Auffahrunfall

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

mir ist gerade im Stop & Go Verkehr durch Unachtsamkeit ein anderer Autofahrer auf meinen schönen Golf aufgefahren. (Schaden fällt m.M. nach gering aus, Heckschürze sowie Kennzeichenbeleuchtung ist kaputt)

Da ich sicher gehen wollte, das die Personalien stimmen, habe ich direkt die Polizei gerufen, welche die Personalien aufgenommen hat und mir einen Zettel ausgestellt hat, wo sowohl meine und auch seine Personalien drauf sind.

Mehr als diesen Zettel habe ich momentan nicht.

Nun meine Frage: Wie muss ich weiter vorgehen?

Bis wann muss ich den Unfall der Versicherung gemeldet haben?

Wo bekomme ich einen Gutachter her?

Ich weiss momentan nicht weiter!

Vielen Dank im Voraus!!

Beste Antwort im Thema

Angenommen der Unfallgegner bestreitet die Alleinschuld, und stellt Ansprüche an de TE. Dann sollte die Versicherung informiert sein.

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Je nach Geschwindigkeit des Aufpralls ist unter der Heckschürze der Stoßfänger mitbeschädigt und muss getauscht werden. Auch lackiert sollte werden, da sich sonst nach Jahren Risse im Lack bilden und er abplatzt.
Da dies kein Bagatell mehr ist, würde ich die Sache einem Anwalt übergeben samt Gutachter. Egal welche Versicherung und wie klar der Fall, ich bin bei einer der namhaftesten Versicherungen auch schon reingetreten und war froh einen Anwalt genommen zu haben.

Kannst Du mal Bilder posten?

Hi,

ein Anwalt ist sicher komfortabel. Aber am Ende zahlen wir alle über unsere Versicherungsbeiträge diese zusätzlich und oft unnötigen Kosten. Wenn die gegnerische Versicherung sich quer stellt kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen.

Meine Vorgehensweise war bisher immer so, zum Vertragshändler gehen. Die Mitarbeiter erkennen dort meist auf den ersten Blick ob es Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachen benötigt wird. Ganz "zufällig" habe die natürlich auch die Nummer eines Gutachters. 😉

Jetzt muß man sich entscheiden,die Werkstätten übernehmen gerne die komplette Abwicklung des Schadens. Das heißt man unterschreibt etwas und muß sich um nichts kümmern. Während der Reparatur bekommt man einen Leihwagen gestellt und holt den Wagen hinterher fertig repariert ab. Die Kosten rechnet die Werkstatt direkt mit der gegenerischen Versicherung ab. Funktioniert in den meisten Fällen problemlos und ist eben komfortabel.

Man kann aber auch alles selbst regeln.

Das erstellen des Gutachtens ist aber praktisch immer der erste Schritt. Wenn die Heckschürze deutlich macken hat ist der Betrag schon so hoch das ein Gutachen gerechtfertigt ist.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 22. Oktober 2014 um 09:17:16 Uhr:


Hi,

ein Anwalt ist sicher komfortabel. Aber am Ende zahlen wir alle über unsere Versicherungsbeiträge diese zusätzlich und oft unnötigen Kosten. Wenn die gegnerische Versicherung sich quer stellt kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen.

Meine Vorgehensweise war bisher immer so, zum Vertragshändler gehen. Die Mitarbeiter erkennen dort meist auf den ersten Blick ob es Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachen benötigt wird. Ganz "zufällig" habe die natürlich auch die Nummer eines Gutachters. 😉

Jetzt muß man sich entscheiden,die Werkstätten übernehmen gerne die komplette Abwicklung des Schadens. Das heißt man unterschreibt etwas und muß sich um nichts kümmern. Während der Reparatur bekommt man einen Leihwagen gestellt und holt den Wagen hinterher fertig repariert ab. Die Kosten rechnet die Werkstatt direkt mit der gegenerischen Versicherung ab. Funktioniert in den meisten Fällen problemlos und ist eben komfortabel.

Man kann aber auch alles selbst regeln.

Das erstellen des Gutachtens ist aber praktisch immer der erste Schritt. Wenn die Heckschürze deutlich macken hat ist der Betrag schon so hoch das ein Gutachen gerechtfertigt ist.

Gruß Tobias

Hallo,

diese Vorgehensweise gefällt mir, da ich das Auto sowieso von meiner VW Werkstatt wieder herrichten lassen will. Da der Unfall gestern Abend passiert ist, habe ich bis jetzt noch nicht mit meiner bzw. der gegnerischen Versicherung telefoniert.
Übernimmt das dann auch das Autohaus oder sollte ich mich zunächst heute Nachmittag unbedingt bei diesen Melden?

Nochmal zum Schadensbild: Die Heckschürze hat einige kleinere Kratzer und ist an einer Stelle durchbrochen. Weiterhin funktioniert die linke Kennzeichenbeleuchtung nicht mehr. Von der Form her sieht die Heckschürze noch wie original aus. Wundert mich eigentlich, da es nen ganz schönen Schlag getan hat, wo der Unfallverursacher aufgefahren ist.

Von der Polizei hab ich nur einen Zettel mit "Personalienaustausch bei Verkehrsunfällen" bekommen.
Ganz oben wurde der Unfallverursacher eingetragen.

