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Auffahrunfall - Unfallgegner Schuld - was nun?

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 20:04

Abend,

hatte heute einen Unfall, der Fahrzeuggegner fuhr mir hinten drauf und hat die Schuld auch zu 100% eingeräumt. Polizei wurde eingeschaltet um den Unfall festzuhalten, da die Versicherung nicht erreichbar war. Unfallgegner wollte sich dann um die Versicherung kümmern.

Was mache ich jetzt am besten? der Schaden ist nicht gerade klein, die Stoßstange ist komplett hinüber, Kennzeichen verbeult und die Kofferraumtür hat eine tiefe Delle.

Einen Anwlt möchte ich vermeiden, sollte ich auf Post der Versicherung warten? (Rheinland Versicherungen)? Selber zur Werkstatt fahren oder zum TÜV um den Schaden zu begutachten?

Und ein neues Kennzeichen muss ich auch selber neu beantragen, oder? Hatte bisher noch nie so einen Unfall, ich hoffe es nervt euch nicht, diese Fragen zum x-ten mal zu beantworten. Würde mich sehr freuen.

Beste Antwort im Thema

Der Beitrag der Moderation sollte nicht als Freibrief zur Dampfplauderei mißverstanden werden!

Du hast bei deinem TT ordentlich Geld weggeschmissen weil Du keine Ahnung davon hast, was einem Geschädigten zusteht und wie man das sinnvoll steuert. Aber Du hast ein gutes Gefühl dabei und hältst den Beschiss den die Versicherung mit dir da angestellt hat für eine gute Sache. Das steht dir auch frei. Aber versuche doch bitte nicht den Profis ihren Job zu erklären. Das wirkt dann nur lächerlich und es wird immer den Widerspruch derer hervorrufen, die es tatsächlich besser wissen weil es ihr täglich Brot ist. ;)

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am 5. Dezember 2019 um 15:31

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. Dezember 2019 um 16:07:12 Uhr:

Zitat:

@remix schrieb am 5. Dezember 2019 um 15:58:51 Uhr:

 

erst wenn die Versicherung herumzickt, braucht man ggf. einen Anwalt;

Beauftragung eines Gutachters, den die Versicherung gar nicht für erforderlich hält, bezahlt man am Ende selber!

Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der gar nicht erforderlich ist, bezahlt man am Ende auch selber!

Völlige Fehlinformation!

völlig aus dem Zusammenhang gerissen!

Ich rede hier explizit vom beschriebenen Schaden um 3000,- Euro (bei klarer Schuldfrage) und wenn die Versicherung den Schaden ohne Gutachter auf Basis eines KV reguliert; da müsste man den GA selber beauftragen und wer bestellt, der bezahlt....

die Rechtsschutzversicherer wissen auch genau, warum sie Tarife mit Selbstbehalt anbieten; auch hier wieder die Regel, wer den Anwalt bestellt, der bezahlt Ihn auch; Vertragspartner ist nicht die Versicherung, die ggf. nach Gerichtsbeschluss auch die Anwaltskosten übernehmen muss, aber nur wenn sie nicht im Recht war;

@VStromtrooper

auch als Geschädigter gibt es Obliegenheiten - z.B. unverzügliche Schadenmeldung und die Schadenminderungspflicht - also nicht den Schaden durch sein eigenes Verhalten zu vergrössern ;

auch wenn man Geschädigter ist, sollte man mit der Versicherung versuchen, zu kooperieren - das ist im gegenseitigen Einvernehmen meist viel effektiver;

das isnd genau die Fehler , weshalb es immer Ärger mit den Versicherungen gibt; es werden die elementarsten Dinge nicht beachtet und in der falschen Reihenfolge gehandelt;

@remix

Lies doch mal bitte die FAQ im V-Forum

https://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html

@remix :

Zum einen: Warum soll ich mit dem Verein kooperieren, der versucht, die Leistungen möglichst niedrig zu halten? Und zum anderen: Den Ärger gibt es der Lektüre hier und im Versicherungsforum nach eher deshalb, weil man erst dann sich professionelle Hilfe holt, wenn es schon zu spät ist - nämlich wenn man erst dann einen Rechtsanwalt einschaltet, wenn die Versicherung bereits gekürzt hat.

Dass ich den Schaden nicht größer mache, als er bereits ist, das ist klar; auch die Meldung des Schadens bei der gegnerischen Versicherung kann ich noch als normale Obliegenheit ansehen - aber zu mehr reicht dann mein Vertrauen in die Versicherungen allgemein nicht, als dass ich mit denen kooperieren möchte.

Ein Anwalt kann auch sehr hilfreich sein, wenn der Gegner plötzlich anfängt Märchen zu erzählen, wie es bei mir war.

Die Versicherung hat erst mal nur die Hälfte des Schadens bezahlt, nach einem Brief meiner Anwältin kam dann der Rest und meine Anwältin hat das richtige Honorar bekommen (nicht nur von der Hälfte).

Die Reparatur hat rund 3.300 € gekostet, insgesamt musste die Versicherung 4.740 € bezahlen. Ohne Anwältin und von der Polizei aufgenommenem Unfall hätte ich unter Umständen recht alt ausgesehen.

