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Auffahrunfall - Unfallgegner Schuld - was nun?

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 20:04

Abend,

hatte heute einen Unfall, der Fahrzeuggegner fuhr mir hinten drauf und hat die Schuld auch zu 100% eingeräumt. Polizei wurde eingeschaltet um den Unfall festzuhalten, da die Versicherung nicht erreichbar war. Unfallgegner wollte sich dann um die Versicherung kümmern.

Was mache ich jetzt am besten? der Schaden ist nicht gerade klein, die Stoßstange ist komplett hinüber, Kennzeichen verbeult und die Kofferraumtür hat eine tiefe Delle.

Einen Anwlt möchte ich vermeiden, sollte ich auf Post der Versicherung warten? (Rheinland Versicherungen)? Selber zur Werkstatt fahren oder zum TÜV um den Schaden zu begutachten?

Und ein neues Kennzeichen muss ich auch selber neu beantragen, oder? Hatte bisher noch nie so einen Unfall, ich hoffe es nervt euch nicht, diese Fragen zum x-ten mal zu beantworten. Würde mich sehr freuen.

Beste Antwort im Thema

Der Beitrag der Moderation sollte nicht als Freibrief zur Dampfplauderei mißverstanden werden!

Du hast bei deinem TT ordentlich Geld weggeschmissen weil Du keine Ahnung davon hast, was einem Geschädigten zusteht und wie man das sinnvoll steuert. Aber Du hast ein gutes Gefühl dabei und hältst den Beschiss den die Versicherung mit dir da angestellt hat für eine gute Sache. Das steht dir auch frei. Aber versuche doch bitte nicht den Profis ihren Job zu erklären. Das wirkt dann nur lächerlich und es wird immer den Widerspruch derer hervorrufen, die es tatsächlich besser wissen weil es ihr täglich Brot ist. ;)

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Besorge Dir die Versicherung des Gegners, fahr zur Werkstatt, tritt die Regulierung ab und fertich.

Themenstarteram 4. Dezember 2019 um 12:05

So war heute in der Werkstatt meines Vertrauens, die haben den Sachverständigen bestellt, der hat fleißig Fotos geschossen und mir zum Anwalt geraten. Ich konnte direkt vor Ort den Anwalt einschalten mit einer Unterschrift ohne Fahrerei, habe es daher gemacht, da der Schaden auch nicht so gering ist. Geschätzt 3000 Euro, aber das war noch vor der Begutachtung, unter dem Stoßfänger war noch einiges kaputt, könnte vielleicht noch höher liegen.

Danke für die Hilfestellungen. Wenn ich das Gutachten in der Hand halte, kann ich dann reparieren, oder muss ich noch auf Rückmeldung der gegnerischen Versicherung warten? kann es nicht sein, dass die selber noch einen Gutachter bei mir vorbeischicken wollen?

Vielleicht hättest Du das doch anders machen sollen, nun denn.

Könnten die machen, um Beschiß auszuschließen. Ich würde auf jeden Fall auf das OK von der Versicherung warten, bevor es im Nachhinein Knatsch gibt - aber bei solchen Beträgen streiten die normalerweise nicht rum, - das kostet mehr, wie es bring. Trotzdem OK der Versicherung abwarten.

Zitat:

@juleswinn schrieb am 4. Dezember 2019 um 13:05:39 Uhr:

Wenn ich das Gutachten in der Hand halte, kann ich dann reparieren, oder muss ich noch auf Rückmeldung der gegnerischen Versicherung warten? kann es nicht sein, dass die selber noch einen Gutachter bei mir vorbeischicken wollen?

dann kannst Du die Reparatur in Auftrag geben. Wenn Du es nicht selber vorfinanzieren willst, indem Du der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreibst. Die Versicherung hat keinen Anspruch darauf, dass Du einem zweiten Gutachten zustimmst und das solltest Du auch nicht tun.

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 4. Dezember 2019 um 13:19:52 Uhr:

Könnten die machen, um Beschiß auszuschließen. Ich würde auf jeden Fall auf das OK von der Versicherung warten, bevor es im Nachhinein Knatsch gibt - aber bei solchen Beträgen streiten die normalerweise nicht rum, - das kostet mehr, wie es bring. Trotzdem OK der Versicherung abwarten.

Unfug.

Ist immer wieder eine gute Idee, einen von der gegnerischen Versicherung beauftragten (Haus-)Sachverständigen das Unfallauto begutachten zu lassen. Seine einzige Aufgabe ist schließlich, dem Geschädigten so viel Schadenersatz zu verschaffen, wie irgendwie möglich.

