Auffahrunfall
Hallo ich wollte mal fragen was ihr dazu meint?
Also letzte woche ist mir eine ins Auto reingefahren also sie ist schuld Nach dem gutachte ist es ein "total schaden". Jetzt hat mir Ihre versicherung bloß 850 € vorgeschlagen.
Ich hab ein Golf II mit km 140.000 und ich hab jetzt in September TÜV gemacht ich finde das 850€ viel zu wenig sind. Der Gutachter meinte die Reperaturkosten würde so ca. 2500- 3000€ sein. was ist wenn ich es reparieren will und nicht ein anderes kaufen dam muss mir doch die versicherung mehr Zahlen oder??
Würde gern paar meinungen dazu hören
54 Antworten
der momentane zeitwert wird per schwacke erstellt
und nur weil der gutachter sagt 1200-1500 eus schaden heisst es net das der wagen soviel wert ist sondern das der schaden so teuer ist .
man bekommt den schaden ersetzt wenn er unterm zeitwert liegt und nur den zeitwert wenn der schaden darüber liegt
Zitat:
Original geschrieben von she21
Aber der gutachter meinte ja es wäre scho nnoch über 1000 mindestens wert.
😕 Was denn nu? Das Gutachten beläuft sich auf...? Das sollte die Basis sein. Sollte die Versicherung der Meinung sein, das Gutachten ist überhöht, werden sie sicher Zicken machen. Ist zu überlegen, ob man sich mit 850,- zufrieden gibt. Wenn das Gutachten realistisch ist, dann natürlich drauf bestehen und Anwalt einschalten.
Gruß
Rocket
@Himeno
Der Schaden war höher.
Also ich werde versuchen nächstewoche zum Anwalt zu gheen ich glaub die müssen ja den anwalt bezahlen nicht ich oder? Ich glaub der kann betimmt noch etwas von denen rausholfen
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Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
😕 Was denn nu? Das Gutachten beläuft sich auf...? Das sollte die Basis sein. Sollte die Versicherung der Meinung sein, das Gutachten ist überhöht, werden sie sicher Zicken machen. Ist zu überlegen, ob man sich mit 850,- zufrieden gibt. Wenn das Gutachten realistisch ist, dann natürlich drauf bestehen und Anwalt einschalten.Zitat:
Original geschrieben von she21
Aber der gutachter meinte ja es wäre scho nnoch über 1000 mindestens wert.Gruß
Rocket@Himeno
Der Schaden war höher.
hallo der gutachter der den schaden begutachtete sagt 2500-3000 SCHADENSWERT
der zeitwert liegt abe rnur 850
ALSO BEKOMMT ER NUR 850 EUS
ist das so schwer zu kapieren
nur weil ein gutachter so einfach sagt 1200-1500 wert und kein wertgutachten erstellt kann man net drauf pochen den das war nur ne schätzung und wenn die das alles dann eingeben kommt er nur auf den zeitwert und der ist 850 eus
Hallo.
Das Versicherungen nicht zahlen wollen ist doch bekannt od nicht?
Was erwartest du für ein 17 Jahre altes Auto?Es ist immer so das ein Auto in dem Alter persönlich mehr Wert hat als auf dem Papier!Du hast gar nicht viel Möglichkeiten!Ich kann dir nur einen Tip geben!Nimm das Geld und sei zufrieden.Ich hatte vor 10 Jahren einen ähnlichen Fall.Hatte auch einen 90er Madison mit 40Kw.Der Wert des Autos lag damals bei 7900 DM.Der Schaden lag bei 8250DM.Also ein Wirtschaftlicher Totalschaden.Wenn du dich jetzt quer stellst kann die Versicherung Dir sogar noch ein Angebot von einem Aufkäufer zuschicken der z.B. nur 500 Euro zahlen würde.Wenn es ganz dumm läuft sagt die Versicherung dann,Sie bekommen entweder 500 Euro od verkaufen Sie.Dann ist das nächste das Du normalerweise nicht einfach das Auto reparieren darfst ohne die Freigabe dafür zu haben!Wie gesagt ich hatte damals das gleiche Problem.
Mit dem Nutzungsausfall ist auch nicht so ganz richtig!Du bekommst nur die Zeit für bezahlt wie lang die Reparatur dauern würde in Werktagen.Das sind nicht die Tage in denen das Auto in der Werkstatt steht,sondern nur die Zeit in der effektiv an deinem Auto gearbeitet wird!Das rechnet der Sachverständige aus.Sind vielleicht 3-5 Tage.Dafür bekommst das Geld od du hast die Möglichkeit einen Leihwagen zu nehmen.