Zitat:

@remix schrieb am 5. Dezember 2019 um 16:31:02 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. Dezember 2019 um 16:07:12 Uhr:

 

Völlige Fehlinformation!

völlig aus dem Zusammenhang gerissen!

Ich rede hier explizit vom beschriebenen Schaden um 3000,- Euro (bei klarer Schuldfrage) und wenn die Versicherung den Schaden ohne Gutachter auf Basis eines KV reguliert; da müsste man den GA selber beauftragen und wer bestellt, der bezahlt....

die Rechtsschutzversicherer wissen auch genau, warum sie Tarife mit Selbstbehalt anbieten; auch hier wieder die Regel, wer den Anwalt bestellt, der bezahlt Ihn auch; Vertragspartner ist nicht die Versicherung, die ggf. nach Gerichtsbeschluss auch die Anwaltskosten übernehmen muss, aber nur wenn sie nicht im Recht war;

@VStromtrooper

auch als Geschädigter gibt es Obliegenheiten - z.B. unverzügliche Schadenmeldung und die Schadenminderungspflicht - also nicht den Schaden durch sein eigenes Verhalten zu vergrössern ;

auch wenn man Geschädigter ist, sollte man mit der Versicherung versuchen, zu kooperieren - das ist im gegenseitigen Einvernehmen meist viel effektiver;

das isnd genau die Fehler , weshalb es immer Ärger mit den Versicherungen gibt; es werden die elementarsten Dinge nicht beachtet und in der falschen Reihenfolge gehandelt;

Dann muss ich wohl ne blöde Versicherung, Gutachter und RA gehabt haben.

Hatte 2 unverschuldete Unfälle über RA mit Beauftragung eines Gutachter.

Beide Schäden unter 1500€.

Kosten trug die gegnerische Versicherung.

Selbiges Vorgehen bei Beschädigung des Fahrzeuges durch herabfallende Gebäudeteile auf mein KFZ. Auch dort über RA und eigenen Gutachter mit der Gebäudeversicherung abgerechnet.

Auch wieder unter 1500€, und oh Wunder RA und Gutachter haben ihre Kosten mit der gegn. Versicherung abgerechnet.

warum können eingentlich die Schreiberlinge, die von einem Thema absolut keine Ahnung haben nicht einfach mal die Griffel von der Tastatur lassen?

Nein, da müssen mit Stammtischwissen hier grottenfalsche Informationen gepostet werden ...:rolleyes:

Wo Delle recht hat, hat er recht :)

Zitat:

@remix schrieb am 5. Dezember 2019 um 16:31:02 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. Dezember 2019 um 16:07:12 Uhr:

 

Völlige Fehlinformation!

völlig aus dem Zusammenhang gerissen!

Ich rede hier explizit vom beschriebenen Schaden um 3000,- Euro (bei klarer Schuldfrage) und wenn die Versicherung den Schaden ohne Gutachter auf Basis eines KV reguliert; da müsste man den GA selber beauftragen und wer bestellt, der bezahlt....

die Rechtsschutzversicherer wissen auch genau, warum sie Tarife mit Selbstbehalt anbieten; auch hier wieder die Regel, wer den Anwalt bestellt, der bezahlt Ihn auch; Vertragspartner ist nicht die Versicherung, die ggf. nach Gerichtsbeschluss auch die Anwaltskosten übernehmen muss, aber nur wenn sie nicht im Recht war;

@VStromtrooper

auch als Geschädigter gibt es Obliegenheiten - z.B. unverzügliche Schadenmeldung und die Schadenminderungspflicht - also nicht den Schaden durch sein eigenes Verhalten zu vergrössern ;

auch wenn man Geschädigter ist, sollte man mit der Versicherung versuchen, zu kooperieren - das ist im gegenseitigen Einvernehmen meist viel effektiver;

das isnd genau die Fehler , weshalb es immer Ärger mit den Versicherungen gibt; es werden die elementarsten Dinge nicht beachtet und in der falschen Reihenfolge gehandelt;

du bist hier diesbezüglich der absolute Spizenreiter. Und wenn du meinst, hier weiter solchen Unfug schreiben zu müssen, dann erkläre ich dir gern mal die Welt.

Und glaube mir, dass kann ich.

@Dellenzaehler :

Einerseits finde ich es ja gut, wenn Du als Fachmann hier mal die Märchenstunde beendest, aber andererseits kannst Du einem ja auch leid tun: Hat ja schon was mit Sysyphosarbeit zu tun, wenn man sich immer und immer wieder gegen die stellt, die das Märchen von der reibungslosen Abwicklung durch Kooperation mit der gegnerischen Versicherung erzählen....

Eben dies zeichnet Delle als sehr guten Foristen aus :)

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 5. Dezember 2019 um 17:43:53 Uhr:

@Dellenzaehler :

Einerseits finde ich es ja gut, wenn Du als Fachmann hier mal die Märchenstunde beendest, aber andererseits kannst Du einem ja auch leid tun: Hat ja schon was mit Sysyphosarbeit zu tun, wenn man sich immer und immer wieder gegen die stellt, die das Märchen von der reibungslosen Abwicklung durch Kooperation mit der gegnerischen Versicherung erzählen....

