Auffahrunfall

Hallo,

ich hatte heute einen unverschuldeten Auffahrunfall. Die Heckschürze ist eingedrückt. Polizei war da und hat alles dokumentiert. Mit der gegnerischen Versicherung wurde geklärt, dass ich am Montag zu einer Partnerwerkstatt Zwecks Begutachtung muss.
Ich hatte noch nie einen Unfall und deswegen die blöde Frage: Darf ich mir die gutachtende Werkstatt auch selbst aussuchen? Z.B. der :-)?
Außerdem tut mir etwas der Nacken und Kopf weh. Habe es aber nicht der Polizei gemeldet, da ich zu der Zeit noch unter Schock stand. Bekomme ich trotzdem Schmerzensgeld wenn ich morgen zum Arzt gehe?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ephox schrieb am 15. November 2015 um 16:08:05 Uhr:


Muss die Versicherung nun den Gutachter so und so zahlen, egal wie hoch der Schaden letztendlich ausfällt?

Der Gutachter wird schon wissen, ob nun ein Bagatellschaden vorliegt und er ein preisgünstiges Kurzgutachten, ähnl. eines Kostenvoranschlages erstellt - oder ein richtiges Schadensgutachten.

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Zitat:

@ephox schrieb am 15. November 2015 um 01:03:12 Uhr:


Dann stellt sich mir noch die Frage KVA oder Gutachten. Ist ein BMW 3er e90 bj. 2005 mit pdc. Heckschürze stark eingedrückt und zerkratzt. Die muss also neu. Wie viel würdet ihr dafür kalkulieren?

312,27 Euro.

Zitat:

@ephox schrieb am 15. November 2015 um 01:24:24 Uhr:


Das Gutachten zahlt die gegnerische Versicherung so und so, egal ob man drüber oder drunter den 750 euro ist?

Wenn der Schaden zu gering ist wird ein Kurzgutachten erstellt.

Ja, die Versicherung zahlt.

Das wird dir der Gutachter bestimmt bestätigen.

Neue Heckschürze inkl. Lackierung und Montage,

da kommen schnell 750 - 1000 Euro zusammen.

Wenn die gegnerische versicherung den Auftrag zum gutachten gegeben hat,ja
Trotzdem kann die Versicherung dann immer noch zweifeln und selbst einen gutachter schicken.

Wäre ich dir hinten draufgefahren,dann hätte ich dir 350€ in die Hand gedrück und tschüss,da machst du noch ein gutes Geschäft mit und ich auch.

Wenn du ernsthafte körperliche Beeinträchtigungen hast oder befürchtest, dass Folgeschäden eintreten können, dann konsultiere umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und geh zum Arzt.
Der Schaden wird nach deiner Beschreibung oberhalb der Bagatellgrenze liegen.
Genaueres sagt dir ein von dir selbst gewählter Gutachter und nur den solltest du vorerst an dein Fahrzeug heranlassen.

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Zitat:

Wäre ich dir hinten draufgefahren,dann hätte ich dir 350€ in die Hand gedrück und tschüss,da machst du noch ein gutes Geschäft mit und ich auch.

Bei dem Typen war das was anderes. Er hat es gar nicht so toll gefunden, dass ich die Polizei gerufen habe und ist mir auch dann ziemlich nahe gekommen. Seine Wut hat er dann an seiner Beifahrerin ausgelassen, die ununterbrochen geheult hat.

Zitat:

@rambonaut schrieb am 15. November 2015 um 05:34:33 Uhr:


Wenn die gegnerische versicherung den Auftrag zum gutachten gegeben hat,ja
Trotzdem kann die Versicherung dann immer noch zweifeln und selbst einen gutachter schicken.

Auf welcher rechtlichen Grundlage darf sie dass?

Bei so einem geringen Schaden ( Heckschürze) kommen deine Kopfschmerzen nicht vom Unfall und ein Schock ist :Als Schock bezeichnet in der Medizin ein lebensbedrohliches Zustandsbild. 