So wie es aussieht hast du keine gesundheitlichen Probleme aufgrund des Unfalls,sonst wäre evtl noch ein Schmerzensgeld,wöfür es mittlerweile Pauschalen gibt, drin.
Dann kannst du noch Telefonkosten geltend machen,gibts auch meistens eine Pauschale.Nimm Dir ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt und regel das selbst mit dem Schriftverkehr,wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast.
MfG Pfiffi
Normal Ist das auch ganz leicht zu verstehen!
Der Restwert muss so gering wie möglich sein,da man die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert bekommt und nicht den Wiederbeschaffungswert!!!
@Himeno
War mir schon klar. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
...und nur weil der gutachter sagt 1200-1500 eus schaden heisst es net das der wagen soviel wert ist sondern das der schaden so teuer ist .
Du hattest da was durcheinander gebracht 😉
Was ich noch nicht verstehe: Der Gutachter legt sich in seinem Gutachten auf einen Wert fest und äußert sich nicht nur wage über den Wert. Dazu braucht's auch kein gesondertes Wertgutachten (ob der Wert stimmt oder nicht, das muss er dann verantworten). Und den Wert aus dem Gutachten würde ich gerne von she21 (wird wahrscheinlich kein "ER" sein) haben.
Gruß
Rocket
Leider ist das so, dass die nach dem Bauhjahr des Autos gehen, wieviel er gelaufen ist ist praktisch egal. Hört sich dumm an aber es ist nunmal so :/ . Versuch einfach bei einem Bekannten der sich mit ausbeulen etc. auskennt den Schaden beheben zu lassen sodass du wieder fahren kannst, und ne neue Stoßstange kriegste auf jedem Schrottplatz sogar sehr günstig. Dann haste bestimmt noch Geld übrig. Kannst ja davon einen Baseballschläger kaufen damit beim nächsten mal direkt selbstjustiz angesagt ist 😉. Nein Spaß beiseite, tut mir leid für deinen Golf aber so ist die Versicherung nunmal.
Viel Glück in der Sache!
Zitat:
Original geschrieben von Pfiffi79
Wenn du dich jetzt quer stellst kann die Versicherung Dir sogar noch ein Angebot von einem Aufkäufer zuschicken der z.B. nur 500 Euro zahlen würde.
das werden die warscheinlich eh machen.....
ABER den restbetrag (abzgl. mwst) zu dem ermittelten wert, muss die versicherung so oder so zahlen.....
Das stimmt nicht ganz.Wie gesagt wenn die Versicherung jetzt einen Aufkäufer sucht und findet dann kann Sie darauf pochen.Versicherungen zahlen nicht freiwillig mehr!!!Wenn er jetzt auf biegen und brechen versucht mehr rauszuholen,dann kann das so kommen und ohne Rechtschutz hat er dann eh keine Chance.Jetzt wo er das Auto auch schon reparieren lassen hat,sollte er das Geld nehmen und gut ist.Normal muss das Auto solang stehen lassen bis die gegnerrische Versicherung das Ok gibt!Ist blöd aber ist so.Der Fall sieht anders aus ,wenn es kein wirtschaftl. Totalschaden ist!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das werden die warscheinlich eh machen.....Zitat:
Original geschrieben von Pfiffi79
Wenn du dich jetzt quer stellst kann die Versicherung Dir sogar noch ein Angebot von einem Aufkäufer zuschicken der z.B. nur 500 Euro zahlen würde.
ABER den restbetrag (abzgl. mwst) zu dem ermittelten wert, muss die versicherung so oder so zahlen.....
🙄 Der Wert des Gutachtens ist entscheidend. Das zu kippen geht wohl nur, wenn es offensichtlich falsch ist. Da können 99 Aufkäufer 500 Euro bieten - ändert nichts. So die Differenz zu drücken wird keine Versicherung machen, da sich das Ganze sehr schnell als Beschiss herausstellen würde.
Ganz im Gegenteil, wenn die Versicherung mir einen Aufkäufer liefert, der 500 zahlt, dann weiß ich, der Wagen ist mindestens das vierfache wert!
Gruß
Rocket
Zitat:
Original geschrieben von Pfiffi79
Wie gesagt wenn die Versicherung jetzt einen Aufkäufer sucht und findet dann kann Sie darauf pochen.
die versicherung wird zu 99% dem te eine liste mit 5-10 aufkäufern zuschicken, die das auto zum preis x kaufen (das wird eigentlich von allen versicherungen heute so gehandhabt)! den restbetrag zu dem im gutachten stehenden wert muss die versicherung zahlen...ob die wollen oder nicht.....(anders siehts natürlich aus, wenn der wert deutlich überhöht ist)
im übrigen brauch er da keine rechtschutzversicherung für, da die kosten für den anwalt eh die generische versicherung zu tragen hat.....