Auffahrunfall

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo ich wollte mal fragen was ihr dazu meint?

Also letzte woche ist mir eine ins Auto reingefahren also sie ist schuld Nach dem gutachte ist es ein "total schaden". Jetzt hat mir Ihre versicherung bloß 850 € vorgeschlagen.
Ich hab ein Golf II mit km 140.000 und ich hab jetzt in September TÜV gemacht ich finde das 850€ viel zu wenig sind. Der Gutachter meinte die Reperaturkosten würde so ca. 2500- 3000€ sein. was ist wenn ich es reparieren will und nicht ein anderes kaufen dam muss mir doch die versicherung mehr Zahlen oder??

Würde gern paar meinungen dazu hören

54 Antworten

der gutachter der den wert des fahrzeug ermittelt geht net nach baujahr mot und km sondern der nimmt km und schaut dann in die schwacke liste per fahrgestellnummer und kriegt dann die komplette ausstattungsliste

er hat ein SChadensgutachten was es kostet gemacht das sagt an die 3000eus schaden
der gutachter hat nur aus dem stehgreif was gesagt aber keine wertgutachten

die versicherung lässt per fahrzeugdaten den wert über schwacke und co ermitteln undd as ist fast genau das selbe was der gutachter bei nem wertgutachten rausbekommen hätte

nur weil der sagt etwa wert 1200-1500 heisst das noch lange nicht das er auch wirklich den wert hat sondern es ist ne schätzung

Wenn du meinst Rocket.Versicherungen sind ja auch immer bereit das zu zahlen was sie eigentlich müssten,genau.

Ich kann dir Geschichten erzählen,da schlägst du die Hände überm Kopf zusammen.Ich hatte schon fünf Unfälle wo ich 100% unschuldig war!Wenn ich da keinen guten Anwalt und Rechtsschutzvers. gehabt hätte wäre es oftmals anders gekommen!

Kennst du das Sprichwort,, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe???

Versicherungen dürfen sogar darauf bestehen das ein Staatlich Geprüfter Gutachter kommt aus eigenem Hause.Die Versicherung muß das Gutachten was erstellt worden ist nicht akzeptieren!!!Was der dann macht wenn er im Auftrag der gegenerischen Versicherung kommt,kannst dir ja selbst ausrechnen.

Ich habe ja nur gesagt das wenn man der Versicherung blöd kommt,dann kann das auch wie ein Boomerrang zurückkommen.Er hat so wie es aussieht keine Rechtsschutzvers.

Das soll nicht heißen das er dann besser da stehen würde,aber er hätte ganz anderen Beistand und brauchte sich damit überhaupt nicht rumärgern.

Und nochmal der Zeitwert hat nichts mit dem Geld zu tun was man von der Versicherung wiederbekommt.Mich würde mal interessieren wie hoch der Restwert geschätzt wurde.Der wird denke ich so bei 100 od 150 Euro liegen.

Zitat:

Original geschrieben von she21 


 
Ich weiß zum Glück kann man das alles reparieren. Die versicherungen sind imemr so Herzlos ich häng an dem auto total und einfach so weg zu geben zu schrott oder verkaufen das geht nicht.

Dann sei auch herzlos zu der Versicherung und hol dir wie ich schon geschrieben hab den Nutzungsausfall etc. 😉

Das ist Geld was dir zusteht.

Zitat:

Original geschrieben von Pfiffi79


Und nochmal der Zeitwert hat nichts mit dem Geld zu tun was man von der Versicherung wiederbekommt.Mich würde mal interessieren wie hoch der Restwert geschätzt wurde.Der wird denke ich so bei 100 od 150 Euro liegen.

