Auffahrunfall
Hallo,
brauch mal eure hilfe. hab einige fragen.
hatte heute einen selbst verschuldeten auffahrunfall. von einem industriegebiet in eine bundesstraße hinein. ich bin von hinten langsam angefahren gekommen (etwa 10 - 15 km/h) bin auf die bremse gegangen da hat man das ABS schon gehört und gemerkt hat aber alles nix geholfen, ich bin dem wo an der kreuzung stand dann draufgerutscht.
so jetzt die 1. frage: haben die polizei gerufen die is gekommen hat alles aufgenommen und dann wollen die jetzt 35€ von mir da ich dem drauf gefahren bin. is das rechtens?
die 2. frage: ich hab VK mit 300€ SB und TK mit 150€ SB. der schaden geht bestimmt in die paar 1000 €. muss ich dann 450€ aus eigener tasche zahlen?
die 3. frage: kann die bank wo ich mein auto finanziert hab entscheiden wo ich das auto reparieren lassen soll?
die 4. frage: wo ich nach dem unfall ausgestiegen bin hat es mich fast selbst hingehauen. kann man da die stadt verklagen weil die da nicht geräumt und gestreut haben?
die 5. frage: muss ich meinen astra bei einer opel werkstatt reparieren lassen da sonst die neuwagengarantie verfällt?
schon mal vielen dank im vorraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
denkfehler!Zitat:
Original geschrieben von Crashel
der bank ist es schnuppe wo du dein auto reparieren lässt.
das auto gehört nicht dem te.....sondern der bank.....der te hat lediglich ein nutzungsrecht...und da kann die bank im sinne des werterhaltes für IHR auto vorschreiben, dass das fz in einer vertragswerkstatt repariert wird.......
Denkfehler! 😉
Das Auto ist finanziert und nicht geleased. Durch die Rechtslage in Deutschland ist die Bank nur der Eigentümer, sofern sie die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt. Das dient aber in diesem Fall nur als Sicherheit für den Kredit und ist nicht zwingend so. Der Kreditnehmer hat ein uneingeschränktes Verfügungsrecht über das Auto. Selbst ein Verkauf ist möglich, sofern die Rückzahlung des Kredites sichergestellt werden kann.
Ein Nutzungsrecht hat der Fahrzeugbesitzer nur bei einem Leasingfahrzeug. Hier ist der Leasinggeber immer der faktische und rechtliche Eigentümer und hat ein Mitspracherecht über sein "mietverkauftes" Eigentum.
18 Antworten
Zu 1.: Da du dem Vordermann aufgefahren bist, ist das sehr wohl rechtens. Mit einem Verwarngeld von 35€ bist du noch sehr gut davongekommen. Du hast geschrieben, dass du gerutscht bist. Somit gehe ich davon aus, dass es glatt war. Dann hätte die Polizei durchaus auch ein Bußgeldverfahren eröffnen können. Dann hättest du sogar Punkte bekommen. Also sei froh, dass der Kollege seinen Ermessensspielraum ausgereitzt hat und es bei 35€ ohne Punkte belassen hat.
Aber die Frage ist ja, hast du es den Polizisten so geschildert, wie du es uns hier erzählt hast? Manchmal ist Schweigen nämlich Gold
Zu 2.: Nein, du zahlst 300€ für die Reparatur deines Fzg. Das ist der Vollkaskoschaden. Der SChaden des Gegners geht auf Haftpflicht und da scheinst du ja keine SB zu haben
Zitat:
Original geschrieben von mongobongo
Zu 1.: Da du dem Vordermann aufgefahren bist, ist das sehr wohl rechtens. Mit einem Verwarngeld von 35€ bist du noch sehr gut davongekommen. Du hast geschrieben, dass du gerutscht bist. Somit gehe ich davon aus, dass es glatt war. Dann hätte die Polizei durchaus auch ein Bußgeldverfahren eröffnen können. Dann hättest du sogar Punkte bekommen. Also sei froh, dass der Kollege seinen Ermessensspielraum ausgereitzt hat und es bei 35€ ohne Punkte belassen hat.Aber die Frage ist ja, hast du es den Polizisten so geschildert, wie du es uns hier erzählt hast? Manchmal ist Schweigen nämlich Gold
hab es dem polizist genau so geschildert wie hier.
also die selbsbeteiligung ist auf alle fälle fertig deswegen sb 😁
wie mongo schon schreibt bist mit 35 eus recht gut davon gekommen
der bank ist es schnuppe wo du dein auto reparieren lässt.
reparieren lassen kannst du es wo du willst ausser du hast es in der versicherung drin, dass die dir sagen wo du hin musst
stadt verklagen is ne heikle geschichte. ich denke wenn zu erkennen war, dass die strecke glatt ist war deine geschwindigkeit nicht den straßenverhältnissen angepasst. ich würde es nich versuchen.
Also war es winterglatt? Dann bist du mit den 35€ wirklich gut weggekommen, hätten auch Punkte werden können und ca. 170€ inklusive Verwaltungskosten
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Zitat:
Original geschrieben von mongobongo
Also war es winterglatt? Dann bist du mit den 35€ wirklich gut weggekommen, hätten auch Punkte werden können und ca. 170€ inklusive Verwaltungskosten
ja es war richtig eis auf der straße. hat man aber schlecht gesehen.