Oder sollte seine Aufgabe etwa sein, den Schaden möglichst klein zu rechnen? Spricht viel dafür und daher alles dagegen, den das Auto auch nur sehen zu lassen. Reicht schon dieses Jammertheater mit controlexpert und co, die "können" schließlich ohne das Auto gesehen zu haben alles besser wissen.

Zitat:

@juleswinn schrieb am 3. Dezember 2019 um 21:52:19 Uhr:

ich höre die Ironie heraus. Kannste dir sparen, klare Ansagen sind mir lieber. Die Frage ist: würde sich durch einen Anwalt das Ganze nicht verkomplizieren, bzw in die Länge ziehen? ich will nicht, dass der Wagen einen Monat unrepariert bleibt weil Anwalt und Versicherung streiten. Oder läuft es mit Anwalt eher schneller?

Anwalt heißt nicht, dass es vor Gericht geht.

Der Anwalt erledigt für dich die komplette Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Er nimmt dir also Arbeit ab. Zudem ist dann die Versuchung der Versicherung die Rechnung zu kürzen oder die Zahlung hinauszuzögern (beides häufige Taktiken) geringer, da sie wissen dass sie es mit einem Profi zu tun haben.

Ich hatte ne ähnliche Situation und mit den Anwalt hab ich nur telefoniert bzw. Email geschrieben, d.h. du brauchst auch nicht extra zu dem hinfahren (was viele ja denken).

Also kurz: mit einem Anwalt dürfte es im Mittel sogar schneller gehen.

Unabhängig davon:

- Nimm dir einen Anwalt für Verkehrsrecht (siehe oben und weil die Schäden wahrscheinlich deutlicher höher liegen als du im Moment denkst). Dieser kennt sich aus. Er kennt Fristen, was dir finanziell zusteht (Stichwort: Ersatzwagen), etc. Von der gegnerischen Versicherung wirst du das nicht erfahren. Die stellen sich stumm und hoffen das du keine Ahnung hast (was meistens der Fall sein dürfte).

Lass den Anwalt die komplette Kommunikation mit der Versicherung tätigen.

- Nimm dir einen eigenen Gutachter, nicht den von der gegnerischen Versicherung. Frag am besten deine Werkstatt ob die dir einen Gutachter empfehlen können.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass die Schäden eines Auffahrunfalls harmloser aussehen als sie tatsächlich sind. Guck mal in deine Reserveradmulde ob die eingedellt ist. Wenn ja ist es wahrscheinlich, dass das komplette Heck gestaucht ist.

- Wenn du dir keinen Anwalt nimmst und die gegnerische Versicheurng sich nicht meldet, kannst du auch selber diese anrufen. Kennst du diese nicht, kannst du diese mit Hilfe des Kennzeichens beim "Zentralruf der Autoversicherer" erfahren.

 

Zitat:

@juleswinn schrieb am 4. Dezember 2019 um 13:05:39 Uhr:

Danke für die Hilfestellungen. Wenn ich das Gutachten in der Hand halte, kann ich dann reparieren, oder muss ich noch auf Rückmeldung der gegnerischen Versicherung warten?

Dir das zu erklären wäre im Zweifel auch Aufgabe deines Anwalts ;)

Bevor du reparierst solltest du sicherstellen, dass es sich nicht um einen Totalschaden handelt oder die Reparaturkosten sich zu mindestens im 130%-Bereich befinden. Gerade im zweiten Fall solltest du dann aber wirklich vorher nochmal mit dem Anwalt reden!

Zitat:

@juleswinn schrieb am 3. Dezember 2019 um 21:52:19 Uhr:

ich höre die Ironie heraus.

Jetzt nochmal die Langfassung:

Wenn du ohne Anwalt an die Sache rangehst ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Versicherung dir Kürzungen unterjubelt gegen die du dich nicht wehren kannst.

Wenn du also dann ein Gutachten hast und die Versicherung dann aber weniger bezahlt ist erstmal Theater und Streiterei, in Summe also schlechte Laune. Und im Ergebnis kannst du dich vermutlich doch nicht gegen die Versicherung durchsetzen. (Noch schlimmer ist es wenn die Versicherung bei der Reparaturrechnung kürzt, dann zahlst du die Differenz im schlechtesten Fall noch aus eigener Tasche!).