du ich hab vor 2 jahren wo stosstangen geklaut wurden die ausstattungsliste anhand der der wiederbeschaffungswertwert des cl von mir bekommen der belief sich auf 850 euro

die haben programme wo se die km und die fahrgestellnummer rausbekommen dann zeigt es ausstattung und den wiederbeschaffungswert an

dat-system und schwacke kommen da zum einsatz

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Pfiffi79


Wie gesagt wenn die Versicherung jetzt einen Aufkäufer sucht und findet dann kann Sie darauf pochen.
die versicherung wird zu 99% dem te eine liste mit 5-10 aufkäufern zuschicken, die das auto zum preis x kaufen (das wird eigentlich von allen versicherungen heute so gehandhabt)! den restbetrag zu dem im gutachten stehenden wert muss die versicherung zahlen...ob die wollen oder nicht.....(anders siehts natürlich aus, wenn der wert deutlich überhöht ist)

im übrigen brauch er da keine rechtschutzversicherung für, da die kosten für den anwalt eh die generische versicherung zu tragen hat.....

Man sieht du hast schon viel Erfahrung mit solchen Sachen!!!

Die Versicherung ist nicht verpflichtet den Rest zu zahlen!!!Wie gesagt die können das Gutachten auch anzweifeln und einen eigenen Gutachter schicken!!!

Aber ich werde dazu jetzt nichts mehr schreiben,ich habe nur schon einige Erfahrungen gemacht mit Versicherungen,wenn es ums Geld geht.

Wer hat Dir denn den Scheiß erzählt mit dem Anwalt???Er muß doch keinen Anwalt nehmen,also muß die Versicherung auch nicht zahlen.

Naja viel Erfolg wenn Ihr mal einen solchen Fall haben solltet!!!

Ein Beispiel von mir.
Ist vor zwei Jahren passiert! Da ist uns ein junger Mann abends im Februar hinten drauf gefahren.Wir standen rechts am Straßenrand,parkend!Die Straße war leicht gefroren.Wir saßen noch im Auto,ich hatte Standlicht angemacht und unter einer Laterne geparkt,da es in einem Industriegebiet gewesen war.Wir wollten grad aussteigen,da hörte ich auf einmal ein Quietschen vom bremsen.Dann kam der Knall und wir wurden durchgeschüttelt,waren natürlich auch nicht angeschnallt,da wir ja auch aussteigen wollten!Ich bin ausgestiegen und sah einen Golf 3 mit zugefrorenen Scheiben hinten dran.Weißt du was er als Begründung gesagt hat?
Ich hab euch nicht gesehen,weil meine Scheiben zugefroren waren!Was meinst du was meine Halsschlagader in dem Moment gemacht hat???!!!Den hätte ich am liebsten genommen und naja ....!
Jetzt zum eigentlichen Thema:
Das hat er auch zur Polizei gesagt!Die Antwort von der war,dann ist die Schuldfrage ja schon geklärt!!!
Wurde alles aufgenommen und jeder hat den bekannten Unfallbogen mitbekommen mit 01 und 02.Das sagt ja dann aus wer schuld hat und wer nicht!Was die Versicherungen dann machen ist ne andere Sache.Was meinst du wie lang das gedauert hat bis wir unser Geld hatten???Das lief alles übern Anwalt,obwohl das ein Unfall war wo alles eindeutig war.Trotzdem hat die Versicherung sich gedrückt zu zahlen!Wenn wir die Rechtsschutzvers. nicht gehabt hätten,hätten wir alt ausgesehen!!!Den Rechtsanwalt zahlst du dann selbst od läßt es einfach so wie es ist!

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN SIND ZWEI VERSCHIEDENE PAAR SCHUHE!!!

So ist es auch mit dem Geld,was einem eigentlich zusteht.

So viel Erfolg nochmal.

Zitat:

Original geschrieben von Pfiffi79


Wenn du meinst Rocket.Versicherungen sind ja auch immer bereit das zu zahlen was sie eigentlich müssten,genau.

Hä, was ist los 😕 Reitest du noch immer auf deinen Aufkäufern rum? Wenn die Versicherung einen anbietet, der 500 Euro (Restwert!) für einen kaputten Golf 2 zahlt, dann müsste der das auch tun. Da es so einen nicht gibt, wird sie es nicht tun. Ließe sich ja auch gut überprüfen.

