Auffahrunfall...

Audi A3 8P

Tach zusammen!
Mir ist am Freitag ein LKW (7,5t) mit Tempo 30 km/h von hinten ins Auto gedonnert.
Ich stand an einer roten Ampel und der LKW Fahrer hat das schlicht übersehen. Das hat vielleicht gedonnert...man oh man.

Mein Sportback ist am 03.01.2006 zugelassen und ein Firmenleasingwagen.
Ich konnte das Fahrzeug noch in die Werkstatt fahren, aber hinten ist alles hinüber - Kofferraum ging nicht mehr auf.

Was kommt da jetzt auf mich zu? Sehr wahrscheinlich wird der Wagen jetzt als Unfallwagen laufen, oder? Was genau bedeutet das für mich, wenn ich den Leasingwagen zurückgebe? Wer zahlt die Differenz?

Fragen über Fragen und nichts als Ärger...vielleicht weiß ja jemand nen Rat?!?

gruss
ID

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von AvantI_A4


Nein, schon zu alt. Max. 1 Monat und 1000km, sonst gibts keinen Neuen.

Grüßle,
Daniel

Als Neuwagen gilt ein Fzg bis zu 6 Monaten oder 6000km, solange es ein Neuwagen ist muss auch ein neuer her...zumindest ist es so in Österreich!

mfg

DSGFanatiker

Zitat:

Original geschrieben von AvantI_A4


Das ist vollkommen korrekt, bei jedem Unfall der über die Versicherung abgewickelt wird immer zum Anwalt! Ein privat geschriebener Brief ohne Anwaltbriefpapier ist vergeudete Tinte, die Vers. nimmt ne Privatperson nie für voll und veräppelt einen, daß es schöner nicht geht. Hab das nun schon so oft miterlebt in meinem Umkreis...

Als Geschädigter gilt das umso mehr, denn wenns um richtig Geld geht, gibts immer Theater, auch wenn der Verursacher seine Schuld zugibt und zunächst alles ohne Probleme abzulaufen scheint...

Grüßle,
Daniel

Sorry, aber das ist vollkommener Unsinn. Die Unzufriedenheit solcher Leute rührt in erster Linie aus dem überzogenen Anspruchsdenken nach einem Schaden. Viele kriegen doch gleich Dollarzeichen in den Augen, wenn sie nen kleinen Rempler abbekommen. Nicht umsonst werden ein Großteil der Beschwerden beim Bafin abgewiesen.

Zitat:

Original geschrieben von scome


Wenns Firmenleasing ist, dann ab damit zum Firmenanwalt! Die beste Lösung!

Bzw. bei jedem Unfall, bei dem man nicht die Schuld trägt, sofort zum Anwalt! Das erspart viel Ärger, Zeit & Geld und muss von der Haftpflicht des Unfallgegners getragen werden.

ABM für Rechtsanwälte? das klären die versicherungen sowieso unter sich... da können die gerichtskosten schnell teuer werden - fast immer gibt es eine mitschuld. zbsp. jemand will einen an der kreuzung reinlassen und ihm brummt einer drauf - 20-30% mitschuld (ich würd 100% geben!) was mach ich an einer kreuzung? abbiegen oder kreuzungsbereich verlassen!

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Nicht umsonst werden ein Großteil der Beschwerden beim Bafin abgewiesen.

Was hat das BA Fin (Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen?) damit zu tun?

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Zitat:

Original geschrieben von Kenjin


Was hat das BA Fin (Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen?) damit zu tun?

Versicherungen unterliegen auch dem BAFIN. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ist schon vor einigen Jahren darin aufgegangen.

Rrrrrrrichtig 😁 Allerdings achtet das BA Fin nur auf die Richtigkeit der Arbeit der Banken, Versicherungen, etc.

Beschweren (über die Versicherung) kannst Du Dich dort, Klagen, etc. musst Du vor Gericht.
Oder meintest Du es so mit "Beschwerden"? Das hätte dort eh' nicht viel Aussicht auf Erfolg, da diese nur einschreiten kann, wenn in der Arbeitsweise des jeweiligen Instituts ein Mangel vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von Kenjin


Rrrrrrrichtig 😁 Allerdings achtet das BA Fin nur auf die Richtigkeit der Arbeit der Banken, Versicherungen, etc.

Beschweren (über die Versicherung) kannst Du Dich dort, Klagen, etc. musst Du vor Gericht.
Oder meintest Du es so mit "Beschwerden"? Das hätte dort eh' nicht viel Aussicht auf Erfolg, da diese nur einschreiten kann, wenn in der Arbeitsweise des jeweiligen Instituts ein Mangel vorliegt.

Jeder Kunde kann sich beim BAFIN über das Unternehmen beschweren, wenn es seiner Meinung nach den Kunden benachteiligt, oder sich ihm gegenüber nicht korrekt verhalten hat. Das BAFIN prüft die Beschwerden und fordert den Versicherer zur Stellungnahme auf, welche der Versicherer auch abgeben muß. Sicherlich kann aber nur ein Gericht letztendlich rechtgültige Fakten schaffen, aber Aufsichtsbeschwerden nimmt keine Gesellschaft locker, daß kann ich Dir sicher sagen. 😉

Als weitere Stelle existiert noch der Versicherungsombudsmann. Dieser ist mehr eine Schlichtungsstelle, allerdings mit gewissen Kompentenzen, da die teilnehmenden Unternehmen sich in einem gewissen Rahmen verpflichtet haben, die Empfehlungen des Ombudsmannes ohne weitere Prüfung zu akzeptieren.

🙂Danke🙂
Ich kenne nur die Aufgaben des ehm. BAKred und habe diese wohl zu sehr auf das ehm. BAVers adaptiert. Dieses hatte wohl doch eine eindeutig gewichtigere Rolle 😉

Nicht böse sein, aber das ist kein Auffahrunfall, das ist ein Rempler.

@GangstaNo1: Sag das nicht zu laut. Vor einiger Zeit hatten wir hier ein Fahrzeug mit Heckschaden das ähnlich aussah, allerdings unter dem Fänger verbeult und Karosserei verzogen. Da kam doch ein nettes 4stelliges Sümmchen zusammen...

Zitat: Da kam doch ein nettes 4stelliges Sümmchen zusammen...

Kenji, dafür gibt's ja dann die Versicherung.
Ich finde nur das man sowas nicht dramatisieren sollte, natürlich immer abgesehen von den Kosten!

😁 Ein vierstelliger Schaden wäre aber kein "Rempler" mehr 😉 Und GOTT SEI DANK gibt es für so was Versicherungen!
Und Hauptsache, alle Beteiligten kommen nur mit dem Schrecken davon.

@Kenjin

Du redest die ganze Zeit von einem vierstelligen Schaden und das obwohl hier noch keine Schadenhöhe bekannt ist.
Reduziert sowas doch bitte immer auf's wesentliche.

Ich bin froh das niemandem etwas passiert ist, der Rest sind doch alles nur Spekulationen!

mir ist heut früh ein Kurierfahrer mitten in der Stadt (denke nicht sonderlich schnell - das Auto sieht ganz schön "im Arsch" aus) hinten auf mein Baby gefahren........ was sagt ihr über den Schaden - schaut echt nicht gerade nur wie Kratzer aus ;((

no 2

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