Wenn du also ohnehin Kürzungen akzeptieren willst (wegen ohne Anwalt), dann kannst du dir aber die Streitereien sparen und gleich die Abwicklung in die Hand der Versicherung legen. Viele Versicherungen machen das gerne, die schicken dir einen Gutachter, besorgen dir eine Werkstatt und stellen dir sogar noch einen Leihwagen. Du brauchst dich um nichts zu kümmern und bekommst alles noch mit netten Worten verpackt präsentiert. Dann hast du zwar immer noch weniger Entschädigung bekommen als dir eigentlich zusteht, gehst aber nicht das Risiko ein aus eigener Tasche drauflegen zu müssen und vor allem hast keine Streitereien.

Insofern ist mein Tipp da nicht ganz unernst gemeint.

(es bleibt natürlich ein gewisses Risiko, dass eine minderwertige Reparatur später zu Nachteilen führt)

Mit Anwalt kann es natürlich auch Streit geben. Den darfst du dir dann aber nicht zu Herzen nehmen: Der Anwalt und sein Gegenpart werden es ohnehin sportlich sehen, betrachte du es also auch wie eine Sportveranstaltung, lehn dich zurück und lass den Anwalt für dich streiten! Die gegnerische Versicherung bezahlt ihn auch dafür ;)

Ein Werkstatt, die sofort einen Sachverständigen und einen Anwalt parat hat, ist mir auch schon wieder suspekt.

Normalerweise wähle ich die gerne selber aus.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 5. Dezember 2019 um 12:30:53 Uhr:

Ein Werkstatt, die sofort einen Sachverständigen und einen Anwalt parat hat, ist mir auch schon wieder suspekt.

Normalerweise wähle ich die gerne selber aus.

Wenn ich zu meinem Hausarzt gehe und der mich an einen Facharzt überweisen will/muss, frage ich doch auch nach, welchen seiner Kollegen er mir empfehlen kann - von daher verstehe ich das Misstrauen gegenüber der Werkstatt nicht; immerhin hat diese es ja öfters mit dem Thema "Reparaturen nach Unfällen" zu tun, daher würde es mich eher wundern, wenn die Werkstatt niemanden parat hätte...

 

am 5. Dezember 2019 um 14:58

meine Güte , was ist das hier für ein überzogenes Vorgehen

- man zeigt der Versicherung seine Ansprüche an und beziffert den Schaden; dafür reicht meist (bei Schäden bis ca. 3000,- Euro) ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus;

will die Versicherung ein Gutachten, kann man den Gutachter selber wählen - man sollte das dann auch machen; Versicherung muss GA bezahlen;

man wählt immer eine Werkstatt seines Vetrauens - die werden denn Schaden sicher nicht kleinrechnen und kennen ggf. auch unabhängige Gutachter;

gibt die Versicherung Ihr OK (Reparaturfreigabe) - wird repariert und direkt mit der Versicherung abgerechnet (Abtretung der Forderung durch den Geschädigten an die Werkstatt);

erst wenn die Versicherung herumzickt, braucht man ggf. einen Anwalt;

Beauftragung eines Gutachters, den die Versicherung gar nicht für erforderlich hält, bezahlt man am Ende selber!

Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der gar nicht erforderlich ist, bezahlt man am Ende auch selber!

Obliegenheiten gibt es auch für den Anspruchsteller - also erst Kontakt zur Versicherung suchen

Zitat:

@remix schrieb am 5. Dezember 2019 um 15:58:51 Uhr:

 

erst wenn die Versicherung herumzickt, braucht man ggf. einen Anwalt;

Beauftragung eines Gutachters, den die Versicherung gar nicht für erforderlich hält, bezahlt man am Ende selber!

Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der gar nicht erforderlich ist, bezahlt man am Ende auch selber!

Völlige Fehlinformation!

 

 

Zitat:

@remix schrieb am 5. Dezember 2019 um 15:58:51 Uhr:

[...]

erst wenn die Versicherung herumzickt, braucht man ggf. einen Anwalt;

[...]

Du hast sicherlich aber auch die Anmerkungen anderer User hier gelesen, die sich eher kritisch über die Motivation eines Anwaltes, sich mit der Versicherung über einen Streitwert von 150,- oder 200,- € auseinanderzusetzen, geäußert haben?

Und welche Obliegenheiten soll ich als Geschädigter der gegnerischen Versicherung gegenüber haben? Außer der Meldung des Schadens keine - Vertragspartner der Gegnerversicherung ist der Unfallgegner...

Meine Güte...

Was ist das für ein Remix aus schon länger bek.Falschinformationen und teilweise richtigen Sachverhalten.

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