Zitat:

Ich kann dir Geschichten erzählen,da schlägst du die Hände überm Kopf zusammen.Ich hatte schon fünf Unfälle wo ich 100% unschuldig war!Wenn ich da keinen guten Anwalt und Rechtsschutzvers. gehabt hätte wäre es oftmals anders gekommen!

Hab mal gezählt, bei mir waren es auch fünf 🙂

Zitat:

Kennst du das Sprichwort,, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe???

Versicherungen dürfen sogar darauf bestehen das ein Staatlich Geprüfter Gutachter kommt aus eigenem Hause. Die Versicherung muß das Gutachten was erstellt worden ist nicht akzeptieren!!! Was der dann macht wenn er im Auftrag der gegenerischen Versicherung kommt,kannst dir ja selbst ausrechnen.

Und der Geschädigte hat das Recht einen eigenen Gutachter zu bestellen. Und nur wenn es da heftige Auffälligkeiten gibt, wird die Versicherung gegen dieses vorgehen. Versicherungen scheuen Kosten - vergiss das nicht!

Zitat:

Ich habe ja nur gesagt das wenn man der Versicherung blöd kommt,dann kann das auch wie ein Boomerrang zurückkommen.Er hat so wie es aussieht keine Rechtsschutzvers.
Das soll nicht heißen das er dann besser da stehen würde,aber er hätte ganz anderen Beistand und brauchte sich damit überhaupt nicht rumärgern.

Er ist eine

Sie

- soviel Zeit muss sein 😎

Wer hat denn gesagt, dass irgendjemand der Versicherung blöd kommen soll? Ganz einfach: Nicht verschuldeter Unfall -> Gutachter -> Gutachten mit Schadenshöhe, Wiederbeschaffungswert (=geschätzter Wert des Fahrzeugs ohne Schaden), Restwert (=Wert des Fahrzeugs mit Schaden) -> Reparatur ja (=Schaden+Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur < Wiederbeschaffungswert+Nutzungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffung)/nein (=Schaden+Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur > Wiederbeschaffungswert+Nutzungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffung+Verschrottung) -> Erstattung der Versicherung (MwSt. nur bei tatsächlicher Reparatur/Verschrottungskosten nur bei Entsorgung/Nutzungsausfall nur bei tatsächlicher Neuanschaffung (ziemlich sicher)/...). Noch einmal: Ein weiteres Gutachten macht die Versicherung nur dann, wenn große Zweifel an der Richtigkeit des ersten Gutachtens bestehen. Das kostet dann wieder 200-300 Euro. Macht keine Versicherung aus Jux und Dollerei bei diesen Beträgen. Wann es problematisch wird, ist bei unklarer Schuldfrage 🙁

Gruß
Rocket

Ein Gutachten von einem im Haus angestellten Gutachter kostet die Versicherung bestimmt nicht viel!Lies meinen Beitrag von eben und du wirst sehen das es auch anders kommen kann,obwohl alles klar ist!!!

Achja habe vergessen zu erwähnen das die gegnerische Versicherung noch einen eigenen Gutachter schicken wollte!

Versicherungen sind wie Behörden und Banken.

Da wo Geld zu holen ist,sind Sie schnell da und wissen wie die Gesetzesgrundlage ist.

Ist der Fall anders herum fangen sie an alles zu verdrehen,obwohl es da auch genauso eine Gesetzesgrundlage gibt!

Im Klartext bekommen sie Geld alles ganz einfach,sollen Sie zahlen wehren sie sich bis aufs Letzte und finden immer einen Weg,so das man nicht immer das bekommt was einem eigentlich zu steht!
Ihr beruft euch immer nur was Versicherungen machen müssen!

"Wenn ein Mann für ein Kind zahlen soll,was er in einer alten Beziehung od bei einem Ons gezeugt hat,versucht er auch erst drum herum zu kommen,obwohl er es machen muß laut Gesetz."

