Auffahrunfall
Hallo,
brauch mal eure hilfe. hab einige fragen.
hatte heute einen selbst verschuldeten auffahrunfall. von einem industriegebiet in eine bundesstraße hinein. ich bin von hinten langsam angefahren gekommen (etwa 10 - 15 km/h) bin auf die bremse gegangen da hat man das ABS schon gehört und gemerkt hat aber alles nix geholfen, ich bin dem wo an der kreuzung stand dann draufgerutscht.
so jetzt die 1. frage: haben die polizei gerufen die is gekommen hat alles aufgenommen und dann wollen die jetzt 35€ von mir da ich dem drauf gefahren bin. is das rechtens?
die 2. frage: ich hab VK mit 300€ SB und TK mit 150€ SB. der schaden geht bestimmt in die paar 1000 €. muss ich dann 450€ aus eigener tasche zahlen?
die 3. frage: kann die bank wo ich mein auto finanziert hab entscheiden wo ich das auto reparieren lassen soll?
die 4. frage: wo ich nach dem unfall ausgestiegen bin hat es mich fast selbst hingehauen. kann man da die stadt verklagen weil die da nicht geräumt und gestreut haben?
die 5. frage: muss ich meinen astra bei einer opel werkstatt reparieren lassen da sonst die neuwagengarantie verfällt?
schon mal vielen dank im vorraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
denkfehler!Zitat:
Original geschrieben von Crashel
der bank ist es schnuppe wo du dein auto reparieren lässt.
das auto gehört nicht dem te.....sondern der bank.....der te hat lediglich ein nutzungsrecht...und da kann die bank im sinne des werterhaltes für IHR auto vorschreiben, dass das fz in einer vertragswerkstatt repariert wird.......
Denkfehler! 😉
Das Auto ist finanziert und nicht geleased. Durch die Rechtslage in Deutschland ist die Bank nur der Eigentümer, sofern sie die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt. Das dient aber in diesem Fall nur als Sicherheit für den Kredit und ist nicht zwingend so. Der Kreditnehmer hat ein uneingeschränktes Verfügungsrecht über das Auto. Selbst ein Verkauf ist möglich, sofern die Rückzahlung des Kredites sichergestellt werden kann.
Ein Nutzungsrecht hat der Fahrzeugbesitzer nur bei einem Leasingfahrzeug. Hier ist der Leasinggeber immer der faktische und rechtliche Eigentümer und hat ein Mitspracherecht über sein "mietverkauftes" Eigentum.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von salitos222
Schau doch mal in deine Versicherungsunterlagen und such nach dem Begriff "Werkstattbindung".Zitat:
Original geschrieben von geexta87
ja es war richtig eis auf der straße. hat man aber schlecht gesehen.
Wenn du paar Euro sparen wolltest, dann Prost Mahlzeit und du darfst dich nach der Nase der Versicherung richten...
Bei mir wäre es eine Ersparnis von 40 EUR im Jahr auf die ich gern verzichten kann! So kann ich selber bestimmen welche Werkstätten ich anfahre und welche nicht. Wer das Paket bei seiner Versicherung gebucht hat, ist selber schuld. Ich würde es nie machen!
Wir wär es denn mit vorher nachfragen?
Die meisten Unflle passieren ja bekanntlich im eigenen Ort. Bei uns gibts Gott sei Dank nur 1 Opel Werkstatt, wo meine Versicherung die Fahrzeuge hinschickt *freu* also spar ich mir die 40 Euro im Jahr, da ich ihn privat auch dort hin bringen würde.
Gut bei dir macht das auch Sinn, aber ich habe im Umkreis von 5km mehrere Werkstätten zur Auswahl die ich anfahren könnte. Außerdem werde ich zu Zukunft wenn die Garantie abgelaufen ist, sicherlich nicht mehr zum FOH fahren sondern zu einer freien Werkstatt die ich bereits seid mehreren Jahren kenne. Damals hat diese sich sehr gut um meinen alten Ford Focus gekümmert, preislich einwandfrei, Service Top und einen Leihwagen gibts bei mir immer, auch wenn die Reparatur nur wenige Stunden dauert - kostenfrei. Ich fahr dafür zwar 35 km zur Werkstatt, weiß dafür aber was ich davon hab 🙂
Die 35€ werden schon das Verwarngeld sein. Ist nämlich genau der Betrag, den ein Unfall durch Unaufmerksamkeit kostet. Das könnte man nämlich in den Tathergang reininterpretieren, wenn man dem Unfallverursacher keine Punkte überhelfen möchte. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Kollegen so dachten, da er nach eigenen Angaben doch sehr langsam gefahren ist.