Dann wird man immer argumentieren, dass deine Geschwindigkeit nicht angepasst war. Da kannst du die Stadt verklagen wie du willst, rauskommen wird dabei nichts. Im Winter muss man mit Glätte rechnen und seine Geschwindigkeit anpassen. Auf Fußwegen sieht es da anders aus
zu 1.
Wenn es in deinem Bundesland eine entsprechende Gebührenordnung gibt, ist das auch für den Aufwand zulässig. Ich denke aber, dass es ein Verwarnungsgeld ist.
zu 2.
Das klinkt nach einem Vollkaskoschaden. Also wird nur die Selbstbeteiligung für die Vollkasko fällig, wenn du das von der Versicherung regeln lässt.
zu 3.
Das hängt davon ab, ob in den Finanzierungsbedingungen etwas entsprechendes steht. Üblicherweise ist der Bank das egal, solange du den Kredit ordnungsgemäß zurückzahlst.
zu 4.
Das ist ziemlich aussichtslos. Dazu müsstest du nachweisen, dass die Stadt ihrer Räum- und Streupflicht überhaupt nicht nachgekommen ist. Das sich zwischen den Räumvorgängen der Straßenzustand wieder wetterbedingt verschlechtert ist eigenes Risiko und kann nicht der Stadt angelastet werden.
zu 5.
Die Neuwagengarantie verfällt nicht, wenn das Auto nach den Herstellervorgaben repariert wird.
Zitat:
Original geschrieben von Crashel
der bank ist es schnuppe wo du dein auto reparieren lässt.
denkfehler!
das auto gehört nicht dem te.....sondern der bank.....der te hat lediglich ein nutzungsrecht...und da kann die bank im sinne des werterhaltes für IHR auto vorschreiben, dass das fz in einer vertragswerkstatt repariert wird.......
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
denkfehler!Zitat:
Original geschrieben von Crashel
der bank ist es schnuppe wo du dein auto reparieren lässt.
das auto gehört nicht dem te.....sondern der bank.....der te hat lediglich ein nutzungsrecht...und da kann die bank im sinne des werterhaltes für IHR auto vorschreiben, dass das fz in einer vertragswerkstatt repariert wird.......
Denkfehler! 😉
Das Auto ist finanziert und nicht geleased. Durch die Rechtslage in Deutschland ist die Bank nur der Eigentümer, sofern sie die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt. Das dient aber in diesem Fall nur als Sicherheit für den Kredit und ist nicht zwingend so. Der Kreditnehmer hat ein uneingeschränktes Verfügungsrecht über das Auto. Selbst ein Verkauf ist möglich, sofern die Rückzahlung des Kredites sichergestellt werden kann.
Ein Nutzungsrecht hat der Fahrzeugbesitzer nur bei einem Leasingfahrzeug. Hier ist der Leasinggeber immer der faktische und rechtliche Eigentümer und hat ein Mitspracherecht über sein "mietverkauftes" Eigentum.
Prima erklärt, Netvoyager! Das Danke hast du dir redlich verdient! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Denkfehler! 😉Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
denkfehler!
das auto gehört nicht dem te.....sondern der bank.....der te hat lediglich ein nutzungsrecht...und da kann die bank im sinne des werterhaltes für IHR auto vorschreiben, dass das fz in einer vertragswerkstatt repariert wird.......
Das Auto ist finanziert und nicht geleased. Durch die Rechtslage in Deutschland ist die Bank nur der Eigentümer, sofern sie die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt. Das dient aber in diesem Fall nur als Sicherheit für den Kredit und ist nicht zwingend so. Der Kreditnehmer hat ein uneingeschränktes Verfügungsrecht über das Auto. Selbst ein Verkauf ist möglich, sofern die Rückzahlung des Kredites sichergestellt werden kann.
Ein Nutzungsrecht hat der Fahrzeugbesitzer nur bei einem Leasingfahrzeug. Hier ist der Leasinggeber immer der faktische und rechtliche Eigentümer und hat ein Mitspracherecht über sein "mietverkauftes" Eigentum.
Da freut sich mein Banker-Herz!
Außerdem ist ein Auto als Sicherheit für eine Bank kaum was wert.
Man dürfte es in den meisten Fällen nicht mal pfänden, da man dadurch die Erwerbstätigkeit des Kreditnehmer beeinträchtigen würde...
Und das will man doch nicht.
🙂
Zitat:
Original geschrieben von geexta87
ja es war richtig eis auf der straße. hat man aber schlecht gesehen.Zitat:
Original geschrieben von mongobongo
Also war es winterglatt? Dann bist du mit den 35€ wirklich gut weggekommen, hätten auch Punkte werden können und ca. 170€ inklusive Verwaltungskosten
Schau doch mal in deine Versicherungsunterlagen und such nach dem Begriff "Werkstattbindung".
Wenn du paar Euro sparen wolltest, dann Prost Mahlzeit und du darfst dich nach der Nase der Versicherung richten...
lebenslange garantie?
weil dann würd da evtl auch das thema aufkommen bezüglich zertifizierte werkstätten.....weis net wie es bei unfällen usw ausschaut, zumindest bei der inspektion ist das aber ein thema.....
ALso ich denke nicht, dass die 35€ schon das Verwanrgeld sind. Bei uns sind das pauschale "Bearbeitungsgebühren" der Polizei?! Der Rest kommt meist später, schriftlich.