Wenn alles gut geht mit der Versicherung ist ja auch alles in Ordnung.Ich will damit ja nur sagen das es nicht immer so einfach ist wie es aussieht und es auch anders ausgehen kann!Ich habe die Erfahrung schon zwei mal gemacht,mit Gerichtsverhandlung sogar auch einmal,bei einem Fall der vollkommen klar war!Bei dem einen Fall drufte ich sogar an meinem Auto nichts machen lassen!Es stand drei Wochen kaputt rum und dann kam noch ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung um den Preis zu drücken!Aber Nutzungsausfall habe ich nicht für drei Wochen bekommen,nein.5 Werktage die benötigt waren um das Auto wieder fertig zu machen.Die drei Wochen ohne Auto waren der Vers scheiß egal,vor allem wie ich ohne Auto klargekommen bin.
Ach ich hab schon wieder viel zu viel geschrieben.

Viel Spaß noch...

Zitat:

Original geschrieben von Pfiffi79


Versicherungen dürfen sogar darauf bestehen das ein Staatlich Geprüfter Gutachter kommt aus eigenem Hause.Die Versicherung muß das Gutachten was erstellt worden ist nicht akzeptieren!!!

Die Versicherungen dürfen viel Mist erzählen.

Wer's glaubt ist selbst schuld.

Google liefert ein eindeutiges Ergebnis (inkl. AZ):
Der Geschädigte hat das Recht einen unabhängigen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen.
Die Versicherung hat kein Recht das Fahrzeug durch einen Gutachter ihrer Wahl besichtigen zu lassen.

http://www.sachverst.de/versich.htm:
Laut BGB hat der Geschädigte nach einem Kfz.-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind (Dazu gehören u.a. auch die Kosten der Beauftragung eines unabhängigen Kfz.-Sachverständigen!).

http://www.kfz-gutachten-hoehne.de/3.html
AG WEINHEIM, Urteil vom 20.06.1997 (AZ: 3 C 202/97)
1. Der Geschädigte ist berechtigt, die Veräußerung des Fahrzeugs zu demjenigen Preis vorzunehmen, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat.
2. Dem Geschädigten obliegt nicht die Verpflichtung, vor dem Verkauf eines beschädigten Kfz das von ihm bestellte Gutachten der Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners zur Kenntnis zu bringen. (Aus den Gründen: "Nach der Rechtsprechung des BGH vom 06.04.1993, Az. VI ZR 181/92, ist der Geschädigte der Herr des Restitutionsgeschehens. Er darf auf die Angaben des Sachverständigen vertrauen und muss sich nicht auf mögliche Erlöse auf einem Sondermarkt verweisen lassen" [...]).

http://www.kfz-gutachten-berlin-1.de/pageID_2300866.html
Sie müssen eine Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges durch die Versicherung Ihres Unfallschädiger oder die (Haus-) Sachverständigen der gegnerischen Versicherung grundsätzlich nicht dulden!
Urteil vom LG München I AZ: 19 S 11609/90, AG Wiesbaden AZ: 91 C 1735/98 LG Kleve AZ: 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH Zfs 1999, 239.

Also der golf sieht definitiv nicht nach Totalschaden aus. Wieder rausgezogen und gut ist. 🙂

Sogar die Spaltmaße an der Heckklappe scheinen noch fast zu stimmen. 😉

Also wieso ich zum anwalt gehen will:

Versteht ihr ich hab ein auto ok es ist zwar alt aber na und und wenn deren Kundin nicht Fahren kann "nicht vorausfahren" dan ist es nicht meine schuld warum soll ich drunter leiden weil sie nicht fahren kann...

Der gutachter war nicht von deren firma sondern ein unabhängiger vielelicht weiß einer wie die versicherung HUK dabei orgeht. Die haben mich gleich an dem tag angerufen(war ein freitag) Der unfall war morgens und nach 3 stunden hatte ich shcon den anruf. Die fragten ob ich einen gutachter möchte oder die selber einen senden und sagte die beauftragen einen neutralen von der Dekra ich hatte auch den gutachter am elben tag des unfalls bei mir.
Vielleicht hab ich etwas voreillig gemacht hab das auto schon am samstag repariert bei einem bekannten weil ich es brauche bin drauf momentan angewiesen auserdem so wie der Gutachter sagte dachte ich ja nicht das die mir den kleinsten betrag anbiete.