Solche Forderungen werden bei dem Sachbearbeiter Den Anschein erwecken das du da nur Geld rausschlagen willst.

Zitat:

@rambonaut schrieb am 15. November 2015 um 05:34:33 Uhr:


Wäre ich dir hinten draufgefahren,dann hätte ich dir 350€ in die Hand gedrück und tschüss,da machst du noch ein gutes Geschäft mit und ich auch.

Danke für das zusätzliche Trinkgeld 🙂😁😁

350 € und von deiner Versicherung den Schaden ersetzt bekommen..... wann treffen wir uns?

War eben beim Arzt und dieser hat mir ein leichtes Schleudertrauma attestiert. Nicht ganz ohne so ein Aufprall. Die Heckschürze ist stark eingedellt und auch Teile des Unterfahrschutzes sind weg. Später folgen evtl. Fotos.
Die gegnerische Versicherung versucht auf jeden Fall ihre Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Sie will mir die ganze Zeit einreden, den Schaden von der Partnerwerkstatt schätzen zu lassen. Am Montag werde ich aber einen Termin mit der DEKRA ausmachen. Habt ihr sonst noch Tipps? 🙂

Zitat:

@ephox schrieb am 15. November 2015 um 14:56:01 Uhr:


Am Montag werde ich aber einen Termin mit der DEKRA ausmachen.

Geh zum freien Gutachter...

Die Dekra hat Rahmenverträge mit den Versicherungen - die ihr einen nicht unerheblichen Teil des Umsatzes sichern...oder anders ausgedrückt: Die Dekra steckt mit den Versicherungen unter einer Decke!

Hast du bei deinem Fahrzeug alle Wartungen/Inspektionen bei BMW mache lassen?
Wenn nein, entferne dich schonmal von dem Gedanken dass du hier viel rausbekommen wirst - bei fiktiver Abrechnung wird die Versicherung dir erstmal aufgrund des Fahrzeugalters/Laufleistung und dem Umstand dass nicht alle Wartungen bei BMW durchgeführt wurden den Schaden auf das ortsübliche Niveau der freien Werkstätten zusammenkürzen.

Für dein leichtes Schleudertrauma wirds ebenfalls wenig bis garnichts geben, sofern du nicht erstmal krank geschrieben bist.

Dann könnte man beim Autoscooter auch jeden der einen hinten reinfährt auf Schmerzensgeld verklagen

Termin mit freiem Sachverständigen ist ausgemacht. Aber jetzt mal Butter bei die Fische. Muss die Versicherung nun den Gutachter so und so zahlen, egal wie hoch der Schaden letztendlich ausfällt? Die gegnerische Versicherung (Württembergische) hat gesagt erst ab 1000 Euro lohnt sich ein Gutachter und das mit den 750 Euro ist so eine Sache, weil in letzter Zeit die Grenze doch weiter nach oben geht .. bla bla bla. Ich würde nur ungerne am Ende noch auf den Kosten sitzen bleiben.

Zitat:

@ephox schrieb am 15. November 2015 um 16:08:05 Uhr:


Muss die Versicherung nun den Gutachter so und so zahlen, egal wie hoch der Schaden letztendlich ausfällt?

Der Gutachter wird schon wissen, ob nun ein Bagatellschaden vorliegt und er ein preisgünstiges Kurzgutachten, ähnl. eines Kostenvoranschlages erstellt - oder ein richtiges Schadensgutachten.

Wenn die Versicherung dich nicht beauftragt hat ein Gutachter zu besuchen - Viel Spaß.

Da es sich um ein Bagatellschaden muss die Versicherung dein Freihändiges Gutachten nicht zahlen,und da kannst du soviel zum Anwalt rennen wie du willst.

Liegst du unter den 750€ zahlt du den Gutachter selbst.

Kostenvoranschlag von einer Werkstatt reicht auch

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