Auffahrunfall
Hallo,
ich hatte heute einen unverschuldeten Auffahrunfall. Die Heckschürze ist eingedrückt. Polizei war da und hat alles dokumentiert. Mit der gegnerischen Versicherung wurde geklärt, dass ich am Montag zu einer Partnerwerkstatt Zwecks Begutachtung muss.
Ich hatte noch nie einen Unfall und deswegen die blöde Frage: Darf ich mir die gutachtende Werkstatt auch selbst aussuchen? Z.B. der :-)?
Außerdem tut mir etwas der Nacken und Kopf weh. Habe es aber nicht der Polizei gemeldet, da ich zu der Zeit noch unter Schock stand. Bekomme ich trotzdem Schmerzensgeld wenn ich morgen zum Arzt gehe?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ephox schrieb am 15. November 2015 um 16:08:05 Uhr:
Muss die Versicherung nun den Gutachter so und so zahlen, egal wie hoch der Schaden letztendlich ausfällt?
Der Gutachter wird schon wissen, ob nun ein Bagatellschaden vorliegt und er ein preisgünstiges Kurzgutachten, ähnl. eines Kostenvoranschlages erstellt - oder ein richtiges Schadensgutachten.
42 Antworten
Du hast freie Werkstatt wahl und freie Gutachter wahl. Nicht als erstes das Auto von der gegnerischen Versicherung angucken lassen , das gibt nur Ärger Am besten sofort zum Arzt oder Krankenhaus mit dem Hinweis Unfall . Alles dokumentieren lassen , und ein Anwalt einschalten der alles für dich ubernimmt.
Und wie mache ich das am besten? Zu einer Werkstatt gehen und fragen ob sie das bewerten können? Brauche ich dafür etwas?
Wo bekomme ich am meisten raus? Evtl. bei der BMW Vertragswerkstatt?
Du bekommst kein Schmerzensgeld, weil du zum Arzt gehst.
Du bekommst eventuell ein Schmerzensgeld, wenn dir ein Arzt attestiert, dass du - vermutlich unfallbedingt - einen körperlichen Schaden erlitten hast. Die meisten Polizisten haben keine medizinische Ausbildung und attestierten nicht nur aus diesem Grund keine subjektiven Beschwerden.
Du bekommst deinen Schaden so ersetzt, dass du so dastehst, wie du vor dem Schaden dagestanden hast. Im Idealfall keinen Cent mehr und keinen weniger.
Für Frage Anwalt, Gutachten oder Kostenvoranschlag usw. gibt hier tatsächliche oder auch nicht Experten. Ob du das"Schadensmanagement" der Versicherung nutzt oder nicht - auch dazu gibt es verschiedene Meinungen. Kommt ganz bestimmt noch - musst du dann selber sortieren.
Hi, du hast die Qual der Wahl.. 😉
Das eine ist das Schadensmanagement der Versicherung, das ist durchaus ratsam wenn man einfach ein Auto repariert wieder zurück haben möchte und in der Reparaturzeit ohne Probleme weiter mobil sein möchte. KO Kriterien sind oft Garantie bedingte folgen der Reparatur. Das dürfte bei dem 10 Jahre alten BMW nicht mehr so ins Gewicht fallen.
Du kannst natürlich auch alles selbst managen, eventuel das ein oder andere etwas optimieren, geht dann aber auch mal schnell in Stress über.
Mit deinem Kopfweh lässt du dich am besten jetzt noch ins Krankenhaus fahren. Selber fahren würde ich nicht riskieren.
Grüße
Steini
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Ich überlege mir den Schaden erst mal nicht reparieren zu lassen. Wenn ich anstatt zur Partnerwerkstatt zu BMW gehe und mir einen Kostenvoranschlag ausstellen lasse, dann wird der doch viel höher ausfallen. Muss das die Versicherung akzeptieren?
Die Versicherung wird die das bezahlen, was sie ggf. gerichtsfest bezahlen muss (immer abzügl. MwSr). Mit Gefälligkeits-Kostenvoranschlägen kennen sie sich aus. Für die Stundenansätze einer Vertragswerkstatt gibt es eine Handvoll von Regeln (Alter, Zustand, bisheriger Serviceverlauf etc.) - Suchfunktion und Google helfen.
Gesundheitsschäden sind in Dt. ein wenig beachtetes Gut mit wenig Entschädigung.
Wenn vier, fünf Tage der Nacken weh tut, bekommt man nichts. Wenn Dir der Nacken 6 Monate weh tut, dann ja. Aber auch nicht viel. "Reich" wird man von einem Auffahrunfall nicht. Im Gegenteil. Manchmal ist das Ausfallgeld vom Fahrzeug höher als der Gesundheitliche Schaden. Beides wird übrigens auch nicht gern gewährt, wenn der Halter und der Verletzte ein und dieselbe Person ist.
Ach bei 5 Tagen bekommt man nichts? Hab für 4 Tage 150euro für Schleudertraumer. Haben oder nicht haben.
Oberlippe Platzwunde gibt allein schon 150-300euro.
Es ist definitiv falsch nur bei längerer Schädigung bzw Folgeschäden Geld zu bekommen
@TE: Die Regeln sind völlig anders aufgestellt, als von romanusko dargestellt. Da gibt es Tabellen (leicht im Netz zu finden) nach denen man sich richtet (anhand ergangener Urteile) und die sagen etwas völlig anderes. Eine Simulation muss natürlich auch zum Unfallgeschehen passen. Reich wird man aber über ein Schmerzensgeld in Deutschland zum Glück nicht - sonst wären die Kopfschmerzen nach jedem Parkrempler bei jedem schier unerträglich und mindesten 4 Wochen andauernd (zu bezahlen von der Solidargemeinschaft der Versicherten).
Im schnitt machst du verlust...das hast du wohl noch nicht verstanden...
Dann stellt sich mir noch die Frage KVA oder Gutachten. Ist ein BMW 3er e90 bj. 2005 mit pdc. Heckschürze stark eingedrückt und zerkratzt. Die muss also neu. Wie viel würdet ihr dafür kalkulieren?
Fahr zum Gutachter deiner Wahl. Er weiß, was zu tun ist.
Je nach Schadenshöhe wird eventuell ein Kurzgutachten erstellt.
Das Gutachten zahlt die gegnerische Versicherung so und so, egal ob man drüber oder drunter den 750 euro ist?