Grüße & Vielen Dank

Wispe

Hi,

dann muß mindestens die Heckschürze neu. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist auch der Stoßfänger unter der Heckschürze verbogen. Wenn du sagst das es ein ordentlicher Schlag war dann ist es auf keinen Fall ein geringfügiger Schaden.

Wie gesagt ab zum Vertragshändler deines Vertrauens,für die ist das Alltagsgeschäft.

Gruß tobias

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Bei dem Schadensbild würde ich mal von 2-3000 Euro ausgehen, schnell such mehr wenn der Kabelstrang für Parksensoren und Co. beschädigt ist. Somit ist es ein Unfallwagen samt Wertminderung. Gutschter ist also Pflicht.

Ich hab jetzt gerade mit meiner Versicherung telefoniert.
Die meinte ich müssemich bei der Versicherung des des Unfallverursachers melden und die sind dann für gutachter usw zuständig und ich kann nicht einfach so in eine von mir gewählte Werkstatt gehen.

Ist das richtig??

Hi.

Völliger Blödsinn. Bei einem haftpflichtschaden hast du absolut freie Gutachterwahl. Auch die Werkstatt kannst du frei wählen. Die wollen dir natürlich am liebsten einen selbst beauftragen Gutachter schicken (meist Dekra) und am besten noch in eine ihrer Vertragswerkstätten weil sie da günstigere Preise bekommen.

Als Geschädigter mußt du dich aber darauf nicht einlassen.

Schau mal hier bei MT gibt es ein Extra Versicherungsforum mit einer FAQ mit Wertvollen Info´s.

Ziemlich unverständlich das deine eigene Versicherung dir so einen Blödsinn erzählt,aber eine Krähe .... .... ...

Gruß Tobias

@Wispe

Nennst du uns deinen Versicherer?

Oke, dann bin ich erstmal beruhigt, das hat mir schon echt sorgen gemacht!
@Polmaster:
Sparkassen Direkt Versicherung

Edit:
Da ich nacher bei der Gegnerischen Versicherung anrufen werde um den Schaden zu melden hab ich nochmal eine Frage.
Wenn diese mir einen Gutachter raussuchen bzw. eine Vertragswerkstatt kann ich einfach ablehnen und auf meine eigene Faust mir was anderes suchen und bleibe nicht auf meinen Kosten sitzen?

Natürlich. Ich würde denen direkt sagen dass sie von Deinem Anwalt/Werkstatt hören und gut. Dann Abtretungserklärung und Du musst Dich um nichts mehr kümmern. Denk an die Entschädigung die Dir täglich zusteht solange Du Dein Auto nicht nutzen kannst.
Das und die Wertminderung musst Du bei der Versicherung einfordern, oder eben Dein Anwalt.

Zitat:

@Wispe schrieb am 22. Oktober 2014 um 11:33:19 Uhr:


Die meinte ich müssemich bei der Versicherung des des Unfallverursachers melden und die sind dann für gutachter usw zuständig und ich kann nicht einfach so in eine von mir gewählte Werkstatt gehen.

jaja...soviel dann zum thema:

Zitat:

Die werden dir dann alles weitere erklären und abklären, ob du einen Gutachter brauchst oder ned.

🙄

Naja, Direktversicherer sind idR. auch nicht die Kundenfreundlichsten. Ich habe damals den Schaden auch bei meiner Versicherung gemeldet, die haben mich gut beraten. Allerdings habe ich die Sache dann (Gott sei dank) einem Anwalt übergeben und damit garnichts mehr am Hut gehabt.

Ellenlange Beiträge nichts ist scheinbar passiert, kleiner Auffahraufunfall , nichts weiter , würde das ganze viel entspannter angeht , Wagen läuft ja noch, warum die Eile . Zu einem Lackierer fahren , den drauf gucken lassen, die haben einen Blick dafür und der Meister sagt sofort , das ist über 1000 Euro. Also Gutachter holen. Ansonsten KV einreichen und wenn nur Stoßfänger getauscht und lackiert wird, wo bestimmt von auszugehen ist , dafür gibt es keine merkantile Wertminderung und alles weitere Leihwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Unkostenpauschale , das sind allles Standardposten, da brauche ich keinen Anwalt für , der steckt sich mal eben 500 Euro ein für 2 Briefe , die ehe der Azubi schreibt . treibt alles die Prämien in die Höhe. Und ne vernünftige schriftliche Unfallschilderung erwarte ich auch heute in der Smartphonegeneration von jedem zu schreiben , auch dazu brauche ich keinen Anwalt

So! Nachdem ich bei der Versicherung des Unfallverursachers angerufen habe, muss ich sagen, dass ich eine von Ihnen vorgeschlagenen Vertragswerkstätten genommen habe. Aber auch nur weils zufällig meine VW Werkstatt war, wo ich sowieso hingehe.

Ist das nun positiv für mich oder eher negativ?!

Die Frau am Telefon meinte, das sie den Auftrag an die Werkstatt faxt, welcher auch einen Mietwagen beinhaltet.
Auf was für einen Wagen hat man denn Anspruch mit einem 6er Golf TSI (122PS) ? Polo?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Ja mit der Werkstatt passt schon und mit dem Leihwagen ist bestimmt nicht das gravierende problem, denn es ist immer eine Klasse drunter , also ein Polo , aber wäre mir völlig egal, habe denen immer gesagt , die sollen mir einen Fox bereit bereit stellen und wenn sie einen gebrauchten Golf III dann nehme ich den auch

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