Du sprichst mir wirklich aus der Seele.

Warum können denn diese Amateure, die absolut nix von der Materie verstehen nicht einfach mal die Klappe halten, anstatt hier völligen Dünnschiß zu schreiben und die Fragesteller hier mit ihren irgendwo aufgeschnappten falschen Meinungen die User zu verunsichern.

Das ist sowas von Ätzend......:mad:

Ich weiß wirklich nicht, was an dem Fall so kompliziert ist. Man fährt zur Vertragswerkstatt, unterschreibt einige Vollmachten für Anwalt, Gutachten, Reparatur usw. , nimmt gleich einen Mietwagen mit und holt einige Tage später sein Auto repariert und gewaschen wieder ab. Dann hört man nie wieder etwas von dem Thema.

Zitat:

@remix schrieb am 5. Dezember 2019 um 16:31:02 Uhr:

 

Ich rede hier explizit vom beschriebenen Schaden um 3000,- Euro (bei klarer Schuldfrage) und wenn die Versicherung den Schaden ohne Gutachter auf Basis eines KV reguliert; da müsste man den GA selber beauftragen und wer bestellt, der bezahlt....

Richtig ist, dass ein nicht notwendiges Gutachten von der leistungspflichtigen Versicherung nicht bezahlt werden muss.

Falsch ist aber, dass die Versicherung bestimmen darf wann sie ein Gutachten bezahlen muss und wann nicht.

Ständige Rechtsprechung auch des BGH ist, dass ein Gutachten von der Versicherung zu bezahlen ist, wenn der Geschädigte als Laie nicht klar erkennen kann, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt. Ob die Bagatellschadengrenze nun bei 750 Euro, 800 Euro oder gar inzwischen 900 Euro (brutto oder netto) liegt mag im Einzelfall von verschiedenen Gerichten unterschiedlich betrachtet werden.

Ein Schaden von um die 3.000 Euro ist aber niemals ein Bagatellschaden, und deswegen ist ein Gutachten da auch immer von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen.

 

Zitat:

die Rechtsschutzversicherer wissen auch genau, warum sie Tarife mit Selbstbehalt anbieten; auch hier wieder die Regel, wer den Anwalt bestellt, der bezahlt Ihn auch; Vertragspartner ist nicht die Versicherung, die ggf. nach Gerichtsbeschluss auch die Anwaltskosten übernehmen muss, aber nur wenn sie nicht im Recht war;

Die eigene Rechtsschutzversicherung hat mit dem Anwalt des Geschädigten im Haftpflichtfall ja erstmal nichts zu tun. Den bezahlt die gegnerische Versicherung. Und zwar auch dann, wenn sie bereits auf die erste Bezifferung der Schadenshöhe vollständig und ohne Einwände zahlt. Damit eben zwischen Geschädigtem und Versicherung "Waffengleichheit" herrscht, weil eben bei der Versicherung Leute sitzen, die genau das beruflich machen und keine Laien, die zum ersten Mal mit so einem Fall konfrontiert sind. Auch das ist ständige Rechtssprechung bis zum BGH.

Zitat:

@remix schrieb am 5. Dezember 2019 um 16:31:02 Uhr:

 

völlig aus dem Zusammenhang gerissen!

Ich rede hier explizit vom beschriebenen Schaden um 3000,- Euro (bei klarer Schuldfrage) und wenn die Versicherung den Schaden ohne Gutachter auf Basis eines KV reguliert; da müsste man den GA selber beauftragen und wer bestellt, der bezahlt....

die Rechtsschutzversicherer wissen auch genau, warum sie Tarife mit Selbstbehalt anbieten; auch hier wieder die Regel, wer den Anwalt bestellt, der bezahlt Ihn auch; Vertragspartner ist nicht die Versicherung, die ggf. nach Gerichtsbeschluss auch die Anwaltskosten übernehmen muss, aber nur wenn sie nicht im Recht war;

Das ist so falsch, dass es weh tut. Sanfter kann man es leider nicht beschreiben.

Der Anwalt wird bei geklärter Schuldfrage immer vom Schädiger bezahlt. Auch wenn der nur noch die traurige Nachlese machen darf und 25€ Kostenpauschale einfordert.

Der SV grundsätzlich auch. Ein seriöser SV kennt die Problematik mit den Bagatellschäden und bietet von sich aus ein Kurzgutachten an. Das wird gezahlt. Williger übrigens als die 50€ für einen KVA, den die Versicherung gerne mal nicht zahlt, wenn fiktiv abgerechnet wird.

Komisch, früher habe ich immer die Abkürzung "BGH" als Bundesgerichtshof aufgefasst - muss wohl an meinem Beruf, der auch was mit Justiz zu tun hat, liegen...

Aber anscheinend bedeutet die Abkürzung "BGH" mittlerweile in Sachen Unfallabwicklung vielleicht auch "Besonders Geheimes Herrschaftswissen", welches man ja nicht unbedingt als allgemein bekannt voraussetzen soll....

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