Rein menschlich gesehen ich sehe es nicht ein wieso ich leiden muss wenn die andere verantwortlich ist ich möchte dafür gemess entschädigt werden. Das ist auch für leute wie mich z.B. die an ihrem auto hängen nicht das angenemste der welt anzusehen wie kaput es ist.

Zitat:

Original geschrieben von she21


Also wieso ich zum anwalt gehen will:

Versteht ihr ich hab ein auto ok es ist zwar alt aber na und und wenn deren Kundin nicht Fahren kann "nicht vorausfahren" dan ist es nicht meine schuld warum soll ich drunter leiden weil sie nicht fahren kann...

Mal grundsätzlich: Erwarte keine Reichtümer und vor allem, bleib realistisch und ehrlich sonst kommt da wirklich noch ein Bumerang zurück.

Zitat:

Der gutachter war nicht von deren firma sondern ein unabhängiger vielelicht weiß einer wie die versicherung HUK dabei orgeht. Die haben mich gleich an dem tag angerufen(war ein freitag) Der unfall war morgens und nach 3 stunden hatte ich shcon den anruf. Die fragten ob ich einen gutachter möchte oder die selber einen senden und sagte die beauftragen einen neutralen von der Dekra ich hatte auch den gutachter am elben tag des unfalls bei mir.

Das ist lustig, ein neutraler von der Versicherung beauftragter Gutachter 😰. Passt nicht wirklich. Nächstes Mal selber einen suchen.

Zitat:

Vielleicht hab ich etwas voreillig gemacht hab das auto schon am samstag repariert bei einem bekannten weil ich es brauche bin drauf momentan angewiesen auserdem so wie der Gutachter sagte dachte ich ja nicht das die mir den kleinsten betrag anbiete.

Wenn soweit alles an Beweisen (Fotos, etc.) gesichert wurde...

Zitat:

Rein menschlich gesehen ich sehe es nicht ein wieso ich leiden muss wenn die andere verantwortlich ist ich möchte dafür gemess entschädigt werden. Das ist auch für leute wie mich z.B. die an ihrem auto hängen nicht das angenemste der welt anzusehen wie kaput es ist.

Vollkommen klar, nur wirst du niemals das bekommen, was

dir

das Auto wert ist. Ist halt so - vor allem bei älteren Autos, die schon dann fast einen Totalschaden haben, wenn jemand dagegen tritt 🙁

Und zum letzten Mal die Frage: Was steht denn im Gutachten drin in Sachen Restwert und Wiederbeschaffungswert oder hast du das noch nicht?

Gruß
Rocket

da steht Wiederbeschaffungswert 900
- Restwert 50 €
beträge inkl. Mws

Zitat:

Original geschrieben von she21


da steht Wiederbeschaffungswert 900
- Restwert 50 €
beträge inkl. Mws

Ich denke, da wirst du nicht sehr viel mehr rausbekommen können. Nichts gegen dein Auto (meiner wurde letztes Mal mit Wiederbeschaffungswert 800,- angesetzt) aber spare dir den weiteren Ärger und nimm die 850,-, bestehe auf die Kostenpauschale und fertig. Wenn er eh schon wieder repariert ist...

Gruß
Rocket

P.S. Wenn du noch keine dritte Bremsleuchte drinhast solltest du die nachrüsten 🙂

@Rakete: Guter Tip! Kann man nur jedem empfehlen!

Ich würde dir auch dringend raten die 850 zu nehmen.
40KW-Gölfe im guten Zustand bekommt man doch schon für die Hälfte.
Und neu Tüv und Asu ist kein Mehrwertsgrund.
Evtl. bekommst für das Kasettenradio noch etwas mehr wegen dem Seltenheitswert😁.

Ob du Nutzungsausfall bekommst OHNE das Auto in ner Werkstatt(Rechnung) gehabt zu haben,wage ich zu bezweifeln.

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