lust mich hier so abwatschen zu lassen; dafür habe ich schon zuviel gesehen, ein paar Autos selber aufgebaut und natürlich auch immer Fachleute bemüht, wenn es nötig war;

nur eben nicht jedesmal einen Rechtsanwalt

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@remix
Selbstverständlich darfst du/darf man hier von seinen Erfahrungen berichten - positiv wie negativ.
Gleichzeitig suggerierst du aber, dass deine Vorgehensweise auch in anderen Fällen korrekt, empfehlenswert und zu 100%igem Erfolg führt, wobei du gar nicht weisst und beurteilen kannst ob du selbst tatsächlich 100% Erfolg hattest.
Dass du dann auch noch die Empfehlungen der wahren Fachleute hier in Frage stellst, zeugt schlicht und einfach von mangelnder Kentniss - auch was die Kompetenz mancher User hier betrifft.
Da muss man dann halt einfach mit Gegenwind rechnen.

Zu dem Thema „steigende Versicherungsbeiträge durch Inanspruchnahme unterstellt nicht erforderlicher Leistungen“ mal ein Denkanstoß:

Am meisten haut doch die tatsächliche Reparatur rein. Denn die ist für die Versicherer nicht nur wegen der MwSt teurer, sondern auch wegen eventuell höherer Stundensätze der beauftragten Markenwerkstatt. Hinzu kommen Mietwagen oder zumindest Nutzungsausfall.

Also: Seid sozial, macht ne Notreparatur, lasst den Kratzer drin, rechnet fiktiv ab.

...klingt auch komisch, oder?

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 6. Dezember 2019 um 10:03:58 Uhr:


Zu dem Thema „steigende Versicherungsbeiträge durch Inanspruchnahme unterstellt nicht erforderlicher Leistungen“ mal ein Denkanstoß:

Am meisten haut doch die tatsächliche Reparatur rein. Denn die ist für die Versicherer nicht nur wegen der MwSt teurer, sondern auch wegen eventuell höherer Stundensätze der beauftragten Markenwerkstatt. Hinzu kommen Mietwagen oder zumindest Nutzungsausfall.

Also: Seid sozial, macht ne Notreparatur, lasst den Kratzer drin, rechnet fiktiv ab.

...klingt auch komisch, oder?

😁

Abgesehen davon, dass wir die Grundsatzdiskussion Anwalt ja/nein hier jetzt schon zum ummzigsten Mal führen.

Es ist doch gar keine Frage, dass jemand der sich ein bisschen auskennt einen 08/15 Unfall mit klarer Schuldfrage auch ohne Anwalt zur großen eigenen Zufriedenheit regulieren kann. Ich habe das auch schon drei Mal gemacht. Voraussetzung sind a) Wissen und b) Wollen. Wer a) oder b) nicht hat, kann ja gerne zum Anwalt gehen, das ist sein Recht.

Insofern ist es dann auch gleichermaßen unsinnig, die Erfahrungen von @remix kleinreden zu wollen, wie sie zu verallgemeinern.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. Dezember 2019 um 09:14:20 Uhr:


der wahren Fachleute hier

hüstel ...

Nicht dass du mich falsch verstehst - hab damit nicht mich gemeint.

Edit
Zu
a) Wissen
und
b) Wollen
kannst du oftmals noch
c) Verzichten
hinzufügen

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Dezember 2019 um 13:01:57 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. Dezember 2019 um 09:14:20 Uhr:


der wahren Fachleute hier

hüstel ...

brauchst nicht verlegen zu werden, du warst ganz sicher nicht gemeint!

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. Dezember 2019 um 13:05:39 Uhr:


kannst du oftmals noch
c) Verzichten
hinzufügen

ja. Verzichten auf überflüssige Anwaltskontakte ist auch Lebensqualität. Beim letzten Mal habe ich es sogar probiert. Mit dem Effekt, dass ich dann dem Anwalt hinterhergelaufen bin, der einfach nichts gemacht hat. Die eigentliche Schadensabwicklung mit der Versicherung hat nur eine Abtretungserklärung und zwei Anrufe gebraucht.

Es gibt schlechte Anwälte, genau wie es schlechte Versicherungen gibt.

Hier geht es aber nicht darum ob man an ein schlechten Anwalt geraten ist (was natürlich ärgerlich ist, keine Frage)

Hier geht es auch nicht darum, ob der eine oder andere User der Meinung ist alles perfekt zu können vom Hausbau über Flugzeug fliegen bis zur Neukonstruieren von Raumschiffen.

Hier geht es darum, dass unbedarfte User fragen und einfach das Recht darauf haben fachlich richtige Antworten zu bekommen, die nun einmal ganz bestimmt über das "sammeln von eigenen Erfahrungen" in ein, zwei oder drei Schadensfällen hinausgehen.

Und wenn das ganze dann darin gipfelt, das der eine oder andere meint, unter der Überschift "völlig überzogenes Vorgehen" dann auch noch völlig abtruse und vor allen Dingen schlicht und ergreifend falsche "Ratschläge" mit falschen Definitionen geben zu müssen, dann kann und darf man das hier -ohne Frage- klarstellen.

Und wenn man dann auch noch Mimöschen spielt, weil man sich angeblich "gedisst" fühlt und die Beiträge anderer User als "Kotze" bezeichnet, dann braucht man sich über enstprechende Kommentare nicht wundern.

So ist das nun mal...

So meine Herren, jetzt ist Schluss mit den Streitereien.
Einerseits ist für alle in diesem Forenteil eine gewisse Felldicke erforderlich und andererseits sollte von allen Schreibern selbsttätig erkannt werden wenn die Moderation die Sticheleien beendet sehen möchte.
Viel fehlt nicht mehr bis das weitere Folgen nach sich zieht.

Moorteufelchen

Vorschlag:
macht ein geschlossenes Experten-Forum von Insidern, wo nur (nachgewiesene) Fachleute Beiträge erstellen können, und nur diese Fachleute können gezielt User-Fragen beantworten; ohne Diskussionsfunktion

wäre doch sicher hilfreich, das mal so zu machen.

Gruß rmx

Zitat:

@remix schrieb am 6. Dezember 2019 um 15:14:12 Uhr:



Vorschlag:
macht ein geschlossenes Experten-Forum von Insidern, wo nur (nachgewiesene) Fachleute Beiträge erstellen können, und nur diese Fachleute können gezielt User-Fragen beantworten; ohne Diskussionsfunktion

wäre doch sicher hilfreich, das mal so zu machen.

Gruß rmx

Nein.
Man sollte allerdings auch mal einsehen können, daß andere eventuell mit Fachwissen versehen sind welches bei einem selbst nicht vorliegt.
Wenn man daraufhin korrigiert wird ist Mimosenverhalten nicht unbedingt angebracht.
Zu der Wortwahl der Korrekturen hab ich mich schon geäussert.

Und auch für dich gilt nun Thema verfehlt. Setzen sechs.

Moorteufelchen
MT-Moderation

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